T4 mit aktuellem H-Kennzeichen umbauen und H erhalten
Moin Zusammen,
ich schildere mal den Plan:
Fahrzeug 1:
T4 syncro Baujahr 1994, nahezu rostfrei und sehr geht erhalten
Fahrzeug 2:
T4 California (ab Werk, also ab Tag der ersten Zulassung), sehr rostig, lohnt keine Aufbereitung
Inneneinrichtung des California ist aber noch ziemlich hübsch und wenig verbraucht.
Ausgeliefert wurde der California mit einem Aufstelldach, welches aber 1996 durch ein festes Hochdach von Polyroof ersetzt wurde.
Plan:
Fahrzeug 2 innen komplett ausschlachten, Hochdach abbauen
Fahrzeug 1 mit aller Teilen incl. dem Hochdach ausstatten. Das ist ohne größere Probleme machbar. Die California von 1992 entstanden bei Westfalia aus ganz normalen Karossen, die VW zulieferte.
Im Ergebnis entstünde also wieder ein T4 California, nur eben auf einer anderen Karosse aufgebaut. Das Fahrzeug hätte man auch direkt bei VW so bestellen können, es sind alles VW Original-Teile, die verwendet werden.
Frage:
Was sagt der geneigte AAS zum H-Gutachten? Das Fahrzeug ist sicher ein anderes als vorher aber eben eine exakt zeitgenössische Kopie eines virtuellen originalen Fahrzeuges.
Umweltplakette
Hallo
3 Jahre alter Sprinter ohne Umweltplakette. Natürlich keine Absicht, aber da kam die Scheibe wohl mal neu und niemand hat dran Gedacht.
Gibt es noch möglichkeiten so ein großes Bußgeld zu umgehen ? Kenne nur den Trick mit dem Behaupten der Fahrer sei unbekannt )hat bei mir mal vor 10 Jahren geklappt).
Ist nun aber ein Kurierservice, da will man nicht unbedingt ein Fahrtenbuch.
Gruß
Vorfahrt bei Einfuhr auf Hauptstraße mit Radweg
Hallo,
ich hatte neulich eine Situation, bei der ich einen Konflikt mit einem anderen Verkehrsteilnehmer hatte, da wir beide unterschiedliche Vorstellungen hatten wer jetzt Vorfahrt hat.
Bei der Situation bin ich rechtsabbiegend aus der Nebenstraße mit dem Fahrrad auf die Hauptstraße gefahren. Auf der Hauptstraße ist auf der Fahrbahn ein Radweg mit gestrichelter Markierung, die es auch Kraftfahrzeugen erlaubt, den Radweg zu überqueren. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wer hat Vorfahrt? Der Radfahrer, der aus der Nebenstraße kommt, da er davon ausgeht, dass er Vorfahrt hat, weil er den Radweg befährt oder das Kraftfahrzeug welches den Radweg kreuzt, da es auf der Hauptstraße fährt?
Wenn ihr dazu etwas wisst, würde ich mich gerne über Antworten freuen.
Parken bei zu viel Abstand zum Bordstein im Kurvenbereich mit Gegenverkehr
Das Thema konnte ich nicht finden bei der Suche hier
Brenzlige Stelle zwar 30 er Zone es wird aber schneller gefahren.Folgendes Ein kleines Auto wird immer auf der Strasse rechts in Bordsteinnähe geparkt,diese Nähe wird nicht eingehalten und es passt ca eine Kiste Bier längs hinein.Ich würd sagen das geht so nicht.Der Unübersichtliche Kurvenbereich reicht zum reagieren kaum aus.Folgendes szenario einer kommt Nachts da mit 50 Sachen runter und hält den Abstand ca 30cm zum schlecht geparktem Fahrzeug ein muss somit ausweichen weil er das Hindernis hat ist er somit auch Wartepflichtig wenn er erkennt das Gegenverkehr kommt.Das kann er aber nicht zumal auch kein Scheinwerferlicht zu sehen ist.Jetzt kommt ihm einer entgegen und fährt sogar auf dem rechten Gehweg um auszuweichen und einen Zusammenstoss zu vermeiden,des öfteren kommen sich da bei bestimmten Uhrzeiten entgegen weil es ein Wohngebiet ist also Pendler oder Einkäufer.Da dieses falsche Parken schon des öfteren vorkam dachte ich es könnte sein dass der Fahrer kein erkennen seines tuns hat bzw ihm das völlig fremd ist,was soll man davon halten,es kam nicht immer vor aber wenn man es doch merkt korrigieren würde.Zumindest eine Ermahnung wär da doch angebracht.Das Auto steht in dem falsch geparktem Zustand dann den ganzen Tag und wird erst morgens weggefahren.Wie sollte man da wohl vorgehen um dem Falschparker dies klarzumachen ohne selbst was damit zu tun zu haben?
