Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Ein ganzer Ort plötzlich verkehrsberuhigter Bereich
Hallo zusammen,

ich komme ab und zu durch ein Dorf, welches bisher Tempo 30 beschildert war. Fand das auch gut, weil es rel. eng dort zugeht. Doch jetzt plötzlich diese Beschilderung:

https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6839

Es handelt sich um eine Ortsverbindungsstrasse.

Ist sowas zulässig? Ich finde das jedenfalls etwas übertrieben. Das jetzt angebrachte Zusatzschild hat kein amtliches Siegel auf der Rückseite.
Ob es das haben müsste, weiss ich nicht. Aber jedenfalls müsste es doch eine verkehrsrechtliche Anordnung seitens LRA/Verkehramt geben, oder?

Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, daß da Anwohner sich das bzw. die Schilder im Internet haben anfertigen lassen und in Eigeninitiative angebracht haben.

Gruss sartre

Alte Daten löschen lassen, weil unter 3,5ng ?
Hallo,

Mich würde interessieren, ob ich bei der Fsst meine Akte schwärzen lassen kann, weil mein Delikt von 2019 nur 3.3ng aktiv war und der heutige Grenzwert bei 3,5ng ist. Also müsste ich ja zur heutigen Gesetzgebung mit diesem Wert sehr wohl Trennungsvermögen haben.

Wer sich an mich erinnert. Die Mpu habe ich gemacht und bestanden. Also es ist nicht akutes, es stehen keine Verfahren oder ähnliches an. Mir geht es einfach ums Prinzip. Was nicht im der Führerscheinakte sein muss, kann da auch raus.

Deshalb nochmal die Frage kann ich darauf bestehen, dass dieses Delikt geschwärzt wird, weil eben unter 3.5 ng? Die 10 Jahre wären logischerweise 2029 rum.

Und was ist mit der Einstufung XY also Cannabisabhängigkeit.... mir wurde mal gesagt, dass sogar Abbaustoffe zu einem erneuten Verlust der Fahrerlaubnis führen. Das war aber alles vor der Gesetzesänderung und ich musste auch die Strategie totale Abstinenz bei der MPU führen, sonst hätte ich glaube ich nicht meinen Führerschein wieder bekommen.

Vielen Dank

Eignungszweifel wegen Schnelltest?
Hallo Forum,

ich hätte ein folgendes Anliegen, vor gewisser Zeit hab ich mich in folgender Situation befunden.
Ich bin als Beifahrer in einem Auto mitgefahren und wir kamen in eine Polizeikontrolle. Zunächst verlief ein Drogenschnelltest positiv auf den Fahrer des Autos. Der Fahrer des Autos ist somit anschließend zur Blutentnahme mitgenommen worden.
Als ich dann gefragt wurde ob ich das Auto wegfahren kann, wurde bei mir auch ein Drogenschnelltest durchgeführt welcher positiv auf Amphetamine war.(bekomme ein Medikament welches den Drogentest positiv verfälschen kann, von Arzt sogar schriftlich bestätigt).
Die Frage auf BTM Konsum wurde klar und deutlich verneint, ich habe den Beamten gesagt dass es an meinen Medikamenten liegen muss.
Ich bin daraufhin nicht ins Auto gestiegen und gefahren, somit war ich in der gesamten Kontrolle nur als Beifahrer.
Es wurde KEINE Blutentnahme durchgeführt.Es wurden keinerlei BTM gefunden.
Die Beamten haben meine Personalien aufgenommen und gesagt ich werde Post bekommen da ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet wird.
Nun meine Frage:

Was habe ich zu befürchten seitens der Fsst? Können die ein ärztliches Gutachten oder sogar eine Mpu anordnen nur aufgrund eines positiven Schnelltests?

Ein ä.G würde mich jetzt weniger stören da ich kein BTM Konsument bin, FE Entzug und Mpu Anordnung wären allerdings schlimm für mich.

Gibt es überhaupt die Möglichkeit dass irgendwas angeordnet wird aufgrund eines Schnelltests ohne dass man aktiv gefahren ist ?


