Frage/Unsicherheit wegen Abmeldung nach Fahrzeugverkauf
Hey,
Ich hätte eine Frage zum Abmelden eines Fahrzeuges.
Hab Samstag mein Auto an meinen Nachbarn verkauft, was bei ihn auf dem Grundstück ist(Kaufvertrag wurde gemacht). Hab dann in meiner Versicherungsapp den Verkauf gemeldet(Ende Versicherung 05.07.). Nun war ich aber noch nicht auf der Zulassungsstelle, wollte ich morgen machen. Hab aber gehört dass ich hätte erst abmelden müssen eigentlich und dann Verkauf der Versicherung melden. Was stimmt nun? Könnte ich jetzt Probleme kriegen? Wie sind die Fristen?
Brandverhütungsschau
Hallo,
in einer Großgarage in einer Wohnanlage, in der ich eine Wohnung besitze, findet in regelmässigen Abständen ein Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr statt.
Ich war da noch nie dabei, jedoch weil 50% aller Parkboxen Müllhalden sind, mokiert dies die Feuerwehr zu recht jedes Mal.
Dann gibt es einen Aushang, dass die Eigentümer der Parkboxen diese leeren müssten.
Und dann geht die Feuerwehr wieder und der Müll bleibt.
Da capo.
Frage: Wieso verlasst denn keine Behörde, dass der Müll wegkommt oder dass die Verursacher Bußgelder zahlen müssen?
Gruß pocahontas
Haaranalyse starten Anlaufpause ausreichend?
Gibt es was wie man überprüfen kann ob die Wartezeit vor Start der Haaranalyse schon gegeben ist?
Es soll auf Alkohol überprüft werden sodass beim Ersten Haarentnahmetermin sicher ist dass der Grenzwert sicher unterschritten bleibt ,glaube nicht dass man über einen Urintest etc so winzige Mengen nach ca 3 Monaten Abstinenz noch entdeckt und es wäre schade da Geld zu verschwenden
Es eilt nicht sollte aber dennoch etwas schneller gehen.Trinkmengen wären ca 1 Kiste Bier in der Woche 5% a 0,5 L gibts da Richtwerte.Trinkdauerzeit wären so 2 Jahre ununterbrochen alle 2 bis 3 Tage a ca 6 Flaschen Bier.Mischkonsum negativ.Sollten gute 3 Monate Anlaufphase hier ausreichend sein?
Gewicht 60 Kg Alter 47 Jahre Grösse 1,70m mache viel Sport das Gewicht ist gerade so weil auf Sport verzichtet wurde ansonsten ist es so bei 57 Kg Gute Abbauvoraussetzungen nur zur Ergänzung.Vor der Trinkzeit fast 10 Jahre abstinent gewesen.Aufgehört mit trinken Monatsanfang Juli 2026
Kombinierter Auf- und Abfahrtstreifen
Auffahren an einer kombinierten Auf- und Abfahrspur auf DDG. "Jan" tut genau dass, was ich auch getan hätte, er beschleunigt zügig und macht so dem neben ihm fahrenden Fahrzeug, das auf die Kombispur fahren möchte, Platz. Der Fahrer* reagiert aber aggressiv. Hätte Jan ihn überholen lassen müssen.? War das Beschleunigen falsch? Seitdem ich täglich eine ähnliche Spur nutze. habe ich den Eindruck, dass es etlichen Fahrern* ähnlich wie dem Lichthuper im Video wichtig ist, den Auffahrer* noch zu überholen, um ein vermeintliches Vorrecht zu exerzieren. Natürlich kann es auch sein, dass es weniger das Ego sondern vielmehr die notwendige Planänderung ist, der den Frust erzeugt
Vorfahrt achten 205 vs. Radwegampel
Hallo,
geht um folgende Kreuzung einer Rechtsabbiegespur mit einem Radweg auf meinem derzeit täglichen Arbeitsweg:
gmaps. mapilliary. In gmaps sind die Ampeln teils verhüllt, das ist aber nicht Stand der Dinge.
Ich komme mit dem Auto von Westen auf der B188 und biege rechts auf die Einfahrt zur A39 Richtung Süden ein, und bin auf der Abbiegespur konfrontiert mit Zeichen 205, Vorfahrt achten, links und rechts meiner Spur deutlich zu sehen.
Also lasse ich natürlich Radfahrer auf dem Radweg den ich hier kreuze durch, das müßte ich wohl auch ohne Regelung, denn ich biege ab, die fahren geradeaus.
Nun fahren aber manchmal die Radfahrer garnicht, die stehen da, denn sie haben eine rote Ampel. Ich habe aber keine grüne Ampel, ich habe weiterhin Z. 205, und offiziell habe ich auch keine Kenntnis von deren roter Ampel. Und selbst wenn ich sie sehe: Die kann ohne Gelbphase jederzeit auf Grün springen, wodurch sich die Radfahrer jederzeit ohne mich irgendwie zu beachten in Bewegung setzen können, auch wenn ich - egal wie langsam auch immer - direkt dabei wäre, ihren Weg zu kreuzen.
Wie verhalte ich mich richtig?
Anhänger: Spezielle Stützen am Rahmen montieren
Hallo Leute,
ich möchte an meinem PKW-Anhänger spezielle Stützen am Heck montieren. Es ist ein 30 Jahre alter Anhänger - vom Hersteller gibt es nichts mehr. Also hab ich mir selber was gebaut. Als Aufnahmepunkt nutze ich vorhandene Bohrungen am Rahmen - vermutlich waren die dafür sogar gedacht.
Die Stützen baue ich so, daß ich mit denen gleichzeitig den Anhänger damit kippen und hochkant an der Garagenwand platzsparend lagern kann. Da das kein Kippanhänger ist, braucht es eine Spezialkonstruktion, da die Heckschürze nur aus dünnem Belch ist und die Kräfte nicht aufnehmen kann.
Nun stellt sich heraus, daß das 3mm dünne U-Profil des Anhängerrahmens nicht besonders torsionssteif ist (hätte ich mir vorher denken können!) und daher die Stützen seitlich Flex haben, was sich beim Hochkantstellen blöd anfühlt. Um das Problem zu lösen, wollte ich einfach hinten eine Querstrebe einziehen und mit dem Anhängerboden verschrauben. Dann würden Torsionskräfte abgefangen und nichts wackelt mehr.
Was würde der TÜV zu so einer Konstruktion sagen? Braucht es dafür eine Abnahme?
Parken in Grundstückszufahrten, die mit Z 314 gekennzeichnet sind
Liebe Community,
in dieser Straße sind zwischen den Senkrecht-Parktaschen Grundstückszufahrten durch eine andere Pflastersorte angelegt. Klar ist, dass auf der Fahrbahn vor einer Zufahrt nicht geparkt werden darf. Laut Beschilderung (Z 314) darf jedoch in den Zufahrten selbst geparkt werden. Lohnt sich ein Widerspruch, wenn ich hier ein Knöllchen wegen Falschparkens im Seitenraum bekomme? Oder ist das Parken hier tatsächlich nicht zulässig?
Hier noch ein weiterer Link, auf dem die unterschiedlichen Pflastersorten besser erkennbar sind: https://maps.app.goo.gl/UFjkBubuocuAgtUB8
Vielen Dank!
Schadenverteilung bei Unfall mit 1xZ205, aber ohne Z301+Wartepflicht
Wir hatten hier schon des öfteren Fälle, wo straßenbegleitende Radwege Fahrbahnen kreuzen (bspw. im Kreisverkehr) und der Radfahrer auf dem Radweg ein Z205 Vorfahrt achten vor die Nase gesetzt bekommt, der andere VT (im Kreisel Rechtsabbieger) aber kein Z301 Vorfahrt, auf der anderen Seite aber durch andere Regeln – Wartepflicht durch § 9 (3) beim Abbiegen, rvl an Kreuzungen) wartepflichtig wären. Imgrunde sind ja beide VT dann paraxoderweise wartepflichtig.
Ich habe neben zig Dashcam-Szenen nun auch selbst schon erlebt, daß in solchen Situationen das Z205 auf dem Radweg wahrnehmen und dann einfach durchbrettern.
Wie nehmen Gerichte bei einem Unfall an einer solchen Kreuzung die Haftungsverteilung vor? Standard 50:50? Oder zu Lasten des VT, der das Z205 zu beachten hatte? In der Annahme, das fiktive Z301 sei vergessen worden?
Anhörungsbogen ausfüllen?
Kürzlich bin ich zum ersten Mal seit ich Auto fahre geblitzt worden. Ich hatte im Auto meiner Mutter offensichtlich auf der Autobahn ein 100er-Schild übersehen und bin laut Anhörungsbogen mit 117 km/h geblitzt worden. Meine Mutter bekam einen Anhörungsbogen geschickt und hat mich als Fahrer angegeben. Nun habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, auf dem steht, daß ich mich zur Sache äußern kann aber nicht muß, aber verpflichtet bin, falsche oder fehlende Angaben zu meiner Person zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Weiter steht dort, "die Verletzung dieser Pflicht ist mit einer Geldbuße bedroht". Alle Angaben zu meiner Person sind richtig, allerdings fehlen mein Geburtsdatum und Geburtsort. Ich würde am liebsten gar nicht reagieren und einfach den Bußgeldbescheid abwarten und das Bußgeld bezahlen. Muß ich nun die fehlenden Angaben zu Geburtsdatum und Geburtsort, für die auf dem Formular Felder vorgesehen sind, einreichen oder ist das unwichtig?
Weiter gibt es auf dem Formular ein Feld für "Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (freiwillig)". Können Angaben auf diesem Feld irgendwelche Auswirkungen haben (positiver oder negativer Art)?
Fahrradstraße als Vorfahrtstraße mit Z306?

Bei uns wurde der westliche Teil der Hünefeldstraße und Hardtufer als Vorfahrtstraße mit Z306 zur Fahrradstraße erklärt. In der VwV finde ich nichts negatives, außer: „Auf Fahrbahnen und Fahrradstraßen darf der Kraftfahrzeugverkehr nur gering sein (z. B. nur Anliegerverkehr).“
Eine Modalsperre wurde aber gerade mit der Begründung abgelehnt, die Achse hätte die Funktion einer Durchgangsstraße.
Ist das noch innerhalb des „pflichtgemäßen Ermessens“ einer StrVB? Ich werde mit einer Vorfahrtstraße mit Durchgangsverkehr als Fahrradstraße nicht warm.
PS: Die ganzen querstehenden Z123/Z250 sind noch von der Baustelle. Im Normalfall ist die Achse in westlicher Richtung Einbahnstraße, für Radfahrer aber in beide Richtung freigegeben.
Österreich: Anrainer= Anlieger
Hallo,
auch wenn dies hier ein deutsches Forum ist, vielleicht kennt sich jemand doch mit den Verkehrsregeln in unserem Nachbarland aus. Ich wollte zum Wandern nach Tirol, genauer nach Pinzwang, gleich hinter dem Grenztunnel am südlichen Ende der A7. Ich war schon früher dort, man kann gut am Waldrand parken und schöne Touren Richtung Alpsee und zum Säuling unternehmen. Leider stand jetzt dort ein Schild, das die Durchfahrt nur Anrainern und Feriengästen erlaubte. Unschlüssig, ob ich in diese Kategorie fallen würde, drehte ich wieder um und suchte mir ein anderes Wanderrevier in Bayern. Ob das Verbot wirklich kontrolliert wird, weiß ich nicht, wollte aber auch kein Bussgeld riskieren.
Weiß jemand, ob der Begriff „Anrainer“ dem deutschen Anlieger entspricht? Wenn ja, hätte ich reinfahren dürfen, schließlich hatte ich ein Anliegen. Und inwiefern sind Tagesausflügler auch Feriengäste?
Keyless Go mit Fehler?
Hallo,
eigentlich dürften sich die Türen bei einem Kfz nicht versperren, wenn der Schlüssel im Fahrzeug liegt.
Hier 1 war es anders.
Die Fahrzeugmarke erkenne ich nicht. Aber im Text steht, dass die Frau das Fahrzeug verlassen hat, und der Kfz-Schlüssel und das Handy im Fahrzeug waren. Daraufhin ließen sich die Türen nicht mehr öffnen.
Im Auto war ein Kleinkind. Es wurde sofort ein Notruf abgesetzt. Es ist kein Personenschaden entstanden.
Aber: Das ist doch eine völlige Fehlfunktion, finde ich.
(Sorry für den Link zur Bild. Vielleicht findet sich noch eine seriösere Quelle).
Gruß, T.
Spurplatten für Stahlfelgen ohne ABE/Gutachten
Die Zeiten ändern sich, früher war alles viel früher und heute ist heute
Problem:
VW T4 vor der großen Produktaufwertung
Stahlfelgen 6x15 mit ET44 sind serienmäßig
Ich würde gerne auf 6x16 umrüsten.
Da gibt es VW-Felgen für den T4 aber wegen der geänderten Achsen bei der Produktaufwertung haben die eine ET53.
Wenn ich diese Felgen auf meinem T4 fahren wollte, müsste ich Distanzplatten 10mm verwenden.