Es könnte ja der Meinung sein dies auf Dauer zu tun zumal es ja auch breitere Fahrzeuge gibt die genau soviel Platz brauchen.Mir ersichtlich ist es eine ungeeignete Person da hinterm Steuer.Hätte nicht vor da in einen Streit zu gelangen da ich was gegen fremdes tun auszusetzen habe weil die Person vermutlich kein unrechtsbewusstsein hat,zumal es da auch noch weitergehen könnte mit bis zur Ungeeignetheitsfeststellung
Z 299 Grenzmarkierung - Zuständigkeit und anordnender Charakter
Liebes Forum,
nehmen wir mal an, die Straßenbaubehörde der Gemeinde X möchte zur Verdeutlichung des Parkverbots im 5 m-Bereich einer Einmündung zusätzlich eine 5 m lange Grenzmarkierung in Form einer Zick-Zack-Linie aufbringen, um die Wahrscheinlichkeit des Falschparkens zu verringern. Der Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde lehnt den Vorschlag ab mit der Begründung, dass im 5 m-Bereich bereits ein Parkverbot aufgrund der allgemeinen StVO-Regeln besteht (unzulässige Doppelbeschilderung, kein zwingendes Erfordernis). Das Parkverbot wird jedoch nachweislich eher selten eingehalten.
Laut dem Urteil https://openjur.de/u/765695.html ist es wohl so, dass Grenzmarkierungen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben keine eigenständige Regelung sind bzw. keinen anordnenden Charakter haben.
Meine Frage: Wenn sowieso kein anordnender Charakter vorliegt, ist dann überhaupt eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich oder kann die Straßenbaubehörde die Markierung in eigener Zuständigkeit aufbringen?
Vielen Dank für die Einschätzung!
Zweite Verkehrskontrolle mit THC weniger als 3,5ng
Hallo alle zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Vor ca. 1 Jahr bin ich bei einer Verkehrskontrolle auf THC getestet worden. Das Ergebnis war !,5ng THC aktiv und ein THC-COOH wert von 30ng/ml. Danach ist wie ich es erwartet hatte nichts weiter passiert. Daraus habe ich für mich den Rückschluss getroffen, hoffentlich nicht zu leichtsinnig, das ich bei dem Konsumverhalten und der Watrezeit nach dem letzten Konsum relativ sicher bin. Besser jedoch noch etwas länger warten bevor ich wieder Auto fahre.
Nun wurde ich gestern erneut angehalten und auf THC getestet. Wie auch bei der ersten Kontrolle habe ich den Urintest verweigert und keine Angaben zum Konsum gemacht.
Da diesesmal zwischen dem letzten Konsum, bei gleichem Konsumverhalten, und der Kontrolle noch ca. 7h mehr Zeit vergangen war bin ich relativ sicher wieder unter dem Grenzwert von 3,5ng THC zu liegen.
Meine Frage ist nun ob es Erfahrungswerte gibt wie die Führerscheinstelle mit so einem Fall umgeht?
Kann die FS in soeinem Fall eine MPU anordnen weil sie mir unterstellt nicht zwischen Konsum und Fahrtauglichkeit zu unterscheiden?
Ich bedanke mich im voraus für eure hoffentlich hilfreichen Einschätzungen.
Anforderungen an eine Fahrradstraße
Die Stadt Bonn macht gerade wieder eine Extrawurst bei der fahrbahnbegleitenden Markierung von Fahrradstraßen (anstelle des sonst übbichen unterbrochenen Breitstrichs).

Datenlizenz Deutschland – Zero
Das VG Köln hält in einem Beschluß (vom 20.08.24, – 18 L 1279/24 –) diese roten Linien für rechtswidrig, Zitat: „Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt mithin das Verkehrszeichen Markierung in Gestalt roter durchgezogener (Begrenzungs-)Linien nicht.“ Das Verfahren ist allerdings noch beim OVG anhängig.
Die Stadt Bonn hat kurzerhand beim Ministerium in Düsseldorf angefragt. Zitat aus der Pressemitteilung Bonn: „‚Das MUNV als Oberste Straßenverkehrsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen kann den Ausführungen des VG Köln zu den roten Begleitlinien in Fahrradstraßen nicht folgen‘. Die Markierung sei als straßenbauliches Gestaltungselement mit rein informellem Charakter (ohne verkehrsrechtlichem Regelungsgehalt) und eben nicht als anordnungsfähiges Verkehrszeichen gemäß StVO zu bewerten.
Ich frage mich nur, wie ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer angesichts der ausufernden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen noch intuitiv(!) erkennen soll, welche Malerei einen gewissen Regelungsgehalt hat (und damit offizielles VZ ist) und welche Markierung lediglich „informativ“ sein soll. Gerade im Hinblick auf Fahrbahn, Schutzstreifen und Sicherheitstrennstreifen.
Ein Blogeintrag bei recht-energisch beschäftigt sich wiederum mit der restruktiven Handhabung des VG Kölns, das Fahrradstraßen nur unter gewissen Voraussetzungen durchwinkt, Da ist man im Gerichtsbezirk des VG Düsseldorf als VT eher schon dem Gutdünken der Behörden ausgesetzt, die Radstraßen auf 3m breiten Fahrbahnen und „jwd“ anordnen, wo kein Mensch das Tempolimit kontrolliert.
Verkehrsberuhigter Bereich in Verbindung mit einer Ampel
Moin!
Grundsätzlich haben ausfahrende Fahrzeuge aus einem verkehrsberuhigten Bereich Nachrang, vergleichbar mit Grundstücksausfahrten. Ändert aber eine Ampel am Ende des vbB etwas an der Vorfahrtsregelung?
Beispiel: zwei PKW kommen sich entgegen, einer aus dem vbB möchte geradeaus fahren, der PKW aus der 30er Strecke möchte nach links abbiegen, die Ampeln springen zeitgleich auf Grün um.
Zur Veranschaulichung: https://maps.app.goo.gl/YVJodncpMxXumtty7
Danke für Eure Antworten!
A Verstoß nach MPU vor Ersterteilung
Hallo habe eine Frage. Hab ja meine MPU die ich vor der Ersterteilung machen musste geschafft. Nun habe ich gelesen, dass bei Leuten, die in der Probezeit waren und einen Entzug der FE hatten, beim nächsten A Verstoß wieder eine MPU angeordnet wird. Wie sieht das bei mir aus wenn ich Z.b. mit 21km/h zu viel geblitzt werden würde? Müsste ich dann auch mit einem Entzug rechnen bzw. neuer MPU Auflage?
MPU war wegen Drogenbesitz vor erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis. Hab quasi also davor noch nie eine gehabt als ich damals zur MpU musste und war die Voraussetzung dass ich meine erhalte
Knöllchen trotz Parkschein wegen unklarer Markierungen
Hallo Zusammen,
ich möchte eure Einschätzung zu einem möglichen Widerspruch gegen ein Knöllchen bzw. Abschleppfall hören.
Ich habe kürzlich am Adolphsplatz in Hamburg geparkt. Vor Ort gab es Bodenmarkierungen sowie ein Verkehrsschild für „Parken mit Parkschein“. Zusätzlich war die Fläche auch in der EasyPark-App als Parkzone ausgewiesen, was mein Verständnis bestätigt hat, dass dort Parken erlaubt ist.
Allerdings habe ich später festgestellt, dass ich offenbar doch falsch geparkt habe und dabei wohl den Radverkehr behindert habe. Die Markierungen vor Ort waren aus meiner Sicht allerdings uneindeutig bzw. missverständlich.
Als ich zu meinem Auto zurückkam, war bereits ein Abschleppwagen vor Ort und hat ein anderes Fahrzeug entfernt. Ich bin daraufhin direkt weggefahren. Ein Knöllchen hatte ich zwar bekommen, aber es war so angebracht, dass ich es zunächst gar nicht bemerkt habe. Ich bin daher davon ausgegangen, dass das abgeschleppte Fahrzeug keinen Parkschein hatte – ich selbst hatte ja einen gelöst.
Was mich an der Situation stört:
Die Markierungen wirken uneindeutig und können meiner Meinung nach leicht falsch interpretiert werden.
Die EasyPark-App weist die Fläche ebenfalls als Parkbereich aus.
Es standen mehrere Autos dort, was den Eindruck verstärkt hat, dass das Parken erlaubt ist (Was natürlich kein Grund ist).
Daher meine Fragen:
Sind meine Gedankengänge nachvollziehbar oder hätte ich die Situation eindeutig erkennen müssen?
Habe ich unter diesen Umständen realistische Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit missverständlichen Markierungen oder falschen App-Anzeigen gemacht?
DANKE FÜR EURE EINSCHÄTZUNGEN!
Ich habe auch Fotos von der Situation gemacht, die ich hier anhänge.
ADOLPHPLATZ HAMBURG
https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6836
https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6837
Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereich in Tempo-30-Zone
Hallo,
Lage: Ortsteil der komplett als Tempo-30-Zone mit Zeichen 274.1 ausgewiesen ist.
Innerhalb dieser Zone gibt es einen verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1. An den Ausfahrten aus diesem Bereich wird das Schild Tempo-30-Zone 274.1 angebracht. Rücken an Rücken mit dem Schild 325.1. (Früher war das das Zeichen 325.2, welches vor einiger Zeit ausgetauscht wurde).
Laut §10 STVO ist die Ausfahrt aus dem VB mit einer Grundstücksausfahrt gleichgesetzt. In einer Tempo 30 Zone gilt rechts vor links, wenn nichts anderes beschildert ist. Fahre ich jetzt in der Tempo-30-Zone an der Ausfahrt aus dem VB vorbei und sehe rechts das Schild 325.1, gehe ich davon aus, dass der Ausfahrende warten muss. Der Ausfahrende hat das Schild 274.1, das 5 m von der Kreuzung entfernt steht, aber schon passiert und wähnt sich womöglich in der Tempo-30-Zone. In seinen Augen gilt also vielleicht rechts vor links.
Was ist richtig?
Die google KI argumentiert so: § 10 StVO schlägt die Tempo-30-Zonen-Regel.
Stimmt das? Gilt hier nicht rechts vor links sondern Vorfahrt für Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone?
Gruß
Owi mit 0.39 mg l
Guten Morgen liebes Forum,
Und zwar ist mir gestern ein Missgeschick unterlaufen. Ich habe gestern um 16 Uhr 0.39mg l oder 0.78 Promille gepustet keine Blutabnahme.
Ist mein erster Verstoß allgemein im Straßenverkehr.
Aber
Ich habe 2018 eine MPU bestanden wegen Drogen sprich Cannabis und Mdma mit 12 Monate Abstinenz.
Und denn Führerschein habe ich seit Mai 2018.
So jetzt die Frage.
Wird mich die Führerscheinstelle mit irgendwelchen Auflagen kommen ? Oder nur der Monat weg und hoffen das Ruhe ist ?
Liebe Grüße
MPU wegen Cannabis (5,5 ng/ml) – Chancen mit 3 Monaten Abstinenz?
Hallo zusammen,
ich hätte gerne eine ehrliche Einschätzung zu meiner Situation.
Bei mir geht es um eine MPU wegen Cannabis (5,5 ng/ml beim Fahren). Ich habe gelegentlich konsumiert und hatte früher schon einmal Kontakt mit der Führerscheinstelle, allerdings nur wegen Besitz und nicht wegen Fahren unter Einfluss.
Jetzt habe ich eine Frist bis zum 30.06.2026, um ein MPU-Gutachten abzugeben. Eine Fristverlängerung wurde leider abgelehnt.
Ich bin seit Mitte März komplett abstinent und habe für mich die Entscheidung getroffen, komplett mit Cannabis aufzuhören. Für mich war das Ganze jetzt ein klarer Wendepunkt, bei dem mir bewusst geworden ist, dass das Ganze für mich einfach unnötig ist und ich es in Zukunft komplett lassen werde.