(Mein realer Name entspricht nicht dem fiktiven Mitgliedsnamen des Forums)

Referenzahl bei Fernscheinwerfer mit E-Kennzeichen
Bei Fernscheinwerfern zum Nachrüsten wmit E-Bauartzulassung wird häufig ein Referenzwert angegeben, dessen Summe 100 nicht übersteigen darf.

Nun lese ich, daß in skandinavischen Ländern (zumindest Norwegen und Schweden) überhaupt kein Grenzwert existiert und dort entsprechend Scheinwerfer mit abenteuerlichen Lumenwerten und Boost-Funktion angeboten werden.

Dürfte ein so ausgerüstetes und bspw. in Schweden zugelassenes Fahrzeug diese „Sonne“ in Deutschland benutzen? Oder gilt hier auch für ausländische Fahrzeuge die 100er-Regel?

Zu schnell in der Schweiz

Hallo

Ein Bekannter von mir war im Februar zum Skiurlaub in der Schweiz. (Ich hab ihn vorher noch gewarnt, er soll nicht zu schnell fahren)
Während dem Urlaub klappte das auch ganz gut, aber auf der Heimfahrt, 500 Meter vor der Grenze, steht ein Blitzer. blink.gif
Jetzt kommt eine Spendenaufforderung über 260 Fränkli ... crybaby.gif
Zu spenden an die deutsche UBS, allerdings "nur" 260 Euro. Ist das ein Anfall von Großzügigkeit - 20 Euro verschenken? -
Oder kommt da noch ein Nachschlag?

§ 45 StVO (7)
Hey Folks,

kann mir den Sinn und Zweck des § mal einer näher bringen?

"(7) Sind Straßen als Vorfahrtstraßen oder als Verkehrsumleitungen gekennzeichnet, bedürfen Baumaßnahmen, durch welche die Fahrbahn eingeengt wird, der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde; ausgenommen sind die laufende Straßenunterhaltung sowie Notmaßnahmen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn sich die Behörde nicht innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags zu der Maßnahme geäußert hat."

Wir die Verkehrsbehörde hiemit gezwungen sich nach 7 Tage negativ zu äußern, wenn unklar ist ob es geht, klar ist das es nicht geht, oder ... ?

Bearbeitungszeiten:

-> in der RSA etwas von "in der Regel 10 Tage"
-> VwVFG nach 3 Monate

Was bedeutet konkret die Zustimmung wird erteilt, er hat ja dann noch keine VAO ?


Benutzung eines nicht gekennzeichneten Radwegs AGO mit Moped?
Folgendes ist gegeben:

Eine Kreisstraße ausserorts, Tempo 100, keine Seitenstreifen, sehr kurvig, schlecht zu Überholen aber kein Überholverbot.

Auf EINER Seite befindet sich mit einem Grünstreifen abgetrennt ein Radweg(?) der aber keinerlei Beschilderung in beide Richtungen aufweist.

Darf man auf diesem Weg mit einem Moped (50er) fahren und falls ja auch in der falschen Richtung?

Radfahrer habe ich dort schon öfter in der falschen Richtung gesehen.

T4 mit aktuellem H-Kennzeichen umbauen und H erhalten
Moin Zusammen,
ich schildere mal den Plan:

Fahrzeug 1:
T4 syncro Baujahr 1994, nahezu rostfrei und sehr geht erhalten

Fahrzeug 2:
T4 California (ab Werk, also ab Tag der ersten Zulassung), sehr rostig, lohnt keine Aufbereitung
Inneneinrichtung des California ist aber noch ziemlich hübsch und wenig verbraucht.
Ausgeliefert wurde der California mit einem Aufstelldach, welches aber 1996 durch ein festes Hochdach von Polyroof ersetzt wurde.

Plan:
Fahrzeug 2 innen komplett ausschlachten, Hochdach abbauen
Fahrzeug 1 mit aller Teilen incl. dem Hochdach ausstatten. Das ist ohne größere Probleme machbar. Die California von 1992 entstanden bei Westfalia aus ganz normalen Karossen, die VW zulieferte.

