Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Ist eine Fahrerlaubnis Erweiterung trotz 2 Punkte auf die Klasse D möglich
Guten Tag allerseits,

ich habe mich für die Erweiterung meiner Fahrerlaubnis zu Klasse D angemeldet. Ich (35) besitze seit dem Jahr 2009 den Führerschein der Klasse B. Vor etwa 4 Jahren habe ich leider einen sehr großen Fehler begangen, in dem ich alkoholisiert ein Kfz geführt habe. Ich führte das Fahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,35 mg/l.) Dafür habe ich zwei Punkte, eine Buße in Höhe von 500 € und ein einmonatiges Fahrverbot erhalten. Vor und nach dieser Tat keine Auffälligkeiten. Vor einer Woche habe ich alle geforderten Unterlagen bei der Führerscheinstelle eingereicht, leider war ich nicht mutig genug mich bei dem Mitarbeiter über meine Situation zu sprechen. Deshalb meine Bitte an Euch, falls jemand Erfahrung mit so einem, oder ähnlichen Fall hat diese mit mir zu teilen. Ich werde sicher schnell genug von der Behörde hören, aber möglicherweise kann ich vorab mögliche Schritte einleiten. Danke im voraus, ich freue mich über eure Antworten.

Rechtsabbiegen in der 50er Zone, Vorfahrtsfrage Hauptstraße
Hallo,

folgende Situation: ich bin in einer verengten Nebenstraße, will links auf eine Hauptstraße abbiegen. Wir befinden uns in einer 50er Zone. Es kommt jemand auf der Hauptstraße von links und will rechts in die Nebenstraße einbiegen. Da diese aber verengt ist und er dadurch nicht in die Nebenstraße einbiegen kann, gibt er mir per Handzeichen die Vorfahrt. Ich versichere mich durch einen Blick nach links und rechts, ob noch jemand kommt. Rechte Seite ist frei. Linke Seite kommt jemand hinter demjenigen der abbiegen will. Dieser bremst ab, ich sehe das und biege ab. In meinem Abbiegevorgang blinkt der Hintermann allerdings links und überholt denjenigen der rechts zum abbiegen blinkt. Er konnte noch bremsen und ich auch, jedoch steht jetzt die Frage wer Vorfahrt hat.

Alle Vorgänge in denen ich "ich" schreibe meine ich nicht wirklich mich, es soll nur zur sprachlichen Veranschaulichung dienen. Dies ist eine fiktive Situation die lediglich dazu dient eine andere rechtliche Situation zu klären.

Vielen Dank für die Rückmeldung im Vorraus.
Euer Verkehrsguru44
wavey.gif

Hatte jemand jemals eine Kfz-Insassenunfallversicherung?
Hallo liebe Mitglieder,
mich würde mal interessieren, ob es hier jemanden gibt, der jemals eine Insassenunfallversicherung hatte. Welche Erfahrungen wurden damit gemacht?
Oft wird nämlich gesagt, dass diese Versicherung überflüssig ist und alternativ eine private Unfallversicherung zu empfehlen ist, weil sie überall gilt ( z. B. https://www.focus.de/finanzen/versicherunge...id_2145768.html ). Die Kosten dafür gibt es bereits ab ungefähr 40 bis 50 Euro im Jahr ( z. B. https://www.privateunfallversicherung.com/kosten/ ).
Allerdings frage ich mich dann, wie sich die Insassenunfallversicherung so lange halten konnte. Eine gewisse Nachfrage scheint es ja doch zu geben, oder?

MPU nach getilgten Geschwindigkeitsverstößen zu befürchten ?
Servus

Ich hab mich jetzt schon ein bisschen durch das Forum durchgewurmmt, aber leider nichts eindeutiges finden können. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich versuche meinen Fall so genau wie möglich zu schildern.

FE gemacht Sep. 2017 A1

April - Juli 2019 hohe Geschwindigkeitsverstöße (mehr als 8 Punkte aber im FAER nur 7 Punkte angegeben, warum ? Keine Ahnung)

Keine MPU-Auflage

Juli 2022 Antrag auf Erweiterung auf B (Rückmeldung mit MPU-Auflage)

Antrag zurückgezogen und auf FE verzichtet

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Meine Punkte wurden alle im Juli 2024 getilgt und befinden sich bis Juli 2025 in der Überliegefrist. Kann ich einen Antrag auf Wiedererteilung stellen ohne eine MPU-Auflage zu befürchten oder sollte ich mich auf eine MPU vorbereiten

Anmerkung: Im FAER ist keine MPU-Auflage vermerkt. Nur noch die Punkte in der Überliegefrist, Anmerkung zum Aufbauseminar und der Verzicht der FE.

Meines Verständnisses nach dürfte ich keine MPU-Auflage befürchten, da alle Punkte bereits getilgt sind und obwohl diese sich in der Überliegefrist befinden, keinen Einfluss haben dürften. Vielleicht kann mich da jemand aufklären, da ich im Internet auch schon vom Gegenteil gelesen habe und nicht verunsichert bin.

Danke im Voraus

Erstellung eines Ärtlichen Gutachtens
Hallo zusammen,
Ich bin auf der Suche nach euerer Hilfe. Ich wurde letztes Jahr freiwillig eine Urinprobe bei der Polizei abgegeben weil ich bestohlen worden bin. Im Anschluss fand die Polizei Cannabis in meinem Urin. Ich erhielt einen Bußgeldbescheid von 600 Euro und einen Vermerk im Verkehrsregiester.
Ich habe eine nicht angeborene Epilepsie die ausgelöst wurde durch einen Gehirntumor 2017. Seit dem bin ich Medikamentös mit Kepra eingestellt und bin seit dem auch Anfallsfrei. Nun fordert die Führerscheinstelle ein Medizinisches Gutachten ein um meine Fahrtaugllichkeit zu überprüfen. Es wurde mir mitgeteilt das es keine MPU ist. Musste jemand so etwas schon mal machen? Oder habt ihr Infos wie ich mich zu verhalten habe ? Ich bin offen gegenüber Tipps.