Meine Frage:
Denkt ihr, dass man mit ca. 3 Monaten Abstinenz realistische Chancen hat, die MPU zu bestehen?
Oder ist das in meinem Fall eher zu knapp und zu riskant?
Ich möchte meinen Führerschein möglichst schnell wieder, aber natürlich auch nicht unnötig durchfallen.
Danke euch!
Achtung, bundesweiter Blitzermarathon
Hallo,
habt ihr auch davon gehört, dass diese Woche bis Samstag 19.4.26 ein bundesweiter Blitzermarathon stattfindet?
Was haltet ihr von solch konzertierten Aktionen? 
Gibt es dafür Kapazität? / Was wird währenddessen zurückgestellt?
Anwohnerparken im eingeschränkten Halteverbot
Hallo liebes Forum,
es geht um folgendes:
Ich habe vor diesem Schild mit meinem Anwohnerparkausweis im Auto geparkt und einen Bußgeldbescheid bekommen. Nach Einspruch kam nun die Erläuterung des KVRs die besagt, daß das Bußgeld korrekt ist, da ich nur in der Zeit von 20-7 Uhr mit meinem Anwohnerparkausweis in dem Bereich parken darf und zudem laut STVO Verkehrsschilder von oben nach unten zu lesen sind. Ich finde im Internet nur genau die entgegengesetzte Aussage, daß die Zusatzzeichen von unten nach oben zu lesen sind und nach meinen Recherchen inklusive befragen der KI komme ich zur Erkenntnis, daß das Parken mit dem Anwohnerparkausweis (wie ich auch beim parken annahm) eben erlaubt ist.
Könnt ihr mir helfen?
https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6835
ÄG oder Mpu?
Hallo zusammen...
Ich wurde letzten Sommer von der Polizei am Bahnhof kontrolliert und es wurden 2,6 gr Amphetamin gefunden.
Freitag hatte ich deswegen ein Gericht weil ich mich gegen die Kontrolle auch Wiederstand geleistet hatte.
Ich habe die Richterin gesagt, dass ich nicht unter Drogen Einfluss stand weil der polizist es beim Bericht geschrieben hatte.
Leider habe ich der Richterin zugestimmt, auf die Frage, ob die Drogen vernichten werden dürfen. Ich wusste leider nicht das das ein Geständnis ist dafür das die Drogen mir gehören.
Meine Frage : Ich weiß, dass mir sicher ein ÄG droht. Kann es aber auch zu einer direkten Entzug der Fs drohen? Weil ich 2017 schon mal eine Mpu hatte wegen Drogen.
Mit freundlichen Grüßen
Verwirrende Ampelkreuzung, mehrere Haltelinien und Widersprüche
Hallo,
hier meine eigentliche Frage:
Bisher bin ich als Autofahrer und manchmal Radler mit den Verkehrsregeln gut zurecht gekommen, aber seit ich in Chemnitz bin, stehen mir oft Fragezeichen im Gesicht.
Es geht um die Kreuzung Zschopauer Straße/Lutherstraße in Chemnitz, siehe Bild
<a href="https://ibb.co/RkCKQxvP"><img src="https://i.ibb.co/RkCKQxvP/DCIM000100302.jpg" alt="DCIM000100302" border="0"></a>
Wenn man auf dem Radweg rechts steht, sieht man gegenüber eine kleine Radampel, dazu ein Zeichen 214.
Auf den ersten Blick sagt mir das: Ich darf nur geradeaus und rechts fahren und es gibt eine spezielle Radampel, die es zu beachten gibt.
Nunja, diese Annahme erwies sich als eindeutig falsch, denn wenn man bei grün losfährt, fährt nioch der Querverkehr in beide Richtungen (wie auf dem Bild sichtbar).
Jetzt habe ich das Tiefbauamt angeschrieben und dort belehrte man mich, dass die Ampel für indirektes Linskabbiegen sei und ich die Regelung doch kennen sollte.
Bei erneutem Abfahren entdekcte ich eine zweite Haltelinie auf der anderen Seite der Kreuzung, die man aber vom Standpunkt vor der Kreuzung aus nciht sieht.
Meine Fragen sind jetzt ganz konkret:
- Bisher dachte ich, Verkehrszeichen wie Z214 gelten auch für Radfahrer. Warum darf man hier links abbiegen?
