Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Ausfuhrkennzeichen - Fahrzeug wieder in D zulassen?
Hallo,

ein Freund hat ein deutsches Gebrauchtfahrzeug gekauft, ist aber wohnhaft in Belgien.
Er hat dementsprechend ein Ausfuhrkennzeichen beantragt, und das Fahrzeug nach Belgien gefahren.

Nun stellt sich die Frage ob ein Freund dieses Fahrzeug doch wieder in Deutschland zulassen kann, oder ob durch das Ausfuhrkennzeichen das Fahrzeug erst wieder "importiert" werden muss. So genau habe ich dazu nichts gefunden.

es grüßt

thetdk

Die Schlange auf der linken Spur
Auf einer vierspurigen Autobahn erlebe ich - wohl auch aufgrund des die letzten Jahre angestiegenen Verkehrsaufkommens in der Region - täglich und meist mehrfach folgende blöde Situation:

Auf der rechten Spur befinden sich fast ausnahmslos Lkw bzw. Fahrzeuge mit Tempo 85. Alles, was schneller fahren kann (auch Sprinter, Pritschen, WoMos...), befindet sich auf der linken Spur, was am Ende zu einer sich mit 110-120 km/h fortbewegenden Kolonne führt. Nun gibt es zwischen den Lkw immer mal wieder Lücken, durchaus mal von mehreren hundert Metern.

Was würdet Ihr in dieser Situation als Autofahrer, der sich links befindet und eigentlich (deutlich) schneller fahren möchte, tun? Ich hab beide mir bekannten Varianten ausprobiert:

  • Ich bleibe links und gurke weiterhin mit 113,7 km/h der Schlange hinterher, in der Hoffnung, dass die rumänischen Ducatos und 1,6er TDIs doch irgendwann die potentiell schnelleren Verkehrsteilnehmer passieren lassen. Aber klar, schneller als 113,7 km/h können und würden auch die gern fahren. Dann kommen regelmäßig irgendwelche dreisten Luftpumpen von hinten, überholen sportlich rechts und drücken sich hinter dem nächsten Lkw wieder mit Gewalt links rein - was die Schlange weiter verlangsamt, gefährliche Situationen inklusive.
  • Ich fahre rechts rüber (natürlich ohne zu überholen) in der naiven Meinung, beim nächsten Lkw wird man mich schon wieder an gleicher Position links rüber lassen: nö, der nachfolgende Verkehrsteilnehmer macht die Lücke natürlich direkt dicht (Ausnahme: hochmotorisierte Profis - leider selten). Nachdem ich mein Vorankommen nicht mit Gewalt erstreiten will, kann ich also erst weiter hinten wieder links einscheren.


Und so fahr ich dort entlang, gefrustet, weil ich eigentlich nur zügig - unter Einhaltung der Verkehrsregeln - ankommen möchte und von einigen kackendreisten Verkehrsteilnehmern ausgebremst werde.
Gibts noch eine Variante, die ich nicht kenne?

Reifenindex und Aufkleber bei Alt-Winterreifen
Moin zusammen,

sind Alt-Winterreifen, die nicht über ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke verfügen, überhaupt noch zulässig, wenn der Geschwindigkeitsindex im Kontext zum verwendeten Fz zu gering ist?

STVZO §36 Abs. 4 Nr 2 ist ja wohl geändert worden....

Danke!

Rechts oder in der Mitte? Fahrverhalten für Rollerfahrer
Hallo zusammen,

ich arbeite aktuell an einem Skript für ein YouTube-Video, das sich speziell an Anfänger mit Rollern (50 ccm, Klasse AM) richtet. Ein Teil des Videos wird sich mit dem richtigen Verhalten auf der Straße befassen.
Darf man als Rollerfahrer in der Mitte seiner Spur fahren, oder muss man sich möglichst weit rechts halten?

Gibt es sonst noch Sonderregelungen, speziell für Roller?

Ich würde dabei auch gerne einige rechtliche Grundlagen und relevante Gerichtsurteile einbauen.

Vielen Dank!
LG, Lukas

Straße durch Baustelle verschmutzt
Bei mir im Wohngebiet wird derzeit privat ein Wohnhaus gebaut.
Die LKW zur Materialanlieferung halten nicht auf der Straße, sondern auf der anderen Seite des Grundstücks auf einem unbefestigten Feldweg (so einer aus Gras).

In der nassen Jahreszeit hat sich der Feldweg in ein einziges Matschloch verwandelt, da die LKW eben sehr häuft rein und raus fahren. Das hat zwei unangenehme Folgen: Man kann den Feldweg zu Fuß nicht mehr verwenden, außerdem verunstalten die abfahrenden LKW die Straße auf mehreren hundert Metern, die ist überall voller Matsch und versaut alle Autos.

Was tun?

T- Kreuzung, Radweg ohne Radampel
Hallo!
Ich bin grad verunsichert und frag einfach schnell nach - sicher schon ausführlich behandelt...
Eine Straße hat einen Radweg oder Radstreifen.
Eine Einmündung von links ist ampelgeregelt. Eine Radampel gibt es nicht.
Muss ein Radfahrer an der Ampel anhalten (bei rot natürlich)?
"Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten."

Mit z.B. einem "sofern vorhanden" wäre es jetzt für mich eindeutig.

Nächste Woche MPU- Fragebogen ok?
Servus Zusammen,

ich habe in den letzten Wochen hier vieles gelesen und mir hier auch so manche Infos entnommen. Habe aber ebenfalls eine recht intensive MPU Vorbereitung absolviert.
Jetzt stehe ich kurz vor der MPU- genauer gesagt nächste Woche.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich (Männlich) bin 39 Jahre alt, wurde mit 1,83 Promille auf einem E-Scooter erwischt.
Habe nun 1 Jahr Abstinenz nachgewiesen. Bin nicht vorbestraft und auch Ersttäter.

So als letzten Feinschliff würde ich mich freuen wenn Ihr euch mal meinen Fragebogen durchlest und diesen beurteilt.

Und vielleicht ist er ja auch eine Hilfe für so manch andere die noch ganz am Anfang stehen.

Da sag ich schon mal vielen Dank.




1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)

Der Tag meiner Trunkenheitsfahrt war der 15.9.23. In dieser Woche hatte ich Urlaub und habe mich deswegen am Freitag Mittag um 12:00 mit einer alten Freundin, die ich seit dem Kindergarten kenne getroffen. Es war für mich ein sehr besonderer Tag, da es das erste Mal in meiner 5 jährigen Beziehung war, wo ich alleine unterwegs war. Der Plan war draußen die letzten Sonnenstrahlen des September zu genießen. Dass wir dabei Alkohol trinken war vorher ausgemacht. Wir sind an dem Tag quer durch die *Stadt* gewandert und haben an jedem Stop ein Bier getrunken- insgesamt ca. 15km.
Eigentlich war ausgemacht dass mich meine Partnerin abholt. Aber da ich es so sehr genossen habe mal wieder selbstständig unterwegs zu sein, habe ich dies abgesagt. Leider habe ich um kurz vor 22:00 den Bus verpasst und dann stand da dieser E-Scooter. 45 Minuten später (22:46) wurde ich aufgrund einer unsicheren Fahrweise mit Schlangenlinien einer Polizeikontrolle unterzogen.
Bei der Blutentnahme um 0:22 kam ein Promillewert von 1,83 heraus.


2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)

Ich habe an dem Tag 9 Bier getrunken, jeweils 0,5 Liter. Trinkbeginn war um 12:30. Trinkende um 22:00


3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?

Da ich außerhalb von *Stadt* wohne, war mir von Anfang an bewusst dass ich maximal die Hälfte der Strecke mit dem E-Scooter bewältigen kann. Komplett wären es 8,5km gewesen. Mit dem E-Scooter bin ich 4,5km bis zur Polizeikontrolle gefahren.


4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
(Ja/Nein + Begründung)

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Motorrad Bereich und meinem aktiven Motorrad Rennsport hatte ich mich komplett selbst überschätzt und E-Scooter absolut als Spielzeug angesehen.
Auf der Rennstrecke bewege ich Hochleistungs- Motorräder mit über 300 kmh, da wird doch so ein 20 kmh Spielzeug kein Problem sein. Dazu kam dass ich annahm, dass wenn überhaupt nur eine Gefahr für mich selbst bestehe, aber keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Mittlerweile ist mir bewusst dass ich auch mit einem E-Scooter großen Schaden anrichten kann. Es muss nur jemand wegen mir ausweichen und erfasst deswegen ein Kind auf dem Gehweg.

5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?

Wenn ich mich an die Abmachung mit meiner Partnerin gehalten hätte, wäre ich abgeholt worden.
Oder ich hätte einfach den nächsten Bus genommen. Ein Taxi konnte ich mir zu der damaligen Zeit nicht leisten, jetzt sähe das anders aus und ich würde mir ein Taxi nehmen.


6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?

Nein- das war das erste Mal dass ich aufgefallen bin.


7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

Seit meinem ersten Tag mit Führerschein ist meine Goldene Regel maximal 1 Bier zu trinken und dann noch zu fahren- meistens wenn ich Auswärts Essen gehe. Leider habe ich diese Regel nicht auf E-Scooter und Fahrrad angewandt. Weswegen ich auf diese Fortbewegungsmittel umgestiegen bin, wenn ich Alkohol trinken wollte. Ich schätze die Anzahl der Trunkenheitsfahrten auf ca. 40 - 50.
Ich folgere daraus dass es nur noch eine Frage der Zeit gewesen wäre bis etwas passiert.




Exploration

8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen?
(Allererste Erinnerung und erster Konsum)

Mit 15 Jahren habe ich das erste Mal Alkohol getrunken. Das war mit meinem besten Freund zusammen jeder 1 Bier. Wir hatten gemeinsam Interesse daran wie dieser Alkohol, den die Erwachsenen immer trinken, wirkt.
Geschmeckt hat es nicht. Aber wir fanden die Wirkung lustig.


9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Von 2011 bis 2020 war mein Trinkverhalten unbewusst kontrolliert.
Die Phase des sehr kritischen Alkoholmissbrauch begann 2020 mit der Corona Krise und meiner zweiten Ausbildung zum Motorradmechaniker. In diesen 4 Jahren entwickelte ich stetig eine immer höhere Alkohol-Gewöhnung bis es zu dem genannten Delikt kam.

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

2020 musste ich beruflich immer wieder in Kurzarbeit. Hier trank ich 2-3x unter Woche 2-3 Bier um mir den Tag etwas aufregender zu gestalten. In dieser Zeit wohnte ich noch in einer Wohnung, was mich stark während der Lockdowns als ungeimpfter einschränkte. Am Wochenende wo meine Partnerin Zuhause war und mir dadurch nicht mehr langweilig war, wir Sachen unternommen haben trank ich nichts. Ab 2021 wo meine Ausbildung begann fing ich mit dem Entlastungstrinken an. Hier war es 1-3x unter der Woche 1 Bier, am Wochenende 5-6 Bier. Ab 2022 war es dann schon 2-3x unter der Woche 1-2 Bier und am Wochenende 6-7 Bier. Es gab aber ab 2021 ca. einmal im Monat eine höhere Trinkmenge, meist wenn wir gegrillt haben oder in unserem Jacuzzi saßen. Hier kamen dann noch 2-3 Whiskey (Doppelte) hinzu.


11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?

Mein Feierabend Bier trank ich Zuhause in Gesellschaft meiner Partnerin. Diese trank meist aber nicht mit. Am Wochenende trank sie aber oft ebenfalls- aber längst nicht so viel. 95% meines Konsums fand Zuhause statt.


12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)

Hier muss ich etwas ausholen: Mein Leben bis 2020 war wirklich perfekt. Ich hatte einen absoluten Traumjob, hab gutes Geld verdient, konnte im Schichtdienst arbeiten, bekam Urlaub wann ich wollte. Wenn ich nicht gearbeitet habe, war ich auf dem Motorrad irgendwo in Europa unterwegs, entweder auf diversen Rennstrecken oder mit dem Zelt hinten drauf neue Länder erkunden. Dann kam die Corona Pandemie, meine Abteilung wurde dicht gemacht, ich musste immer wieder in Kurzarbeit. Vorbei war das schöne Leben dass ich mir über viele Jahre hinweg aufgebaut hatte. Kurz darauf kam der Impfdruck seitens der Regierung, was ich aber mit meiner Überzeugung nicht über mich ergehen lassen konnte. Ich wurde immer mehr vom Leben ausgeschlossen, verlor meine Grundrechte, meine Freiheit und war immer mehr der verstoßene.
Dann fasste ich den Entschluss meine große Leidenschaft zum Beruf zu machen und eine Ausbildung zum Motorradmechaniker zu absolvieren. Diese startete 2021. Hier gab es immer mehr Probleme bei der Unterbringung im Wohnheim der Berufsschule aufgrund meiner Impf-Verweigerung.
Dazu kamen große Geldprobleme. Ich war finanziell komplett von meiner Partnerin abhängig.
Ich konnte meine Hobbys nicht mehr ausüben da das Geld fehlte- wodurch viele soziale Kontakte wegbrachen.
Dies alles hat komplett mein Selbstwertgefühl zerstört. Es hatte mich komplett entmannt von meiner Partnerin abhängig zu sein. Der Staat gab mir ebenfalls das Gefühl als wäre ich unerwünscht und wertlos.
Durch das Impf-Thema gingen weitere soziale Kontakte zu Bruch.

