Fahren in Deutschland nach Entzug
Moin,
folgender Sachverhalt:
Einer polnischen Person wurde 2018 in Deutschland die Fahrerlaubnis der Klasse B nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem Pkw entzogen. Zu diesem Zeitpunkt war er ausschließlich im Besitz der polnischen Fahrerlaubnisklasse B, ausgestellt 2014.
Die Sperrfrist wurde auf Ende 2019 festgesetzt, eine Tilgung der Sperre auf 2034.
Er wird im Juli 2026 kontrolliert mit einem 40t-Sattelzug. Er ist im Besitz der polnischen Fahrerlaubnisklasse CE, Ersterteilung 06/2025.
Jetzt meine Annahme:
Da er CE nach Ablauf der Sperrfrist erteilt bekommen hat, darf er diesen Sattelzug hier führen.
Da eine Neuerteilung der Klasse B nicht erfolgt ist (und ein Antrag nach § 28 V FeV ebenfalls nicht), dürfte er hier in Deutschland keinen Pkw führen.
=> er darf hier 40-tonner fahren, aber keine Pkw?
Um diese Uhrzeit kriege ich den Sachverhalt nicht mehr gelöst...
Verwarnungsgeld für Radfahren auf Gehwegen
Hallo,
angenommen, ich fahre mit meinem Fahrrad mit Schrittgeschwindigkeit auf einem Gehweg ohne jemanden zu gefährden. Das Ordnungsamt hält mich an und verlangt ein Verwarnungsgeld von 55 Euro.
Was würdet Ihr unternehmen?
Ich habe im Netz zahlreiche Beiträge zu diesem Thema gefunden, die mich jedoch mehr verwirrt als aufgeklärt haben.
Ich habe gelernt, dass nach § 2 Abs. 4 BKatV das Verwarnungsgeld bei Radfahrern in der Regel 15 Euro beträgt, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.
Der Bußgeldkatalog bestimmt für den Radverkehr auf Gehwegen nur dann etwas anderes, wenn der Gehweg mit einem entsprechenden Verkehrszeichen beschildert ist. Dann sind mind. 25 Euro fällig.
Ist das soweit korrekt?
Wie kommt das Ordnungsamt auf 55 Euro? Das dürfte doch nur für Kraftfahrzeuge auf Gehwegen gelten, oder?
Bonusfrage: Warum wird bei den Bußgeldern unterschieden zwischen Gehwegen mit Schild und ohne Schild?
Vielen Dank,
Roman
Führerschein ohne MPU, Fristen
Hallo,
folgender Fall:
Strafbefehl ist eingegangen, Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad (2,1 BAK), nur Gelstrafe, kein gerichtlicher Führerscheinentzug oder Sperre.
MPU- Aufforderung wird wahrscheinlich irgendwann kommen.
Mein Plan: Vorher den Führerschein freiwillig abgeben und zu warten bis ich ihn ohne MPU wieder beantragen kann.
Die Frage ist jetzt: Dauert es 10 Jahre (5 Jahre Anlaufhemmung plus 5 Jahre Tilgungsfrist) oder 15 Jahre (5 Jahre Anlaufhemmung plus 10 Jahre Tilgungsfrist)
Mein Anwalt sagt 10 Jahre, da mein Führerschein nicht entzogen wird.
Da ich mit dem Fahrrad gefahren bin und der Führerschein nicht gerichtlich entzogen wurde, liegt eine Straftat vor, die im Fahreignungsregister mit 2 Punkten bewertet wird.
Dafür gilt nach § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a StVG: 5 Jahre Tilgungsfrist (statt 10 Jahre bei einem Entzug). 5 Jahre Anlaufhemmung nach § 29 Abs. 5 StVG (da die Tat eine Straftat ist, die im Register steht).
In anderen Foren sind viele der Meinung das ich 15 Jahre warten müsste da eine freiwillige Abgabe der Führerscheins wie ein Entzug behandelt wird.
Was sagen die Experten hier?
EU-Fahrerlaubnis umtauschen - Sinn, Vorteile
Hallo,
kein aktueller Fall, aber einfach eine fiktive Frage, da ich über yt und eine Aussage hier im Forum "gestolpert" bin:
Wenn du eine deutsche FE hast und in DE ein Fahrverbot erhälst, darfst du NIRGENDWO fahren.