Lg, smile.gif

Dieser Parkplatz ist unbezahlbar
Hallo zusammen,

Als wir vor ein paar Tagen auf den Parkplatz unserer Steuerberater fuhren, habe ich gleich bei der Einfahrt bemerkt, daß die Schranke verschwunden war, nur ein Mast mit einer Kamera stand noch an der Einfahrt. Das System wurde offensichtlich erneuert. Auf einer Tafel stand unter anderem, daß keine Barzahlung möglich sei. Irgendwie konnte ich das gar nicht glauben, bin rein gefahren und habe eine freie Parkbucht gesucht. Bei genauerem Hinsehen stellten wir fest, daß auch der Kassenautomat verschwunden war. An dieser Stelle hängt jetzt eine Tafel mit Anweisungen und einem QR-Code für Smartphones. Alternativ kann auch mit der EC-Karte bezahlt werden. Es gibt wirklich gar keine Annahme mehr für Münzen. Ich habe kein Smartphone und meine Bankkarte habe ich nur dabei, wenn ich zum Geldautomaten gehe. An der Ausfahrt gibt es einen kleinen Touchscreen mit berührungslosem Kartenleser. Wie ich es verstanden habe, muß man dort irgendwie sein Kennzeichen eingeben. Beim Ausfahren stand auf dem Bildschirm, ich sollte die Karte an den Leser halten. Wie das gehen soll, wenn ich keine habe, ist mir unklar und mir blieb nur, einfach so raus zu fahren. Schranken gibt es ja zum Glück keine mehr.

Wie sieht das denn rechtlich aus? Wenn ich in einen gebührenpflichtigen Parkplatz einfahre, nehme ich den Nutzungsvertrag an, der mich unter anderem dazu verpflichtet, die anfallenden Gebühren zu begleichen. Zahle ich nicht, weil ich nicht will, wäre das Leistungserschleichung. Genau so wäre es Leistungserschleichung, wenn ich wegen zu geringem Münzvorrat nicht zahlen kann. Aber wie sieht es aus, wenn der Parkplatzbetreiber mein Geld nicht nimmt? Noch sind Münzen und Banknoten in Euro gesetzliches Zahlungsmittel. Muß ein Anbieter einer Dienstleistung denn nicht auch eine gängige Zahlungsart akzeptieren?

Wie schon erwähnt, habe ich kein Smartphone und mit der Bankkarte bin ich immer mißtrauisch. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, wie z.B. sehr hohe Beträge, zahle ich mit der Karte und nur bei Anbietern, denen ich absolut vertraue. Dabei ist mir eine Bestätigung in Papierform mit Zeitangabe, Betrag und Empfängername wichtig, die es aber auch immer unaufgefordert gibt. Sollte es Unstimmigkeiten geben, habe ich dann wenigstens einen Beweis. An diesem Parkplatz gibt es aber keinen Drucker an der Leseeinheit.
Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Was ist, wenn die Anlage gehackt wird? Oder wenn mir ein Gauner die Karte entreißt, während ich sie an den Leser halte?
Und dann das Dilemma mit der PIN. Ist die Abfrage deaktiveirt, ist es ohne Weiteres Möglich, Geld von meinem Konto abzubuchen. Ein Sicherheitsrisiko. Ist die PIN-Abfrage aktiv, muß ich bei jeder Transaktion die Geheimnummer eingeben. Das verhindert unbefugte Abbuchungen. Aber dann muß ich die PIN an dem Touchscreen aus dem Autofenster heraus eingeben. Ein El Dorado für Datenspione. Oder habt Ihr eine Idee, wie man in so einer Situation die Eingabe vor anderen schützen kann? Eine Sicherheitsrichtlinie der Bank besagt, daß man niemals jemanden bei der Eingabe zuschauen lassen darf.

Vielleicht nicht unbedingt erwähnenswert, aber zur Vollständigkeit. Jede Transaktion auf der Bank kostet 39 Cent. Bei so geringen Beträgen, wie Parkgebühren sind die Bankgebühren im Verhältnis schon ein erheblicher Teil. Bei 2 Euro sind das schon knapp 20 Prozent.

Was meint Ihr dazu? Eigentlich ist sowas doch eine Diskriminierung. Habt Ihr auch schon mal einen Parkplatz gesehen, an dem keine Bargeldzahlung mehr möglich ist oder ist dies, wie ich hoffe, nur ein Einzelfall?

Viele Grüße
Majesto

Trinkmotive
Hi, war immer stiller Mitleser und würde sehr gerne euere Einschätzung zu meinen äußeren / inneren Motiven (bin mir da nicht ganz sicher wo der Unterschied liegt) hören, die zu meinem hohen Alkoholkonsum geführt haben. Lese immer wieder diese Motive sind essenziell und ich finde das ziemlich komplex und frage deshalb hier nach. Bin laut meinem VP A2 btw.

