Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Z30 und linker Angebotsradweg mit Furten?
Hallo zusammen,

eventuell wieder ein "interessanter" Fall aus meiner Hood - die Landshuter haben es ja nicht so mit Straßenverkehr... Wir hatten die Ecke hier schon mal, aber es gibt Neues.

Es geht um diese Straße und die Vorfahrtsregeln darin. Wer genau hinkuckt, erkennt links ein Vz 241 in der 30er Zone. Ja...... haben sie kürzlich wieder entfernt und durch Vz 239 plus separat stehendem 1022-10 ersetzt. In Gegenrichtung steht weiterhin ein Vz 241. thread.gif
Nehmen wir mal an, es gäbe das Vz 241 nicht. Es darf in Z30 ja keine benutzungspflichtigen Radwege geben. Aber ist denn ein links mittels 1022-10 ausgewiesener Angebotsradweg in der Z30 zulässig?

Für mich ergibt sich spätestens an diesem RvL-Knotenpunkt, der auch zuvor für Z30-Spätchecker mit einem Vz 102 angekündigt ist, eine unklare Situation. Muss denn auch der links fahrende Pedalist einem Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, dann Vorfahrt gewähren?
Übrigens die einzige RvL in der ganzen Straße, alles andere sind VBs. Unmittelbar vor der Schule hat die Stadt zwischenzeitlich einen Anfall von Straßenmaleritis bekommen, plus Vz 241 natürlich. So viel Farbe wie hier mitten in einer Z30 gibts sonst in der ganzen Stadt nicht...

Ich weiß jetzt nicht, was ich von dem Konstrukt halten soll. Meinungen?

Streckenverbote mit Zusatzschildern
Hallo Gemeinde,

ich habe schon einige kompetente Personen befragt ( aaSoP`s ) und niemand weiss es so richtig.

Szenario 1:
Wir sind alle der Meinung dass Streckenverbote mit beispielsweise 30 km/h igO. durch ein 30 km/h und dem Zusatzschild "22 - 6" aufgehoben werden und wir dann 50 km/h weiter fahren dürfen ( ausserhalb der angezeigten Zeiten ) .

Dann müsste aber konsequenter Weise auch Folgendes gelten:

Szenario 2:
Autobahn hat ein Streckenverbot von 80 km/h. Es kommt das Zeichen 60 km/h mit Zusatzschild "bei Nässe". Mein VW T-Roc Verkehrszeichenerkennung ist der Meinung, dass hier die Autobahn unbegrenzt ist wenn es trocken ist ( das Ding spinnt so oder so sehr oft aber hier ist ein interessanter Aspekt finde ich ).

Können Zusatzschilder voherige Streckenverbote aufheben oder ist das auch nur eine Annahme, dass ein 30 km/h "22 - 6" eine vorherige 30 km/h aufhebt ?

Viele Grüsse und vielen Dank für alle, die hier konstruktiv mithelfen ( am besten mit AZ zu Gerichtsurteilen ).

Abschleppen aus Werkstatt?
Hallo zusammen,

gegeben folgender Fall: Ein Fahrzeug wird wegen leuchtender Warnleuchte in eine Werkstatt gebracht. Dort wird festgestellt, dass das Fahrzeug im aktuellen Zustand nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden darf, da sonst das Risiko eines Motorschadens besteht. Eine Reparatur durch die Werkstatt ist jedoch erst in einem Monat möglich. Eine Werkstatt im Nachbarort hat deutlich früher Zeit.

Ist in diesem Fall ein Abschleppen des Fahrzeugs zulässig? Oder braucht es einen Autotransporter o.ä.?

2 Mal TF mit Entzug und Neuerteilung, 1 Mal MPU jetzt wurde ich geblitzt
Hallo Leute,

ich bin gerade sehr besorgt und brauche euren Rat. Hier die Fakten:

1. TF 2015 mit Fahrrad mit über 2 Promille. Straftat und Führerscheinentzug. Anordnung zur MPU. Bestanden und Neuerteilung 2017 oder 18.

2. TF 2024 im PKW 1,45 Promille. Straftat und Führerscheinentzug (kein Unfall ich wurde wegen Fahrweise angehalten). Vorbereitung auf MPU, 1 Jahr Abstinenzbelege gesammelt, Vorbereitungskurs und mich ins Zeug gelegt mein Leben in andere Bahnen zu lenken.
Dann ein Wunder: Nach Antrag auf Neuerteilung wurde mir mein Führerschein ausgehändigt ohne MPU Anordnung, am 15.05.25. Ich kann es mir nicht erklären, ich bin unglaublich glücklich und dankbar.


Jetzt zum Problem: Gestern wurde ich innerorts geblitzt, als ich aufs Tacho schaute meine ich 71 Km/h gesehen zu haben. Nun zerreißt es mich vor Sorgen, da ich Angst vor dem Szenario habe, dass die Behörden aufmerksam werden und doch noch an meiner Fahreignung zweifeln, da ich theoretisch bei einem anfallenden Punkt bei 7 Punkten stehe.

Option a) Abzüglich Toleranz liege ich in der Geschwindigkeitsüberschreitung bei unter 21 Km/h, es bleibt bei einer Verwarnung und ich komme mit einem blauen Auge davon.

Option b) Punkte bei Straftaten verjähren erst nach 10 Jahren. Außerdem verstehe ich nicht ganz ob mein Konto bei der Neuerteilung wieder auf 0 gesetzt wurde und nur der Eintrag bleibt oder ob die Punkte auch bestehen bleiben.


Deswegen nun zu meiner Frage: Gehen wir davon aus ich habe 6 Punkte durch die beiden Straftaten plus den einen durchs zu Schnelle fahren gestern, damit bin ich bei 7. Die Behörden müssten dann aufmerksam auf mich werden und mich verwarnen.



Ist es möglich, dass ich aufgrund meiner Geschichte, der erst vor kurzem neuerteilten Fahrerlaubnis und dem aktuellen Vergehen nachträglich dazu aufgefordert werde ein MPU Gutachten vorzulegen?


Danke.

KA: Dauerhafte Anwendung "dauergrüner" Fußgängerampeln?
Wikipedia verlinkt zu einem Verkehrsversuch in Karlsruhe zu "dauergrünen" Fußgängerampeln auf einen Artikel aus 2022.

https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/ers...pel-art-2744711

Ist daraus was dauerhaftes geworden, und für welche Situationen eignet sich das?

Halb OT: Was ist eigentlich aus den dauerroten Ampeln geworden, die abends und nachts bei Bedarf umgehend Grün signalisieren?

LSA: Größerer Abstand Haltlinie→Furt bei Räumzeit zu berücksichtigen?
Eine Standard-Fußgängerampel mit 4 m breiter Fußgängerfurt und Haltlinie jeweils 1 m davor hat bei uns eine Räumzeit von 2 Sekunden, bevor den Fußgängern Grün signalisiert wird.



Nun gibt es auch Ampeln wie oben, bei denen die Haltlinie aus einer Richtung um mehrere Meter zurückversetzt ist, hier konkret vor die Einmündung.

Eigentlich sollte klar sein, daß ein Kraftfahrer bei Rot vor der Ampel anhält, unabhängig davon ob er die Haltlinie bereits überfahren hat oder nicht. In der Praxis läuft das aber nach dem Motto „ich habe die Haltlinie ja noch bei Gelb überfahren“, dei Autos brettern dann bei Rot über die Ampel und den Fugängern wird nach den üblichen zwei Sekunden Grün gegeben.

Ist der Abstand der Haltlinie zur Fußgängerfurt bei Berechnung der Räumzeiten zu berücksichtigen? Also im konkreten Fall, daß den Fußgängern erst 3 oder 4 Sekunden nach Fahrbahn-Rot Grün signalisiert wird?

Die Schwägerin aus den USA
Hallo,

meine Schwägerin aus den USA war kürzlich zu Besuch und wurde mit meinem Auto "geblitzt".

Ich habe als Betroffener einen Anhörungsbogen bekommen.

Ich könnte mich jetzt zurücklehnen und schauen, ob die die Schwägerin ermitteln. whistling.gif

Oder mich als Betroffener einlassen und ihren Namen nennen.

Zu was ratet Ihr?

Grüße Quasimodo

TF Fahrrad / 1,78 Promille / Ersttäter / 2. MPU Versuch
Liebes Forum,

nachdem ich jetzt tagelang die Fragebögen anderer gelesen habe kommt hier mein erster Versuch.

Zum Verlauf der Gesamtgeschehnisse möchte ich erwähnen, dass ich nach einem gescheiterten MPU Versuch 2022 aus Verzweiflung einen Führerschein in Ungarn gemacht habe und im vergangenen November eine Anzeige für "Fahren ohne Fahrerlaubnis" dafür bekommen habe.

Ich will das Thema jetzt endlich zu den Akten legen. Über die Rechtslage mit EU Führerscheinen finden sich im Netz sehr widersprüchliche Infos von "Klar, geht!" bis "Nein, total illegal". Ich habe damals beschlossen ersteres zu glauben, aber möchte es jetzt nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sondern die Sache einfach mal sauber abwickeln. Welche Fragen könnten mich dazu bei meiner MPU erwarten?

Und hier kommt der Fragebogen! Ich danke euch jetzt schon für euer Feedback!

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Mpu Kurzfragebogen

1. Was ist passiert?
Was wurde konsumiert und welche Mengen? Wann wurde konsumiert und wann kam es zur Auffälligkeit (ungefähres Datum, möglichst genauer Zeitraum zwischen Konsum und Auffälligkeit)? Beschreiben Sie den Hergang der Auffälligkeit. Welche Aussagen wurden gemacht? Gibt es Messwerte (Schnelltests, Atemalkohol, Blutwerte, etc.)

Am Abend des 9. November 2019 bin ich abends, so gegen 20 Uhr, zu einer Ausstellungseröffnung mit Konzerten gefahren. Im Gepäck hatte ich zwei Flaschen Weisswein, die ich vorher für den Abend gekauft hatte. Auf dem Konzert würden auch drei Freunde/Bekannte von mir sein. Ich war zu Besuch in der Stadt und freute mich auch auf das Wiedersehen. Partylaune im klassischen Sinne hatte ich nicht. Ich bin wegen einer Trennung und einem Umzug durch eine schwierige Zeit gegangen. Der Plan war, mit meinen Freunden zusammen die Konzerte zu sehen und den Weisswein hatte ich für uns alle mitgebracht. Das war dann anfänglich auch so, aber die Musik war nicht so mein Geschmack und es war mir zu laut im Raum. Also bin ich ca 22 Uhr rausgegangen und habe mich ans Lagerfeuer gesetzt, wo noch ca 10 andere mir unbekannte Leute saßen und sich in Kleingruppen angeregt unterhielten. Ich hätte mich auch gern nett unterhalten, aber durch eine Mischung aus Schüchternheit, Reizüberflutung und geringem Selbstwertgefühl in dieser schwierigen Lebensphase habe ich keinen Anschluss gefunden. Ich habe dann das Feuer beobachtet, hin und wieder Gesprächsfetzen gelauscht und den Wein getrunken. Meine Bekannten sind hin und wieder vorbei gekommen und wir haben ein paar Worte gewechselt. Sie wollten aber die Konzerte sehen und sind immer wieder reingegangen. Ich saß am Feuer mit einerseits einem Ruhebedürfnis wegen der Reizüberflutung und gleichzeitig auch dem Wunsch nach netter Gesellschaft, irgendwie dazu zu gehören, wenn auch nur als stille Zuhörerin. Aus heutiger Sicht sage ich, dass ich Alkoholkonsum immer mit Zugehörigkeit assoziiert hatte und ich habe weiter und weiter den Weisswein getrunken, um lockerer zu werden und dann vielleicht doch noch Anschluss zu finden. Die Leute am Feuer haben teilweise auch Alkohol getrunken, aber niemand wirkte betrunken. Ich hatte zwischenzeitlich schon festgestellt, dass mir der Schädel brummt, aber nach kürzeren Pausen immer wieder einen Schluck genommen. Am Ende waren beide Flaschen Wein leer und ich hatte sie fast komplett alleine getrunken. Nach den Konzerten sind meine Bekannten zu mir ans Feuer gekommen. Zu dieser Zeit hatte ich mich schon betrunken gefühlt und wollte ins Bett. Als ich dann aufgestanden bin - ich hatte die Stunden zuvor nur gesessen - konnte ich mich kaum auf den Beinen halten und war sehr erschrocken darüber, dass ich offenbar viel betrunkener war als ih es im Sitzen gemerkt hatte. Ich trinke gewöhnlich keinen Weisswein und habe inngekauft weil ich dachte, meine Freunde würden gerne Weisswein trinken. In der Wirkung habe ich mich durch den süßen, milden Geschmack massiv verschätzt. Wir beschlossen, den Heimweg anzutreten und mir wurde kurzerhand ein Schlafplatz in der nahegelegenen WG (ca 1,5km) meiner Bekannten angeboten, da diese mich in diesem Zustand nicht alleine zu meinem eigentlichen Schlafplatz (ca 5km) fahren lassen wollten. Sie reagierten fürsorglich auf mich, aber waren alles andere als begeistert von meinem Zustand. Ich nahm das Schlafplatzangebot an und zudem wurde beschlossen, dass wir alle die Räder schieben würden aufgrund meines Zustandes. Mein Fahrrad stand im Hof und wir haben es geholt und sind gemeinsam vor zur Straße gelaufen, wo die anderen ihre Räder stehen hatten. Ich konnte nicht alleine laufen und wurde gestützt. Als wir an der Straße waren wurde ich kurz alleine gelassen, weil die anderen ihre Räder abschließen mussten. In diesem Moment habe ich die verhängnisvolle Entscheidung getroffen, mich aufs Rad zu setzen. Ich hatte nicht vor, den Heimweg mit dem Rad zu bestreiten. Mir war klar, dass meine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen so stark sind, dass das nicht möglich gewesen wäre. Dennoch habe ich mich aufs Rad gesetzt. Wohl in der Hoffnung, dass es leichter sein würde das Gleichgewicht zu halten wenn ich etwas herumrolle. Das hat überhaupt nicht funktioniert. Ich bin direkt mit dem Rad umgekippt und auf der Straße gelandet. Dabei habe ich mir 2 Zähne ausgeschlagen und eine Platzwunde und mehrere Prellungen im Gesicht zugezogen. Meine nächste Erinnerung ist, dass ich in einem Rettungswagen liege und draußen meine Freunde und die Polizei stehen. Im Krankenwagen wurde mir dann auch das Blut für den Alkoholtest entnommen. Das Ergebnis waren 1,78 Promille. Ich habe die Nacht dann im Krankenhaus verbracht und mich im Anschluss mehrere Tage von den Verletzungen erholt, da ich Schmerzen hatte und schlecht sprechen und essen konnte. Die folgenden Wochen waren geprägt von Zahnarztbesuchen, Kieferchirurgie, Wundversorgung. Es ging mir sehr schlecht und ich begann zu sehen, dass mein Trinkverhalten zu dieser Zeit mir und auch anderen schadet.


2. Warum kam es zur Auffälligkeit?
Diese Frage beinhaltet zwei wichtige Aspekte: Warum überhaupt wurde das Rauschmittel in einer Menge konsumiert, die in Konflikt mit der Fahreignung steht? Und warum kam es darüber hinaus ganz konkret zur Auffälligkeit, bzw. warum wurde sie nicht vermieden? Von besonderem Interesse sind die "inneren Motive".

Ich wollte am Feuer partout nicht akzeptieren, dass ich nicht so gut drauf war wie die Leute um mich herum vermeintlich waren. Wenn ich heute auf meinen früheren Alkoholkonsum zurückblicke finde ich dieses Muster öfter wieder. Heute weiß ich, dass mein Naturell eher introvertiert ist und dass ich mich auf lauten Veranstaltungen mit vielen Menschen niemals besonders wohlfühlen werde. Damals habe ich aus fehlender Selbsterkenntnis und -akzeptanz in solchen Momenten immer wieder zum Alkohol gegriffen um lockerer zu werden und auch unempfindlicher gegenüber Reizen. Aus heutiger Sicht bin ich auch erstaunt darüber, wie lange ich das nicht erkannt habe. Erst durch die TF und deren Nachspiel - gesundheitlich und rechtlich - ist mir dieses Muster bewusst geworden. Heute besuche ich große Veranstaltungen nur noch, wenn mich etwas ganz konkretes daran interessiert, eine bestimmte Band oder eine Performance. Selbst dann komme ich in Situationen, in denen mir alles zu viel wird und in denen ich früher Alkohol getrunken hätte, um die Überforderung zu betäuben. Heute konzentriere ich mich in diesen Situationen auf meine Atmung, entspanne mich dadurch bewusst oder suche mir ein ruhigeres Eckchen. Ich habe seitdem schon öfter die Erfahrung gesammelt, dass so auch ein nettes Gespräch mit einer fremden Person entstehen kann. Genau das, was ich an dem Abend der TF erreichen wollte und nicht erreicht habe. Ich merke jetzt immer wieder, dass es auch viele andere Menschen auf Veranstaltungen gibt, die eher ruhig und mit klarem Kopf unterwegs sind. In den Abenden, als ich Überforderung mit Alkohol kompensiert habe, ist mir das nie aufgefallen. Diese Erfahrung mit klarem Kopf immer wieder zu machen bestärkt mich in meiner Verhaltensänderung und fühlt sich sehr gut an.


3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit?
Wann wurde das erste Mal konsumiert, wie hat sich der Konsum dann entwickelt und warum?

Als Teenie mit 15 Jahren habe ich auf Dorffesten, bei Bandproben und Cliquenausflügen die ersten Erfahrungen mit Alkohol gesammelt. Meine Freunde waren teilweise schon 16 und älter und durften schon Alcopops und Bier kaufen. So hatte ich zwischen meinem 15. und meinem 18. Lebensjahr eine stetige Steigerung, bei der ich anfänglich 1-2 Alcopops oder Biermixgetränke an einem Abend pro Woche getrunken habe und sich das später gesteigert hat zu 1-2 Bier (0,5l) an 4 Tagen pro Woche und 4-5 Bier am Wochenende. In diesen Jahren hat meine Mutter sehr viel gearbeitet um die Familie über Wasser zu halten, meinen Vater würde ich aus heutiger Sicht als depressiv einschätzen. Dieses Ungleichgewicht hat deren Beziehung sehr belastet und das wiederum hat die Familie belastet. Das Klima zuhause war derzeit geprägt davon, dass meine überarbeitete Mutter meinen Vater offen und sehr spürbar abgelehnt hat. Meine Eltern haben durch die Wiedervereinigung beide einen Biografiebruch erlebt und waren in meiner Kindheit sehr beschäftigt damit, „den Laden am Laufen zu halten“. Über Gefühle zu reden habe ich erst viel später gelernt, das war bei uns zu Hause nicht üblich. Mit meinem Freundeskreis habe ich in diesen Jahren viel Musik gemacht. Alle haben mindestens 1 Instrument gespielt und es gab mehrere Bands in der Clique. Dort habe ich die Zugehörigkeit gefunden, die mir Zuhause gefehlt hat. Zu dieser Zeit habe ich gelernt, dass kreativer Ausdruck ein guter Weg für mich ist, Eindrücke und auch Probleme zu verarbeiten. Auf dieses Mittel greife ich bis heute zurück, wenn auch inzwischen handwerklich statt musikalisch. In dieser Clique habe ich auch angefangen mit Alkohol zu experimentieren. Mein erstes Bier beim Osterfeuer fand ich eklig. Nach und nach haben alle - so auch ich - immer routinierter Alkohol getrunken. Ich wollte beliebt und anerkannt sein und da das in dieser Gruppe funktioniert hat und dort regelmäßig getrunken wurde habe auch ich regelmäßig getrunken.

