Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Unfall mit einem Radfahrer der von rechst kam.
Hallo, war bis jetzt nur stiller Leser hier.

Ich habe für euch mal den Unfall zusammen gefasst .

Ich wollte von einer kleineren Straße nach rechts auf eine Vorfahrtsstraße abbiegen. Dabei habe ich mich vorsichtig an die Einmündung herangetastet und sowohl nach rechts als auch nach links geschaut. Zu diesem Zeitpunkt war kein Radfahrer zu sehen.

Ich wollte nach rechts abbiegen und zunächst ein von links kommendes Auto durchfahren lassen, bevor ich losfahre. In diesem Moment kam von rechts ein Radfahrer angefahren. Der Radfahrer fuhr zunächst auf dem Gehweg und wechselte erst, als der Gehweg endete, auf den Radweg. Dabei fuhr er im Gegenverkehr und mit höherer Geschwindigkeit auf einem Elektrofahrrad.

Hinter meinem Fahrzeug befand sich ein Mann, der als Zeuge bestätigen kann, dass der Radfahrer zunächst auf dem Gehweg gefahren ist und anschließend auf den Radweg im Gegenverkehr gewechselt hat.

Der Radfahrer stürzte bei dem Unfall und verletzte sich am Knöchel.


Jetzt habe ich ein paar Fragen dazu,

Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung bekommen was kommt im schlimmsten fall auf mich zu?
Bin Berufskraftfahrer 10 Jahre unfallfrei, kann ein Fahrverbot kommen?

Mein Anwalt sagte das es vermutlich gegen eine Geldstrafe eingestellt wird, soll ich die dann annehmen?

Hat der Radfahrer eine Mitschuld?

Der Radfahrer möchte bestimmt Geld von meiner KFZ Versicherung, bezahlen die das einfach ohne es zu prüfen?

Habe die Situation oft in meinem Kopf durchgespielt, komme irgendwie immer zu dem Entschluss das ich keinen Fehler gemacht habe.
Habe einen Schaden am Auto von rund 1000€.
Bei mir waren keine Drogen oder Alkohol im Spiel.
Der Radfahrer wurde mit einem RTW mitgenommen ( machen die mit ihm einen Alkohol oder Drogen Test)?
Die Polizei hat sein Elektro Rad mitgenommen, überprüfen die es ob es frisiert war?

Bedanke mich schonmal bei euch.

Diskussion zu aktuellen Spritpreisen
Ich finde es einfach angenehm, dass die Spritpreise nur noch einmal täglich – und dann alle gleichzeitig zu einer bestimmten Uhrzeit – angehoben werden dürfen.
Das dient für mich aber nicht dazu, „mehr Zeit zum Preise-Vergleichen“ zu haben.
Bei uns gibt es nämlich nichts zu vergleichen: 5 Tankstellen im Ort, davon haben immer dieselben drei untereinander den gleichen Preis „x“ und die beiden anderen den Preis „x plus ein Cent“.

Aber zumindest kann man sicher sein, dass man nicht gerade zu Hause auf seine Spritpreis-App schaut und denkt „Oh, es ist gerade billig, da fahre ich mal schnell zur Tanke“, und wenn man nach 2 Minuten dort ankommt ist der Sprit plötzlich um 10 Cent teurer.

Ich verstehe nicht, wieso in manchen Medien der Tipp ausgegeben wird, nicht direkt nach 12 Uhr zu tanken (noch richtig), sondern bis zum Abend zu warten, weil es dann schon billiger sein kann.
Wer irgend kann sollte bis zum folgenden Tag um kurz vor 12 Uhr warten, weil es dann höchstwahrscheinlich NOCH billiger ist.

Schönes Beispiel aus Hannover vom vergangenen Mittwoch:
Wir kamen um kurz vor 12 aus einem Café.
Die Preisanzeige der benachbarten Tanke zeigte für Diesel 1,999.
Wir haben uns ans Ende der kleinen Schlange vor den Zapfsäulen angestellt, ich habe getankt und bezahlt (siehe Kassenzettel).

https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6846


Als ich aus dem Tankstellenhäuschen wieder rauskam zeigte die Preisanzeige mittlerweile 2,179.

Was mich wunderte waren die beiden Typen, die noch in höchster Eile auf das Tankstellengelände fuhren, als wir gerade rausfuhren… tongue.gif

Doc

Warum 45?
Hier in der Gegend erfreuen sich Microcars zunehmender Beliebtheit. Klar, weil Radfahren grenzt an Selbstmord und alles was wie ein Auto aussieht ist toll...

Nun, ich frag mich dabei: die 45 km/h für Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge wurden ja 2001 im Zuge der EU-Harmonisierung durchgesetzt. Anscheinend, weil Italien und Spanien das so wollten. Nur warum?
Soweit ich mich entsinne, sind innerorts auch bei den Südeuropäern 50 km/h üblich. Welchen Sinn macht es, mehrere Fahrzeuggattungen genau soweit zu beschränken, dass sie in ganz Europa als nerviges und zu überholendes Verkehrshindernis wahrgenommen werden?

Oder ging es nur darum, keine Konkurrenz für den "richtigen" Verkehr aufzubauen?

Kennzeichen Siegel ausgeblichen
Hallo, wenn das Kennzeichensiegel ausgeblichen ist, muss man das Auto ummelden?
Das Kennzeichen ist nicht identisch mit dem Hauptwohnsitz des Halter. Muss das Fahrzeug umgemeldet werden am Hauptwohnsitz des Halters, obwohl das Fahrzeug schon zugelassen ist oder kommen nur neue Siegel dran?

Trunkenheitsfahrt laut Zeuge
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann mir das ein bisschen einordnen…

Angenommen, jemand war auf einem Dorffest, hat auch Alkohol getrunken und sich deshalb von seiner Freundin mit ihrem Auto abholen lassen. Beim Abholen stand man noch kurz zusammen auf dem Parkplatz, und die Person hat sich für einen Moment auf den Fahrersitz gesetzt, um etwas aus der Mittelkonsole zu holen. Gefahren ist sie aber nicht.

Die Freundin ist dann gefahren und hat beide nach Hause gebracht. So weit eigentlich alles unproblematisch.

Etwa 30 Minuten später stand dann aber plötzlich die Polizei vor der Tür und meinte, eine Zeugin hätte gesehen, wie die Person angeblich selbst gefahren sei. Das stimmt so natürlich nicht, das Auto stand ja die ganze Zeit bei der Freundin und sie ist auch gefahren. Sie hat das auch bestätigt.

Es wurde kein Alkoholtest gemacht oder so, die Beamten haben nur ein bisschen nachgefragt, die Sitzposition der Freundin überprüft und sind dann wieder gefahren.

Jetzt bin ich etwas verunsichert:
Kann aus so einer Situation noch irgendwas werden, nur auf Basis einer Zeugenaussage? Oder braucht es da mehr Beweise, dass man wirklich gefahren ist?

Mit freundlichen Grüßen

Wirtschaftlicher Tottalsschaden vs fiktive Abrechnung
Hallo zusammen,

vielleicht kann jemand bei folgender Situation helfen:

Unfallgegner fuhr auf mein Fahrzeug auf. Zwar stellt die Gegenseite den Unfall anders dar, aber Dashcam hilft hier ganz ordentlich - trotzdem ist die Haftungsquote noch nicht geklärt.

Der Gutachter stellt nun die drei wesentlichen 3 Zahlen fest: Wiederbeschaffungswert (6.500€), Restwert (1.400€) und Reparaturkosten (6.200€).

Nun unterscheiden sich Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert nur um wenige hundert Euro, sodass die Versicherung einen wirtschaftlichen Totalschaden unterstellt und will nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert (den Sie vorsorglich auch auf ca 2.500€ "korrigiert" hat) zahlen.

Natürlich bietet sie ganz komfortabel an, den WBW zu zahlen un das Fahrzeug zu kaufen. Das will ich aber aus emotionalen Gründen nicht.

Kann man sich dagegen wehren? Wie stehen die Chancen, den wirtschaftlichen Totalschaden abzuwenden?


Btw.: Anwalt vertritt mich von Beginn an, nur ist der halt typischerweise relativ schwer erreichbar.


Vielen Dank für Eure Einschätzung.

Ein ganzer Ort plötzlich verkehrsberuhigter Bereich
Hallo zusammen,

ich komme ab und zu durch ein Dorf, welches bisher Tempo 30 beschildert war. Fand das auch gut, weil es rel. eng dort zugeht. Doch jetzt plötzlich diese Beschilderung:

https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6839

Es handelt sich um eine Ortsverbindungsstrasse.

Ist sowas zulässig? Ich finde das jedenfalls etwas übertrieben. Das jetzt angebrachte Zusatzschild hat kein amtliches Siegel auf der Rückseite.
Ob es das haben müsste, weiss ich nicht. Aber jedenfalls müsste es doch eine verkehrsrechtliche Anordnung seitens LRA/Verkehramt geben, oder?

Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, daß da Anwohner sich das bzw. die Schilder im Internet haben anfertigen lassen und in Eigeninitiative angebracht haben.

Gruss sartre

Alte Daten löschen lassen, weil unter 3,5ng ?
Hallo,

Mich würde interessieren, ob ich bei der Fsst meine Akte schwärzen lassen kann, weil mein Delikt von 2019 nur 3.3ng aktiv war und der heutige Grenzwert bei 3,5ng ist. Also müsste ich ja zur heutigen Gesetzgebung mit diesem Wert sehr wohl Trennungsvermögen haben.

Wer sich an mich erinnert. Die Mpu habe ich gemacht und bestanden. Also es ist nicht akutes, es stehen keine Verfahren oder ähnliches an. Mir geht es einfach ums Prinzip. Was nicht im der Führerscheinakte sein muss, kann da auch raus.

Deshalb nochmal die Frage kann ich darauf bestehen, dass dieses Delikt geschwärzt wird, weil eben unter 3.5 ng? Die 10 Jahre wären logischerweise 2029 rum.

Und was ist mit der Einstufung XY also Cannabisabhängigkeit.... mir wurde mal gesagt, dass sogar Abbaustoffe zu einem erneuten Verlust der Fahrerlaubnis führen. Das war aber alles vor der Gesetzesänderung und ich musste auch die Strategie totale Abstinenz bei der MPU führen, sonst hätte ich glaube ich nicht meinen Führerschein wieder bekommen.

Vielen Dank

Eignungszweifel wegen Schnelltest?
Hallo Forum,

ich hätte ein folgendes Anliegen, vor gewisser Zeit hab ich mich in folgender Situation befunden.
Ich bin als Beifahrer in einem Auto mitgefahren und wir kamen in eine Polizeikontrolle. Zunächst verlief ein Drogenschnelltest positiv auf den Fahrer des Autos. Der Fahrer des Autos ist somit anschließend zur Blutentnahme mitgenommen worden.
Als ich dann gefragt wurde ob ich das Auto wegfahren kann, wurde bei mir auch ein Drogenschnelltest durchgeführt welcher positiv auf Amphetamine war.(bekomme ein Medikament welches den Drogentest positiv verfälschen kann, von Arzt sogar schriftlich bestätigt).
Die Frage auf BTM Konsum wurde klar und deutlich verneint, ich habe den Beamten gesagt dass es an meinen Medikamenten liegen muss.
Ich bin daraufhin nicht ins Auto gestiegen und gefahren, somit war ich in der gesamten Kontrolle nur als Beifahrer.
Es wurde KEINE Blutentnahme durchgeführt.Es wurden keinerlei BTM gefunden.
Die Beamten haben meine Personalien aufgenommen und gesagt ich werde Post bekommen da ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet wird.
Nun meine Frage:

Was habe ich zu befürchten seitens der Fsst? Können die ein ärztliches Gutachten oder sogar eine Mpu anordnen nur aufgrund eines positiven Schnelltests?

Ein ä.G würde mich jetzt weniger stören da ich kein BTM Konsument bin, FE Entzug und Mpu Anordnung wären allerdings schlimm für mich.

Gibt es überhaupt die Möglichkeit dass irgendwas angeordnet wird aufgrund eines Schnelltests ohne dass man aktiv gefahren ist ?


(Mein realer Name entspricht nicht dem fiktiven Mitgliedsnamen des Forums)

Referenzahl bei Fernscheinwerfer mit E-Kennzeichen
Bei Fernscheinwerfern zum Nachrüsten wmit E-Bauartzulassung wird häufig ein Referenzwert angegeben, dessen Summe 100 nicht übersteigen darf.

Nun lese ich, daß in skandinavischen Ländern (zumindest Norwegen und Schweden) überhaupt kein Grenzwert existiert und dort entsprechend Scheinwerfer mit abenteuerlichen Lumenwerten und Boost-Funktion angeboten werden.

Dürfte ein so ausgerüstetes und bspw. in Schweden zugelassenes Fahrzeug diese „Sonne“ in Deutschland benutzen? Oder gilt hier auch für ausländische Fahrzeuge die 100er-Regel?

Zu schnell in der Schweiz

Hallo

Ein Bekannter von mir war im Februar zum Skiurlaub in der Schweiz. (Ich hab ihn vorher noch gewarnt, er soll nicht zu schnell fahren)
Während dem Urlaub klappte das auch ganz gut, aber auf der Heimfahrt, 500 Meter vor der Grenze, steht ein Blitzer. blink.gif
Jetzt kommt eine Spendenaufforderung über 260 Fränkli ... crybaby.gif
Zu spenden an die deutsche UBS, allerdings "nur" 260 Euro. Ist das ein Anfall von Großzügigkeit - 20 Euro verschenken? -
Oder kommt da noch ein Nachschlag?

§ 45 StVO (7)
Hey Folks,

kann mir den Sinn und Zweck des § mal einer näher bringen?

"(7) Sind Straßen als Vorfahrtstraßen oder als Verkehrsumleitungen gekennzeichnet, bedürfen Baumaßnahmen, durch welche die Fahrbahn eingeengt wird, der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde; ausgenommen sind die laufende Straßenunterhaltung sowie Notmaßnahmen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn sich die Behörde nicht innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags zu der Maßnahme geäußert hat."

Wir die Verkehrsbehörde hiemit gezwungen sich nach 7 Tage negativ zu äußern, wenn unklar ist ob es geht, klar ist das es nicht geht, oder ... ?

Bearbeitungszeiten:

-> in der RSA etwas von "in der Regel 10 Tage"
-> VwVFG nach 3 Monate

Was bedeutet konkret die Zustimmung wird erteilt, er hat ja dann noch keine VAO ?


Benutzung eines nicht gekennzeichneten Radwegs AGO mit Moped?
Folgendes ist gegeben:

Eine Kreisstraße ausserorts, Tempo 100, keine Seitenstreifen, sehr kurvig, schlecht zu Überholen aber kein Überholverbot.

Auf EINER Seite befindet sich mit einem Grünstreifen abgetrennt ein Radweg(?) der aber keinerlei Beschilderung in beide Richtungen aufweist.

Darf man auf diesem Weg mit einem Moped (50er) fahren und falls ja auch in der falschen Richtung?

Radfahrer habe ich dort schon öfter in der falschen Richtung gesehen.

T4 mit aktuellem H-Kennzeichen umbauen und H erhalten
Moin Zusammen,
ich schildere mal den Plan:

Fahrzeug 1:
T4 syncro Baujahr 1994, nahezu rostfrei und sehr geht erhalten

Fahrzeug 2:
T4 California (ab Werk, also ab Tag der ersten Zulassung), sehr rostig, lohnt keine Aufbereitung
Inneneinrichtung des California ist aber noch ziemlich hübsch und wenig verbraucht.
Ausgeliefert wurde der California mit einem Aufstelldach, welches aber 1996 durch ein festes Hochdach von Polyroof ersetzt wurde.

Plan:
Fahrzeug 2 innen komplett ausschlachten, Hochdach abbauen
Fahrzeug 1 mit aller Teilen incl. dem Hochdach ausstatten. Das ist ohne größere Probleme machbar. Die California von 1992 entstanden bei Westfalia aus ganz normalen Karossen, die VW zulieferte.

Im Ergebnis entstünde also wieder ein T4 California, nur eben auf einer anderen Karosse aufgebaut. Das Fahrzeug hätte man auch direkt bei VW so bestellen können, es sind alles VW Original-Teile, die verwendet werden.

Frage:
Was sagt der geneigte AAS zum H-Gutachten? Das Fahrzeug ist sicher ein anderes als vorher aber eben eine exakt zeitgenössische Kopie eines virtuellen originalen Fahrzeuges.

Umweltplakette
Hallo

3 Jahre alter Sprinter ohne Umweltplakette. Natürlich keine Absicht, aber da kam die Scheibe wohl mal neu und niemand hat dran Gedacht.

Gibt es noch möglichkeiten so ein großes Bußgeld zu umgehen ? Kenne nur den Trick mit dem Behaupten der Fahrer sei unbekannt )hat bei mir mal vor 10 Jahren geklappt).

Ist nun aber ein Kurierservice, da will man nicht unbedingt ein Fahrtenbuch.

Gruß

Vorfahrt bei Einfuhr auf Hauptstraße mit Radweg
Hallo,

ich hatte neulich eine Situation, bei der ich einen Konflikt mit einem anderen Verkehrsteilnehmer hatte, da wir beide unterschiedliche Vorstellungen hatten wer jetzt Vorfahrt hat.

Bei der Situation bin ich rechtsabbiegend aus der Nebenstraße mit dem Fahrrad auf die Hauptstraße gefahren. Auf der Hauptstraße ist auf der Fahrbahn ein Radweg mit gestrichelter Markierung, die es auch Kraftfahrzeugen erlaubt, den Radweg zu überqueren. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wer hat Vorfahrt? Der Radfahrer, der aus der Nebenstraße kommt, da er davon ausgeht, dass er Vorfahrt hat, weil er den Radweg befährt oder das Kraftfahrzeug welches den Radweg kreuzt, da es auf der Hauptstraße fährt?

Wenn ihr dazu etwas wisst, würde ich mich gerne über Antworten freuen.

Parken bei zu viel Abstand zum Bordstein im Kurvenbereich mit Gegenverkehr
Das Thema konnte ich nicht finden bei der Suche hier
Brenzlige Stelle zwar 30 er Zone es wird aber schneller gefahren.Folgendes Ein kleines Auto wird immer auf der Strasse rechts in Bordsteinnähe geparkt,diese Nähe wird nicht eingehalten und es passt ca eine Kiste Bier längs hinein.Ich würd sagen das geht so nicht.Der Unübersichtliche Kurvenbereich reicht zum reagieren kaum aus.Folgendes szenario einer kommt Nachts da mit 50 Sachen runter und hält den Abstand ca 30cm zum schlecht geparktem Fahrzeug ein muss somit ausweichen weil er das Hindernis hat ist er somit auch Wartepflichtig wenn er erkennt das Gegenverkehr kommt.Das kann er aber nicht zumal auch kein Scheinwerferlicht zu sehen ist.Jetzt kommt ihm einer entgegen und fährt sogar auf dem rechten Gehweg um auszuweichen und einen Zusammenstoss zu vermeiden,des öfteren kommen sich da bei bestimmten Uhrzeiten entgegen weil es ein Wohngebiet ist also Pendler oder Einkäufer.Da dieses falsche Parken schon des öfteren vorkam dachte ich es könnte sein dass der Fahrer kein erkennen seines tuns hat bzw ihm das völlig fremd ist,was soll man davon halten,es kam nicht immer vor aber wenn man es doch merkt korrigieren würde.Zumindest eine Ermahnung wär da doch angebracht.Das Auto steht in dem falsch geparktem Zustand dann den ganzen Tag und wird erst morgens weggefahren.Wie sollte man da wohl vorgehen um dem Falschparker dies klarzumachen ohne selbst was damit zu tun zu haben?
Es könnte ja der Meinung sein dies auf Dauer zu tun zumal es ja auch breitere Fahrzeuge gibt die genau soviel Platz brauchen.Mir ersichtlich ist es eine ungeeignete Person da hinterm Steuer.Hätte nicht vor da in einen Streit zu gelangen da ich was gegen fremdes tun auszusetzen habe weil die Person vermutlich kein unrechtsbewusstsein hat,zumal es da auch noch weitergehen könnte mit bis zur Ungeeignetheitsfeststellung

Z 299 Grenzmarkierung - Zuständigkeit und anordnender Charakter
Liebes Forum,

nehmen wir mal an, die Straßenbaubehörde der Gemeinde X möchte zur Verdeutlichung des Parkverbots im 5 m-Bereich einer Einmündung zusätzlich eine 5 m lange Grenzmarkierung in Form einer Zick-Zack-Linie aufbringen, um die Wahrscheinlichkeit des Falschparkens zu verringern. Der Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde lehnt den Vorschlag ab mit der Begründung, dass im 5 m-Bereich bereits ein Parkverbot aufgrund der allgemeinen StVO-Regeln besteht (unzulässige Doppelbeschilderung, kein zwingendes Erfordernis). Das Parkverbot wird jedoch nachweislich eher selten eingehalten.

Laut dem Urteil https://openjur.de/u/765695.html ist es wohl so, dass Grenzmarkierungen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben keine eigenständige Regelung sind bzw. keinen anordnenden Charakter haben.

Meine Frage: Wenn sowieso kein anordnender Charakter vorliegt, ist dann überhaupt eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich oder kann die Straßenbaubehörde die Markierung in eigener Zuständigkeit aufbringen?

Vielen Dank für die Einschätzung!

Zweite Verkehrskontrolle mit THC weniger als 3,5ng
Hallo alle zusammen,

Folgender Sachverhalt:


Vor ca. 1 Jahr bin ich bei einer Verkehrskontrolle auf THC getestet worden. Das Ergebnis war !,5ng THC aktiv und ein THC-COOH wert von 30ng/ml. Danach ist wie ich es erwartet hatte nichts weiter passiert. Daraus habe ich für mich den Rückschluss getroffen, hoffentlich nicht zu leichtsinnig, das ich bei dem Konsumverhalten und der Watrezeit nach dem letzten Konsum relativ sicher bin. Besser jedoch noch etwas länger warten bevor ich wieder Auto fahre.

Nun wurde ich gestern erneut angehalten und auf THC getestet. Wie auch bei der ersten Kontrolle habe ich den Urintest verweigert und keine Angaben zum Konsum gemacht.
Da diesesmal zwischen dem letzten Konsum, bei gleichem Konsumverhalten, und der Kontrolle noch ca. 7h mehr Zeit vergangen war bin ich relativ sicher wieder unter dem Grenzwert von 3,5ng THC zu liegen.

Meine Frage ist nun ob es Erfahrungswerte gibt wie die Führerscheinstelle mit so einem Fall umgeht?
Kann die FS in soeinem Fall eine MPU anordnen weil sie mir unterstellt nicht zwischen Konsum und Fahrtauglichkeit zu unterscheiden?

Ich bedanke mich im voraus für eure hoffentlich hilfreichen Einschätzungen.

Anforderungen an eine Fahrradstraße
Die Stadt Bonn macht gerade wieder eine Extrawurst bei der fahrbahnbegleitenden Markierung von Fahrradstraßen (anstelle des sonst übbichen unterbrochenen Breitstrichs).


Datenlizenz Deutschland – Zero

Das VG Köln hält in einem Beschluß (vom 20.08.24, – 18 L 1279/24 –) diese roten Linien für rechtswidrig, Zitat: „Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt mithin das Verkehrszeichen Markierung in Gestalt roter durchgezogener (Begrenzungs-)Linien nicht.“ Das Verfahren ist allerdings noch beim OVG anhängig.

Die Stadt Bonn hat kurzerhand beim Ministerium in Düsseldorf angefragt. Zitat aus der Pressemitteilung Bonn: „‚Das MUNV als Oberste Straßenverkehrsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen kann den Ausführungen des VG Köln zu den roten Begleitlinien in Fahrradstraßen nicht folgen‘. Die Markierung sei als straßenbauliches Gestaltungselement mit rein informellem Charakter (ohne verkehrsrechtlichem Regelungsgehalt) und eben nicht als anordnungsfähiges Verkehrszeichen gemäß StVO zu bewerten.

Ich frage mich nur, wie ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer angesichts der ausufernden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen noch intuitiv(!) erkennen soll, welche Malerei einen gewissen Regelungsgehalt hat (und damit offizielles VZ ist) und welche Markierung lediglich „informativ“ sein soll. Gerade im Hinblick auf Fahrbahn, Schutzstreifen und Sicherheitstrennstreifen.

Ein Blogeintrag bei recht-energisch beschäftigt sich wiederum mit der restruktiven Handhabung des VG Kölns, das Fahrradstraßen nur unter gewissen Voraussetzungen durchwinkt, Da ist man im Gerichtsbezirk des VG Düsseldorf als VT eher schon dem Gutdünken der Behörden ausgesetzt, die Radstraßen auf 3m breiten Fahrbahnen und „jwd“ anordnen, wo kein Mensch das Tempolimit kontrolliert.