Leider gibt es nahezu keine Anbieter, welche Distanzplatten für Stahlfelgen anbieten. Die käuflichen sind alle für Alu-Felgen geprüft und bestehen auch selber aus Alu.
Nun sind 10mm Distanzplatten kein technisch anspruchsvolles Bauteil. Das sind nur runde Stahlscheiben mit Mittelloch und Bohrungen für die Radbolzen.
Die kann man simpel selber drehen oder drehen lassen.
Was sagt denn ein heutiger AAS zu selbstgedrehten Platten? Ich würde da gerne V2A (z.B. 1.4301) nehmen.
Dafür gibt es natürlich keinerlei Prüfunterlagen. Wobei ich mich jetzt frage, was man bei so einer Stahlplatte überhaupt prüfen kann.
Hauptjob im Tageskontrollblatt angeben
Hallo Zusammen,
ich arbeite als Minijobber in einem Betrieb zum Ausliefern von Lebensmitteln.
Mein Hauptjob ist ein reiner Bürojob.
Aufgrund Anschaffung grösserer Fahrzeuge müssen wir nun ein Tageskontrollblatt ausfüllen.
Wenn ich jetzt nach meinem Hauptjob beim Minijob arbeite, muss ich dann im Tageskontrollblatt auch meinen Hauptjob als "Andere Tätigkeit" angeben?
Danke schonmal im Voraus
Hunderte Bußgeldverfahren: Linienbusse fotografieren Falschparker
Hallo,
ich finde diese automatisierte Überwachung bedenklich, weil, es werden auch unschuldige Menschen und Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge fotografiert und die Daten weitergegeben.
Hunderte Bußgeldverfahren: Linienbusse fotografieren Falschparker
Was sollte man machen, wenn man selbst falsch geparkt hat, und eine Anzeige kriegt? Gegenklage einreichen?
Beste Grüße, T.
Führerscheinentzug bei 2,46‰ – fachärztliches Gutachten mit Fragestellung
Hallo zusammen,
ich suche hier keine moralische Bewertung, sondern eine Einschätzung zur methodischen Vorgehensweise meiner Fahrerlaubnisbehörde. Es geht um eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Fahrt mit einem Pedelec (2,46‰), die strafrechtlich eingestellt wurde, da sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr stattfand.
Kernpunkte der behördlichen Methodik:
Ignoranz proaktiver Nachweise: Ich habe von Beginn an versucht, meine Eignung durch ärztliche Nachweise (u.a. CDT-Laborwerte) zu belegen. Diese Unterlagen wurden von der Behörde mit dem Verweis auf den Zeitpunkt der Gutachtenanordnung als irrelevant abgetan.
Fehlerhafte Beweiswürdigung durch selektive Aktennutzung: Es besteht ein eklatanter Widerspruch in den Unterlagen: Die Polizei hat vor Ort Ausfallerscheinungen dokumentiert (schwankendes Stehen, unsichere Motorik, lallende Sprache). Die Ärztin, die mich kurz darauf zur Blutentnahme sah, hat in ihrem Bogen jedoch „nahezu keine Ausfallerscheinungen“ angekreuzt – dies, obwohl faktisch keine motorischen Tests durchgeführt wurden. Die Behörde stützt ihre Annahme einer „ausgeprägten Alkoholtoleranz“ (Giftfestigkeit) ausschließlich auf diesen pauschalen ärztlichen Eintrag und blendet die polizeilichen Feststellungen aus.
Fragestellung der Gutachtenanordnung: Die behördliche Anordnung war von Beginn an so eng gefasst, dass sie zwingend auf die „Abhängigkeits-Schiene“ abzielte. Sachliche Einwände meinerseits zum Ablauf des Abends wurden nicht gewürdigt.
Der aktuelle Stand:
Die Beschwerde vor dem OVG war erfolglos. Das Gericht schloss sich der Ansicht an, dass bei 2,46‰ pauschal von einer Toleranzbildung auszugehen sei, ohne die Widersprüche in der behördlichen Dokumentation (Polizei vs. Arzt) in der Tiefe neu zu bewerten.
Meine Frage:
Bei einer künftigen Neuerteilung steht das fachärztliche Gutachten erneut an. Wie kann ich hier eine rein sachliche Auseinandersetzung mit dem Gutachter erzwingen, um zu verhindern, dass dieser lediglich die behördliche Aktenlage („Giftfestigkeit“) übernimmt? Welche Taktik gibt es, um eine neutrale Befunderhebung einzufordern, die die Widersprüche in der damaligen Dokumentation (Polizei/Arzt) explizit adressiert
Fragestellungen gemäß Gutachtenanordnung:
„Bei der Begutachtung sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:
a) Lässt sich die aufgrund aktenkundiger Tatsachen bestehende Annahme einer Alkoholabhängigkeit bestätigen?
b) Finden sich, wenn keine Alkoholabhängigkeit vorliegt, Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch?
c) Ist zur weiteren Klärung der Kraftfahreignung eine medizinisch-psychologische Begutachtung erforderlich?“
Also aus meiner Sicht oder meine Gefühl ist es eigentlich unmöglich diese Gutachten zu bestehen. Also natürlich die Abhängigkeit werde ich 100% mit Nein bekommen können. Aber die zwei anderen Fragen die sind halt extrem schwer und ich glaube kein Arzt der Welt würde dies mit Nein und kreuzen.
Führerschein
Hallo.
Ich habe mal eine Frage zu meinen Eintragungen. Habe den Führerschein 1987 gemacht und nach der MPU 2023 wiederbekommen.
Darf ich damit einen 7,5 to
Führerschein
Vollscheibe auch für Fußgänger ?
https://youtu.be/TkDeBfVpE6I?t=165
Gilt hier die Vollscheibe der Ampel auch für Fußgänger ? Oder doch §10 für den Radfahrer ?
Radfahrende/r hat Aufkleber auf Auto geklebt
Hallo,
heute beobachtete ich, wie ein Radfahrende/r einen blauen Aufkleber auf ein Auto klebte.
Ich konnte nicht genau erkennen, ob es ein Mann oder eine Frau war (wegen der Radkleidung und dem Helm, deshalb die neutrale Form).
Das Auto stand mit Warnblinker auf dem Radweg. Nicht komplett, aber mit zwei Rädern. Insassen waren nicht zu sehen.
Mein Gefühl sagte mir, dass es nicht richtig ist. Auch nicht mit dem Blinklicht.
Doch das Aufbringen eines Aufklebers (der war mit blauer Schrift auf weißen Grund; und es stand etwas von "hier nicht parken" oder so ähnlich drauf).
Da sagte mir mein Gefühl ebenfalls, dass es nicht richtig ist.
Denn es ist Sachbeschädigung, glaube ich.
Am liebsten hätte ich die Polizei gerufen. Denn so etwas macht man einfach nicht.
Doch ich befürchtete, dass es zu lange dauert, bis sie da ist, und bis dahin ist der Täter bzw. die Täterin über alle Berge.
Wie hättet ihr euch verhalten?
Gruß, T.
Keine Ahnung wer gefahren ist
Hallo Welt,
ich habe ein Verwarnungsangebot bekommen wegen parken im Absoluten Halteverbot.
Das Halteverbot muss an der Stelle zeitlich beschränkt da gewesen sein, vermutlich wegen des Aufbaus eines Straßenfestes.
Ich kann mich nach drei Wochen nicht mehr erinnern, wer das Auto dort hin gefahren hat, es kommen drei Fahrer in Betracht.
Eine Möglichkeit ist einfach zahlen, klar. Was aber wenn ich nach einer Fahrerbeschreibung frage? Kommt dann eine Halterhaftung? Wie hoch wäre die?
Ich weiß wirklich nicht wer gefahren ist. Im Anschreiben werde ich spannenderweise als "Führer des PKW" angesprochen, da bin ich mir aber sehr unsicher. Erstmal bin ich der Halter.
Was wäre die Empfehlung?
Danke, beste Grüße
Nachtrag:
Ich habe noch die Beweisbilder angeschaut.
Das Auto war auf diesem Parkplatz:
https://maps.app.goo.gl/xGtZmtPMc6ALytyN6
So wars beschildert:
https://ibb.co/SkPP0sW
Das temporäre Halteverbotschild stand laut Beweisbild an der Einfahrt des Parkplatzes, ein klassiesches Halteverbotsschild mit Pfeilen in beide Richtungen, darunter die Zeitliche Begrenzung auf Zusatzschild. Darunter wiederum nochmal ein Zusatzschild mit "Gesamter Parkplatz". Ich dachte immer, Zusatzschilder gehen nur für das direkt darüber liegende Zeichen?
Meines Erachtens hätten die Halteverbotsschilder auf dem Parkplatz selber stehen müssen, und zwar auf beiden Seiten jeweils links und rechts.
Ginge das als Argumentation?