Im Ergebnis entstünde also wieder ein T4 California, nur eben auf einer anderen Karosse aufgebaut. Das Fahrzeug hätte man auch direkt bei VW so bestellen können, es sind alles VW Original-Teile, die verwendet werden.

Frage:
Was sagt der geneigte AAS zum H-Gutachten? Das Fahrzeug ist sicher ein anderes als vorher aber eben eine exakt zeitgenössische Kopie eines virtuellen originalen Fahrzeuges.

Umweltplakette
Hallo

3 Jahre alter Sprinter ohne Umweltplakette. Natürlich keine Absicht, aber da kam die Scheibe wohl mal neu und niemand hat dran Gedacht.

Gibt es noch möglichkeiten so ein großes Bußgeld zu umgehen ? Kenne nur den Trick mit dem Behaupten der Fahrer sei unbekannt )hat bei mir mal vor 10 Jahren geklappt).

Ist nun aber ein Kurierservice, da will man nicht unbedingt ein Fahrtenbuch.

Gruß

Vorfahrt bei Einfuhr auf Hauptstraße mit Radweg
Hallo,

ich hatte neulich eine Situation, bei der ich einen Konflikt mit einem anderen Verkehrsteilnehmer hatte, da wir beide unterschiedliche Vorstellungen hatten wer jetzt Vorfahrt hat.

Bei der Situation bin ich rechtsabbiegend aus der Nebenstraße mit dem Fahrrad auf die Hauptstraße gefahren. Auf der Hauptstraße ist auf der Fahrbahn ein Radweg mit gestrichelter Markierung, die es auch Kraftfahrzeugen erlaubt, den Radweg zu überqueren. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wer hat Vorfahrt? Der Radfahrer, der aus der Nebenstraße kommt, da er davon ausgeht, dass er Vorfahrt hat, weil er den Radweg befährt oder das Kraftfahrzeug welches den Radweg kreuzt, da es auf der Hauptstraße fährt?

Wenn ihr dazu etwas wisst, würde ich mich gerne über Antworten freuen.

Parken bei zu viel Abstand zum Bordstein im Kurvenbereich mit Gegenverkehr
Das Thema konnte ich nicht finden bei der Suche hier
Brenzlige Stelle zwar 30 er Zone es wird aber schneller gefahren.Folgendes Ein kleines Auto wird immer auf der Strasse rechts in Bordsteinnähe geparkt,diese Nähe wird nicht eingehalten und es passt ca eine Kiste Bier längs hinein.Ich würd sagen das geht so nicht.Der Unübersichtliche Kurvenbereich reicht zum reagieren kaum aus.Folgendes szenario einer kommt Nachts da mit 50 Sachen runter und hält den Abstand ca 30cm zum schlecht geparktem Fahrzeug ein muss somit ausweichen weil er das Hindernis hat ist er somit auch Wartepflichtig wenn er erkennt das Gegenverkehr kommt.Das kann er aber nicht zumal auch kein Scheinwerferlicht zu sehen ist.Jetzt kommt ihm einer entgegen und fährt sogar auf dem rechten Gehweg um auszuweichen und einen Zusammenstoss zu vermeiden,des öfteren kommen sich da bei bestimmten Uhrzeiten entgegen weil es ein Wohngebiet ist also Pendler oder Einkäufer.Da dieses falsche Parken schon des öfteren vorkam dachte ich es könnte sein dass der Fahrer kein erkennen seines tuns hat bzw ihm das völlig fremd ist,was soll man davon halten,es kam nicht immer vor aber wenn man es doch merkt korrigieren würde.Zumindest eine Ermahnung wär da doch angebracht.Das Auto steht in dem falsch geparktem Zustand dann den ganzen Tag und wird erst morgens weggefahren.Wie sollte man da wohl vorgehen um dem Falschparker dies klarzumachen ohne selbst was damit zu tun zu haben?
Es könnte ja der Meinung sein dies auf Dauer zu tun zumal es ja auch breitere Fahrzeuge gibt die genau soviel Platz brauchen.Mir ersichtlich ist es eine ungeeignete Person da hinterm Steuer.Hätte nicht vor da in einen Streit zu gelangen da ich was gegen fremdes tun auszusetzen habe weil die Person vermutlich kein unrechtsbewusstsein hat,zumal es da auch noch weitergehen könnte mit bis zur Ungeeignetheitsfeststellung

