Der flensburger Punktekatalog
 

Bußgeldkatalog


Der Bußgeldkatalog aus Flensburg als Zusammenfassung für den interessierten Verkehrsteilnehmer. Dort sind Information über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen wie Bußgeld, Geldstrafe, Punkte in Flensburg und Fahrverbot.


Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen. Strafen fürs abbiegen und nicht beachten von anderen Fahrzeugen, Rückwärtsfahren oder gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.



Die Länge des Bremsweges wird oft unterschätzt. Strafen für nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.


Zwar ist die Anzahl der Verkehrstoten durch Alkohol in den letzten Jahren stetig gesunken jedoch sind es immer noch zuviele. Die wichtigsten Strafen zum Thema Alkohol.


Die wichtigsten Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen. Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 Punkten bestraft.


Fehlverhalten an Bahnübergängen und was man beachten muss.

 


Punkteregelung bei Fahrerflucht. Nach jedem Unfall ist eine kurze Wartezeit angebracht, sonst kann man der Fahrerflucht beschuldigt werden.

 


Tatbestände zum Thema Fahrzeugmängel. Das Fahrzeug sollte immer im guten und Fahrbereitem Zustand sein, sonst drohen nicht nur Bußgelder sondern auch Punkte in Flensburg.

 


Fehlverhalten am Fußgängerüberweg.

 


Allgemeine Tatbestände zum Thema Geschwindigkeit. Inklusive Tabelle mit Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts.

 


Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil.

 


Nichtbefolgen der Vorschriften zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht.

 


Als vorsätzlicher Verstoß nicht im Bußgeldkatalog geregelt; Sanktionshöhe im Einvernehmen zwischen Ländern und Bund festgelegt.

 


Lkw, Busse, andere Kfz, für die Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind, zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt.

 


Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot.

 


Rotlichtverstöße oder Ampel bei Rot überfahren.

 


Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw.

 


Rechtswidriges Überholen.

 


Tatbestände für das Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln.