Bin geblitzt worden, aber den Blitz sieht man nicht?
Huhu,
ich wurde von einem mobilen Blitzer geflasht.
Aber: Ich habe es schlichtweg nicht mitbekommen.
Erst heute, als das Verwarnungsgeldangebot im Briefkasten war.
Also das war ein Poliscan FM1 ps-974128 in Hachmühlen. Innerorts bei einer Bushaltestelle.
zHg 50. Ich hatte nach Abzug der Toleranz 63 drauf. Tagsüber, am Wochenende. Es war hell draußen.
Was mich total wundert: Den Blitzer habe ich echt nicht gesehen, obwohl ich aufmerksam fahre, eigentlich.
Kann es sein, dass der Blitz inzwischen unsichtbar ist, oder wie machen die das?
Z 295 Unterschied Breit-/Schmalstrich zur Abgrenzung von Fußgängerflächen
Hallo liebe Community,
ich möchte innerhalb einer T30-Zone die Fahrbahn neu aufteilen und einen Bereich für Fußgänger mittels Z 295 und Pollern vom Fließverkehr abgrenzen.
Meine Frage: Macht es einen Unterschied, ob die Fahrstreifenbegrenzung als Breit- oder als Schmalstrich aufgebracht wird? Ich finde leider keine Regelungen zu den unterschiedlichen Breiten.
Aus Denkmalschutzgründen sollen keine rot-weißen Sperrpfosten eingebaut werden, sondern graue Poller wie auf den Fotos zu sehen.
Breiter Strich:

Schmaler Strich:

Danke für Eure Einschätzung!
Fahrbahnteiler zum Aufschrauben
Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zur rechtlichen Einordnung von aufschraubbaren Fahrbahnteilern wie diesem hier: https://www.lokale-mm.de/news/neue-mittelin...3%B6nigsgraben/
Sind das Verkehrseinrichtungen nach StVO, die ich bei der StrVB genehmigen lassen muss, oder kann das Straßenbauamt der Gemeide die eigenständig aufstellen?
Mir geht es nicht um die zusätzlichen Schilder und Baken etc, sondern nur um die Elemente? Vielen Dank und schönen Sonntag!
Was machen?
Bitte um Schwarmwissen und Tipps…
Bei uns gegenüber in einer kleinen Stichstraße stand ein weißes Fahrzeug geparkt, ca. 1-2m dahinter ein Bulli (auch geparkt), dazwischen lag (zu ca. 25-30% auf der Fahrbahn) ein Leihfahrrad eines großen Anbieters.
Als das weiße Fahrzeug weg fuhr hat die Fahrerin des Bullis ihr Fahrzeug ein paar Meter vorgezogen (die Park“erlaubnisse“ sind aufgrund dort wechselnder temporärer Verbote aufgrund einer Baustelle etwas verwirrend) und ist dabei mit dem rechten vorderen Reifen über das Leihfahrrad rübergefahren.
Sie ist ausgestiegen und hat etliche Fotos von der Situation gemacht, dann ist sie in einem der umliegenden Häuser verschwunden und bis jetzt (nach rund fünf Stunden) steht der Bulli immer noch so da mit dem eingeklemmten Fahrrad unter dem Auto. Sie scheint also augenscheinlich nicht gemeint haben „abhauen“ zu müssen.
Polizei wurde augenscheinlich nicht gerufen, denn nach fünf Stunden dürften diese, egal wieviel sonst Wichtigeres zu tun ist, mittlerweile vor Ort gewesen sein.
Nun gehe ich jetzt erstmal davon aus, dass sie sich (ohne Polizei, wäre ja auch nicht unbedingt nötig) an die Firma des Verleihers gewandt hat, ggf. auch in der Hoffnung ihren Schaden am Bulli zumindest teilweise ersetzt zu bekommen.
Kennzeichen des Bullis habe ich vorsichtshalber notiert, auch die Verleihfirma des Fahrrades.
Sollte ich in dieser Konstellation noch mehr tun?
Wie gesagt, nach Stand der Dinge gehe ich jetzt davon aus, dass sie alles Notwendige in die Wege geleitet hat, ansonsten hätte sie wohl eher das Rad unter dem Bulli hervorgezogen und hätte sich „verpi**t“….
Bei gelber Ampel beschleunigen, das macht man nicht.
Hallo,
bei einer gelben Ampel sollte man nach Möglichkeit anhalten, sofern der Bremsvorgang gefahrlos möglich ist.
Also nicht gleich sofort den Anker werfen, nachdem sie gerade eine Millisekunde gelb zeigt.
Aber diese Unsitte, bei Gelb nochmal kräftig zu beschleunigen, um bloß noch hinüberzukommen, das macht man nicht.
Ein wenig Selbstreflexion, da ich mir selbst meinen ersten Punkt in Flensburg eingefangen habe.
Was ist geschehen?
Ich machte einen Besuch in einer Großstadt, und am frühen Abend, es war noch hell, und sonntags, fuhr ich die Bornumer Straße in Hannover entlang.
Völlig ohne Zeitdruck, auf dem Beifahrersitz allerdings ein Bekannter, der auf mich einredete. Er hat ADHS, somit sind sein Erzählstil und Redeschwall erklärbar.
Unvernünftigerweise hatte ich mich auf das Gespräch eingelassen, anstatt zu 100 % auf den Verkehr konzentriert zu sein.
Mir ist sogar bekannt, dass dort ein kombinierter Blitzer steht (Rotlicht- und Geschwindigkeit).
Die Fahrbahn ist zweispurig pro Fahrtrichtung, und verläuft teilweise abseits der häuslichen Bebauung.
Es ist zunächst 70 erlaubt. Danach kommt ein 50er Schild, und ein weiteres 50er mit Hinweis auf Radarkontrolle.
(Weiterhin steckt im Hinterkopf das Empfinden, dass man außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs ist).
Zehn km/h mehr liegen immer drin. Also fuhr ich mit knapp über 60. Das war der erste Fehler.
Ich nähere mich der Ampel, die auf Gelb schaltet.
Reflexartig trete ich - abgelenkt durch Gespräche - das Gaspedal kräftig durch und beschleunige zügig.
Und zack, Zielfoto mit 75 km/h.
Der Gelblichtverstoß wurde mir nicht vorgeworfen, aber eine vorwerfbare Erhöhung der zHG von 25 km/h i.g.O.
Das schmerzt. Wegen des Geldes, und des ersten Punkts in Flensburg.
Wieso dieser Beitrag?
Nun, ich möchte herausfinden, weshalb ich mich nicht an die StVO gehalten habe, und mein Verhalten ändern.
Beste Grüße, Tebartz
Radfahrende querend am Zebrastreifen
In einer lokalen Zeitung wird berichtet, dass die Polizei verstärkt Kontrollen gegenüber Radfahrenden am Zebrastreifen vornimmt.
Es werden 25 Euro verlangt, wenn der Fußgängerüberweg fahrend überquert wird.
Nach gängiger Auffassung hat ein Radelnder gegenüber dem fließenden Verkehr auf der Fahrbahn nur dann einen Vorrang, wenn er absteigt und schiebt.
Fährt er, genießt er keinen Vorrang. Dennoch sei es statthaft, so die Argumentation.
Doch fraglich ist, ob ein Zebrastreifen überhaupt fahrend gequert werden darf. Denn formal handelt es sich um einen Bereich für zu Fuß gehende.
Sollte also keine separate Furt für Radler vorhanden sein, ist die Verwarnung unter Umständen gerechtfertigt.
Quelle: Kann zurzeit noch nicht angegeben werden.
Meinungen?
Blitzer vor Ortsschild
Hallo zusammen,
ist das so rechtens?
Link zu GMAPS
Die Induktionsschleife ist klar vor dem Ortsschild. Zwar nur wenige Meter, aber man könnte doch an der Stelle noch >50 km/h fahren, und bis zum Schild entsprechend abbremsen.
Variable Geschwindigkeit
Hallo Kollegen,
vor kurzem wurde ich "geblitzt".
Der Vorwurf: Ausserorts, angeordnet 50 km/h. Ich mit 80 Klamotten nach Abzug.
Nun bin ich mir jedoch sicher, dass das Verkehrszeichen nicht 50 km/h zeigte, sondern 70 km/h.
Das Verkehrszeichen ist so ein Leuchtzeichen, bei dem die Behörde verschiedene Tempolimits einstellen kann.
Den Fachausdruck kenne ich nicht.
Der stationäre "Blitzer" hundert Meter später scheint mit dem Leuchtzeichen irgendwie sychnonisiert zu sein.
Jedenfalls theoretisch.
Gibt es dazu Protokolle, die zeigen, welche Geschwindigkeit zu welcher Zeit "leuchtete"?
Gruß pocahontas
Frage/Unsicherheit wegen Abmeldung nach Fahrzeugverkauf
Hey,
Ich hätte eine Frage zum Abmelden eines Fahrzeuges.
Hab Samstag mein Auto an meinen Nachbarn verkauft, was bei ihn auf dem Grundstück ist(Kaufvertrag wurde gemacht). Hab dann in meiner Versicherungsapp den Verkauf gemeldet(Ende Versicherung 05.07.). Nun war ich aber noch nicht auf der Zulassungsstelle, wollte ich morgen machen. Hab aber gehört dass ich hätte erst abmelden müssen eigentlich und dann Verkauf der Versicherung melden. Was stimmt nun? Könnte ich jetzt Probleme kriegen? Wie sind die Fristen?
Brandverhütungsschau
Hallo,
in einer Großgarage in einer Wohnanlage, in der ich eine Wohnung besitze, findet in regelmässigen Abständen ein Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr statt.
Ich war da noch nie dabei, jedoch weil 50% aller Parkboxen Müllhalden sind, mokiert dies die Feuerwehr zu recht jedes Mal.
Dann gibt es einen Aushang, dass die Eigentümer der Parkboxen diese leeren müssten.
Und dann geht die Feuerwehr wieder und der Müll bleibt.
Da capo.
Frage: Wieso verlasst denn keine Behörde, dass der Müll wegkommt oder dass die Verursacher Bußgelder zahlen müssen?
Gruß pocahontas
Kombinierter Auf- und Abfahrtstreifen
Auffahren an einer kombinierten Auf- und Abfahrspur auf DDG. "Jan" tut genau dass, was ich auch getan hätte, er beschleunigt zügig und macht so dem neben ihm fahrenden Fahrzeug, das auf die Kombispur fahren möchte, Platz. Der Fahrer* reagiert aber aggressiv. Hätte Jan ihn überholen lassen müssen.? War das Beschleunigen falsch? Seitdem ich täglich eine ähnliche Spur nutze. habe ich den Eindruck, dass es etlichen Fahrern* ähnlich wie dem Lichthuper im Video wichtig ist, den Auffahrer* noch zu überholen, um ein vermeintliches Vorrecht zu exerzieren. Natürlich kann es auch sein, dass es weniger das Ego sondern vielmehr die notwendige Planänderung ist, der den Frust erzeugt
Vorfahrt achten 205 vs. Radwegampel
Hallo,
geht um folgende Kreuzung einer Rechtsabbiegespur mit einem Radweg auf meinem derzeit täglichen Arbeitsweg:
gmaps. mapilliary. In gmaps sind die Ampeln teils verhüllt, das ist aber nicht Stand der Dinge.
Ich komme mit dem Auto von Westen auf der B188 und biege rechts auf die Einfahrt zur A39 Richtung Süden ein, und bin auf der Abbiegespur konfrontiert mit Zeichen 205, Vorfahrt achten, links und rechts meiner Spur deutlich zu sehen.
Also lasse ich natürlich Radfahrer auf dem Radweg den ich hier kreuze durch, das müßte ich wohl auch ohne Regelung, denn ich biege ab, die fahren geradeaus.
Nun fahren aber manchmal die Radfahrer garnicht, die stehen da, denn sie haben eine rote Ampel. Ich habe aber keine grüne Ampel, ich habe weiterhin Z. 205, und offiziell habe ich auch keine Kenntnis von deren roter Ampel. Und selbst wenn ich sie sehe: Die kann ohne Gelbphase jederzeit auf Grün springen, wodurch sich die Radfahrer jederzeit ohne mich irgendwie zu beachten in Bewegung setzen können, auch wenn ich - egal wie langsam auch immer - direkt dabei wäre, ihren Weg zu kreuzen.
Wie verhalte ich mich richtig?
Anhänger: Spezielle Stützen am Rahmen montieren
Hallo Leute,
ich möchte an meinem PKW-Anhänger spezielle Stützen am Heck montieren. Es ist ein 30 Jahre alter Anhänger - vom Hersteller gibt es nichts mehr. Also hab ich mir selber was gebaut. Als Aufnahmepunkt nutze ich vorhandene Bohrungen am Rahmen - vermutlich waren die dafür sogar gedacht.
Die Stützen baue ich so, daß ich mit denen gleichzeitig den Anhänger damit kippen und hochkant an der Garagenwand platzsparend lagern kann. Da das kein Kippanhänger ist, braucht es eine Spezialkonstruktion, da die Heckschürze nur aus dünnem Belch ist und die Kräfte nicht aufnehmen kann.
Nun stellt sich heraus, daß das 3mm dünne U-Profil des Anhängerrahmens nicht besonders torsionssteif ist (hätte ich mir vorher denken können!) und daher die Stützen seitlich Flex haben, was sich beim Hochkantstellen blöd anfühlt. Um das Problem zu lösen, wollte ich einfach hinten eine Querstrebe einziehen und mit dem Anhängerboden verschrauben. Dann würden Torsionskräfte abgefangen und nichts wackelt mehr.
Was würde der TÜV zu so einer Konstruktion sagen? Braucht es dafür eine Abnahme?
Parken in Grundstückszufahrten, die mit Z 314 gekennzeichnet sind
Liebe Community,
in dieser Straße sind zwischen den Senkrecht-Parktaschen Grundstückszufahrten durch eine andere Pflastersorte angelegt. Klar ist, dass auf der Fahrbahn vor einer Zufahrt nicht geparkt werden darf. Laut Beschilderung (Z 314) darf jedoch in den Zufahrten selbst geparkt werden. Lohnt sich ein Widerspruch, wenn ich hier ein Knöllchen wegen Falschparkens im Seitenraum bekomme? Oder ist das Parken hier tatsächlich nicht zulässig?
Hier noch ein weiterer Link, auf dem die unterschiedlichen Pflastersorten besser erkennbar sind: https://maps.app.goo.gl/UFjkBubuocuAgtUB8
Vielen Dank!
Schadenverteilung bei Unfall mit 1xZ205, aber ohne Z301+Wartepflicht
Wir hatten hier schon des öfteren Fälle, wo straßenbegleitende Radwege Fahrbahnen kreuzen (bspw. im Kreisverkehr) und der Radfahrer auf dem Radweg ein Z205 Vorfahrt achten vor die Nase gesetzt bekommt, der andere VT (im Kreisel Rechtsabbieger) aber kein Z301 Vorfahrt, auf der anderen Seite aber durch andere Regeln – Wartepflicht durch § 9 (3) beim Abbiegen, rvl an Kreuzungen) wartepflichtig wären. Imgrunde sind ja beide VT dann paraxoderweise wartepflichtig.
Ich habe neben zig Dashcam-Szenen nun auch selbst schon erlebt, daß in solchen Situationen das Z205 auf dem Radweg wahrnehmen und dann einfach durchbrettern.
Wie nehmen Gerichte bei einem Unfall an einer solchen Kreuzung die Haftungsverteilung vor? Standard 50:50? Oder zu Lasten des VT, der das Z205 zu beachten hatte? In der Annahme, das fiktive Z301 sei vergessen worden?
Anhörungsbogen ausfüllen?
Kürzlich bin ich zum ersten Mal seit ich Auto fahre geblitzt worden. Ich hatte im Auto meiner Mutter offensichtlich auf der Autobahn ein 100er-Schild übersehen und bin laut Anhörungsbogen mit 117 km/h geblitzt worden. Meine Mutter bekam einen Anhörungsbogen geschickt und hat mich als Fahrer angegeben. Nun habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, auf dem steht, daß ich mich zur Sache äußern kann aber nicht muß, aber verpflichtet bin, falsche oder fehlende Angaben zu meiner Person zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Weiter steht dort, "die Verletzung dieser Pflicht ist mit einer Geldbuße bedroht". Alle Angaben zu meiner Person sind richtig, allerdings fehlen mein Geburtsdatum und Geburtsort. Ich würde am liebsten gar nicht reagieren und einfach den Bußgeldbescheid abwarten und das Bußgeld bezahlen. Muß ich nun die fehlenden Angaben zu Geburtsdatum und Geburtsort, für die auf dem Formular Felder vorgesehen sind, einreichen oder ist das unwichtig?
Weiter gibt es auf dem Formular ein Feld für "Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (freiwillig)". Können Angaben auf diesem Feld irgendwelche Auswirkungen haben (positiver oder negativer Art)?
Fahrradstraße als Vorfahrtstraße mit Z306?

Bei uns wurde der westliche Teil der Hünefeldstraße und Hardtufer als Vorfahrtstraße mit Z306 zur Fahrradstraße erklärt. In der VwV finde ich nichts negatives, außer: „Auf Fahrbahnen und Fahrradstraßen darf der Kraftfahrzeugverkehr nur gering sein (z. B. nur Anliegerverkehr).“
Eine Modalsperre wurde aber gerade mit der Begründung abgelehnt, die Achse hätte die Funktion einer Durchgangsstraße.
Ist das noch innerhalb des „pflichtgemäßen Ermessens“ einer StrVB? Ich werde mit einer Vorfahrtstraße mit Durchgangsverkehr als Fahrradstraße nicht warm.
PS: Die ganzen querstehenden Z123/Z250 sind noch von der Baustelle. Im Normalfall ist die Achse in westlicher Richtung Einbahnstraße, für Radfahrer aber in beide Richtung freigegeben.
Österreich: Anrainer= Anlieger
Hallo,
auch wenn dies hier ein deutsches Forum ist, vielleicht kennt sich jemand doch mit den Verkehrsregeln in unserem Nachbarland aus. Ich wollte zum Wandern nach Tirol, genauer nach Pinzwang, gleich hinter dem Grenztunnel am südlichen Ende der A7. Ich war schon früher dort, man kann gut am Waldrand parken und schöne Touren Richtung Alpsee und zum Säuling unternehmen. Leider stand jetzt dort ein Schild, das die Durchfahrt nur Anrainern und Feriengästen erlaubte. Unschlüssig, ob ich in diese Kategorie fallen würde, drehte ich wieder um und suchte mir ein anderes Wanderrevier in Bayern. Ob das Verbot wirklich kontrolliert wird, weiß ich nicht, wollte aber auch kein Bussgeld riskieren.
Weiß jemand, ob der Begriff „Anrainer“ dem deutschen Anlieger entspricht? Wenn ja, hätte ich reinfahren dürfen, schließlich hatte ich ein Anliegen. Und inwiefern sind Tagesausflügler auch Feriengäste?
Keyless Go mit Fehler?
Hallo,
eigentlich dürften sich die Türen bei einem Kfz nicht versperren, wenn der Schlüssel im Fahrzeug liegt.
Hier 1 war es anders.
Die Fahrzeugmarke erkenne ich nicht. Aber im Text steht, dass die Frau das Fahrzeug verlassen hat, und der Kfz-Schlüssel und das Handy im Fahrzeug waren. Daraufhin ließen sich die Türen nicht mehr öffnen.
Im Auto war ein Kleinkind. Es wurde sofort ein Notruf abgesetzt. Es ist kein Personenschaden entstanden.
Aber: Das ist doch eine völlige Fehlfunktion, finde ich.
(Sorry für den Link zur Bild. Vielleicht findet sich noch eine seriösere Quelle).
Gruß, T.
Spurplatten für Stahlfelgen ohne ABE/Gutachten
Die Zeiten ändern sich, früher war alles viel früher und heute ist heute
Problem:
VW T4 vor der großen Produktaufwertung
Stahlfelgen 6x15 mit ET44 sind serienmäßig
Ich würde gerne auf 6x16 umrüsten.
Da gibt es VW-Felgen für den T4 aber wegen der geänderten Achsen bei der Produktaufwertung haben die eine ET53.
Wenn ich diese Felgen auf meinem T4 fahren wollte, müsste ich Distanzplatten 10mm verwenden.
Leider gibt es nahezu keine Anbieter, welche Distanzplatten für Stahlfelgen anbieten. Die käuflichen sind alle für Alu-Felgen geprüft und bestehen auch selber aus Alu.
Nun sind 10mm Distanzplatten kein technisch anspruchsvolles Bauteil. Das sind nur runde Stahlscheiben mit Mittelloch und Bohrungen für die Radbolzen.
Die kann man simpel selber drehen oder drehen lassen.
Was sagt denn ein heutiger AAS zu selbstgedrehten Platten? Ich würde da gerne V2A (z.B. 1.4301) nehmen.
Dafür gibt es natürlich keinerlei Prüfunterlagen. Wobei ich mich jetzt frage, was man bei so einer Stahlplatte überhaupt prüfen kann.