Trinkmotiv:
In meiner frühen Jugend und Schulzeit gehörte ich immer zu den beliebtesten Leuten der Klasse oder gar Schule. Ich war sehr extrovertiert, die Art von pausenclown die jeder mochte und respektierte. Mädchen fanden mich toll, und alle coolen Leute von der Schule hingen mit mir ab. Ich war ein skater Typ und legte schon früh viel wert auf mein äußeres. Mein Umfeld war sehr oberflächlich, siehst du nicht gut aus, trägst du keine tollen Klamotten, kannst du nicht cool sein und dazugehören. Mit Beginn der Pubertät hat sich bei mir allerdings Akne entwickelt. Das passte so garnicht zu dem Typen der ich immer war und sein wollte. Zunehmend isolierte ich mich und war immer mehr sehr zurückhaltend und schüchtern, ich wollte nicht mehr im Mittelpunkt stehen, fühlte mich angreifbar. Ich kann nicht der sein der ich immer war, wenn ich Akne hab, dachte ich mir. Dies ging so weit, dass ich auch bei Referaten total nervös war und mich unwohl gefühlt hab, das war früher undenkbar. Dies hielt bis zur 10 Klasse an. In der Oberstufe wurden Partys, Mädchen und Alkohol in meiner Klasse immer wichtiger. Ich musste mich anfangs überwinden, um auf solche Partys zu gehen, aber entdecke schnell ein Mittel um aus mir rauszukommen. Alkohol. Unter Einfluss von Alkohol ist der Gedanke an mein Hautbild schnell in den Hintergrund gerückt. Betrunken konnte ich wieder der sein, der ich früher war, konnte die Leute unterhalten und legte meine Unsicherheit und mein geringes Selbstwertgefühl kurzfristig ab. Nüchtern hielt ich mich im Hintergrund und versuchte nirgends aufzufallen. Im Studium ging es so weiter, allerdings kam erschwerend (biggrin.gif) dazu, dass ich schnell viel zugenommen habe, was mich zusätzlich belastete. Dies resultierte in noch mehr Alkohol um all diese oberflächlichen Sorgen zu vergessen. Insbesondere unter fremden Leuten, oder in Diskotheken erreichte ich häufig sehr hohe trinkmengen. Nur unter Freunden, die mich bereits kannten, hatte ich nie das Bedürfnis mich sehr wegzuschütten, dort habe ich mich auch nüchtern Wohlgefühlt und war lustig und beliebt, und habe daher immer weniger getrunken. Dies ist mir übrigens erst jetzt aufgefallen und macht im Nachhinein meiner Meinung nach total Sinn.

Ich war über Jahre hinweg im Studium der ruhige Typ unter der Woche, der am Wochenende aber total aus sich rauskommt und im Mittelpunkt stehen will, und dabei total viel trinkt. Die Diskrepanz zwischen meinem nüchternen ich und dem betrunkenen Ich war mir immer sehr unangenehm und ich war gar nicht zufrieden mit der Gesamtsituation.
Übrigens war ich offensichtlich irgednwann am trinkabend an einem Punkt, an dem ich bestimmt nicht mehr lustig und beliebt war, da ich so viel konsumiert habe. Hier würde ich mir ja dann selbst widersprechen, aber ich gehe davon aus, dass die hohen Mengen daran lagen, dass es mich extrem belastete dass ich nur betrunken der sein kann der ich möchte und vermutlich wurde mein negatives Bild über mich selbst immer schlimmer, was zur Folge hatte, dass mehr alk von nöten war um dies zu überspielen. Kann mir kaum ausdenken wo das noch hingeführt hätte…

Warum wollte ich immer im Mittelpunkt stehen / lustig und beliebt sein? Ich denke mal, jeder ist gerne lustig und beliebt, aber bei mir kommt dazu, dass ich immer ziemlich schlechte Noten in der Schule hatte, und daheim daher dauernd Stress mit meinen Eltern hatte. Falls mal etwas gut gelaufen ist, gabs ein kurzes Lob aber das wars dann auch. Anerkennung holte ich mir also immer von Klassenkameraden. Im Studium war das ähnlich. Ich wollte nie der beste im Studium sein, ich wollte der sein der am lustigsten / beliebtesten ist und am besten bei den Mädels ankommt.

Wie gehe ich heute damit um? Zum Anfang meiner Abstinenz war meine Lösung, abzunehmen und einen Hautarzt aufzusuchen, damit ich die Ursachen für mein geringen Selbstwert minimiere und somit auch nüchtern auf Partys Spaß habe. Tatsächlich hat das auch funktioniert, durch Sport, gesunde Ernährung, der Verzicht auf Alkohol und eine Creme vom Hautarzt ist mein Hautbild nicht mehr mit früher zu vergleichen, ebenso mein Körper, Freunde würden sagen, ich bin gut durchtrainiert. Aber: Ich weiß das dies der GA nur bedingt hören will. Äußere Merkmale zu beheben sind zwar schön, können sich aber schnell ändern und führen ggbf. zu alten Trinkgewohnheiten. Daher bin ich dabei zu lernen, mich so zu akzeptieren wie ich bin und weniger wert darauf zu legen wie ich optisch auf andere wirke. Ich weiß, dass mein Charakter letztendlich die Leute unterhalten hat, dafür gesorgt hat das andere Leute mich mochten. Außerdem versuche ich, mir nicht ständig Anerkennung durch andere Leute einzuholen. Ich bin stolz auf mein jetziges Ich und brauche dafür nicht die Bestätigung von anderen. Aber: finde das verdammt hart und frage mich auch ob ich das dem GA überhaupt verklickern kann in einem Jahr so eine Riesen Entwicklung hinzulegen. Ist es okay zu behaupten man ist da gerade dabei, aber es ist noch lange nicht perfekt?