- Es gibt eine erst mitten auf der Kreuzung sichtbar werdende zweite Haltelinie. Andere Radampeln gibt es nicht. Wie kann man die Ampeln den Haltelinien eindeutig zuordnen, zumal Radamepln ja nicht immer vor der Kreuzung stehen müssen?
- hält man an der zweiten Haltelinie, steht man bereits allein mitten auf der Kreuzung vor den Rechtsabbeigern, aber auch nahe am Längsverkehr. Wie/Wo sollen sich hier mehrere Radfahrer aufstellen?
- Wo ist hier der geschützte Bereich bzw. warum können mehrere Ampeln gestaffelt stehen, aber nicht für alle gelten?
- In der Radampel ist ein winziger Linkspfeil, den man aber vom Standpunkt aus kaum erkennt. Ist das zulässig, dass die Symbole so winzig sind? Und sagt nicht gerade der Linkspfeil, dass man konfliktfrei abbiegen darf?
- Ist es nach § 37 (2) 6. StVO zulässig, dass nur einzelne Richtungen eine spezielle Radampel haben und was gilt dann für die Anderen? Da es eine spezielle Ampelanlage gibt, dürfte ja nicht die Fahrbahnampel gelten (zumal die dann bereits nicht mehr sichtbar ist).
Danke bereits fürs Lesen und fundierte Antworten.
Sorry, der Link geht nicht. Warum kann man hier seinen Beitrag nicht ändern?
Hier das Bild:

Abbiegen aus zweiter Spur ohne Richtungspfeil, jedoch gelbem Schild?
Hallo Leute,
darf bei folgender Einmündung mit Ampel das rote Auto vom rechten Fahrstreifen nach links abbiegen?
Skizze: https://ibb.co/yckNZXk1
Google Maps Link: https://www.google.com/maps/@52.467134,13.3...SoASAFQAw%3D%3D
Es handelt sich um zwei Fahrspuren. Auf der linken Fahrspur ist ein Pfeil nach links aufgemalt. Auf der rechten Fahrspur ist kein Pfeil aufgemalt!
§ 9 Abs. 1 S. 2 StVO besagt, dass man sich möglichst weit links einordnen muss:
Zitat
Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.
Nach dieser Regelung ist klar, dass man vom rechten unmarkierten Fahrstreifen
nur nach rechts abbiegen darf.
Nun die
Besonderheit: Zuvor steht jedoch ein
großes gelbes Schild, welches zweispuriges abbiegen andeutet. Auch sind
zwei Fahrstreifen nach links abknickend auf der Kreuzung
aufgemalt.
1) Darf das rote Auto vom rechten Fahrstreifen nun nach links abbiegen oder nicht?
2) Ist es richtig, dass Autos die vom linken Fahrstreifen aus abbiegen keine freie Wahl haben wo Sie ankommen, da die Spuren ja abknickend markiert sind?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Maik
Schleichwerbung in eigener Sache
Jetzt gibt es endlich einen Fahrradladen mit Werkstatt im engeren Familienkreis.
Ich werde morgen mal mein Fahrrad auf den Gepäckträger laden und zur Inspektion bringen.
Doc 
MPU in Kürze- Einschätzung erbeten
Guten Tag!
Ich habe mal ein Anliegen, und zwar habe Ich in sehr naher Zukunft meine zweite MPU und bin auch der Meinung, dass ich dieses mal gut darauf vorbeireitet bin. Leider ist mein Berater von der Caritas längerfristig krankgeschrieben, dass die letzten Termine, an denen wir eine MPU Simulation durchgehen wollten, ausgefallen sind. Ich habe dann erst kürzlich von der Existenz von so wunderbaren Foren wie diesem hier erfahren und habe an anderer Stelle einen Fragebogen gefunden, den ich in Ruhe ausgefüllt habe. Der Bogen ist etwas ausführlicher, als der, den ich hier im Forum gefunden habe.
Meine Frage: Wäre es in Ordnung, wenn ich diesen ausgefüllten Fragebogen einmal hier einstelle? Falls es jemanden gibt, der Zeit und Lust hat sich das durchzulesen und mir eine Rückmeldung geben könnte, wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße!