Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Gekennzeichnete Fläche frei lassen
Direkt hinter einer Kreuzung steht ein Schild mit einem Zeichen 101 (Gefahrstelle) und dem Zusatz "Gekennzeichnete Fläche frei lassen". Gemeint ist eine gelb schraffierte Fläche, siehe Foto:
https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6860
Durch die weiter hinten erkennbare Fahrbahnverengung von zwei auf eine Spur kann es wohl zu Staus kommen. Was droht mir, wenn ich gegen das Schild verstoße und in einem Stau auf der schraffierten Fläche zum stehen komme?

Vom Roller zum Motorrad Führerschein
Hallo zusammen,
Folgender Fall liegt vor und ich würde mich über Einschätzungen und antworten freuen.
Meine Tochter ist bald 14 Jahre alt, der Plan ist mit 16 eine 125er fe zu erwerben und mit 18 Motorrad mit Auto .
Da meine Tochter am liebsten schon mit 15 Roller fahren würde und dann mit 17 begleitetes fahren machen möchte habe ich Bedenken , dass sie von 14 bis 21 ständig eine fe nach der anderen erlangen muss ! Eine Möglichkeit wäre eine Fahrschule ausfindig zu machen und ein komplett Paket zu buchen sofern das möglich ist ! Hat da vielleicht jemand Erfahrung damit ? Mein nächster Schritt wäre in der Fahrschule zu fragen aber ich bin skeptisch da diese natürlich verdienen wollen !
Im schlimmsten Fall müsste sie die Roller fe , die 125 er Fe, die Fe begleitetes fahren mit 17 machen , Motorrad Fe (a2) und anschließend die große Motorrad a1 Fe machen !
Das bedeutet sehr viel Zeit und Geld
Gibts da keine andere Möglichkeiten ?
MfG
Caballero

Fairparken-Kontrolletti Blindschleiche
Hi, bin von fairparken aufgeschrieben worden wegen angeblich fehlender Parkscheibe. Gleich 2x auf selbem Parkplatz im Abstand von einigen Wochen.

Das ist aber definitiv falsch wie es nur sein kann, denn vom ersten Tag an habe ich in dem Auto eine elektronische zugelassene Parkscheibe gut sichtbar dauerhaft montiert, die ist nur 2x im Jahr wegen Sommer/Winterzeit Umstellung und dabei auch gleich erledigtem Betteriewechsel für ein paar Minuten dort ab.

Beim erstenmal 2 Zeuginnen, außerdem gleich Foto von der Frontscheibenansicht sat korrekt angebrachter und funktionierender automatischer PS gemacht, beim zweitenmal schon gleich vor dem Weggehen entsprechendes Handyfoto (plus wiederum eine Zeugin).

Wäre beinahe noch ein drittesmal passiert, nur hat da $mywife "dazwischengefunkt" und die schon bei einem Nachbarauto tätige fairparken-Kontrollettine vorsorglich angesprochen. Die hat daraufhin erst rumgemeckert "können Sie denn keine normale PS auslegen?". Ich: "können ja, wollen nein, dehalb habe ich ja die automatische, mit Zulassung, Ende Gelände!", daraufhin diesmal kein weiteres Knöllchen.

Was die beiden bestehenden Knöllchen angeht, da habe ich bislang GAR NICHTS gemacht, so gab es von fp bislang das übliche Herumgeeiere mit mal ein paar Euro Aufschlag wegen angeblich irgendwelchem Aufwand, dann wieder rin paar Euro runter in Verbindung mit einem ersten, zweiten, "letzten" (war dann aber auch nur das vorletzte,...) "Einigungsangebot".

Die Beweislage ist ja eindeutig, von daher mach' ich da vorerst keinen Finger krumm und lass' den Laden voll auflaufen falls sie es doch durchziehen wollen mit Inkasso... also falls ein MB kommen sollte, und ERST DANN, Widerspruch und in dem Verfahren die Karten bzw. Bilder und Aussagen auf den Tisch... je mehr Aufwand sie haben, auf umso mehr bleiben sie sitzen...

Außerdem so richtig fett incl. entsprechendem Kommentar Daumen runter bei google Maps für den Laden zu dem der Parkplatz gehört. Bin da bei weitem nicht der erste, gab auch schon Reaktion vom Cheffe dort, mit Verweis man möge sich doch an fp wenden. Nö, DIE haben diesen unfähigen Verein engagiert, das haben sie jetzt davon...

Ferienreiseverordnung – Feuerwehr und Katastrophenschutz
Hallo,

aktuell gelten ja wieder die Verkehrsbeschränkungen aufgrund der Ferienreiseverordnung. Bis zum 18.10.2017 lautete § 1 Abs. 1 der Ferienreiseverordnung wie folgt:

Zitat
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht verkehren.

Seit dem 19.10.2017 gilt nun – im Einklang mit § 30 Abs. 3 StVO (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) – folgende Fassung:

Zitat
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht geführt werden.

Während die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit der alten Fassung noch nachvollziehbar war, stellt sich mir heute allerdings die Frage: Wann führen die Feuerwehr oder der Zivil-/Katastrophenschutz gewerblichen Güterverkehr durch? Zumal ja bis zur Änderung die Ausnahme nur bei „Einsätzen anlässlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Absatz 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall“ (§ 35 Abs. 4 StVO) angewendet werden durfte. Das paßt für mich irgendwie nicht mit der amtlichen Begründung der Änderung zusammen:

Zitat
Im Einklang mit der Neufassung der VwV-StVO wird in § 30 Absatz 3 Satz 1 nunmehr klargestellt, dass das Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot nur auf den gewerblichen Güterverkehr Anwendung findet. Dies galt auch vorher schon und entspricht der ursprünglichen Intention für die Einführung des Verbots im Jahre 1956, jedoch gab es in der Praxis einige Unklarheiten, die mit dieser Änderung beseitigt werden sollen.

think.gif

abgesenkter Bordstein oder nicht
Hallo

Es geht um die auf den Bildern zu sehende örtliche Gegebenheit. Da keine weitere Beschilderung vorliegt gilt gemeinhin rechts vor links. Es sei denn, man legt die baulichen Gegebenheiten als abgesenkten Bordstein aus. Was würdet Ihr sagen?

https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6859

Überbreiter Schwertransporter + Begleitungsfahrzeug, Überholverbot bis wann?
Hallo

Vor ein paar Tagen hatte ich das erste Mal solch eine Situation.

Direkt vor meiner Nase fuhr ein überbreiter Schwertransporter einschließlich 3 Begleitfahrzeuge auf die Autobahn. Es war bereits dunkel und natürlich kann man all die rotierenden Leuchtsignale nicht übersehen ;-) (Wenn man diesem direkt so 20 km hinterfahren muss, bekommt man ja fast Augenkrebs ;-) ) .. Nun denn...
Während der 2-Spurigkeit:
Die Begleitfahrzeuge fuhren fahrbahnversetzt. Also ein Sprinter mit dem Überholfahrbot-Schild (nicht zu übersehen) auf der linken Fahrspur (ganz vorne der überbreite Schwerlaster mittig).. und rechts 2 weitere Sprinter.
Ich selbst fuhr hinter dem Sprinter mit dem Fahrverbot.. also links.. und selbstverständlich hat sich bereits auf dieser Autobahn schon jede Menge weiterer Pkws gereiht (auf beiden Fahrspuren).
Glücklicherweise wurde es nach 20 km endlich 3 spurig.
Der Schwerlaster fuhr weiterhin mittig zwischen der ganz rechten und der mittleren Fahrspur. Das Begleitfahrzeug mit dem Fahrverbotsschild fuhr mittig.
Ich bin dann an der ganz linken Fahrbahn vorbei gefahren. Polizei gab es nicht.

War das korrekt?

Natürlich auch alle anderen nach mir. Aber nur weil es 100 weitere Fahrzeuge machen, heißt das ja noch lange nicht, dass man Recht hat.

Parkverbot

Zwei Alkoholfahrten innerhalb kurzer Zeit
Hallo liebes Forum, hoffe jemand kennt sich aus.

Ich habe folgendes Problem: Bei meiner ersten Trunkenheitsfahrt hatte ich 1,47 Promille, es kam aber nicht zur MPU.
Ungefähr ein Jahr später hatte ich direkt schon die zweite Alkoholfahrt mit 1,20 Promille.

Ich hatte am Freitag ein kostenloses Beratungsgespräch, bei dem mir gesagt wurde, dass Kontrolliertes Trinken noch möglich wäre.

Ich dachte bei zwei Alkoholfahrten ist das nicht mehr möglich und bin jetzt total verunsichert.

BE Fuehrerschein Klasse bei Umtausch erhalten.
Hallo zusammen,

Nach nunmehr 10 Jahren in England habe ich endlich meinen Fuererschein in eine UK driving licence umgetauscht. rolleyes.gif
Heute nach 2 Wochen Bearbeitungszeit kam die Karte an.

Ich war etwas ueberrascht, dass ich nun die BE Klasse erlangt habe ohne jemals die Pruefung abgelegt zu haben.

Als Datum ist der 16.12.21 eingetragen. Nach ein wenig Suche im Netzt erklaert sich dass auch, weil man hier genau an dem Datum die Regeln geaendert hat, dass man mit einer B Klasse automatisch auch BE erhaelt.

Brauche ich eigentlich nicht, nehme ich aber gerne mit.

Nun die eigentliche Frage.

Wenn ich nun wieder nach Deutschland ziehen sollte und meinen Fuererschein wieder umtausche, was passiert mit der BE Klasse?

Eigentlich sollte diese doch mit uebertragen werden, oder?

Ich koennte ja auch eine weitere Klasse hier erlangt haben. think.gif

Probleme mit Amt nach Verkehrskontrolle
Hallo Verkehrsportal,

Folgender Fall:

Ich bin in eine Polizeikontrolle gekommen, dabei wurde ein Urintest gemacht, der war positiv auf Morphin, ich konnte angeben das ich zuvor Mohnbrötchen gegessen hatte, Blutprobe wurde entnommen und ich wurde von einem Arzt „untersucht“, Endergebnis 24 Stunden Fahrverbot.

Ein paar Wochen später, die Fahrerlaubeisbehörde schickte mir ein Schreiben wegen Drogen, Ich weiße auf den dokumentierten Mohnbrötchen verzehr hin und das die Staatsanwaltschaft das ganze inzwischen eingestellt hat, auch weil das „forensisch toxikologische Gutachten – gänzlich negativ“ war.

Im Schreiben verweist das Amt auch auf „massive Auffälligkeiten“ die vom Arztbericht als „Koordination und Zeitempfinden massiv gestört, Proband massiv verlangsamt und verwirrt“ beschrieben werden.
Da diese in keinster weise meiner eigenen Wahrnehmung entsprach verwies ich nur auf die Mohnbrötchen und allgemeine Nervosität durch meine bisher erste und einzige Polizeikontrolle so wie einen möglicherweise verschobenen Schlafrhythmus und konzentrierte mich darauf den vorgeworfenen Drogenkonsum zu erklären.
Das Amt befragte eine TÜV Stelle ob der Möglichkeit das ein Mohnbrötchen verzehr dies auslösen könnte, was diese bejahte und ich ließ von meinem Hausarzt einen Fragebogen auf eigene Rechnung ausstellen (circa 90 Euro) um weitere Sachverhalte zu klären, dieser ließ keine Krankheit oder ähnliches erkennen.

Anschließend bekam ich ein zweites Schreiben in dem das Amt nun von einer Möglichen Krankheit ausgeht und mich damit beauftragt an passender Stelle ärztlich Untersuchen zu lassen. Laut erstem Schreiben mit einem Kostenaufwand von circa 800 Euro versehen.

Da dieses zweite Schreiben für einen Laien noch schlechter zu verstehen war und leichte Fehler enthielt haben wir einen Anwalt eingeschaltet.
Durch diesen erhielt ich auch Akteneinsicht.
Aus diesen lässt sich nicht klar erkennen worauf sich der kontrollierende Arzt bei „massiven Auffälligkeiten“ überhaupt bezogen hat. Es gibt Ankreuzfelder und einen knappen Text, die Herleitung fehlt jedoch/ist für mich nicht ersichtlich.
Die Antwortmail des TÜV an das Amt die von der Richtigkeit der vom Amt vorgebrachten Punkte ausgeht geht davon aus das solch „massiven Auffälligkeiten“ meiner eigenen Person hätten auffallen müssen und ich wohl gegen meine Pflicht zur Selbstbeobachtung verstoßen habe.
Der Vorort Polizeibericht erwähnt auch keine solch offensichtlichen „massiven Auffälligkeiten“.

Laut Anwalt und auch Recherche online kann man gegen das Ersuchen des Amt keine Rechtsmittel einsetzen und nur der Untersuchung Zustimmen oder die Frist verstreichen lassen und die Sache dem Verwaltungsgericht vortragen.

Unterhalb verlinke ich auf eine ausführliche Beschreibung der Kontrolle selbst an meinen Anwalt, die relevanten mir vorliegenden Unterlagen (anonymisiert) und das 2te Schreiben des Amts.


Meine Beschreibung der Kontrolle an meinen Anwalt:
https://imgur.com/a/ausf-hrlicher-bericht-z...-anwalt-iNv63DL

Vorliegende Unterlagen nach Akteneinsicht:
https://imgur.com/a/unterlagen-fahrerlaubni...insicht-JVoHoId

Schreiben des Amts:
https://imgur.com/a/schreiben-des-amts-GF2lX07


Für mich sind die Ausmaße der ganze Sache unerklärlich und schwer Belastend. Ich versuche Herauszufinden ob es andere gibt die einen ähnlichen Fall erlebt haben oder zu verstehen wie Aussichtslos eine Prüfung vor dem Verwaltungsgericht überhaupt wäre.


Im Prinzip versuche Ich herauszufinden wieso meine Mohnbrötchen mir wohl fast 1000 Euro kosten werden und ob ich womöglich etwas übersehe.

Straßenbahn biegt aus besonderem Bahnkörper in Fahrbahn ab
Eine Straßenbahn biegt, von einem besonderen Bahnkörper zwischen den Richtunsfahrbahnen kommend, nach rechts ab. Örtlichkeit auf Google Maps (Streetview). Vom Niederwall in die Nikolaus-Dürkopp-Straße. Es gibt eine Ampel mit Gelb-Rot-Folge für den Fahrbahnverkehr. Am selben Mast sind Andreaskreuze jeweils links und rechts der Fahrbahn angebracht. Wer auf der Fahrbahn unterwegs ist, muss dem Schienenverkehr also in jedem Fall Vorrang gewähren.

Auf dem Gehweg des Niederwalls erreicht man die Nikolaus-Dürkopp-Str. einige Meter weiter vorne, dort gibt es in beiden Richtungen gelbe Wechselblinker:

Greift hier nun § 9 Abs. 3 oder gar § 10 StVO für die Strab oder muss der Fußverkehr warten? Oder kommt das Andreaskreuz auch in dieser Situation für den Fußverkehr zum Tragen, was ebenfalls Nachrang für den Fußverkehr bedeuten würde? Was jedenfalls auffällt: An anderen Stellen in der Stadt, wo solche gelben Wechselblinker angebracht sind und die Bahn zweifelsfrei Vorrang hat, hängt immer ein Hinweisschild "[Gefahrstelle] Straßenbahn hat Vorrang".

Nur hier nicht.

Wie sieht es für Fußverkehr in der Gegenrichtung aus? Da gibt es kein Andreaskreuz. Der Gelbblinker warnt zwar, trifft aber selbst keine Vorrangregelung, oder etwa doch?

Anmerkung: Die Frage bezieht sich natürlich nur auf Situationen, wo die Bahn in die Nikolaus-Dürkopp-Str. abbiegt. Wenn sie aus dieser kommt, müssen zu Fuß Gehende, die sie überqueren wollen, natürlich warten. Wobei, sogar da gibt es abweichende Auslegungen von § 9 Abs. 3 StVO (letztes Bild auf der Seite), aber die lassen wir hier mal außen vor.

Die Praxis sieht erwartungsgemäß meist so aus: Zu Fuß Gehende bleiben entweder schon von sich aus stehen, wenn eine Bahn naht oder die Bahn klingelt sich den Weg frei. Es wird in der Regel so schnell abgebogen, dass ein rechtzeitiges Anhalten ohnehin nicht mehr möglich wäre, falls zu Fuß doch wer "durchziehen" sollte.

Angemessene Abschleppgebühr am Beispiel Wuppertal
In der letzten Zeit häufen sich Medienberichte über offizielle und halbseidene Abschleppunternehmen, die anschließend horrende Gebühren vom jeweiligen Halter haben wollen.

Ich hatte hier schon einmal ein BGH-Urteil rausgekramt, das dem Parkplatzbetreiber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halteranfrage zusteht (BGH Urteil v. 18.12.2015 - V ZR 160/14).

Die Stadt Wuppertal gibt inzwischen Gebühren an:
– Abschleppgebühr zwischen 178,50 € bis 261,80 €
– Standkosten pro Tag: 5,72 € bis 7,14 €
– Verwaltungsgebühr 70,00 € bis 150,00 €

Jetzt ist wieder ein Artikel erschienen, nach dem der Unternehmer ein Fahrzeug
a) vom ALDI-Parkplatz (Abschleppunternehmer offiziell von ALDI beauftragt, das steht nach Recherche fest)
b) sonntags
c) mittels Anhängen der Vorderachse an den Abschleppwagen
d) plus Radroller/Gojacks an der Hinterachse -> "Dies verhindert Beschädigungen am Antriebsstrang."

abgeschleppt und dafür 515 Euro berechnet hat. Diese verteilen sich auf:

– 295 Euro Einsatzfahrzeug inklusive Fahrer pro Stunde,
– 100 Euro Sonntagszuschlag,
– 50 Euro Standgebühren für 2 Tage (25 Euro pro Tag),
– 70 Euro "Bewegungsmittel".

(1) Was ist hier "angemessen"?

Meine Befindlichkeiten dazu: Der Fahrzeug-plus-Fahrer-Inklusivtarif schließt entweder den Sonntagszuschlag aus (nur der Fahrer bekommt diesen entlohnt), oder es müssen Fahrzeug und Fahrer getrennt ausgewiesen werden, um die Angemessenheit des Sonntagzuschlags überprüfen zu können.

Standgebühren: Selbst wenn ich auf den städtischen Maximaltarif die MwSt draufrechne, komme ich auf 8,50€/Tag. Die berechneten 25 Euro übersteigen diesen um das dreifache.

Die "Bewegungsmittel" müßten nach Bauchgefühl im Fahrzeugpreis inbegriffen sein.

Und noch eins fällt auf: Auch die im Artikel genannte Firma ist weder im Handelsregister, noch im Gewerberegister vertreten und gibt auf der Website ausschließlich eine Mobilfunknummer an. In der Vergangenheit haben sich mit diesem Muster einige Abzock-Abschlepper nach den ersten Medienberichten verdünnisiert, so daß Fahrzeughalter, die zunächst gezahlt hatten, ihrem zu viel gezahlten Anteil auch adele sagen können.

(2) Wie ist der richtige zivilrechtliche Prozeß an einem Sonntag, oder spätestens Montag? Gibt es sowas wie eine Anwalts-Not-Hotline, kann man sonntags ein Gericht anrufen und im vorläufigen Verfahren die Herausgabe des Fahrzeugs gegen eine angemessene Zahlung erzwingen?

Hinweis an die Moderatoren: Der Webserver hat beim Erstellen dieses Themas mehrfach einen IPS-Datenbankfehler gemeldet, so daß zwar Themen erstellt, aber keine Beitäge gespeichert wurden. Vermutliche Ursache: Die Forensoftware kann mit bestimmten UTF-/Unicode-Konestallationen umgehen, der Datenbankserver diese aber nicht verarbeiten. Diesen Beittag habe ich vor dem erneuten Absenden auf ISO-8859-15 umgewandelt.

Fahrtüchtigkeit
Mein Tante , 88, möchte trotz extrem schlechten Sehvermögens (li Handbewegungen, re zwischen 10 und 20%) und zusätzlicher Bewegungseinschränkung sowie mäßiger kognitiver Defizite weiterhin, entgegen der Hinweise ihrer Ärzte, unbedingt weiter Autofahren. Ich habe schon meine Anregung auf Überprüfung an das Landratsamt geschickt. Wie geht es weiter? Wird sie vorgeladen? Kann das Auto entzogen werden? Da ich die einzige Bezugsperson bin, möchte ich gerne, dass die Verkehrsüberwachung tätig wird, ohne mein Dazutun zu erwähnen.
Ich verstehe den Wunsch nach Selbständigkeit, aber es ist unverantwortlich Menschen mit solchen Einschränkungen fahren zu lassen!

ZUL.GES-GEW.D.ZUGES MAX.2670KG*
Peugeot 207 SW EZ 2009, Benziner, 88 kW, Schaltgetriebe

Folgende Einträge in der Zulassungsbescheinigung Teil I

G : 1279 - 1279 F.1 : 1707 F2 : 1707
Q1: 1150 Q2: 600
22: ZUL.GES-GEW.D.ZUGES MAX.2670KG*



Hallo,

habe Führerschein BE und bin mit Anhängerdaten nun überfordert.

Welche zG darf ein Anhänger höchstens haben?

Welche tatsächliche Masse (Leergewicht + Ladung) darf ein Anhänger höchstens haben?

Zwischen dem Eintrag in Q1 und dem in 22 sehe ich einen Widerspruch.
Nach Q1/Q2 ist eine zG des Anhängers bis einschl. 1150 kg gebremst bzw. 600 kg ungebremst erlaubt.
Ziffer 22 erlaubt eine zGM von 2607 kg für den Zug. Das bedeutet dann errechnet eine maximale zGM für den gebremsten Anhänger von 963 kg. (zGMZug minus zGMPKW ergibt max. 963 kg zGM für den Anhänger.

Habe ich das richtig verstanden?

Darf ich einen gebremsten Anhänger mit z.B. Leermasse 630 kg und zGM 2000 kg - ohne Ladung - fahren?

zGMPKW 1707 kg plus ZGMAnhänger 2000 kg ergibt zGMZug 3707 kg nein
Tatsächliche Gesamtmasse Zug ist aber nur 1279 kg plus 600 kg ist 1879 kg

Ich wäre für eine Hilfe, Berechnunsgrundlagen und Infos sehr dankbar

Bestan Dank.

Bitte Einschätzung
Ich habe aktuell einen Klient, der mir viel Kopfzerbrechen bereitet. Hier nur ganz kurz:

Er ist als Busfahrer in eine Kontrolle gekommen. THC > 3,5 und COOH auch nicht nieder. Als Ersttäter 4 Wochen Fahrverbot und Geldstrtafe ganz routinemäßig. Dann ist der Führerscheinstelle aber aufgefallen dass Busfahrer. FE hat er aktuell noch, aber MPU wird verlangt jetzt sehr bald. Abstinenznachweise durch Haaranalyse nicht möglich. Es macht also kaum Sinn, dass er jetzt zur MPU antritt. Problem ist aber, dass er seinen Job verlieren wird sofort und auch keine Zusage kriegt, dass er wieder eingestellt wird nach pos. MPU.

Was tun?

Das Grundproblem ist mir klar, wäre aber dankbar für Ideen, was ich ihm realistisch raten kann.

Grüße
Klaus

High-power mobile workstation in a van – StVZO and electrical safety questions
Hey everyone,
I’m reaching out to this community because I’ve spent the last few weeks lurking and reading through various threads about camper conversions and technical modifications. The depth of knowledge here regarding what is and isn't allowed under German road regulations (StVZO) is honestly impressive. I’ve finally hit a point in my own project where I need some specialized advice that bridges the gap between vehicle tech and high-end computing.
I am currently converting a Mercedes Sprinter into a mobile office. Since I work in heavy data processing, a standard laptop just won't cut it. I’m planning to install a small, dedicated server rack behind the driver’s seat. My personal insight from years of building home labs is that industrial-grade hardware is far more reliable for 24/7 uptime than consumer gear, especially when dealing with the vibrations and temperature swings you get in a vehicle.
The core of my concern is the power delivery. I’ve been looking at integrating a redundant 980-Watt server power supply to handle the load of the CPUs and the storage array. The 980-Watt capacity gives me exactly the headroom I need to ensure the system doesn't crash during peak processing, but I’m worried about how a TÜV inspector will view this during the next "Wohnmobil" (motorhome) reclassification.
One specific point I’ve seen discussed in the legal section of this forum is the requirement for "E-marking" on electrical components that are permanently installed. Most server power modules are designed for data centers and have all the necessary CE and UL certifications for buildings, but they obviously aren't tested for automotive EMI (electromagnetic interference) standards.
I’m trying to figure out if I can legally install this 980W unit if it’s powered through a high-quality pure sine wave inverter, or if the sheer wattage and the "non-automotive" nature of the hardware will be a red flag. I really don't want to risk losing my "Betriebserlaubnis" (operating license) or having my insurance claim denied because of an "unauthorized electrical installation," but I also don't want to settle for a lower-spec power solution that might jeopardize my work data.
Has anyone here had experience with high-wattage, non-automotive electronics in a vehicle conversion? Specifically, is there a threshold where the power draw (nearly 1kW) requires specific fire suppression or ventilation certifications beyond the standard VDE 0100-721 checks?
I'd appreciate any thoughts on whether I should keep the rack entirely "portable" (not bolted down) to circumvent the stricter installation rules, or if there's a proper way to document an industrial power module like this for a vehicle.
Cheers!

Radweg-Benutzungspflicht?
Hallo in die Runde,
hab eine Frage zur rechtlichen Einordnung einer Radwegbenutzungspflicht.
Auf diesem Abschnitt wurde kürzlich ein neuer Radweg angelegt.

Die Beschilderung ist in Nord-Süd-Richtung mit Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) beschildert. Die Gegenrichtung ist mit Zeichen 239 (Gehweg) und 1022-10 (Fahrräder frei) gekennzeichnet. Soweit so logisch.

Meine Frage dazu: inwiefern ist diese Benutzungspflicht in Nord-Süd-Richtung verbindlich? thread.gif
Der Radweg beginnt eindeutig straßenbegleitend (Asphalt), entfernt sich dann aber etwas von der Straße (gepflasterter Teil), um letzendlich auf einem Schotter-Parkplatz über 10 m von der Straße entfernt zu enden.

Bilderstrecke in Nord-Süd-Richtung:





Ist eine linksseitige Ampel für den Fahrradweg zu beachten?
Hallo,
meine Frage: Wenn sich eine Ampel linksseitig vom Radweg befindet, muss sie dann von Radfahrenden beachtet werden?
a) Wenn keine Haltelinie vorhanden ist.
b) Mit Haltelinie auf dem Radweg.
Im konkreten Fall erfolgt die Signalisierung mit Vollscheibe, also ohne separates Fahrradpiktogramm.

Als Beispiel möge diese Szene dienen. Radweg beim Maschsee in Hannover
Bessere Bilder sind derzeit nicht vorhanden. Auch bei Mapillary finde ich keine aktuellen Bilder.

Derzeit wird (an anderer Stelle) auch diese Signalisierung auf der Mapillary, Querung auf der Hildesheimer Landstraße in Hannover betrachtet.
Dort befindet sich sogar ein Wartebereich, wenn man die Ampel nach Links überqueren möchte.

Insgesamt sieht alles etwas fragwürdig aus (so wie viele Stellen in der Landeshauptstadt Hannover), und ich freue mich auf Expertenmeinung.

Beste Grüße
Tebartz

Gelber Umschlag ohne Zustelldatum und Unterschrift – Ist das gültig?
Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir hier weiterhelfen.

Ich habe heute einen gelben Umschlag (Förmliche Zustellung) in meinem Briefkasten gefunden. Allerdings ist auf dem Umschlag selbst weder ein Zustelldatum vermerkt, noch befindet sich dort die Unterschrift des Zustellers.

Ist die Zustellung so überhaupt rechtmäßig bzw. wirksam? Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht und wie sollte ich am besten vorgehen?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!


Bußgeldbescheid

Bin geblitzt worden, aber den Blitz sieht man nicht?
Huhu,
ich wurde von einem mobilen Blitzer geflasht.
Aber: Ich habe es schlichtweg nicht mitbekommen.
Erst heute, als das Verwarnungsgeldangebot im Briefkasten war.
Also das war ein Poliscan FM1 ps-974128 in Hachmühlen. Innerorts bei einer Bushaltestelle.
zHg 50. Ich hatte nach Abzug der Toleranz 63 drauf. Tagsüber, am Wochenende. Es war hell draußen.

Was mich total wundert: Den Blitzer habe ich echt nicht gesehen, obwohl ich aufmerksam fahre, eigentlich.
Kann es sein, dass der Blitz inzwischen unsichtbar ist, oder wie machen die das?

Z 295 Unterschied Breit-/Schmalstrich zur Abgrenzung von Fußgängerflächen
Hallo liebe Community,

ich möchte innerhalb einer T30-Zone die Fahrbahn neu aufteilen und einen Bereich für Fußgänger mittels Z 295 und Pollern vom Fließverkehr abgrenzen.
Meine Frage: Macht es einen Unterschied, ob die Fahrstreifenbegrenzung als Breit- oder als Schmalstrich aufgebracht wird? Ich finde leider keine Regelungen zu den unterschiedlichen Breiten.
Aus Denkmalschutzgründen sollen keine rot-weißen Sperrpfosten eingebaut werden, sondern graue Poller wie auf den Fotos zu sehen.

Breiter Strich:


Schmaler Strich:


Danke für Eure Einschätzung!