Reicht das aus, oder möchte der GA noch mehr hören / ist das Motiv ausreichend, um eine TF von 2.1 Promille zu rechtfertigen (hätte schon noch andere, vermutlich äußere Motive, aber das hier ist für mich das wesentliche)? Muss meine Veränderung perfekt sein, oder reicht es dem GA zu erklären man hätte sein Verhalten schon um 180 grad geändert, obwohl es in Wirklichkeit vielleicht noch nicht ganz so ist? Macht das geschriebene überhaupt Sinn? Es entspricht weitestgehend meiner Wahrheit / Einschätzung.

Habe übrigens auch einen Kurs gemacht und kann bei der MPU sagen das Ganze mit einem VP besprochen zu haben. Tatsächlich habe ich den Sachverhalt aber selbstständig erkannt & ausgearbeitet.

Achja, ich weis neue Mitglieder sollen erst den Fragebogen ausfüllen. Würde den aber erst zu einem späteren Zeitpunkt machen wollen, würde erstmal gerne explizit Hilfe zu den Motiven in Anspruch nehmen, wenn möglich smile.gif

Danke euch, ihr seid toll!!

Kann man Fahrlehrer werden mit SZ 78 im Führerschein?
Hallo,

mal eine, zugegeben, etwas spezielle Frage.

Erfüllt man die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 und 7 FahrlG, wenn man die FE-Klasse B bzw. BE mit der Schlüsselzahl 78 besitzt?

Also, kann jemand Fahrlehrer werden obwohl man ihm die Klasse B bzw. BE auf Automatikgetriebe beschränkt hat?

Im FahrlG steht nichts davon (zumindest nicht explizit), dass es sich bei den Fahrlehrerlaubnissen zwingend um solche ohne Beschränkungen handeln muss.

Man kann ja auch als Brillenträger Fahrlehrer werden. Der Fahrlehrerschein sieht ja sogar extra ein Feld für die Eintragung von Auflagen vor...
Oder ist hier streng zwischen Auflagen (=Brille) und Beschränkungen (=Automatikgetriebe) zu unterscheiden und die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis mit Beschränkung ist grundsätzlich nicht zulässig?

Aber woraus ergibt sich das, falls dem so ist ?

So richtig gibt das FahrlG dazu nämlich nichts her bzw. rein gar nichts, wenn ich ehrlich bin... think.gif

Oder ich habe nicht richtig geguckt...

MPU trotz eingestellten Verfahren
Hallo liebes Forum!

Leider bin ich erst vor kurzem auf euch aufmerksam geworden und habe mich nun entschlossen, mich hier anzumelden und meinen Fall hier zu schildern.

Vorab möchte ich hier eine wichtige Info mitteilen, welche ich in dieser Form hier nicht gefunden habe:

TF am 12.02.2022
Einstellung des Verfahrens nach §153 a Abs.2 StPO am 15.09.2022 gegen Auflagen
Endgültige Einstellung im März 2023 nach Erfüllung der Auflagen
Aufforderung zur MPU am 18.08.2023


Ich wurde am 12. Februar 2022 von einem Zeugen bei der Polizei gemeldet, der mich bei einer TF beobachtet hat. Die Polizei fand mich schlafend in meinen Fahrzeug vor. Nachdem sie es schafften mich zu wecken wurde ich kurz befragt, konnte aber keine verständlichen Angaben machen.
Ich hatte einen Atemalkoholwert von 0,79 mg/l. Also bin ich mit auf die Wache genommen worden, mein FS wurde einbehalten und eine Blutprobe wurde genommen, die 1,82 BAK ergab.

Ich halte den Ablauf erstmal relativ kurz. Ich bin mit dem Auto zu einer Kneipe gefahren und habe dort um ca 0.45Uhr angefangen zu trinken( 4 Flaschen Bier a 0,33l). Gegen 4 Uhr mussten alle Gäste die Kneipe verlassen. Da ich kein Bargeld hatte und Kartenzahlung nicht möglich war vereinbarte ich mit dem Türsteher eben Geld abzuholen (GA nicht weit entfernt) und die Karte dann zu bezahlen. Ich stieg ins Auto und mir wurde leider erst nach wenigen Metern klar dass ich mit der Menge an Bier nicht mehr fahren darf. Also parkte ich den Wagen neben der Kneipe auf den Parkplatz eines Fitnessstudios (um ihn da dann auch bis zum nächsten Tag stehen zu lassen) und ging zu Fuss zum GA. Auf dem Weg dorthin und wieder zurück trank ich eine weiterer Flasche Bier (0,5l).
Als ich die Verzehrkarte bezahlt hatte, setzte ich mich wieder ins Auto um dort weiter zu trinken. Dort habe ich innerhalb relativ kurzer Zeit noch eine halbe Flasche Bier (0,5l, also 0,25l) und ungefähr 0,4 l Rum getrunken, also Nachtrunk begangen. Mir wurde also die Fahrerlaubnis entzogen.

Vor Gericht haben sich die Angaben des Zeugen (Türsteher) von vorne bis hinten widersprochen, also Einstellung. Den Führerschein bekam ich zurück.