Wenn du eine ausländische FE hast und in DE ein Fahrverbot erhälst, darfst du überall AUSSER DE fahren.
Macht es grds. Sinn bzw. bringt es Vorteile, einen EU-Führerschein auf eigene Veranlassung in einen D-Führerschein umzutauschen?
Kann ein ausländischer Führerschein in D entzogen, beschlagnahmt usw. werden?
Nach den Angaben oben wird es kein Vorteil, sondern im Problemfall eher von Nachteil sein.
Über 3 Ecken habe ich folgendes gehört:
Deutschem Staatsbürger wurde vor ca. 14 Jahren die FE entzogen (Grund mir nicht bekannt). MPU-Aufforderung wurde ignoriert, stattdessen in Polen ein FS erworben und seither in D gefahren.
Dieser polnische FS wird 2028 ungültig/läuft aus. Er könnte wohl in Polen verlängert werden (Ablauf und Voraussetzungen nicht bekannt), aber der Inhaber möchte lieber in einen D-FS umschreiben lassen.
Hat jemand Erfahrungen/Infos dazu?
Kann in Polen einfach verlängert werden?
Ist der polnische FS in D überhaupt gültig, da die 185-Tage-Frist damals - bei Erteilung -wohl nicht eingehalten wurde?
Kann das heute noch nachgewiesen werden?
Ein Rechtsanwalt aus Oranienburg behauptet in einem yt-Video, dass auch nach erfolgloser MPU ein EU-Führerschein in D gültig sei, da eine MPU-Aufforderung eine deutsche nationale Angelegenheit sei.
@ Forenbetreiber: Darf ich die URL dazu hier im Form posten?
So, ist u.U. ein grösser Sachverhalt, aber ich fände es interessant eure Meinungen zu lesen. Danke.
Kühlergrill mit 608 Leuchtpunkten (Mercedes GLA)
Da frage ich mich, ob es dem Verursacher eines kleinen Parkremplers zuzumuten ist, die unnötig hohen Reparaturkosten für solchen Firlefanz zu tragen (bzw. dessen Versicherung und damit letztlich allen Beitragszahlern).
Außerorts und innerorts innerhalb einer Minute geblitzt
Moin zusammen,
tatsächlich bin ich aktuell in der Situation, dass ich einmal Hilfe zum folgenden Sachverhalt benötige:
Mir wird vorgeworfen, dass ich auf der gleichen Strecke zuerst außerorts mit 25 km/h und 750m weiter innerorts mit 15 km/h zu schnell gefahren bin. Wenn man die Uhrzeiten beider Blitzerfotos vergleicht, soll ich diese Strecke innerhalb von 6 Sekunden gefahren sein. Dies habe ich auch auf dem Zeugenfragebogen bzw. auf der Anhörung zum Bußgeldverfahren moniert (ohne die Verstöße zuzugeben) und auf beide parallel laufende Verfahren verwiesen.
Nun habe ich von dem einen Sachbearbeiter die Rückmeldung bekommen, dass die Zeiten beider Messanlagen nicht aufeinander abgestimmt waren und es leichte Abweichungen gab.
Meine Frage hierzu, kann man dies (ohne Anwalt) trotzdem als Mangel an der Messung anführen und wenn ja, mit welcher Begründung?
Des Weiteren darf ich doch nicht doppelt bestraft werden, da beide Verstöße zeitlich zu eng zusammenliegen, oder?
Ich würde mich sehr über Feedback freuen.
Vielen Dank und viele Grüße. 
StVO und Verwaltungsrecht in NRW
Angenommen, der Rat der Stadt X im Bundesland NRW beschließt die straßenverkehrsrechtliche Anordnung einer Tempo-30-Strecke in der Straße Y. Nehmen wir weiter an, diese Anordnung ist nach den Maßstäben der StVO und VwV nicht rechtswidrig.
Die Straßenverkehrsbehörde weigert sich, diesen Ratsbeschluß umzusetzen.
Nach StVO sind die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden (StrVB) für verkehrsrechtliche Anordnungen zuständig. Nach § 41 (3) Gemeindeordnung NRW gelten „Geschäfte der laufenden Verwaltung … im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen, soweit nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuß für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.“
Wenn ich das richtig sehe, ist im Regelfall für verkehrsrechtliche Anordnungen (als Geschäft der laufenden Verwaltung) die örtliche StrVB zuständig. Im Einzelfall kann der Rat (oder ein von ihm ermächtigter Ausschuß) der StrVB konkrete Vorgaben machen, die die Behörde ohne eigenes Ermessen umzusetzen hat.