Z 299 Grenzmarkierung - Zuständigkeit und anordnender Charakter
Liebes Forum,

nehmen wir mal an, die Straßenbaubehörde der Gemeinde X möchte zur Verdeutlichung des Parkverbots im 5 m-Bereich einer Einmündung zusätzlich eine 5 m lange Grenzmarkierung in Form einer Zick-Zack-Linie aufbringen, um die Wahrscheinlichkeit des Falschparkens zu verringern. Der Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde lehnt den Vorschlag ab mit der Begründung, dass im 5 m-Bereich bereits ein Parkverbot aufgrund der allgemeinen StVO-Regeln besteht (unzulässige Doppelbeschilderung, kein zwingendes Erfordernis). Das Parkverbot wird jedoch nachweislich eher selten eingehalten.

Laut dem Urteil https://openjur.de/u/765695.html ist es wohl so, dass Grenzmarkierungen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben keine eigenständige Regelung sind bzw. keinen anordnenden Charakter haben.

Meine Frage: Wenn sowieso kein anordnender Charakter vorliegt, ist dann überhaupt eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich oder kann die Straßenbaubehörde die Markierung in eigener Zuständigkeit aufbringen?

Vielen Dank für die Einschätzung!

Zweite Verkehrskontrolle mit THC weniger als 3,5ng
Hallo alle zusammen,

Folgender Sachverhalt:


Vor ca. 1 Jahr bin ich bei einer Verkehrskontrolle auf THC getestet worden. Das Ergebnis war !,5ng THC aktiv und ein THC-COOH wert von 30ng/ml. Danach ist wie ich es erwartet hatte nichts weiter passiert. Daraus habe ich für mich den Rückschluss getroffen, hoffentlich nicht zu leichtsinnig, das ich bei dem Konsumverhalten und der Watrezeit nach dem letzten Konsum relativ sicher bin. Besser jedoch noch etwas länger warten bevor ich wieder Auto fahre.

Nun wurde ich gestern erneut angehalten und auf THC getestet. Wie auch bei der ersten Kontrolle habe ich den Urintest verweigert und keine Angaben zum Konsum gemacht.
Da diesesmal zwischen dem letzten Konsum, bei gleichem Konsumverhalten, und der Kontrolle noch ca. 7h mehr Zeit vergangen war bin ich relativ sicher wieder unter dem Grenzwert von 3,5ng THC zu liegen.

Meine Frage ist nun ob es Erfahrungswerte gibt wie die Führerscheinstelle mit so einem Fall umgeht?
Kann die FS in soeinem Fall eine MPU anordnen weil sie mir unterstellt nicht zwischen Konsum und Fahrtauglichkeit zu unterscheiden?

Ich bedanke mich im voraus für eure hoffentlich hilfreichen Einschätzungen.

Anforderungen an eine Fahrradstraße
Die Stadt Bonn macht gerade wieder eine Extrawurst bei der fahrbahnbegleitenden Markierung von Fahrradstraßen (anstelle des sonst übbichen unterbrochenen Breitstrichs).


Datenlizenz Deutschland – Zero

Das VG Köln hält in einem Beschluß (vom 20.08.24, – 18 L 1279/24 –) diese roten Linien für rechtswidrig, Zitat: „Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt mithin das Verkehrszeichen Markierung in Gestalt roter durchgezogener (Begrenzungs-)Linien nicht.“ Das Verfahren ist allerdings noch beim OVG anhängig.

Die Stadt Bonn hat kurzerhand beim Ministerium in Düsseldorf angefragt. Zitat aus der Pressemitteilung Bonn: „‚Das MUNV als Oberste Straßenverkehrsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen kann den Ausführungen des VG Köln zu den roten Begleitlinien in Fahrradstraßen nicht folgen‘. Die Markierung sei als straßenbauliches Gestaltungselement mit rein informellem Charakter (ohne verkehrsrechtlichem Regelungsgehalt) und eben nicht als anordnungsfähiges Verkehrszeichen gemäß StVO zu bewerten.

Ich frage mich nur, wie ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer angesichts der ausufernden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen noch intuitiv(!) erkennen soll, welche Malerei einen gewissen Regelungsgehalt hat (und damit offizielles VZ ist) und welche Markierung lediglich „informativ“ sein soll. Gerade im Hinblick auf Fahrbahn, Schutzstreifen und Sicherheitstrennstreifen.

Ein Blogeintrag bei recht-energisch beschäftigt sich wiederum mit der restruktiven Handhabung des VG Kölns, das Fahrradstraßen nur unter gewissen Voraussetzungen durchwinkt, Da ist man im Gerichtsbezirk des VG Düsseldorf als VT eher schon dem Gutdünken der Behörden ausgesetzt, die Radstraßen auf 3m breiten Fahrbahnen und „jwd“ anordnen, wo kein Mensch das Tempolimit kontrolliert.

Verkehrsberuhigter Bereich in Verbindung mit einer Ampel
Moin!

Grundsätzlich haben ausfahrende Fahrzeuge aus einem verkehrsberuhigten Bereich Nachrang, vergleichbar mit Grundstücksausfahrten. Ändert aber eine Ampel am Ende des vbB etwas an der Vorfahrtsregelung?

Beispiel: zwei PKW kommen sich entgegen, einer aus dem vbB möchte geradeaus fahren, der PKW aus der 30er Strecke möchte nach links abbiegen, die Ampeln springen zeitgleich auf Grün um.

Zur Veranschaulichung: https://maps.app.goo.gl/YVJodncpMxXumtty7

Danke für Eure Antworten!

A Verstoß nach MPU vor Ersterteilung
Hallo habe eine Frage. Hab ja meine MPU die ich vor der Ersterteilung machen musste geschafft. Nun habe ich gelesen, dass bei Leuten, die in der Probezeit waren und einen Entzug der FE hatten, beim nächsten A Verstoß wieder eine MPU angeordnet wird. Wie sieht das bei mir aus wenn ich Z.b. mit 21km/h zu viel geblitzt werden würde? Müsste ich dann auch mit einem Entzug rechnen bzw. neuer MPU Auflage?

MPU war wegen Drogenbesitz vor erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis. Hab quasi also davor noch nie eine gehabt als ich damals zur MpU musste und war die Voraussetzung dass ich meine erhalte

Knöllchen trotz Parkschein wegen unklarer Markierungen
Hallo Zusammen,
ich möchte eure Einschätzung zu einem möglichen Widerspruch gegen ein Knöllchen bzw. Abschleppfall hören.
Ich habe kürzlich am Adolphsplatz in Hamburg geparkt. Vor Ort gab es Bodenmarkierungen sowie ein Verkehrsschild für „Parken mit Parkschein“. Zusätzlich war die Fläche auch in der EasyPark-App als Parkzone ausgewiesen, was mein Verständnis bestätigt hat, dass dort Parken erlaubt ist.
Allerdings habe ich später festgestellt, dass ich offenbar doch falsch geparkt habe und dabei wohl den Radverkehr behindert habe. Die Markierungen vor Ort waren aus meiner Sicht allerdings uneindeutig bzw. missverständlich.
Als ich zu meinem Auto zurückkam, war bereits ein Abschleppwagen vor Ort und hat ein anderes Fahrzeug entfernt. Ich bin daraufhin direkt weggefahren. Ein Knöllchen hatte ich zwar bekommen, aber es war so angebracht, dass ich es zunächst gar nicht bemerkt habe. Ich bin daher davon ausgegangen, dass das abgeschleppte Fahrzeug keinen Parkschein hatte – ich selbst hatte ja einen gelöst.

Was mich an der Situation stört:

Die Markierungen wirken uneindeutig und können meiner Meinung nach leicht falsch interpretiert werden.
Die EasyPark-App weist die Fläche ebenfalls als Parkbereich aus.
Es standen mehrere Autos dort, was den Eindruck verstärkt hat, dass das Parken erlaubt ist (Was natürlich kein Grund ist).