Dass ich fast ein Jahr nach Einstellung die Aufforderung zur MPU bekam hat mich als Unwissender ziemlich geschockt, wie ihr euch sicher vorstellen könnt. Da ich die Frist zur Vorlage des GA nicht einhalten konnte, weil ich nicht in Betracht gezogen habe dass nach Einstellung noch eine MPU erfolgen kann (ich weiss, ich war super naiv) habe ich meinen FS am 15.11. bei der Führerscheinstelle abgegeben und bin seitdem mit Fahrrad, Bus und Bahn unterwegs. Aber es nützte ja nichts und ich habe meinen Fall, meine Trinkhistorie, ja mein ganzes Leben seitdem aufgearbeitet und stehe jetzt kurz vor Abstinenzende(12 Monate). MPU Termin habe ich noch nicht, ich peile sie aber noch in diesen Monat an. Anträge und Angabe der MPU Stelle sind alle erfolgt, ich warte auf Zahlungsanforderung.

Bei der Bearbeitung des Fragebogens stoße ich dennoch immer wieder direkt beim Ablauf der TF an meine Grenzen. Ich habe Nachtrunk begangen und weiss auch dass das in der Vergangenheit häufig als Schutzbehauptung verwendet wurde, aber das heisst ja nicht dass es unmöglich ist.
Außerdem weiss ich auch dass der Wert von 1,82 Promille überhaupt nicht mehr in den Normbereich fällt und deshalb eine MPU absolut notwendig ist.

In der MPU Aufforderung steht dennoch dass am 12.02.2022 eine Trunkenheitsfahrt mit 1,82 Promille stattgefunden hat.

Zitat: Durch Mitteilung der Staatsanwaltschaft ... wurde hier bekannt, dass Sie am 12.02.2022 gegen 4:30 Uhr in ... ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt haben. Die Ihnen in diesem Zusammenhang am 12.02.2022 gegen 5:50 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,82 Promille. An Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen daher erhebliche Bedenken...

Wie reagiert in diesen Fall ein GA darauf, wenn ich weiterhin dabei bleibe dass ich nachtrunk begangen habe?

Wird mir das womöglich gleich negativ ausgelegt?

Im Vorbereitungskurs sagte mir die Psychologin nur dass ich bei der Wahrheit bleiben soll, sie schien mit der Situation auch nicht wirklich vertraut zu sein. bei Kursbeginn wurde eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister angefragt. Nachdem sie diesen vorliegen hatte wunderte sie sich dass keine Eintragung zu einer Trunkenheitsfahrt existieren.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen bezüglich dieses Punktes bei dem gespräch mit dem GA. Meinen Fragebogen würde ich dann in den nächsten Tagen auch posten.

Vielen Dank schon einmal vorab. Was ihr hier macht ist wirklich ganz groß und ich bin froh diese Forum gefunden zu haben.

Frage zu den Fristen nach bestandener MPU
Hallo,

ich habe im März 2018 unter dem Einfluss von THC (3,8 ng aktiv, 28 ng passiv) am Verkehr teilgenommen und habe im April 2018 freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichtet.
Im Dezember 2018 bestand ich die MPU und mir wurde Mitte Dezember 2018 die Fahrerlaubnis neu erteilt.

Entschuldigt bitte die Nachfrage, verweist mich bitte nicht an die Forensuche, daraus werde ich nicht schlau:

Was hat es mit dieser 5-Jahres und 10 Jahres Frist (irgendwie Anlaufhemmung?) auf sich?

Die 5 Jahre sind jetzt rum, was genau bedeutet das für mich? Gelte ich wieder als Ersttäter?

Danke im Voraus für die Antworten!

Noch einen schönen Sonntag!

Klaus

Maximale Einparkdauer bei engem Parkplatz in der Innenstadt
Guten Tag,
wie lange darf ich maximal zum Einparken in einem engen Parkplatz (vorne und hinten nur 30 cm Platz) in der Innenstadt brauchen, wenn andere Autos hinter mir warten? Ich parke oft langsamer, um sicherzugehen, dass nichts passiert. Gibt es eine bestimmte maximale Zeit, die ich dafür brauchen darf?
Zudem: Wer hat Vorrang, wenn ich einparke und andere Autos warten? Muss ich Rücksicht auf den Verkehr nehmen, oder haben die wartenden Autos Geduld zu haben? Ich freue mich auf Tipps, um effizienter und sicherer einzuparken!


LG Lukasch

Wer darf hier nachts parken?
Wie im Bild 1 zu sehen gibt es einen Hauseingang, vor diesem steht rechts und links je ein Schild (Bild 2) das tagsüber das Parken verbietet.



Dort ist kein Stellplatz eingezeichnet, aber ich denke man dürfte dort nachts parken.



Aber: am linken und rechten Ende der Straße stehen Schilder (Bilder 3 und 4), die nur den Anwohnern das Parken gestatten , es sind Parkboxen markiert.



Wer darf also nun nachts vor der Tür parken, alle oder nur Anwohner mit Parkausweis?


http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6739

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6740

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6741

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6742

Falsche Felgen seit 2017, was für Papiere brauche ich?
Hallo zusammen,

wenn ich schon dabei bin hätte ich da gerne nochmal ein Problem: rolleyes.gif

Mein (jetzt "alter") A6 C7 (4G)
HSN 0588 TSN BBZ000084
EZ 2015
235 kW

hatte ab Werk montiert und in der COC unter 52 freigegeben:

4G9601025J: Das sind 8,5J 19 ET 43, Reifen 255/40 R 19.

Nun gab es damas ein Sondermodell ("Competition") mit 6 PS mehr, das hatte serienmäßig 20er:

255/35 R20 auf 8,5J x 20 ET 45


Diese habe ich bei einem Händler 2017 gekauft und montiert. Nun habe ich aber Jahre später festgestellt, dass zwar die bestellte Reifengröße geliefert wurde, aber auf falschen Felgen:

4G8601025BE: 255/35 R20 auf 9J x 20 ET 37

Was mache ich nun?

Audi anschreiben wegen einer Traglastbescheinigung und dann Einzelabnahme?

Passen tut sie sehr gut, der Abrollumfang ist identisch zu den 8,5J 19 Felgen. Durch die ET hat sie auch nach innen zum Radhaus die selbe Ausdehnung, nur nach außen steht sie 12 mm weiter raus. Da aber die Reifen nicht breiter sind als auf der 8,5er Felge (255 mm), dürfte das Rad insgesamt nur 6 mm weiter außen stehen.

Ist nicht eilig, weil jetzt fahre ich sowieso erstmal die 19er als Winterräder.

Defekte Bahnstrecke
Hallo zusammen,

das ist zwar primär ein Thema des Schienenverkehrs, aber vielleicht gibt es hier auch Experten zu dem Thema. smile.gif

Es gibt hier in der Nähe eine faktisch stillgelegte Eisenbahnstrecke: https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnstrecke_L...shut–Rottenburg
Diese wurde bis vor einigen Jahren noch für Museumsfahrten genutzt, aufgrund des schlechten Gleis- und Brückenzustands mussten diese aber eingestellt werden. Aktuell nutzen die DB und private Bahnbetriebe das Gleis lediglich 2-3 mal im Jahr, um dort auf 3-4 km Länge Güterwaggons zu parken (die Bahnübergänge werden freigehalten).

Aus politischer/kommunaler Sicht wäre es natürlich wünschenswert, das Bahngleis entweder a) für den Personenverkehr zu reaktivieren oder b) abzubauen und damit Flächen zu gewinnen oder Problemstellen, die vom Bahngleis durchschnitten werden, zu beheben - etwa gibt es hier komplizierte Verkehrssituationen aufgrund des Bahngleises, die sich ohne Gleis längst hätten entschärfen lassen. Leider weigert sich die Bahn beharrlich, irgendetwas an der Strecke zu tun (klar, Strecke kostet nix und bringt wenigstens ab und zu "Parkgebühren"). Aktuell liegt da also ein 15 km langes nicht nutzbares Gleisstück rum. Gibt es da keine weiteren rechtlichen Mittel, um die Bahn zu irgendetwas zu bewegen?

Berechnung BAK
Hallo zusammen,

ich habe bald den Termin zur MPU, welche mir wegen einer E-Scooter Fahrt mit 2,33 Promille angeordnet wurde. Mir ist nun in meiner Akte ein kleines Detail aufgefallen, welches möglicherweise die Berechnung meiner Trinkmenge beeinflusst. Leider stehe ich auf dem Schlauch und brauche Hilfe.

Die Blutentnahme erfolgte um 6:51 Uhr in der früh. Ich habe allerdings angegeben, ab 4:30 nichts mehr getrunken zu haben (das stimmt nicht, habe im Rausch wohl eine Std früher angegeben, habe tatsächlich laut Freunden bis 5:30 Alkohol getrunken). Ich habe zur Berechnung per Formel immer Start des Trinkens (22 Uhr) bis Blutentnahme (6:51 Uhr) verwendet und komme dabei in etwa auf 230g Alkohol, die ich getrunken haben muss (Mann, 90kg, 0,15 Abbau pro Stunde).

Nun zu meiner Frage, muss ich die Formel anpassen? Hat diese Angabe (Trinkende 4:30) überhaupt einen Einfluss? Könnte ich dem Gutachter erklären, dass diese Angabe aufgrund meines Zustandes nicht der Wahrheit entspricht, und wenn ja, wie soll ich dann begründen woher ich das tatsächliche Trinkende weiß?

Außerdem schwebt mir noch eine Sache im Kopf: Falls der Gutachter wissen möchte, wie am Tag der Trunkenheitsfahrt meine persönliche Einschätzung hinsichtlich meiner Fahrtauglichkeit war, gibt es wohl mehrere Ansätze. Mein Ansatz wäre hier zu erwähnen, ich hätte mich fahrtüchtig genüg gefühlt (da ich in der Vergangenheit öfter in ähnlichen Zuständen mit dem E-Scooter gefahren bin und deshalb bin dem Fahrzeug & Zustand vertraut bin) und habe daher das Risiko, das von mir ausgeht unterschätzt. Ist der Ansatz plausibel, wenn man bedenkt dass bei mir 2.33 Promille festgestellt wurden und solche logischen Gedanken nie stattgefunden haben, da ich total betrunken war? Der Gutachter würde ja dann von einer (noch) erheblicheren Trinktoleranz ausgehen. Laut Torkelbogen waren meine Gedanken übrigens "geordnet", körperliche Erscheinungen, Aussprache etc. hingegen verwaschen, schwankend, benommen etc.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

Viele Grüße!

Einschätzung zu meiner 2. MPU
Hallo liebe Forenmitglieder!

Zu meiner Vorgeschichte! Bundesland Hessen, falls es relevant wäre. Ich hatte 2020 eine erste MPU (wegen Cannabis) absolviert und dank einem wirklich guten MPU Vorbereiters auch direkt beim ersten Anlauf bestanden.
Allgemein gab es bei mir in der Vergangenheit Alkohol und Drogenproblematiken (Cannabis und Amphetamin).

Sonstige Infos:

Ich besuche regelmäßig (fast jeden Mittwoch, es sei denn ich muss berufsbedingt aussetzen) einen Abstinenzkreis.





Ich hatte nach meiner ersten MPU eine erstmal stabile Abstinenz bis ich meine Meisterschule begonnen hatte. Diese war Vollzeit und ich war unter der Woche mit meinen Mitschülern in diesem Ort weil es einige KM von meinem Wohnort entfernt lag. Dort habe ich nach einiger Zeit angefangen aus, mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit alten Gewohnheiten inklusive "Gruppenzwang" bzw innerem sozialem Zwang Abends mit in die Stadt auf ein paar Bier mitzukommen. So habe ich wieder angefangen zu trinken.

Da ich in alte Muster verfallen bin und dann ein halbes Jahr während der Meisterschule weitergetrunken hatte musste es kommen wie es kommen musste, ich hatte wieder eine Trunkenheitsfahrt. Das war zwar am Wochenende in meinem Heimatort, tut aber nichts zur Sache.

Kurzversion zum Delikt:

Ich bin nachdem mir meine Mutter erzählt hat, dass sie Krebs hat, fast aus den Socken gefallen. Meine damalige Freundin (heute Frau) und Ich waren ein Haus am kernsanieren, ich hatte den Stress auf der Meisterschule und dann kam diese Nachricht noch dazu. Ich hatte mich dann mit meinem Nachbarn mit purem Schnaps in kürzester Zeit "vollaufen" lassen. Dort muss ich dann ins Auto gestiegen sein um Zigaretten zu besorgen. Ab dem Moment habe ich nicht mehr viele Erinnerungen, nurnoch bruchstückhaft. Ich bin nämlich nachdem ich Zigaretten geholt hatte nicht wieder zurück zu meinem Nachbarn, sondern in den Nachbarort zum Sportplatz gefahren und habe dort lautstark mit irgendjemandem telefoniert und Zigaretten geraucht.

Meine Frau und eine Ihrer Freundinnen sind mich nach einiger Zeit suchen gefahren und haben schliesslich unser Auto sowie mich auf dem Sportplatzparkplatz gefunden. Ich bin dann den Erzählungen nach zu urteilen komplett eskaliert und habe auf das Auto eingeschlagen (Spiegel abgetreten, Windschutzscheibe eingeschlagen und die Seitentüren verbeult). Daraufhin hat ein Spaziergänger die Polizei gerufen und ich bin in den Wald geflüchtet, dicht gefolgt von erst 2 dann zum Schluss 5 Polizisten.





Ich habe das alles intensiv im Abstinenzkreis + viele Einzelstunden mit meinem MPU Vorbereiter + meiner Frau aufgearbeitet. Ich habe seit dem Delikt meinen Meister mit einer sehr guten Note abgeschlossen, arbeite seitdem in führenden Positionen in der Fachplanung. Das Haus ist fertig renoviert und ich bin Vater geworden.

Ich habe 15 Monate Alkohol + Drogen nachgewiesen und habe gestern meinen Brief zur Aufforderung zur Abgabe einer MPU bekommen. Wenn ich mich recht an meine erste MPU erinnere, könnte ich in circa 3 Wochen, natürlich nach Zahlung der Gebühren zur MPU gehen.


Nun lese ich in diesem Brief das die Fragestellung auf Alkohol/Drogen UND Agressionen gewählt wurde. Worauf ich nicht vorbereitet bin. Deshalb wende ich mich heute an euch. Ich bin noch NIE nüchtern in irgendeiner Weise beleidigend bzw handgreiflich geworden, wenn was in diese Richtung passiert ist, stand ich ausnahmslos unter Rauschmitteleinfluss.

Wie begründe ich das ganze? Wisst ihr zufällig was genau ich aufzuarbeiten habe, was ich nicht sowieso schon aufgearbeitet habe (Probleme in der Kindheit, Jugendlicher usw)?

Bekomme jetzt schon ein bisschen Angst, das ich durchfliege, wie lange gelten meine 15 Monate Nachweise? Wenn ich durchfalle, sollte ich lieber jetzt nochmal ein Abstinenzprogramm beginnen, das die Zeitspanne nicht zu groß wird? Ich kann mir das nicht leisten die 15 Monate nochmal zu wiederholen (zeitlich, beruflich).

Ich wusste nicht genau welche Infos ihr hier braucht, falls euch was fehlt, beantworte ich das gerne zeitnah smile.gif

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten wavey.gif

Gilt VZ 283-20 ohne 283-10?
Moin,

ich habe mich schon fleißig durch das Forum gelesen und bereits einige ähnliche Fälle gefunden. Trotzdem möchte ich das Thema nochmal aufgreifen, euch daran teilhaben lassen und gerne in den Austausch kommen.

Es geht um Folgendes:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6738



Es handelt sich hier um eine Straße in einer 30er-Zone. Auf beiden Seiten parken Fahrzeuge in die jeweilige Fahrtrichtung. Nun befindet sich, wenn man in die Straße fährt, rechtsseitig ca. 10m hinter einer Verengung das VZ 283-20 (HV-Ende). Von dem VZ 283-10 (HV-Anfang) fehlt jede Spur.
Ich parkte genau vor dem Schild, habe erst ein Verwarngeld (25€) und dann, weil ich damit nicht einverstanden war, einen Bußgeldbescheid (53,50€) erhalten.
Bildlich: <-Fahrtrichtung --- VZ 283-20 --- mein Fahrzeug --- Verengung --- Kreuzung --- <-Fahrtrichtung

Gegen den Bußgeldbescheid habe ich Einspruch eingelegt, da das vermeintliche absolute HV, meiner Meinung nach, nicht ordnungsgemäß ausgeschildert war und somit rechtsunwirksam ist. Gibt es keinen Anfang, kann es auch kein Ende geben.
Siehe hierzu: "...ist ein rückwirkendes Schild für sich allein jedoch mangels definiertem Beginn des Haltverbotsbereichs rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)"

Kurze Zeit später bekam ich vom Ordnungsamt folgende Antwort:
"Das Halteverbot bzw. Parkverbot endet ab dem Verkehrszeichen und gilt auf der Straßenseite, auf der das Schild steht. Es gilt in Pfeilrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern es nicht vorher durch ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr aufgehoben wird."