Ist dann der verwaltungsrechtliche Weg (Gericht) eröffnet, wenn die Behörde sich weigert? Oder gilt der Ratsbeschluß direkt als verkehrsrechtliche Anordnung?
Temporärer Wegfall des Sonn- und Feiertagfahrverbotes
Hallo,
Aus gegebenem Anlass dieses Thema, weil mich eure Meinung und fachkundigen Beiträge interessieren.
Rhein und Donau, über die ja sonst viel Gütertransport läuft, haben Niedrigwasser, was die Ladekapazitäten der Schiffe einschränkt, wenn sie überhaupt noch fahren können. Ich bezweifle ja, dass die straßengebundenen Transportmittel das ausgleichen können. Teurer wird es für den Kunden und damit den Endverbraucher allemal.
Wie steht ihr zu dem Thema? Hat ja durchaus Facetten.
Mit einem Auto zwei Ladeplätze blockieren?
Hallo,
nachdem ich neulich nicht an der "billigen" Ladesäule laden konnte, weil so ein Experte seinen Kleinwagen so sch... hingestellt hatte, dass er zwei Ladeplätze belegt hatte und alle anderen Ladesäulen belegt waren, stelle ich mir die Frage was der Gesetzgeber für Sanktionen für solche Leute vorbereitet hat.
Sind das wirklich nur 15€ (Busgeldkatalog-Nr. 54.1)?
Oder habe ich da etwas übersehen?
Gruß
Jens
PS: Hat meinen Arbeitgeber jetzt ca. 10€ gekostet da ich eine teurere Ladesäule genommen habe.
Account löschen nicht möglich/gewollt?
Hallo
Es gibt leider keine Möglichkeit in diesem Forum seinen eigenen Account zu löschen. Den Administrator Matte habe ich am 2.8.26 sowohl per PN als auch per Mail angeschrieben, aber bedauerlicherweise bisher keinerlei Anwort oder Reaktion erhalten.
Soll damit einem eventuellen Mitgliederschwund vorgebeugt werden?
Falls das hier ein Moderator liest: Ich möchte gerne meinen Account und alle personenbezogenen Daten gelöscht haben. Ist das umsetzbar?
Gruß
Ingmar
§5 Absatz 6 StVO
Hallo, gibt es noch andere hier die mit dieser Regel hadern. Natürlich nicht wenn jemand mit 70km/h daherrollt, man will überholen und in dem Moment fällt der Person ein dass sie doch lieber 120km/h fahren möchte.
Sondern dann wenn mehrere Fahrzeuge z.B. aus einer Ortschaft kommen, das zweite setzt zum überholen an, dann muss das erste bei 30km/h bleiben. Mit dem Ergebnis dass auch das dritte überholen wird usw., erst wenn niemand mehr dahinter ist kann auf 100km/h beschleunigt werden. Find ich nicht besonders praktikabel und ich sehe da hin und wieder Probleme. Bisher ging es sich immer irgendwie aus, aber so ganz zufrieden bin ich mit der Situation nicht.
Viele Grüße
Felix
Unterschied ärztliches Gutachten und MPU
Liebe Forengemeinde,
ich hoffe, ich bin in diesem Unterforum richtig. Ich habe eine Frage zum inhaltlichen Unterschied bei der Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV zur Klärung einer Alkoholanhängigkeit, bzw. Alkoholmissbrauchs und der Anordnung einer Alkohol-MPU nach Nr. 2.
Genauer gefragt: Was untersucht / prüft der Arzt beim ärztlichen Gutachten? Er wird ja neben körperlichen Befunden auch Fragen zur Biographie und zum Trinkverhalten etc. stellen. Aber worin unterscheidet sich das dann von der MPU?
Viele Grüße
Neue Tür oder schweißen ...
Moin verehrte Mitleser:innen.
Ich weiss nicht, wie ich mich entscheiden soll.
Fahrzeugtyp Caddy IV, EZ 2019. Die Fahrertür ist knapp oberhalb vom unteren Schanier gerissen.
Meine Hauswerkstatt macht mir zwei Angebote: Neue Original-Tür, rund 2800 netto oder schweißen ohne Garantie für 600.
Was meinen die Fachleute hier im Forum?
Gekennzeichnete Fläche frei lassen
Direkt hinter einer Kreuzung steht ein Schild mit einem Zeichen 101 (Gefahrstelle) und dem Zusatz "Gekennzeichnete Fläche frei lassen". Gemeint ist eine gelb schraffierte Fläche, siehe Foto:
https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6860
Durch die weiter hinten erkennbare Fahrbahnverengung von zwei auf eine Spur kann es wohl zu Staus kommen. Was droht mir, wenn ich gegen das Schild verstoße und in einem Stau auf der schraffierten Fläche zum stehen komme?
Vom Roller zum Motorrad Führerschein
Hallo zusammen,
Folgender Fall liegt vor und ich würde mich über Einschätzungen und antworten freuen.
Meine Tochter ist bald 14 Jahre alt, der Plan ist mit 16 eine 125er fe zu erwerben und mit 18 Motorrad mit Auto .
Da meine Tochter am liebsten schon mit 15 Roller fahren würde und dann mit 17 begleitetes fahren machen möchte habe ich Bedenken , dass sie von 14 bis 21 ständig eine fe nach der anderen erlangen muss ! Eine Möglichkeit wäre eine Fahrschule ausfindig zu machen und ein komplett Paket zu buchen sofern das möglich ist ! Hat da vielleicht jemand Erfahrung damit ? Mein nächster Schritt wäre in der Fahrschule zu fragen aber ich bin skeptisch da diese natürlich verdienen wollen !
Im schlimmsten Fall müsste sie die Roller fe , die 125 er Fe, die Fe begleitetes fahren mit 17 machen , Motorrad Fe (a2) und anschließend die große Motorrad a1 Fe machen !
Das bedeutet sehr viel Zeit und Geld
Gibts da keine andere Möglichkeiten ?
MfG
Caballero
Fairparken-Kontrolletti Blindschleiche
Hi, bin von fairparken aufgeschrieben worden wegen angeblich fehlender Parkscheibe. Gleich 2x auf selbem Parkplatz im Abstand von einigen Wochen.
Das ist aber definitiv falsch wie es nur sein kann, denn vom ersten Tag an habe ich in dem Auto eine elektronische zugelassene Parkscheibe gut sichtbar dauerhaft montiert, die ist nur 2x im Jahr wegen Sommer/Winterzeit Umstellung und dabei auch gleich erledigtem Betteriewechsel für ein paar Minuten dort ab.
Beim erstenmal 2 Zeuginnen, außerdem gleich Foto von der Frontscheibenansicht sat korrekt angebrachter und funktionierender automatischer PS gemacht, beim zweitenmal schon gleich vor dem Weggehen entsprechendes Handyfoto (plus wiederum eine Zeugin).
Wäre beinahe noch ein drittesmal passiert, nur hat da $mywife "dazwischengefunkt" und die schon bei einem Nachbarauto tätige fairparken-Kontrollettine vorsorglich angesprochen. Die hat daraufhin erst rumgemeckert "können Sie denn keine normale PS auslegen?". Ich: "können ja, wollen nein, dehalb habe ich ja die automatische, mit Zulassung, Ende Gelände!", daraufhin diesmal kein weiteres Knöllchen.
Was die beiden bestehenden Knöllchen angeht, da habe ich bislang GAR NICHTS gemacht, so gab es von fp bislang das übliche Herumgeeiere mit mal ein paar Euro Aufschlag wegen angeblich irgendwelchem Aufwand, dann wieder rin paar Euro runter in Verbindung mit einem ersten, zweiten, "letzten" (war dann aber auch nur das vorletzte,...) "Einigungsangebot".
Die Beweislage ist ja eindeutig, von daher mach' ich da vorerst keinen Finger krumm und lass' den Laden voll auflaufen falls sie es doch durchziehen wollen mit Inkasso... also falls ein MB kommen sollte, und ERST DANN, Widerspruch und in dem Verfahren die Karten bzw. Bilder und Aussagen auf den Tisch... je mehr Aufwand sie haben, auf umso mehr bleiben sie sitzen...
Außerdem so richtig fett incl. entsprechendem Kommentar Daumen runter bei google Maps für den Laden zu dem der Parkplatz gehört. Bin da bei weitem nicht der erste, gab auch schon Reaktion vom Cheffe dort, mit Verweis man möge sich doch an fp wenden. Nö, DIE haben diesen unfähigen Verein engagiert, das haben sie jetzt davon...
Ferienreiseverordnung – Feuerwehr und Katastrophenschutz
Hallo,
aktuell gelten ja wieder die Verkehrsbeschränkungen aufgrund der Ferienreiseverordnung. Bis zum 18.10.2017 lautete § 1 Abs. 1 der Ferienreiseverordnung wie folgt:
Zitat
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht verkehren.
Seit dem 19.10.2017 gilt nun – im Einklang mit § 30 Abs. 3 StVO (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) – folgende Fassung:
Zitat
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht geführt werden.
Während die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit der alten Fassung noch nachvollziehbar war, stellt sich mir heute allerdings die Frage: Wann führen die Feuerwehr oder der Zivil-/Katastrophenschutz gewerblichen Güterverkehr durch? Zumal ja bis zur Änderung die Ausnahme nur bei „Einsätzen anlässlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Absatz 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall“ (§ 35 Abs. 4 StVO) angewendet werden durfte. Das paßt für mich irgendwie nicht mit der amtlichen Begründung der Änderung zusammen:
Zitat
Im Einklang mit der Neufassung der VwV-StVO wird in § 30 Absatz 3 Satz 1 nunmehr klargestellt, dass das Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot nur auf den gewerblichen Güterverkehr Anwendung findet. Dies galt auch vorher schon und entspricht der ursprünglichen Intention für die Einführung des Verbots im Jahre 1956, jedoch gab es in der Praxis einige Unklarheiten, die mit dieser Änderung beseitigt werden sollen.

abgesenkter Bordstein oder nicht
Hallo
Es geht um die auf den Bildern zu sehende örtliche Gegebenheit. Da keine weitere Beschilderung vorliegt gilt gemeinhin rechts vor links. Es sei denn, man legt die baulichen Gegebenheiten als abgesenkten Bordstein aus. Was würdet Ihr sagen?
https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6859
Überbreiter Schwertransporter + Begleitungsfahrzeug, Überholverbot bis wann?
Hallo
Vor ein paar Tagen hatte ich das erste Mal solch eine Situation.
Direkt vor meiner Nase fuhr ein überbreiter Schwertransporter einschließlich 3 Begleitfahrzeuge auf die Autobahn. Es war bereits dunkel und natürlich kann man all die rotierenden Leuchtsignale nicht übersehen ;-) (Wenn man diesem direkt so 20 km hinterfahren muss, bekommt man ja fast Augenkrebs ;-) ) .. Nun denn...
Während der 2-Spurigkeit:
Die Begleitfahrzeuge fuhren fahrbahnversetzt. Also ein Sprinter mit dem Überholfahrbot-Schild (nicht zu übersehen) auf der linken Fahrspur (ganz vorne der überbreite Schwerlaster mittig).. und rechts 2 weitere Sprinter.
Ich selbst fuhr hinter dem Sprinter mit dem Fahrverbot.. also links.. und selbstverständlich hat sich bereits auf dieser Autobahn schon jede Menge weiterer Pkws gereiht (auf beiden Fahrspuren).
Glücklicherweise wurde es nach 20 km endlich 3 spurig.
Der Schwerlaster fuhr weiterhin mittig zwischen der ganz rechten und der mittleren Fahrspur. Das Begleitfahrzeug mit dem Fahrverbotsschild fuhr mittig.
Ich bin dann an der ganz linken Fahrbahn vorbei gefahren. Polizei gab es nicht.
War das korrekt?
Natürlich auch alle anderen nach mir. Aber nur weil es 100 weitere Fahrzeuge machen, heißt das ja noch lange nicht, dass man Recht hat.
Parkverbot
Zwei Alkoholfahrten innerhalb kurzer Zeit
Hallo liebes Forum, hoffe jemand kennt sich aus.
Ich habe folgendes Problem: Bei meiner ersten Trunkenheitsfahrt hatte ich 1,47 Promille, es kam aber nicht zur MPU.
Ungefähr ein Jahr später hatte ich direkt schon die zweite Alkoholfahrt mit 1,20 Promille.
Ich hatte am Freitag ein kostenloses Beratungsgespräch, bei dem mir gesagt wurde, dass Kontrolliertes Trinken noch möglich wäre.
Ich dachte bei zwei Alkoholfahrten ist das nicht mehr möglich und bin jetzt total verunsichert.