Vom 18. bis 25. Lebensjahr habe ich diese Routine wieder abgebaut, habe nach und nach weniger getrunken, weil die Anlässe (gemeinsames Abhängen nach der Schule, Bandproben) nicht mehr gegeben waren. In diesen Jahren habe ich immer mal wieder einen Rotwein mit meinem besten Freund getrunken oder ein Bier hier und da, manchmal auch bis ich einen Schwips hatte. Ich würde sagen im Schnitt hatte ich in dieser Zeit ca 3 Getränke (0,5l Bier oder ein Glas Rotwein) pro Woche. In dieser Zeit habe ich die Welt entdeckt, bin viel gereist und hatte ein öfter wechselndes Umfeld. Ich habe bemerkt, dass ich weniger getrunken habe in Phasen, in denen ich besonders unabhängig war und eigene Pläne gemacht habe anstatt mich mit der Clique abzustimmen. Das liegt daran, dass ich alleine eher solche Situationen erzeugt habe wie „abends im Schlafsack am Meer liegen“ und ich zu vollen und lauten Events nie aus intrinsischer Motivation gegangen bin sondern oft nur, um etwas mit meinen Freunden zu unternehmen.

Mit 25 habe ich angefangen, im Handwerk zu arbeiten und in diesem Kollegium wurde wieder routinierter getrunken. 1-2 Bier (0,5l) zum Feierabend an 4 Tagen die Woche waren normal. Im Sommer haben wir unter der Woche öfter mit unseren Campingbussen auf der Baustelle oder in der Nähe im schönen Mecklenburg-Vorpommern gecampt und abends Feuer gemacht. Dann sind es immer Sommer ca 1x pro Woche auch schonmal 4 Bier (0,5l) für mich geworden. Wir haben als eingeschworenes Team auch oft am Wochenende Zeit zusammen verbracht und dann hatte ich auch 4-5 Bier pro Wochenende, ca 3 mal im Monat. Aus heutiger Sicht fällt mir auf, dass auch hier wieder das gleiche Muster greift wie in den Teenie-Jahren. Ich bin längerfristig Teil einer Gruppe, in der ich mich sehr wohl fühle und weil dort routiniert Alkohol getrunken wird mache ich mit. Das ist ein Fallstrick, den ich in Zukunft weiter beachten muss, damit sowas nie wieder passiert.

2019 war ich 30 Jahre alt. Das war das Jahr der Trunkenheitsfahrt. Ich habe zu dieser Zeit noch in dem gleichen Team gearbeitet, das im letzten Absatz beschrieben wurde und hatte auch das entsprechend beschriebene Trinkverhalten. Im Frühjahr ist meine damalige Beziehung in eine Krise gerutscht, die bis zum Spätsommer angehalten hat und in eine Trennung resultiert ist. In dieser Zeit stand ich unter massivem Stress. Mein Bindungsbedürfnis und mein Vertrauen waren erschüttert, gleichzeitig habe ich mir so sehr gewünscht, dass alles wieder gut wird und bin an diesem Anspruch gescheitert. Zudem war mein bester Freund gerade dabei, eine Familie zu gründen. Das hat noch zusätzlich dazu beigetragen, dass ich mich in dieser Zeit sehr einsam gefühlt habe. Wie so oft war auch hier kreatives Schaffen ein Ventil und ich habe den Sommer über in unserer Scheune ein altes Wohnmobil restauriert. In dieser mehrwöchigen Episode habe ich täglich 3-4 Bier (0,33l) getrunken, die wir noch von einem Fest in der Scheune stehen hatten. Ich denke ich habe in dieser Zeit versucht durch den Alkohol das Gefühl von Zugehörigkeit zu finden, weil Alkohol und Zugehörigkeit für mich oft zusammengehört hatten. Zudem hat jetzt „gekickt“, dass ich immer noch nicht gelernt hatte meine Gefühle umfangreich zu reflektieren und stattdessen von ihnen erschlagen wurde. Der Alkoholkonsum hat für einen Moment für Linderung gesorgt, aber langfristig natürlich nicht geholfen. Im Frühherbst bin ich dann mit einer Freundin verreist und danach nach Leipzig gezogen, da ich meinen Hof in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Situation als Sackgasse empfand und neue Impulse gesucht habe, um mich aus dieser Lebenskrise wieder aufzurappeln. Ab September lag der Konsum bei 1-2 Bier (0,5l) 2-3x die Woche. Im November kam dann die Trunkenheitsfahrt.


4. Wie ist der Konsum heute?
Welche Mengen, wie häufig? Wenn sich das Konsumverhalten signifikant geändert hat, warum jetzt und nicht bereits früher? Was bewirkt das geänderte Konsumverhalten?

Seit September 2024 trinke ich gar keinen Alkohol mehr.

Von 2022 bis 2024 habe ich etwa ein Getränk alle 4 Monate getrunken. Habe mich bei jedem potenziellen Trinkanlass gefragt, ob ich das jetzt wirklich will und ob ich mich so stabil in der Situation fühle, dass ich nach diesem einen Glas definitiv aufhören kann. Das Ergebnis war ein Glas Wein zum Essen oder ein Glas Sekt zum anstoßen ca alle 4 Monate. Danach dachte ich jedes mal, dass das jetzt auch nicht unbedingt hätte sein müssen. Es hat mir einfach nichts mehr gegeben.

Von 2019 bis 2022 habe ich einerseits durch den Schock durch den Unfall und andererseits durch einen Umfeldwechsel zunehmend weniger getrunken. In meinem neuen Umfeld wurde viel bewusster konsumiert und einige Leute haben auch gar keinen Alkohol getrunken. Das hat mich inspiriert und gleichzeitig habe ich gemerkt, dass ich auch ohne Alkohol vollkommen akzeptiert und gemocht werde. Das hatte ich vorher nie ausprobiert. Zudem habe ich mich mit meinen Gefühlen der Reizüberflutung befasst und Strategien (oben schon genannt) entwickelt, damit umzugehen. Von anfänglich etwa 3 Bier (0,5l) pro Woche war ich am Ende bei 1 Bier (0,5l) alle zwei Wochen und war zunehmend stolz auf mich.

Betrunken war ich seit 2019 nie.

Dadurch, dass Alkoholkonsum in meinem familiären und freundschaftlichen Umfeld immer als normal galt habe ich das nie in Frage gestellt. Bis 2019 hat Alkohol mein Leben auch nicht spürbar negativ beeinflusst und auch erst 2019 habe ich besorgtes Feedback aus meinem Umfeld bekommen, dass mein Konsum zu hoch sei.

Mein Trinkverhalten hat sich erst durch den Unfall (2019) und dann auch nochmal durch die MPU (2022) signifikant geändert, weil dieser Schockmoment offenbar notwendig war, um mir die Augen zu öffnen. Ich bin heute sehr froh darüber dass ich lernen konnte wie sehr der Alkoholverzicht dazu beiträgt, die dahinter liegenden Motive zu erkennen und wohltuendere Entscheidungen zu treffen.