Daher meine Fragen:

Sind meine Gedankengänge nachvollziehbar oder hätte ich die Situation eindeutig erkennen müssen?
Habe ich unter diesen Umständen realistische Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit missverständlichen Markierungen oder falschen App-Anzeigen gemacht?
DANKE FÜR EURE EINSCHÄTZUNGEN!
Ich habe auch Fotos von der Situation gemacht, die ich hier anhänge.
ADOLPHPLATZ HAMBURG

https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6836

https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6837

Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereich in Tempo-30-Zone
Hallo,

Lage: Ortsteil der komplett als Tempo-30-Zone mit Zeichen 274.1 ausgewiesen ist.

Innerhalb dieser Zone gibt es einen verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1. An den Ausfahrten aus diesem Bereich wird das Schild Tempo-30-Zone 274.1 angebracht. Rücken an Rücken mit dem Schild 325.1. (Früher war das das Zeichen 325.2, welches vor einiger Zeit ausgetauscht wurde).

Laut §10 STVO ist die Ausfahrt aus dem VB mit einer Grundstücksausfahrt gleichgesetzt. In einer Tempo 30 Zone gilt rechts vor links, wenn nichts anderes beschildert ist. Fahre ich jetzt in der Tempo-30-Zone an der Ausfahrt aus dem VB vorbei und sehe rechts das Schild 325.1, gehe ich davon aus, dass der Ausfahrende warten muss. Der Ausfahrende hat das Schild 274.1, das 5 m von der Kreuzung entfernt steht, aber schon passiert und wähnt sich womöglich in der Tempo-30-Zone. In seinen Augen gilt also vielleicht rechts vor links.

Was ist richtig?

Die google KI argumentiert so: § 10 StVO schlägt die Tempo-30-Zonen-Regel.

Stimmt das? Gilt hier nicht rechts vor links sondern Vorfahrt für Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone?

Gruß

Owi mit 0.39 mg l
Guten Morgen liebes Forum,
Und zwar ist mir gestern ein Missgeschick unterlaufen. Ich habe gestern um 16 Uhr 0.39mg l oder 0.78 Promille gepustet keine Blutabnahme.

Ist mein erster Verstoß allgemein im Straßenverkehr.
Aber
Ich habe 2018 eine MPU bestanden wegen Drogen sprich Cannabis und Mdma mit 12 Monate Abstinenz.
Und denn Führerschein habe ich seit Mai 2018.

So jetzt die Frage.
Wird mich die Führerscheinstelle mit irgendwelchen Auflagen kommen ? Oder nur der Monat weg und hoffen das Ruhe ist ?

Liebe Grüße

MPU wegen Cannabis (5,5 ng/ml) – Chancen mit 3 Monaten Abstinenz?
Hallo zusammen,

ich hätte gerne eine ehrliche Einschätzung zu meiner Situation.

Bei mir geht es um eine MPU wegen Cannabis (5,5 ng/ml beim Fahren). Ich habe gelegentlich konsumiert und hatte früher schon einmal Kontakt mit der Führerscheinstelle, allerdings nur wegen Besitz und nicht wegen Fahren unter Einfluss.

Jetzt habe ich eine Frist bis zum 30.06.2026, um ein MPU-Gutachten abzugeben. Eine Fristverlängerung wurde leider abgelehnt.

Ich bin seit Mitte März komplett abstinent und habe für mich die Entscheidung getroffen, komplett mit Cannabis aufzuhören. Für mich war das Ganze jetzt ein klarer Wendepunkt, bei dem mir bewusst geworden ist, dass das Ganze für mich einfach unnötig ist und ich es in Zukunft komplett lassen werde.

Meine Frage:
Denkt ihr, dass man mit ca. 3 Monaten Abstinenz realistische Chancen hat, die MPU zu bestehen?

Oder ist das in meinem Fall eher zu knapp und zu riskant?

Ich möchte meinen Führerschein möglichst schnell wieder, aber natürlich auch nicht unnötig durchfallen.

Danke euch!