Was ebenfalls mit rein spielte, waren 2 Themen aus meiner Kindheit. Mit meinen 1,66m bin ich nicht gerade der größte. Weshalb ich in der Schule schon immer doppelt so hart/cool sein musste wie andere, um ernst genommen zu werden. Das hatte zur Folge dass ich Probleme in mich hinein fraß. Ich weiß nun dass ich mehr mit Menschen sprechen muss wenn es mir schlecht geht. Ich habe durch die vielen Gespräche mit meiner Psychologin gelernt, auf Menschen zuzugehen wenn ich Hilfe brauche.
Ein weiterer Punkt ist dass ich adoptiert bin. In meiner Familie wurde dies zwar stark thematisiert, auch schon in jungen Kinder-Jahren. Trotz alledem habe ich die Angewohnheit entwickelt, Freunde bei kleinen Fehlern in die Wüste zu schicken. Denn lieber schicke ich sie in die Wüste, als sie mich. Jetzt weiß ich dass dies ein selbst schädigendes Verhalten ist, was zur Folge hatte, dass ich Freunde verlor, die ich hätte brauchen können.
Mein Geldmangel in der Ausbildung, die Abhängigkeit von meiner Partnerin, der Ausschluss aus der Gesellschaft, die Ablehnung wegen der Impf- Verweigerung hat mein Selbstwertgefühl komplett zerstört.
Ich fühlte mich alleine, hilflos, in die Ecke gedrängt, verstoßen und Nutzlos.


13. Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?
(bei wenig und bei viel Alkohol)

Bei wenig Alkohol merkte ich keine nennenswerte Wirkung. Genauer gesagt bei einem Bier zum Essen merke ich keine Wirkung. Beim Konsum von höheren Mengen, ab 2-3 Bier merke ich wie meine Sorgen in den Hintergrund rutschen. Es lässt mein Hirn herunterfahren und bringt kurzzeitige Entspannung.


14. Gab es kritische Hinweise Anderer auf Ihren Alkoholkonsum und wie haben Sie darauf reagiert?

Nein die gab es nie. Weder von meiner Familie noch von meinen Freunden. Es ist nie jemand zu mir gekommen und hat gesagt „du trinkst zu viel!“.

15. Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Alkoholkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld?

Direkte Negative Konsequenzen durch den Alkoholkonsum hatte ich keine. So habe ich bspw. nie einen wichtigen Termin abgesagt, Menschen oder Verpflichtungen vernachlässigt.
Die erste harte Konsequenz war die Trunkenheitsfahrt.
In den Jahren 2021-23 während meiner Ausbildung und den damit verbundenen langen täglichen Arbeitszeiten raubte mir der Alkoholkonsum zusätzlich Kraft, Energie und auch Motivation. Ab Anfang 2023 klagte ich durchgehend über Verdauungsstörungen, die ich dem Bier zuschreiben konnte. Dazu habe ich ab 2021 über 10 Kg zugenommen.


16. Gab es in Ihrem bisherigen Leben frühere Zeiten, in denen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?
Wenn ja, nennen sie bitte die Lebensabschnitte und mögliche Ursachen und Umstände dafür.

Ich hatte mein Leben über immer wieder verschiedene Phasen von Alkoholkonsum. Genauer gesagt hatte ich 2 Phasen in denen ich Alkoholmissbrauch betrieben habe. Das war einmal 2005 als mein Vater gestorben ist und ich auch kurz darauf Arbeitslos wurde (dies hatte aber nichts mit meinem Konsum zu tun). Kurz darauf trat ich meinen Wehrdienst bei der Bundeswehr an und war durch viel Sport bis 2011 komplett abstinent.

17. Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?

Eine Volltrunkenheit in Form von Erbrechen und Verlust der Motorik hatte ich nie.
Bei Trinkanlässen bei denen klar war dass ich kein Auto mehr fahren muss, hatte ich mir selbst nie ein Limit gesetzt und getrunken solange es sich gut angefühlt hat. Aber zur Besinnungslosigkeit ging das nie.


18. Haben Sie früher schon einmal oder öfter über einen längeren Zeitraum bewusst und mit Absicht völlig auf den Genuss von Alkohol verzichtet?

Ich habe viele Jahr Sport getrieben und in dieser Zeit auf Alkohol verzichtet, da Alkohol das Muskelwachstum hemmt und diese entwässert/abbaut. Der Verzicht war aber rein aus der Sportlichen Sicht.



19. In welcher Kategorie von Trinker haben sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein?
(mit Begründung)

Ich Stufe meinen Alkoholkonsum bis 2023 zwischen A3 und A2 ein. Dies mach ich daran fest, dass dies meine erste Auffälligkeit ist, ich nie gravierende negative Konsequenzen durch mein Konsum erfuhr und auch sonst allen meinen täglichen Verpflichtungen nach kam. Teils A2 deswegen da ich schon eine Erhebliche Alkohol-Toleranz aufgebaut hatte (A2, Kriterium 1, Indikator 9) sowie dass ich mir nur die Dauerhafte Abstinenz vorstellen kann (A2, Kriterium 6, Indikator 1).


Heute und in Zukunft

20. Trinken Sie heute Alkohol? Wenn ja, was, wie viel und wie oft?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

Nein ich trinke keinen Alkohol mehr. Ich bin seit meinem Delikt Tag abstinent und will daran auch in Zukunft nichts ändern.

21. Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken?

Das war an meinem Delikt-Tag am 15.9.2023.

22. Trinken sie gelegentlich alkoholfreies Bier?

Vor meinem Delikt-Tag habe ich dies öfters getan. Jetzt trinke ich aber auch das nicht mehr.

23. Warum trinken Sie heute keinen Alkohol mehr?

Die letzten Jahren haben mir rückblickend gezeigt dass ich ein erhöhtes Potential zum Alkoholmissbrauch besitze. Da ich keinesfalls in alte Muster zurückfallen will und die Vorteile des abstinenten Lebens mittlerweile lieben gelernt habe, ist es für mich und meine Zukunftspläne das beste komplett auf Alkohol zu verzichten.
Ich gehe auf die 40 zu- habe vielleicht noch 10 gute und fitte Jahre. Diese Jahre will ich in vollen Zügen nutzen.
Da passt der Alkohol einfach nicht mehr rein.


24. Warum haben Sie das Trinken reduziert bzw. aufgegeben und warum nicht schon eher?

Ich habe mir mein Leben lang nie Gedanken über meinen Alkoholkonsum gemacht.
Nachts von der Polizei mit auf die Wache genommen zu werden, zu erfahren dass man gerade eine Straftat begangen hat, ist ein sehr einschneidendes Erlebnis das einem unweigerlich und unverblümt das Ausmaß des eigenen Konsums vor Augen hält. Das war ein absolutes Schock Erlebnis.
Rückblickend würde ich mir wünschen, dass diese Änderung schon früher eingetreten wäre, da ich mich seitdem viel besser, fitter und fokussierter fühle. Leider musste erst das Delikt geschehen, damit all das in Gang gesetzt wurde. In gewisser Weise bin ich den beiden Polizisten dankbar für die Kontrolle, denn dadurch war ich in der Lage mein Leben und meinen Konsum zu überdenken und komplett zu verändern.

25. Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?

Da der Führerscheinverlust so ein immenses Schock Erlebnis darstellte, rückten alle anderen Probleme in den Hintergrund, wodurch ich überhaupt kein Bedürfnis mehr nach Alkohol hatte.
Zugleich war mir auch bewusst dass ich dieses extrem negatives Erlebnis gebraucht habe um meinen Weg wieder klar sehen können.
Die Umstellungsphase habe ich sehr schnell als positiv empfunden. Wieder mehr Energie, motivierter, redseliger und allgemein fitter.

26. Wie wirkt sich Ihr geändertes Verhalten auf Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld aus?

Ich habe durch das ganze erlebte, sowie durch meine Psychologin sehr gut gelernt mich und meine Gefühle besser zu reflektieren und dann eben dadurch diese besser angehen zu können. Ich achte mehr auf mich, erkenne frühzeitig wenn etwas in mir vorgeht und leite direkt Gegenmaßnahmen ein.
Z.b. habe ich einen absoluten Stress-Killer entdeckt: Früh morgens nach der Nachtschicht ins Hallenbad gehen, ein paar Bahnen ziehen, die Schwerelosigkeit genießen und den Sonnenaufgang beobachten.
Mein Umfeld nimmt mich viel positiver war und ist erstaunt über meine neuen Hobbys und Aktivitäten.
Meine Schlafqualität hat immens zugenommen. Ich bin im Job fitter, Redseliger, Motivierter.



27. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?

Nun zu behaupten, dass es kein Rückfallrisiko gibt oder, dass dies in keinem Falle passieren kann, wäre fahrlässig. Ich muss mir vor Augen halten, dass ich vermutlich in 40 Jahre immer noch vor Risiken des Rückfalls stehen werde. Ich habe mir viele Gedanken über Rückfallsituationen gemacht.
Die größte Rückfallsituation wäre eine erneute Ausbildung oder die eigentlich geplante Meisterschule. Denn die damit verbundene Geldnot schränkt mich in meinem Leben, in meinen Hobbys und in meiner Freiheit komplett ein. Eine Berufliche Auszeit wie in 2020/2021 werd ich mir nicht nochmal "gönnen".

Durch meine geringe Körpergröße habe ich früh gelernt dass ich härter als andere sein muss, dass Scheitern ein Zeichen von Schwäche ist und mir den Respekt der anderen raubt.
Durch die vergangenen Jahre kenne ich meine Grenzen sehr gut und weiß was ich mir zumuten kann. Wenn mir eine Sache zu viel wird, zeigt mir dies nur dass meine Stärken woanders liegen, aber nicht dass dies ein Versagen ist.
Dazu habe ich gelernt meinen Selbstschutz ''auf Hart machen'' abzulegen. Gefühle und innere Ängste mit meinen Menschen besprechen kann. Denn nur wer schreit, bekommt auch Milch.
Hier habe ich auch schon deutliche Fortschritte gemacht, aber dies wird immer ein Prozess bleiben an dem ich arbeiten muss.

Ich werde mich auch nie wieder so sehr von einer Partnerin abhängig machen.
Ich war nicht mehr ihr Mann, sondern viel mehr ihr Kind.

Ich habe viel über mich, über meine Gefühle und über Problembewältigung gelernt. Habe eine Familie die hinter mir steht, eine Mutter mit der ich über das Alkohol Thema sehr gut reden kann und das jetzt auch wirklich mache.
Habe Hobbys entwickelt die kein Geld kosten und auch in einem etwaigen weiteren Lockdown ausgeübt werden können und mein Selbstwertgefühl wieder steigern.

Ich bin wieder in meinen alten Beruf zurück, verdiene hier fast doppelt so viel und habe dazu eine perfekte Work&Life Balance.
Die Fahrt mit dem Fahrrad in die Arbeit ist ebenso zu einem absoluten Stress-Killer geworden.

Ich habe wieder zum Schlagzeug spielen angefangen, treffe mich hier öfters mit anderen Musikern zum gemeinsamen spielen bei mir. Beim gemeinsamen spielen ist man Teil von etwas- genau das Gegenteil von ''verstoßen'' wie in der Corona Krise.
Ich habe zum Golfen angefangen was mich unglaublich entspannt, dazu gehe ich 1x Wöchentlich Morgens um 8 ins Hallenbad zum Schwimmen- die Ruhe und die Schwerelosigkeit lässt jeden Stress abfallen.

Ich bin mittlerweile für jede Situation gewappnet und bin stolz auf das was ich bis jetzt erreicht habe.


28. Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?
(Ja/Nein + Begründung)

Wenn ich mich für das kontrollierte Trinken entschieden hätte, könnte ich sehr wahrscheinlich auf lange Sicht, nicht sicherstellen nicht in alte Gewohnheiten zurückzufallen. Aber wie bereits erwähnt ist die Möglichkeit nie auszuschließen. Ich muss mir dann immer vor Augen halten, was passiert, wenn ich wieder trinke. Heute führe ich ein Leben in das Alkoholkonsum nicht mehr reinpasst und das werde ich beibehalten.

29. Wie wollen sie in Zukunft das Trinken vom Fahren trennen?

Mein restliches Leben wird ohne Alkohol verlaufen.


30. Haben Sie zum Abschluss noch etwas hinzuzufügen?

Ich will noch einmal betonen dass ich seit dem Delikt viel über mich, meine Alkohol-Problematik und dem Umgang mit Alkohol gelernt habe. Ich habe nun das Wissen, die Werkzeuge und vor allem die feste Motivation für ein Abstinentes Leben. Und freue mich deswegen bald meine Freiheit wieder in vollem Umfang genießen zu können.

Anhörung zur beabsichtigenten Entziehung der Fahrerlaubnis
Hi,

Ich habe einen Brief bekommen, dass die Behörde mir den Führerschein auf dem Verwaltungsweg entziehen will.
Das wird mir vorgewurfen:
Am ***.03.2024 gegen 16:*** Uhr wurde der Polizei mitgeteilt, dass am *** eine Person laut schreien würde. In einem weiteren Notruf um *** Uhr meldete sich ein weiterer Anrufer, dass eine schreiende Person mit 50 Metern Anlauf gegen einen Baum gerantt sei. Umgehend begaben sich die Polizeibeamten zum ***. Vor Ort wurde festgestellt, dass Sie sich bäuchlinges liegend auf dem Waldboden winden undnahezu dauerhaft unartikuliert schreien. In Ihrem Mund waren kleinere mengen Blut und Schaum erkennbar. Einige Meter neben Ihnen lag eine jacke und ein Turnbeutel. Sie ragierten nicht auf Ansprache durch die eingestzten Beamten, auch sonst war nicht erkennbar, dass Sie die Vorgänge um sich herum wairnahmen. Sie waren absolut orientierungslos und multen aufgrund dieses Zustands ins Krankenhaus verbracht werden. Im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme konnten in dem von Ihnen mitgeführten Turnbeutel zwei Gripptütchen mit insgesamt 0,89 g (netto) Salvia divinorum sowie eine Glaspfeife mit Verbrennungsrückständen aufgefunden werden.. Gem. 5 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit § 46 dera Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
Gem. Nr. 9.1 der Anlage 4 zu 55 11, 13 und 14 FeV i.V.m. den Begutachtungslinien zura Kraftfahrereignung ist derjenige, der Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes konsumiert (ausgenommen Cannabis) oder sogar von Ihnen abhängig ist, nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. Laut Rechtsprechung genügt dabei schon der nachgewiesene einmalige Konsum von sog. harten Drogen zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Dieser Konsum muss weder zu einer Beeinträchtigung des Fahrverhaltens geführt haben, noch überhaupt im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges stehen. Die aufgeführten Ausfallerscheinungen sowie der Nachweis des Besitzes der genannten betaubungsmittel und der mitgeführten Konsumutensilien lassen den Schluss zu, dass Sie ein nichta verkehrsfähiges Betäubungsmittel nach Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetztes (BtMG) (hier: Salvia divinorium) konsumiert haben und konsumieren. Da Sie aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes nicht geeignet sind, fahrerlaubnispflichtige beabsichtige ich, Ihnen die gesamte Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg Kraftfahrzeuge zu führen, zu entziehen.a Bevor ich diese Maßnahme ergreife, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu der beabsichtigten Maßnahme gem. 5 28 Verwaltungsverfahrensgesetz bis zum ***.12.2024 äußern. Um einer gebührenpflichtigen Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zu entgehen, können Sie freiwillig auf die Ihnen erteilte Fahrerlaubnis verzichten. diesem Fall bitte ich -ebenfalls bis zum v.g. Termin- uma Rücksendung der als Anlage beigefügten Erklärung und Übersendung Ihres Führerscheins. Mit freundlichen Grüßen

Meine Antwort auf die Frage:
Bezugnehmende auf Ihr Schreiben vom ***.2024 hiermit widerspreche ich Ihrerm Schluss und damit meine Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine Begründung für die Anzweiflung Ihres Schluss füge ich bei.

Wie am ***.03.2024 angegeben konsumiere ich keine illegalen Drogen und hatte auch keine Drogen im Blut oder nachweislich in meinem Besitz. Leider steht dieses nicht in der Mitteilung der Polizei. Sie gehen von Falschen Voraussetzungen aus. Ich habe keine Drogen konsumiert und bin nicht abhängig. Dieses habe ich in einer MPU im Jahr 2020 bewiesen und seit dem mir nix zu Schulden kommen lassen.
Allein die Tatsache, dass die Verpackungen der sichergestellten Beutel die Aufschrift „Salvia divinorum“ trugen, lässt nicht den sicheren Schluss zu, es habe sich tatsächlich um einen Stoff des Betäubungsmittelgesetzes handelt. Hieraus ergibt sich ein Nachweis für einen widerrechtlichen Besitz von Betäubungsmitteln allein nicht.
Hiermit berufe ich mich auf den Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) dieser hat mit einem Beschluss vom 22.01.2019, Az.: 2 B 1641/18, festgestellt, dass hinreichend konkrete Verdachtsmomente für die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nicht ausreichen. Hierbei hat der VGH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch insoweit die gesetzliche Unschuldsvermutung gilt. Entsprechend muss von der Behörde nachgewiesen sein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen oder Medizinisch-Psychologischen Gutachtens (MPU) gegenüber dem jeweiligen Führerscheininhaber bewiesen sein müssen. Erst dann ist eine Führerscheinbehörde berechtigt, den betroffenen Führerscheininhaber zu einer Gutachtenvorlage aufzufordern.

Wird die Anordnung zur Vorlage eines Fahreignungsgutachtens bzw. eines ärztlichen Gutachtens, auf §14 Abs.1 Satz2 FeV gestützt („Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel i. S. des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.“), muss der widerrechtliche Besitz von Betäubungsmitteln als Tatbestandsmerkmal nachgewiesen sein; hinreichend konkrete Verdachtsmomente für einen Besitz von Betäubungsmitteln reichen für eine Anwendung der Vorschrift nicht aus (siehe hierzu: Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 11 CS 07.2766 -, juris; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, Rdnr. 17 zu §14 FeV; Koehl in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, Rdnr. 10 zu §14 FeV).
Ein solcher Nachweis ist in meinem Fall nicht gegeben. Allein die Tatsache, dass die Verpackungen der sichergestellten Beutel die Aufschrift „Salvia divinorum“ trugen, lässt nicht den sicheren Schluss zu, es habe sich tatsächlich um einen Stoff des Betäubungsmittelgesetzes handelt.

In meinem Fall waren im auf der Erde gefundenen Turnbeutel vermeintlich Betäubungsmittel i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes gefunden worden. Dies ist allerdings nicht nachgewiesen, d. h. beweismäßig belegbar. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren das gegen mich eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Erwerbs bzw. Besitzes von Betäubungsmitteln (§29 BtMG) mit Verfügung gem. § 31 a BtMG und nicht gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat.
Eine Verfahrenseinstellung aus tatsächlichen Gründen auf der Rechtsgrundlage des §170 Abs.2 StPO ist nämlich nur dann möglich, wenn der Antragsteller einer Straftat nach §29 BtMG nicht hinreichend verdächtig war, d. h. wenn nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Koblenz die erforderlichen Beweise für eine Täterschaft oder für Tatumstände, die ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal erfüllen, gefehlt haben.
Ist die Führerscheinbehörde aufgrund der im Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse, vom Führerscheininhaber die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens gem. § 14 FeV nicht möglich fordern zu können, mit der Fragestellung, ob der Führerscheininhaber Betäubungsmittel i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe einnimmt, die die Fahreignung in Frage stellen. Diese Anforderung erweist sich aber in Ermangelung entsprechender Feststellungen und unter Zugrundelegung der Unschuldsvermutung als nicht statthaft.
Die Anordnungen der Führerscheinbehörde zur beabsichtigen Entziehung der Fahrerlaubnis wäre nicht rechtens. Insbesondere hat die Führerscheinbehörde den Sachverhalt so ermittelt und festgestellt, dass nicht tatsächlich eine entsprechende Anordnung gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber wirksam getroffen werden kann wobei auch dem Fahrerlaubnisinhaber insoweit die Unschuldsvermutung zugutekommt.
Außerdem kann ich mit einer Haarprobe belegen, dass ich keine illegalen Drogen konsumiere (ausgenommen Cannabis). Wenn ich Cannabis konsumiere halte ich immer 14 Tag ein bevor ich ein Kraftfahrzeug führe.
Beruflich arbeite ich bei *** als *** Engineer und kann es mir nicht leisten wie von ihnen unterstellt Drogen zu nehmen. Ich muss auf der Arbeit funktionieren was ich jeden Tag unter Beweis stelle.

Mein Zustand ist auf ein Schädel-Hirn Trauma zurückzuführen welches mir zugeführt wurde und nicht wie von Ihnen angenommen auf Drogenkonsum.

Ich komme zum Schluss, dass das Schädel-Hirn Traum von einem Streit und einer Körperlichen Auseinandersetzung stammt. Des weiteren komme ich zum Schluss aus, dass diese Person auch die Pfeife und Drogen so positioniert hat und die Polizei verständigt hat. Von der Auseinandersetzung stammt auch das festgestellt Blut im Mund.

Daher widerspreche ich, dass ich Gem. Nr. 9.1 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV i.V.m. den Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahreignung ungeeignet bin ein Kraftfahrzeug zu führen.

Mit einem Nachweis bin ich auch bereit, der Rechtsprechung zu folgen und den Führerschein abzugeben. Daher bitte ich um Fristverlängerung.

Die Unschuldsvermutung besagt, dass jeder einer Straftat Verdächtigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig gilt und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörden seine Schuld beweisen müssen.
Dieser Grundsatz ergibt sich nach einhelliger Auffassung aus dem Rechtstaatsprinzip des Artikel 20 Abs. 3 GG, Artikel 28 Abs.1 GG in Verbindung mit Artikel 6 der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention). Artikel 6 Abs. 2 der EMRK lautet ausdrücklich:
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Zudem findet die Unschuldsvermutung auch in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ihre Grundlage. Darin heißt es:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Die Unschuldsvermutung gilt zurecht als eine der großen Errungenschaften des Rechtsstaats und sie ist grundlegender Bestandteil demokratischer Rechtssysteme und auch Behörden müssen sich daran halten.
Ich hoffe ich kann Sie davon überzeugen, dass ich geeignet bin ein Kraftfahrzeug zu führen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiter beabsichtigen mir die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg zu entziehen. Bitte setzen Sie mir einen neue Frist, damit ich fristgemäß reagieren kann.

Die Anordnung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens wäre deshalb rechtswidrig, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für den vom Ihnen gezogenen Rückschluss auf eine Ungeeignetheit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr gemäß §11 Abs.8 Satz1 FeV nicht gegeben sind.

Ich bitte um erneute Prüfung der Aktenlage unter den oben aufgeführten Punkten. Wenn Sie an Ihrer Schluss festhalten bitte ich um Fristverlängerung um ein Positives Gutachten beizubringen. Wenigstens die Möglichkeit zu haben den Führerschein freiwillig abzugeben.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Jetzt die Frage wie seht Ihr die Erfolgsaussichten und hat noch jemand eine Idee was zu verbessern ist oder einen anderne Vorschlag um die Entziehung abzuwenden?

Reaktionstest LKW ausreichend
Hallo,

als stiller Mitleser hab ich nun auch meine MPU bestanden. Hab einiges hier mitgenommen und hat sehr geholfen.

Hatte den alten 3er Führerschein bis 7,5t und hab den auch wieder beantragt.

Allerdings habe ich in einem Reaktionstest nur 24 erreicht. Die anderen 70 und 40.

Reicht das für den LKW?

Die Anwort auf die Frage:

Es ist nicht zu erwarten, dass Herr... auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und es liegen als Folge eines
unkontrollierten Alkoholkonsum keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (FE-Klasse B) in Frage stellen.


Grüße

OVG Münster: Radfahren kann nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das Oberverwaltungsgericht mit heute bekanntgegebenen Beschlüssen vom 05.12.2024 entschieden. Damit sind zwei Antragsteller aus Duisburg und Schwerte vorläufig wieder berechtigt, mit solchen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilzunehmen.

Pressemitteilung des OVG Münster

Aktenzeichen: 16 B 175/23 (I. Instanz: VG Düsseldorf 14 L 2486/22), 16 B 1300/23 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen 7 L 1617/23)

Das OVG in NRW schließt sich der Meinung des OVG RLP und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an, daß eine Untersagung zum Führen führerscheinfreier Fahrzeuge nicht auf die FeV gestützt werden kann, da sie sich als nicht hinreichend bestimmt und verhältnismäßig erweist. Einerseits wird die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsmöglichkeit der Betroffenen deutlich eingeschränkt und fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind im Vergleich zu Kraftfahrzeugen in der Regel weniger gefährlich. Dies berücksichtigt die FeV nicht und es bleibt unklar, in welchen Fällen jemand ungeeignet oder bedingt geeignet zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist und wann Eignungszweifel bestehen.

Leider kam die Meldung nur in einer einzigen Nachrichtensendung quasi nebenbei.

Muss ich die Fußgänger hier rüber lassen oder gilt das Schild nur für die Autos
Guten Tag,
gilt das Schild: Vorfahrt gewähren nur für die Autos auf der Hauptstraße oder auch für die Fußgänger auf der gepflasterten Straße?

Siehe Foto:
https://www.directupload.eu/file/d/8760/psllwdfp_png.htm

LG
Lukasch

Führerscheinentzug ohne Grenzen
Hallo Leute,

habe das eben gelesen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu...schein-100.html

Wie soll sowas denn gehandhabt werden, wenn zB jemanden wegen reinem Drogenkonsum (SPEED, KOKS, ETC), wo in Deutschland ja eine MPU erteilt wird, und wenn diese nicht zeitnah positiv abgelegt wird, der FS entzogen wird?

Dies ist so bei reinem Konsum in vielen anderen EU Ländern ja zum Beispiel nicht der Fall.

Halte die Deutsche Regelung zwar Ohnehin für Schwachsinn, aber man fragt sich wie das dann geregelt werden wird?
rolleyes.gif

Nach Alkohol MPU jetzt mit Handy am Steuer erwischt
Ich habe ja Ende März meine Alkohol MPU bestanden. Ich bin auch nicht mehr in der Probezeit. Muss ich dadurch das ich mit dem Handy am Steuer angehalten wurde mit einer neuen MPU rechnen oder nur das Bußgeld und dem Punkt.
Gruß 126Tom

MPU Drogen Anforderungen 2024
Hallo Gruppe,

Ich hatte letzten Monat meine MPU wegen einem Vorfall mit 430ng/ml auf amphetamine, der Vorfall war vor mehr als 5 Jahren.
Zuvor hatte ich 2016 einen Verkehrsunfall mit Alkohol bak 1,49 Promille. Keine Anordnung Damals zur MPU, ich musste zu einem Aufbauseminar.

Ich habe auf 12 Monate Haaranalysen auf Drogen und freiwillig 12 monate auf etg abgegeben, die Ärztin bei meiner MPU meinte dies sei ausreichend allerdings nur weil meine MPU Beraterin von einer anerkannten Suchtberatungsstelle sei.
Ärztliches Gespräch war gut, Psychologin meinte auch es würde alles soweit gut aussehen und Leistungs/Reaktionstest habe ich auch bestanden.

Nach dem ich einige Beiträge gelesen habe werde ich allerdings doch stutzig ob die Abstinenz ausreichend ist.
Ich habe mein Konsum selbst als Missbrauch eingestuft und hatte "nur" 6 Monate amphetamine konsumiert nach EK.

Zusätzlich fand ich diesen Beitrag im internet:
https://mpu-konkret.de/mpu-2024/
Meine MPU Vorbereitung ist nicht mindestens 6 Monate vor dem Termin abgeschlossen gewesen und meine Beraterin meinte Sie wüsste von all dem nichts.
Sie sagte mir einfach ich solle mich auf das positive Feedback ausruhen, die Thematiken seien alles eine ´Kann´ Sache, bin ich gut und überzeugend aufgetreten würde ich trotzdem durchkommen.
Aber für was gibt es dann Richtlinien für die MPIs?

Keine therapien/Entgiftungen jemals gehabt o.ä

Würde gerne eure Meinung darüber hören 🥺
Das Warten und die Ungewissheit ist sehr unbequem, ich weiß das die Leute sich an bestimmte Richtlinien halten müssen aber leider kenne ich diese nicht so genau und würde mich gerne darüber austauschen.

Liebe Grüße

Darf ich meinen Fahrtrichtungsanzeiger während des Überholvorgangs anlassen?
Guten Tag,

Darf ich auf der Autobahn während des gesamten Überholvorgangs meinen Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) anlassen?

Und wie sieht das aus, wenn ich bei einer mehrspurigen Autobahn den rechts von mir überhole, führt das nicht zu Irritationen?


Danke für eure Antworten im Voraus

LG Lukasch

Definition "Radverkehrsführung"
Handelt es sich bei Gehwegen mit Zz. "Radverkehr frei" um Radverkehrsführungen im Sinne von § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO?

Dagegen spricht m. E., dass es trotz Freigabe ein Gehweg bleibt und damit keine Radverkehrsführung sein kann, da der Radverkehr dort nur ausnahmsweise erlaubt und zu Fuß Gehenden ggü. nachrangig ist. Jedoch habe ich bislang auch noch keine verlässliche Definition oder stichhaltige Anhaltspunkte weder für noch gegen diese These gefunden.

Winterreifenpflicht
Hallo zusammen,

ich habe eine derzeit aktuelle Frage nach der sog. Winterreifenpflicht die es ja glaube nicht wirklich gibt.

Aber irgendwie habe ich mich verunsichern lassen, da doch viele meinen, dass man im Winter nur noch mit Reifen, die das Schneeflockensymbol haben, fahren darf. Ist das denn wirklich so?

Was spricht denn dagegen, wenn ich beispielsweise heute mit meinem Auto mit Sommerreifen fahre. Heute früh waren es 5-7 Grad, heute Mittag werden es wohl über 10 Grad sein. Es heißt dass die Winterreifen ab 7 Grad abwärts besser sind...

Mir geht es jetzt auch überhaupt nicht um winterliche Straßenverhältnisse, da ist es glaube relativ klar geregelt... aber gerade in solchen Phasen wie aktuell, wo es draußen noch warm ist und deutliche Plusgrade hat und keine Gefahr von Straßenglätte oder ähnlichem besteht.

(Wir haben zwei Fahrzeuge, eines hat aktuell Winterreifen, das zweite ist noch auf Sommerreifen - hier müssten erst neue Winterreifen gekauft werden, da wir hier bis ins Frühjahr Ganzjahresreifen hatten, die dann abgefahren waren. Jetzt wollen wir gerade das ganze switchen und im Frühjahr das kleine Auto das jetzt den letzten Winter mit Winterreifen unterwegs ist dann mit Ganzjahresreifen ausstatten und das große Auto dann mit den passenden Saisonreifen... nur da dieses Jahr nichts ansteht und es aktuell auch keinen Anschein auf einen kräftigen Winter macht hoffen wir uns dass wir vielleicht hier gar nicht wechseln müssen... trotzdem wäre es für Einkäufe bei passendem Wetter ja gar nicht schlecht den Kombi mal nehmen zu können... nur möchte ich hier auf der rechtlich sicheren Seite sein...

Fachärztliches Gutachten ehemaliger Cannabis-Patient

Hallo zusammen,

ich möchte hier einen Sachverhalt zur Diskussion stellen, der mich momentan beschäftigt und vielleicht auch für den einen oder anderen hier von Interesse ist.

Ich wurde vor 2Jahren angehalten und war damals Cannabis Patient(Depressionen) Nun wurde ein Fachärztlichen Gutachten angeordnet jedoch bin ich kein Patient mehr da die Therapie abgeschlossen wurde und ich nun gesund bin. Das Gutachten soll klären ob noch eine Erkrankung vorliegt oder nach absetzung der Medikamente ich am Straßenverkehr teilnehmen darf. Ich habe mich bemüht einen Termin innerhalb der Frist zu bekommen und habe alle möglichen Mpu Stellen angeschrieben um einen Termin zu bekommen leider vergebens. Die Akten hatte ich zum tüv senden lassen und nach Bezahlung wurde mir gesagt ich soll eine neue Frist beantragen. Dies habe ich getan und mir wurde sie verwährt. Aus eile habe ich dann die zurücksendung der akten beantragt und daraufhin wurde mir plötzlich doch eine Fristverlängerung gewährt. Dies hat den gesamten Prozess beeinflusst und unnötig verlängert.Die anderen Mpu Stellen hatten auch dann nichts frei dies habe ich auch alles dokumentiert und der Behörde gesendet. Dies hat leider nichts gebracht und die Frist läuft nun in wenigen Tagen ab.

Was erwartet mich hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht?

LG

TF Fahrrad 2,4‰?
Hallo liebe Forenmitglieder! wavey.gif
Ich habe mich hier seit der TF durch das Forum gelesen. Schonmal vielen Dank für eure Mühe und eure tolle Art. Es scheint mir hier fachlich sowie menschlich eine großartige Hilfe zu geben.


Generelle Infos:

Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Gewicht: 70kg
Wohnort: Niedersachsen
Führerschein: Seit 2019, 0 Punkte, keine Verkehrssünden



Letzten Donnerstag, den 28.11.24 kam es bei mir zu einer TF auf dem Fahrrad. AAK lag glaub ich bei ~2,4‰, kann mich an die Zeit aber nicht mehr richtig erinnern. Wurde dann sofort aufgefordert mit zur Wache zu kommen und dort wurde mir auch Blut abgenommen. Ich habe koorperiert und alles mitgemacht. Die Zeit von der Bar bis zur Kontrolle ist komplett weg und Zeit von der Kontrolle bis nach Hause ist sehr bruchteilhaft.


Der AAK kommt in etwa mit meiner Nachrechnung der Alkoholmenge hin: (Bei den Cocktails bin ich mir nicht mehr sicher könnte dort also eine Abweichung geben)

Glühwein 1l x 10% = 100ml
Bier 0,5l x 5% = 25ml
Cocktails 4 x 0,4l (4 x 0,05l? x 40%) = 80ml
Jägermeister 2 x 0,02l x 40% = 40ml

221ml * 0,8 = 176,8g
176,8g / (70kg*0,7) = 3,61‰

Trinkzeit: 17:30-01:30 (geschätzt) = 8h * 0,15‰ = 1,2‰

3,61 – 1,2 = 2,41‰ um 1:30 (weiß leider nicht genau wann)


Ich habe an dem Tag auch ziemlich wenig gegessen, hab mir aber alles, woran ich mich erinnern kann, aufgeschrieben.

Mit diesem Ergebnis gehe ich mal stark davon aus, dass ich zu einer MPU aufgefordert werde. Dies ist meine erste Tat mit Alkohol und sonst auch keine Punkte. In den nächsten Tagen sollte ich wohl mal bei der Polizei anrufen und nach dem BAK nachfragen.

1. Frage: Reicht es da einfach den Namen und Uhrzeit anzugeben und dann nach dem BAK zu fragen? (Ich will ja keine Angaben machen, was ich gemacht habe)

Ich weiß leider auch überhaupt nicht mehr, was ich zu den Polizisten oder dem Arzt gesagt habe. Meines Erachtens habe ich nichts unterschrieben, nur Perso/Blut abgegeben und einen körperlichen Test mit dem Arzt. Der Anfang des Tests war glaub ich ok, konnte aber kein bisschen mehr gerade laufen. Den Rest der Zeit saß ich still da.


Ich habe ganz klar ein Problem mit Alkohol und habe seitdem auch noch keinen Schluck oder drang danach gehabt. Ich will das auf jeden Fall aufarbeiten und stark an mir arbeiten. Plane zurzeit mit einer kompletten Abstinenz. Wie ich gelesen habe, wäre es mit so einer ‰ auch schwer kT nachzuweisen.

An meinen Inneren Gründen arbeite ich, da ich schon kurz vor der TF angefangen habe mit einem Psychologen (kein Verkehrspsychologe) zu sprechen. Bin da auch schon sehr stark dabei, mich zu reflektieren.


Euren Fragebogen habe ich schon gesehen und würde mich sonst die Tage damit befassen, ihn in Ruhe und sorgfältig zu beantworten. Da würde ich dann auch nochmal vieles genauer beantworten. Mein Kopf ist zurzeit leider nur mit der Tat und allem drum herum voll, kann im Moment auch kaum schlafen.

Meine große Angst ist zurzeit, dass ich meine FE verliere, da ich endlich einen tollen Job gefunden habe. Versuche deshalb, so früh wie möglich alles in die richtigen Wege zu leiten, damit ich das später nicht bereue und die besten Chancen habe. Ich weiß, über die Konsequenzen hätte ich vorher nachdenken sollen. Den Job zu verlieren, würde mir psychisch ordentlich zusetzen, sonst hätte ich kein Problem als „Strafe“ kein Auto mehr fahren zu dürfen.

2. Frage: Sollte ich schon sofort mit einem Urin-AN anfangen oder es lieber über die Haare machen?

3. Frage: Kann man wie bei Haaren jeden Urintest vorzeigen oder nur das Endergebnis?

Wenn nicht, wäre ja meines Erachtens AN über Haare Sinnvoller, da man ne Chance auf eine Fristverlängerung hat. (So hat es ja Wasteland in seinem Fall geschafft)


4. Frage: Kann man Preise für AN im Internet finden? Ich finde sehr viele Sachen zum Thema MPU aber nirgends Preise. Muss man diese Persönlich oder Telefonisch erfragen?

5. Frage: Lohnt sich ein Strafverteidiger, um etwas in dem Fall zu bewirken oder vielleicht mit Kontakten/Wissen Vorteile zu bekommen?

6. Frage: Sollte ich mich jetzt um einen Verkehrspsychologen, Suchtberatung oder MPU-vorbereitung schon kümmern?

7. Frage: Wie lange dauert es etwa und von wem werde ich kontaktiert werden?


Habe ich noch irgendwas Wichtiges vergessen?


Vielen Dank schonmal für eure Zeit und Mühe.

Liebe Grüße wavey.gif

Bußgeldbescheid Cannabis bekommen
Hallo zusammen,
seitenlangem bin ich still Mitleserin hier im Forum.

Mitte Juli wurde ich früh morgens in NRW auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei angehalten, es ging anfangs um einen angeblichen Defekt am Auto aber viel mehr darum den neuen Mitarbeiter einzuarbeiten. Das ich diese Koordinations Teste ablehnen durfte wusste ich nicht und wegen der großen Aufregung wollten weitere Untersuchungen gemacht werden. Die Wache war in unmittelbarer Nähe und so verlief der Urintest positiv und später wurde mir Blut abgenommen. Zum Konsum habe ich keine genauen Angaben gemacht, vor Jahren im Urlaub in den Niederlanden.

Ich rauche seit ca. 20 Jahren ohne Pause und war nie auffällig geworden.

Nun kam nach fast 6 Monaten ein Brief von der Bussgeldstelle, das übliche 1 Monat Fahrverbot, 500 bzw. mit Verwaltungskosten 700€ und zwei Punkte.
Es war nur der aktive Wert 9,2ng/ml angegeben. Weil ich schon so lange rauche, denke ich wird der Langzeitwert dementsprechend hoch sein.

Nun schwanke ich, ob ich mich an einen Rechtsanwalt wenden sollte, da ich trotz der neuen Gesetzteslage Angst vor der Führerscheinentzug und MPU habe. Da alles sehr kostenintensiv ist, macht mir das alles großes Kopfzerbrechen.
Oder sieht es so aus, dass ich als Ersttäter mit einem blauen Auge davon komme?
Den Konsum hatte ich direkt drastisch heruntergefahren und seit Anfang August komplett eingestellt. Seit ein paar Wochen zeigen die gemachten Urintests auch ein schwaches THC Negativ an.