5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt?
Durch die Auffälligkeit ist bereits ein problematisches Konsumverhalten dokumentiert. Welcher Sinneswandel ist eingetreten, damit die Fahreignung nun wieder zweifelsfrei gegeben ist? Wo liegen Rückfall-Gefahren und wie wird ihnen begegnet? Welche Vermeidungsstrategien sind erprobt und können angewendet werden?

Hier möchte ich zwischen zwei Trinkmotiven entscheiden:

Einerseits das soziale Trinken, z.B. das Feierabendbier und andererseits das Trinken bei Reizüberflutung.

Ich habe mittlerweile seit mehreren Jahren erprobt, dass ich mich ohne Alkoholkonsum einer Gruppe zugehörig fühlen kann und besser Verbindungen zu Menschen aufbauen kann, wenn ich einen klaren Kopf habe. Das betrifft sowohl alte Bekannte, mit denen ich damals getrunken habe, als auch meine vielen neuen Bekannten. Wenn andere ein Bier trinken trink ich Limo und finde das inzwischen ganz normal. Der alte Mythos Alkohol=Zugehörigkeit ist entzaubert.

Eine Rückfallgefahr wäre wenn ich wieder in ein Umfeld käme, in dem ich mich bestätigt und wertgeschätzt fühle und in dem routiniert und viel getrunken wird. Da ich mich in solchen Settings überhaupt nicht mehr wohl fühle und meine Weichen jetzt anders gestellt habe mache ich inzwischen aber auf dem Absatz kehrt wenn irgendwo Alkohol verherrlicht wird oder jemand mich aktiv zum mittrinken motivieren will, habe also eine stabile Abneigung dagegen entwickelt.

Nun zum zweiten Trinkmotiv: Reizüberflutung

Inzwischen hat mir ein professioneller IQ Test eine überdurchschnittliche Begabung attestiert. Sowas geht meistens einher mit einer hohen Reizoffenheit was mir endlich eine Erklärung für meine Gefühle der Überforderung in scheinbar normalen Situationen gibt. Ich habe mich mit Büchern und Podcasts mit dem Thema befasst und gesunde Strategien entwickelt, damit umzugehen. Das bedeutet oft, dass ich mich als erste von Party, WG-Abend, Konzert etc. zurückziehe und das ist vollkommen in Ordnung. Meist gehe ich dann noch eine kleine Runde um den Block und dann mit einem spannenden Podcast ins Bett. Zudem habe ich durch meinen geringen Konsum in den letzten Jahren automatisch Leute kennengelernt oder jede Freundschaften vertieft mit Leuten, die ebenso wenig oder gar nichts trinken und in solcher Begleitung kann ich auch mal einen lauten Abend voller Reize aushalten, sogar genießen. Aber auch alleine kann ich gut den Absprung schaffen. Wenn es nichts gibt, was mich bei einer Veranstaltung explizit interessiert, dann gehe ich.

Das Trinken nach der Trennung sehe ich auch als eine Kompensation von zu vielen Reizen. Seit 2019 habe ich eine weitere Trennung und zwei Todesfälle in Freundeskreis und Familie erlebt und es war fürchterlich, aber durch gesunde Selbstfürsorge, Akzeptanz der Trauer, Geduld und freundschaftliche Fürsorge ließen sich diese Situationen für mich auch ohne Alkohol bewältigen, worauf ich nach der Erfahrung 2019 sehr stolz bin. Die freundschaftliche Fürsorge habe ich mir 2019 durch meine Abschottung und meinen Alkoholkonsum nicht ermöglicht und habe jetzt gelernt, dass ich auch in schweren Stunden nicht alleine bin.

Da ich inzwischen weiß, dass Situationen der Reizüberflutung durch Alkohol einfach nur schlimmer werden und ich mit klarem Kopf viel besser gute Entscheidungen für mich treffen kann sehe ich hier quasi keine Rückfallrisiken.

Die Vermeidungsstrategie ist, bei emotionaler Überforderung die Nähe zu engen Freund*innen per Telefon, Chat oder persönlich zu suchen und mich auf die gemachten Erfahrungen zu besinnen, dass sich alles mit einem klaren Kopf bewältigen lässt.

Fahrradschutzstreifen über BÜ
Hallo zusammen,

folgende Ecke: https://maps.app.goo.gl/ELs4ZqdKc1UheSM68
Auf dem Streetview-Bild wird der Fahrradschutzstreifen komplett über den BÜ geführt. Das wurde nun geändert und der Schutzstreifen ist im Bereich des BÜ beidseitig großzügig (ca. 50 m) unterbrochen. Der BÜ stellt eine Kuppe dar, die Gegenseite ist von Pkw-Sitzhöhe aus nicht einsehbar - die Fahrbahn vollführt im Bereich des BÜ einen leichten Linksknick. Das führt nun dazu, dass insbesondere ortsunkundige Kfz (DPD-Racingsprinter u.ä.) am vermeintlichen Ende des Schutzstreifens wieder nach rechts an den Fahrbahnrand ziehen und dann dem Fußverkehr, der im Bereich BÜ keinen baulich getrennten Weg hat, gefährlich nahekommen. Mehrmals selbst als Fußgänger erlebt.

--> wie markiert man denn den Schutzstreifen am BÜ richtig? Und gibt es da nicht sinnvolle Maßnahmen (im Zweifel Farbe), den Fußweg besser abzugrenzen?
Oder ist gegen o.g. rücksichtslose Fahrer kein Kraut gewachsen?

Danke Euch!
Und ich weiß, Fahrradschmutzstreifen sind Mist. Aber die Lokalpolitik lässt sich davon nicht abbringen...

Geh-/Radweg mündet ein – Vorfahrt?
Folgende Örtlichkeit: 30-Zone



Vom Gefühl her bin ich dort als VT nicht von Rechts vor Links sondern von Nachrang für den Geh-/Radweg ausgegangen. Wahrscheinlich, weil der Weg in einer Grünanlage verläuft.

Bei näherem Betrachten kann ich jedoch keine Anhaltspunkte entdecken, warum dort nicht Rechts vor Links gelten sollte. Selbst, wenn der Weg nicht als Straße gewidmet sein sollte, gilt auf ihm die StVO, solange dort öffentlicher Verkehr vorgesehen ist, was offenkundig der Fall ist (Vz. 240). Ein abgesenkter Bordstein ist das auch nicht, er ist im gesamten Verlauf auf dem gleichen Niveau. Muss es sich um eine öffentlich gewidmete Straße handeln, damit sie an den Vorfahrtsregeln teilnimmt? Falls ja, bestünde das Problem der zweifelsfreien und unmittelbaren Erkennbarkeit für VT.

B43a Ri. Dieburg aktuell
Mich würde einmal interessieren, wie ihr folgende aktuellen Beobachtungen bzgl. Verkehrsregelungen und deren Überprüfung ab Hanauer Kreuz einschätzt...

1. Nach Hanauer Kreuz zunächst die B43a-in-Hanau-übliche Beschränkung auf 100 km/h mit Zusatzzeichen 1006-31 "Unfallgefahr"

2. Bei der Ausfahrt Wolfgang finden Brückenbauarbeiten statt. Limitierung auf 80 km/h und Sperrung des rechten Fahrstreifens, mit Baken.

3. Kurz nach der Ausfahrt Ende der Bakenstrecke und Freigabe des Fahrstreifens

4. Nach mehreren 100 m an der B8-Brücke das nächste Tempo-100-Schild mit 1006-31. Unmittelbar davor(!) ein Blitzer, der offenbar noch die Einhaltung der 80 km/h aus dem Baustellenbereich überwacht.

5. Anschließend geht es mit zulässigen 100 km/h und Unfallgefahr-Zusatzzeichen auf die Hauptbahnhof-Brücke. Diese macht eine relativ starke Linkskurve. Hier fädeln sich zudem Fahzeuge aus der Ausfahrt Hbf ein und nach Großauheim raus.

6. In dieser Linkskurve auf der Brücke taucht dann, recht spät zu sehen, plötzlich und ohne Trichter o.ä. ein Tempolimit 60 km/h mit dem Zusatzzeichen "Brückenschäden" auf. Neulinge und Gelegenheitsfahrer fahren dort nach meiner Beobachtung garantiert schneller rein. Nutzer mit Ortskenntnis, die sich in Vorhersehung von 90 - 100 km/h auf die 60 zurück fallen lassen, müssen damit rechnen plötzlich einen lichthupenden Brummi beinahe im Kofferraum zu haben...

7. Vor der Mainbrücke ist dann wieder freie Fahrt

8. Vor der Fasanerie und dem Übergang zur B45: Hier ist auch nochmal eine Baustelle mit Sperrung des rechten Fahrstreifens. Auch hier Limitierung sofort von Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf 80 ohne irgendwelche Trichter. Die 80er Schilder sind zwar etwas besser zu sehen als die 60er auf der Hauptbahnhofbrücke, aber auch nicht wirklich optimal.

Es handelt sich dabei nicht um irgendein schwach befahrenes A14-Teilstück im ländlichen Sachsen-Anhalt.

Sondern um
-eine viel befahrene Pendlerstrecke
-mit dennoch auch Relevanz für den Fernverkehr
-nach meinen Infos mittlerweile deutlich über 50.000 Kfz/Tag
-und dabei recht kurviger Trassierung und Unfallschwerpunkt

Würdet ihr die Maßnahmen der Verkehrsbehörden als angemessen ansehen?

Verlorenen führerschein wiedergefunden
Hallo, ich habe eine leicht kuriose frage und zwar, ich habe vor jahren meinen Österreichischen Führerschein verloren und mir dann einen neuen Deutschen beantragt da ich in deutschland wohnte, ich habe meinen Österreichischen dann sehr viel später wiedergefunden und vor kurzem leider gedankenlos bei einer verkehrskontrolle hergezeigt, jetzt will das Landratsamt den Führerschein haben. Ich will den Alten aber noch behalten einfach als Andenken (ist noch der pinke). Gibt es da irgendeine Möglichkeit das dass machbar ist?

VKU 1,39Promille mit Beifahrer
Hallo,

ich bin am 29.03.2025 lum 22:45 Uhr leider mit 1,39 Promille bak, mit Beifahrer gegen einen Baum geprallt, Auto natürlich Totalschaden.

Führerscheinentzug per sofort durch die Polizei

1Tag KH Aufenthalt, keinerlei Verletzungen, weder bei mir oder dem Beifahrer

Keine Anzeige seitens des Beifahrers

Seitdem freiwillig geleistet:

Sofort Suchtberatung aufgesucht und mehrere Termine , Einzelgespräche durchgeführt

MPU / Verkehrspsychologe, Erstgespräch

Blutabnahme Cdt / ggt bestimmen lassen (einmalig, die nächsten Termine folgen ) - bisher alle Werte i.O


Keine Vorstrafen

Keine Punkte

Anwaltlich vertreten


Nun kam der Strafbefehl, leider kenne ich mich nicht aus und meine Anwältin ist derzeit nicht wirklich erreichbar, die Staatsanwaltschaft ging am Freitag auch nicht ans Telefon

Kann mir das jemand ausklabüstern ? - ab wann kann ich einen Antrag auf Neuerteilung stellen, ab wann besteht die Möglichkeit meinen Führerschein zu bekommen



Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe von 40
Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt 30,00 E, die
Geldstrafe insgesamt mithin 1.200,00 e.
Es wird Ihnen gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen in
Höhe von 100,00 E, beginnend am 05. Werktag des auf die Rechtskraft
dieser Entscheidung folgenden Monats, zu zahlen.
Diese Vergünstigung entfällt, sofern die Zahlungen nicht rechtzeitig oder
nicht in voller Höhe erfolgen.
Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird
eingezogen. Der zuständigen Verwaltungsbehörde wird untersagt, Ihnen
vor Ablauf einer Frist von 10 Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu
erteilen. Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Strafbefehls. In die
Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen
Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sicherstellung bzw. Beschlagnahme
Ihres Führerscheins eingerechnet, soweit sie nach Erlass des
Strafbefehls verstrichen ist.
Sie haben die Kosten des Verfahrens und lhre notwendigen Auslagen zu
tragen (5 465 Abs. 1 StPO).








Dankeschön!

Kontrollflucht EU-Ausland am Mittelmeer, alkoholisiert
Hallo zusammen,

ich hätte gern euren Rat zu einem Vorfall, der sich kürzlich in einem EU-Urlaubsland ereignet hat. Es geht um eine Trunkenheitsfahrt und eine Kontrolle, die aus dem Ruder lief – nicht von mir, aber von jemandem aus meinem Bekanntenkreis. Mich interessiert vor allem, welche rechtlichen Folgen das in Deutschland haben könnte, falls die Behörden im Urlaubsland den Vorfall weiterverfolgen.

Die Person war abends mit einer Gruppe unterwegs, zuerst zum Essen, später spontan in einem Ausgehviertel. Man wollte das Auto nicht über Nacht in einem bestimmten Viertel stehen lassen (Sicherheitsbedenken), daher fuhr die Person selbst dorthin. Später wurde in der Gruppe Alkohol konsumiert, unter anderem eine große Flasche Hochprozentiges. Obwohl die Person anfangs nur ein Getränk nahm, wurde später weitergetrunken. Am Ende war sie nicht mehr fahrtüchtig, fuhr aber aus Unsicherheit und Angst vor Diebstahl oder Vandalismus doch los – ein klassischer Kurzschluss unter Alkoholeinfluss.

Auf dem Rückweg geriet sie in eine groß angelegte Polizeikontrolle: Jeder Fahrer musste ohne Mundstück in ein Gerät pusten, das bei Alkohol entweder ein Häkchen oder ein Kreuz anzeigte. Bei der betroffenen Person schlug das Gerät an. Sie sollte rechts ranfahren, Warnblinker einschalten und in einer Schlange warten, um den konkreten Wert ermitteln zu lassen.

Dort fiel ihr ein, dass der Schlüssel noch im Auto steckte. Beim Zurückgehen merkte sie, dass die Polizei mit anderen Fahrern beschäftigt war. Aus Panik und Angst vor den Konsequenzen setzte sie sich wieder ins Auto und fuhr einfach weg. Etwa 5 km entfernt stellte sie es in einem Wohngebiet ab, rief ein Taxi und übernachtete bei einer Vertrauensperson.

Nun die Fragen:
• Was könnte diese Person in Deutschland erwarten, wenn die ausländischen Behörden den Führerschein behalten haben und ein Foto des Kennzeichens gemacht wurde?
• Ist damit zu rechnen, dass der Fall über EU-Rechtshilfe verfolgt wird?
• Kann es in Deutschland zu Konsequenzen (z. B. Fahrerlaubnisentzug) kommen, obwohl die Tat im Ausland geschah?
• Wie sollte man sich jetzt verhalten? Abwarten oder aktiv selbst melden?

Wie ist es wenn man mit dem Auto angereist ist, und jetzt keinen Führerschein mehr hat jedoch auch kein offizielles Fahrverbot?

Ich bin sehr dankbar für fundierte Einschätzungen. Vor allem stellt sich auch die Frage, wie man mit so einer extrem schlechten Entscheidung (Trunkenheit + Flucht) im Nachhinein psychisch umgehen soll – das belastet sehr.

Danke im Voraus.


Kann ein Moderator bitte die Überschrift von dem Thema bearbeiten?

Der spezifische Name des Landes soll in EU-Ausland am Mittelmeer geändert werden.

Vielen Dank im Voraus smile.gif

Führerscheinakte – Löschung von Einträgen vor Frist möglich?
Guten Tag,

ich hätte eine Frage bezüglich der gespeicherten Daten in der Führerscheinakte:
Ist es möglich, diese Daten vor Ablauf der regulären Speicherfrist auf Antrag löschen zu lassen – zum Beispiel unter Berufung auf bestimmte Gründe (z. B. Datenschutz/GDPR)?

Kurz zu meiner Situation:
Im Jahr 2018 wurde ich mit über 1,7 ‰ Alkohol im Blut beim Fahren erwischt. Mein ausländischer EU-Führerschein wurde daraufhin vom Gericht für ein Jahr entzogen. Nach Ablauf der Sperrfrist habe ich 2019 einen Antrag auf Anerkennung meines ausländischen Führerscheins gestellt. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte daraufhin ein MPU-Gutachten. Ich habe mich später jedoch entschieden, den Antrag zurückzuziehen.

Heute habe ich eine Kopie meiner Führerscheinakte erhalten. Darin befinden sich unter anderem:

Der Schriftverkehr zwischen der Führerscheinstelle und dem KBA, inklusive der Information, dass ich aktuell 3 Punkte für die Tat aus dem Jahr 2018 habe,

Das Gerichtsurteil von 2018,

Korrespondenz zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Führerscheinstelle bezüglich der Tat,

Mein Anerkennungsantrag von 2019,

Die Aufforderung zur MPU durch die Führerscheinstelle,

Mein Rückzug des Antrags aus dem Jahr 2020,

Kopien meines Führerscheins und Ausweises,

Mein bisheriger Schriftverkehr mit der Behörde.

Meine Fragen dazu:

Muss in der Akte explizit stehen, dass ich ein MPU-Gutachten vorlegen muss, um in Deutschland wieder fahren zu dürfen – oder gilt das nur, wenn ich erneut einen Antrag auf Anerkennung stelle? Denn außer dem Schreiben aus dem Jahr 2019 finde ich nichts Aktuelles zum MPU.

Können bestimmte Inhalte der Akte auf Antrag gelöscht werden (z. B. durch Berufung auf die DSGVO), oder ist das grundsätzlich nicht möglich?

Falls eine Löschung nicht möglich ist – wann werden diese Einträge regulär aus der Akte gelöscht?

Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Antwort!

Anforderung an die Begründung für die Nichtfreigabe einer Einbahn
Anforderung an die Begründung für die Nichtfreigabe einer Einbahn für gegenläufigen Radverkehr

Einbahnstraßen sollen in der Regel für gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden, wenn diese bestimmte in der VwV gelisteten Kriterien erfüllen.

Welche Anforderungen sind an die Begründung eines solchen Verwaltungsaktes zu stellen, insbesondere wenn die Freigabe abgelehnt wird?

Wir haben nämlich öfters das Problem, daß diese Frage in einer Bezirksvertretung (Stadtteilparlament) politisch, das heißt mit sachfremden Argumenten, entschieden wird. In der amtlichen Begründung steht dann (vermutlich): „Freigabe wurde von der BV xy abgelehnt.“

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein politisches Gremium in einer kommunalen Satzung dafür zuständig Beschlüsse innerhalb des behördlichen Ermessens faßt. Hier macht die zuständige StrVB macht von ihrem Ermessen letztlich gar keinen (sachlichen) Gebrauch.

Ist eine solche Entscheidung nicht gerichtlich angreifbar?

Mehrere Zusatzzeichen und Park-Zone
Folgende verwirrende Schilderkombination:

"Park-Zone"
Zz "Parkscheibe 2h"
Zz "werktags 8 - 19 Uhr"
Zz "Bewohner mit Parkausweis frei"

Darf ich am Feiertag dort als Nicht-Anwohner den ganzen Tag stehen?
Ich interpretiere das Schild so, dass an einem Feier-/Sonntag
die P-Zone nicht "gilt" und damit nicht die Beschränkung , dass nur Anwohner dort ohne Parkscheibe parken dürfen

Positive Eignungsfeststellung durch Strafgericht bei Alkoholkranken
Wenn man mal denkt, man hat schon wieder alles gesehen, kommt sowas: Alkoholkranker Angeklagter fährt mit 1,7 Promille Auto, Landgericht gibt Fahrerlaubnis in der Berufung zurück und schreibt zugleich positive Kraftfahreignung in schriftliches Urteil. Aus den Gründen:


Zitat
Dem Angeklagten war nicht die Fahrerlaubnis zu entziehen und sein Führerschein war nicht einzuziehen. Zwar hat dieser sich durch die Tat am xy.09.23 als charakterlich ungeeignet im Sinne des § 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB erwiesen, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen. Jedoch war von der Maßregel in diesem Urteil abzusehen weil nicht festgestellt werden konnte, dass die charakterliche Ungeeignetheit des Ang. noch fortbesteht. Dies gilt trotz der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB. Auch in den Fällen es § 69 Abs 2 StGB ist stets zu prüfen, ob der Maßregelzweck durch vorläufige Maßnahmen wie die Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins oder durch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung erreicht und damit die sich aus der Tat ergebene Ungeeignetheit weggefallen ist.

Hierbei darf allerdings nicht schematisch in der Form einer Art "Anrechnung" verfahren werden; allein der Zeitablauf rechtfertigt auch dann ohne Weiteres nicht die Annahme, dass der ursprüngliche Eignungsmangel beseitigt ist, wenn der Täter aufgrund der genannten vorläufigen Maßnahmen während dieser Zeit rechtlich gehindert ist, ein Kraftfahrzeug zu führen (Hentschel-Heinegg in MüKO-StGB, 2020 zu § 69 Rn. 78). [Anm: Soweit, so einleuchtend]. Bedenken generell allein durch Zeitablauf nunmehr von einer wiederhergestellten Fahreignung auszugehen ergeben sich in den Alkoholfällen nämlich auch aus den Regelungen in den §§11, 13 S. 1 FeV. Denn, wenn eine FEB wegen Vorliegens eines der Gründe des §13 FeV gehindert wäre, ohne Einholung eines äG oder MPU-Gutachtens die FE zu erteilen (etwas mehr als 1,6 Prom. BAK, vgl§13 S. 1 Nr. 2 Lit c FeV), so wird auch das Strafgericht gehindert sein, den Ang. infolge bloßen Zeitablaufes für wieder geeignet zu halten (vgl, Niehaus in Burmann/Hess/Jahnke Straßenverkehrsrecht, 2024 zu §69 Rn. 37 mwN). Vielmehr sind die Wirkungen der vorläufigen Maßnahme und ihrer Dauer im Rahmen der für die Ungeeignetheitsprognose erforderlichen Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit zu berücksichtigen.
Nur wenn der Täter zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits in seiner charakterlichen Einstellung, die den urprünglichen Eignungsmangel begründet hat, bereits so nachhaltig beeinflusst ist , dass weitere Gefährdungen des StrV von ihm nicht zu erwarten sind, ist der Maßregelzweck erreicht. Insoweit sind bei der Prüfung der Frage, ob der ursprüngliche Eignungsmangel zu diesem Zeitpunkt bereits weggefallen ist, in den Regelfällen des § 69 Abs. 2 StGB keine strengeren Anforderungen zu stellen. Auch bei Vorliegen eines Regelfalls darf die Maßregel nur angeordnet werden, wenn der ursprünglich Eignungsmangel noch zum Zeitpunkt der Entscheidung fortbesteht (Hentschel-Heinegg a.a.O. Rn. 78)

Im vorliegendem Fall ist die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass der ursprüngliche Eignungsmangel des Ang. bereits weggefallen ist. Der Führerschein des Ang. ist seit dem [Mitte März 2024] sichergestellt, eine angemessene Sperrfrist wäre zur Überzeugung des AG und der Kammer bereits Mitte März 2025 abgelaufen und der Ang. hat durch sein Nachtatverhalten (Anm des Verf: Alkohloltherapie sechs Monate lang stationär in Träger der DRV/Krankenkasse, AN Screening fünfzehn Monate, staatliche Suchtberatungsstelle Nachsorge) gezeigt, dass seine aus der Tat folgende, damalige charakterliche Ungeeignetheit im maßgeblichen Zeitpunkt der BerHV behoben ist. Aus diesem Grund war auch die Mindestsperrfrist [...] nicht anzuordnen.

Aus LG Regensburg 3 NBs 408 Js 4639/24


Im Ergebnis: Saubere Sache. Urteil ist aufgrund Rechtsmittelverzichts von Ang und StA direkt im Anschluss an HV rechtskräftig. Wäre mir nämlich nicht so sicher, ob das BayObLG das nicht kassiert hätte. Zeigt aber auch, wie steinig dieser Weg ist. Da kann man es auch mit dem Strafbefehl auf sich bewenden lassen und die MPU ablegen. Hat 18 Monate seit der TF gedauert. Kosten der Berufung zahlt die Staatskasse. Insofern maximal bestes Ergebnis für den Ang.

Straßensperrung für Zweiräder in T30 Zone
Hier in der Umgebung ist eine Unterführung jetzt für Zweiräder wegen Fahrbahnschäden gesperrt worden. Leider konnte ich wegen Gegenlicht keine Aufnahmen der Sperrung mit VZ250 ZZ PkW frei und der schon länger bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h VZ274-10 machen, deshalb vorerst nur Streetview. (Das VZ 254 ist eine überflüssige extra Beschilderung des Gehwegs).
Die Begründung halte ich nicht für besonders tragfähig, die Gemeinde will wohl Unfallhaftung vermeiden. Der Bodenbelag ist wie bei Streetview sichtbar. Die Steine sind locker und klackern beim Überfahren. Ob es schon Unfälle und Stürze gab, weiß ich nicht. Ein paar Fragen dazu: (1) Hätte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg? (2) Ist die Beschilderung mit VZ250 und ZZ ausreichend (VZ 254 fehlen) insbesondere angesichts des üblichen schlampigen Umgangs mit diesen Schildern und der Einschränkungen ihrer Wirkung gemäß §MSDWGI oder anders: Woran erkennt man, dass §MSDWGI hier nicht gilt? (3) Haftung des Radfahrers bei Alleinunfällen und Unfällen mit PkW
PS Die "Umleitung" für Radfahrer ist auch nicht wirklich viel besser etwas breiter aber deutlich steiler als der Fußweg der gesperrten Unterführung

Autoschrott zweiter Teil, auf öffentlichen Strassen...
Wir hatten mal einen kleinen Ersatzwagen bei einer Transporterwerkstatt stehen, weil das Ding mal überdrüssig wurde und eh immer rumspon mit der Wegfahrsperre, hat es mein Chef an einen Mechaniker ohne Kaufvertrag günstig verkauft. Dieser

Mechaniker hat es dann wohl wieder an jemand anderen ohne Kaufvertrag mitgegeben. Der hat es wohl dann irgendwo im öffentlichen Strassenverkehr geparkt und ist abgedampft. Das war dann vor 6 Jahren. Jetzt kommt das KVR mit der Abschleppung

und den Verwahrkosten. Aber für 6 Jahre ? Vermutlich klebte dort eine Umweltplakete mit alten Kennzeichen drin. Chef gat es gleich einen Anwalt weiter geleitet....

Aber seit 2019 klingt schon heftig, weitere Daten habe ich nicht.

Gruß