Als Antwort werde ich nochmal ein nettes Schreiben aufsetzen, da ich beruflich auch öfter mit Gesetzen zu tun habe cop.gif und hier keinen Fehler meinerseits sehe. Ich denke jedoch kaum, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, werde euch aber auf dem Laufenden halten.

Wie seht ihr das oder habt ihr noch schlaue Formulierungen?
Ich freue mich über eure Antworten wink.gif

Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV auch für FS-Klasse BE geeignet?
Hallo,

Ist es möglich der Fsst, bei einem Antrag für die FS-Klasse BE, eine Bescheinigung gem. Anlage 6 Nr. 2.1 FeV vorzulegen?

Würde die Fsst in diesem Fall so eine Bescheinigung akzeptieren?

Die Bescheinigung nach Anlage 6 FeV ist ja eigentlich für die FS-Klassen C1, C1E, CE, u.s.w. und somit m.E. „höherwertiger“ , als die normale Sehtestbescheinigung gem. Anlage 6 Nr. 1.1 FeV.

Ich frage deswegen, weil es hier im Forum ( nach meiner erinnerung) mal eine Diskussion zwischen dem User Jens und einem anderen TE gab, bei der herauskam, dass bei Überkorrekter Anwendung der FeV die Fsst , bei einem FS-Antrag für Klasse BE, eine Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV nicht akzeptieren muss und auf de Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV, also einer normalen Sehtestbescheinigung, bestehen kann.

Ist das wirklich möglich?? Kann die Fsst wirklich die ärztliche Bescheinigung einer „höheren“ FS-Klasse © ablehnen, weil man den FS-Antrag für eine „niedrigere“ FS-Klasse (BE) gestellt hat?

Mit anderen Worten sagt die Fsst ja dann quasi: „Schön, dass du dich einer gründlichen Untersuchung deines Sehvermögens durch einen Arzt unterzogen hast, aber geh nochmal zu einem einfachen Optiker der 08/15 prüft, erst dann können wir entscheiden blink.gif blink.gif blink.gif blink.gif ????

Falsches FE Datum
Hallo Leute ich brauche mal euren Rat mein Führerschein Karte 2004 verloren gegangen (Ausgestellt im Jahre 1999) nach Neuantrag am 29.7.2004 Ausgehändigt am 02.11.2004 mit dem Erteilung Datum 09.06.1999 Karte 2.

Jetzt das Problem Meine Fahrerlaubnis wurde vorläufig 05.10.1995 Endgültiges Urteil 10.09.1996 RS nach Berufung und Revision am 03.09.1997 Entzogen mit 27 Punkten. Rosa Lappen noch bei Gericht abgegeben.

Am 14.04.1999 Neuerteilung FE vorläufiger Führerschein noch im Besitz mit dem Datum 14.4.1999 Gültig bis 30.6.1999 und die Postkarte von damals das die Karte zu Abholung bereit ist Gestempelt 22.6.99.

Die Karte wurde Ausgehändigt nach Erteilung PBS am 11.11.99

Am 29.07.2004 Antrag nach Verlust Karten FS Ausgestellt 29.7.2004 Ausgehändigt am 02.11.2004 gleichzeitig PBS Verlängerung 26.10.2004 auch ausgehändigt am 02.11.2004.

Jetzt steht auf der Karte von 2004 das Erteilungsdatum 09.06.1999 diese möchte ich aber nicht mehr ! und will mein altes Datum 14.04.1999 drauf haben.

Die Führerscheinstelle will mir aber nicht glauben trotz des vorläufigen Führerschein von 1999.

Was kann ich dagegen tun Leute ? Habe nur noch den Vorläufigen Führerschein nach Neuerteilung und die Postkarte das die Karte fertig zu Abholung ist.
Und die MPU unterlagen bestanden nach FEV 70 mit Kursempfehlung letzte Tag vom Kurs 10.02.1999.

Mit freundlichen Grüßen

Abweichende Felgen und E-Kennzeichen usw.
Hallo an die Wissenden,

Fahrzeug ist ein Hybrid, laut COC Pos 35 (beide Achsen):

255/40 R20 101 Y / 8,5JX20 ET30.

Laut Pos 49 (kombiniert): 36 g/km CO2, 1,6 l/100 km Benzin.

Darauf basieren ja
a) E-Kennzeichen
b) Steuervergünstignug Dienstwagensteuer

Nun steht unter 52:
NO.35: alt. zu Pos.35 mit abw. Werten zu Pos49: ... ##255/35 R21 101 Y # ...

Die 21" Felgen gibt es als Sonderausstattung auch ab Werk. Vermutlich werden die dann aber auch unter Pos 35 eingetragen sein, richtig?

Was muss man tun, wenn man die 21er Felgen nachrüstet? Theoretisch lt Pos 52 werden dann ja die Werte unter Pos 49 ungültig, somit ist doch theoretisch der Nachweis futsch für E-Kennzeichen und Steuervergünstigung, oder?

Nun sagt mir der GMV, dass ich damit nicht von 36g auf über 50g CO2 komme, aber das hat ja nichts zu bedeuten.