Ehskuthter ferngesteuert ausbremsen
Die Abmeldung von E-Scooter kann für bestimmte Bereiche per sog. Geoblocking unterbunden bzw. auf bestimmte Bereiche an und um Abstellplätzen beschränkt werden.
Was spricht eigentlich technisch wie rechtlich (StVG, StVO, StVZO) dagegen,
in Fußgängerzonen die Dinger ausrollen zu lassen und dann die max. Geschwindigkeit auf 6 km/h zu drosseln,
in nicht freigegebenen Straßen den Antrieb einfach stromlos zu schalten?
Das ist nichts anderes wie ein leerer Tank oder ein leerer Akku.
Verjährung der Frist
Hallo Zusammen,
2015 musste ich meinen FS für 10 Monate abgeben und ihn neu beantragen, wegen Alkoholkonsum.
Stimmt es, dass ich nach 10 Jahren nach der Neuerteilung sprich im
Jahr 2026 über einen Anwalt anfordern kann, dass die Akte gelöscht wird da verjährt ?
Lieben Gruß
Ende der Ortschaft nicht erkannt.
Ich fuhr mit meinem PKW durch eine geschlossene Ortschaft in vorgeschriebener Geschwindigkeit.
Am Ende der sichtbaren Bebauung wurde eine bauliche Maßnahme (Schikane) durchfahren. Danach folgte eine gut ausgebaute gerade Strecke. In der Gewissheit, nicht mehr in der geschlossenen Ortschaft zu sein, beschleunigte ich und wurde nach ca 50m geblitzt. Nach weiteren 100-150m konnte ich dann nur durch genaues Hinsehen ein Ortsausgangsschild auf der linken Seite erkennen. Dieses war teilweise von herabhängenden Ästen verdeckt und lag im Schatten. Da ich nicht vorsätzlich gehandelt habe und der festen Überzeugung war, nicht mehr innerhalb der geschlossenen Ortschaft zu sein, stelle ich die Frage, ob ich gegen der zu erwartenden Strafe Einspruch erheben sollte.
sehr geringe Konsumeinheit Cannabis
Hallo liebes Forum
ich forsche seit einiger Zeit mal wieder hier im Forum, aber auch in sonstigen Quellen, aber finde letztendlich keine ganz zufriedenstellende Antwort. Ich rauche hin und wieder Cannabis in Kleinstmengen. Hin und wieder kann 2 mal die Woche am Wochenende, oder auch einmal im Monat sein. Ich fahre dann keine Fahrzeuge für 40, manchmal auch 60 Stunden. Ich konsumiere dann wie gesagt eine kleine Konsumeinheit von einer einzeln nicht auf einer Feinwaage messbaren Menge mit einer Purpfeife. Ich habe diese Menge mal geschätzt, mal drei genommen, und komme dann auf 0.15 g /3 sind das 0,05 g pro Konsumeinheit.
Die Frage die mich beschäftigt ist, wie lange nach dem Konsum begebe ich mich führerscheintechnisch in Gefahr?
Ich habe einige interessante Diagramme und weiteres hier entdeckt, die sich mit dem Abbau von THC beschäftigen. Aber meist gehen sie von wesentlich größeren Konsumeinheiten aus.
Vielen Dank fürs lesen und ggf. eine Antwort
Mit rest thc erwischt, kommt da noch was?
Servus erstmal.
Ich wurde vor circa 2 monaten auf dem heimweg von der arbeit angehalten, die Polizisten meinten dann direkt ich sei auf drogen. Habe urintest verweigert und mir wurde blut abgenomen.
3 wochen spaeter hat der polizist mich angerufen und gemmeint es sei kein aktives THC im blut, aber 32ng thc cooh. Nochmal 4 wochen spaeter kam der brief vom staatsanwald das alles eingestellt wurde
und an die fsst weiter geleited wurde. Mache mir jetzt sorgen das da noch was kommt, bin zwar zum ersten mal erwischt worden aber habe ein paar dumme aussagen bei den polizisten gemacht.
habe gesagt ich wuerde "ab und zu" und "ganz selten" mal konsumieren. Ich habe auch noch gemmeint ich muesste dennen sagen das ich vor jahren wo ich noch im ausland gelebt habe drogen konsumiert hatte
um mich zu rechtfertigen das ich seid jahren nichtsmehr nehme. Konsum habe ich seid dem vorfall komplett eingestellt.
Danke fuer alle antworten.
Geltung Sondersignal für Linienverkehr/Taxi auf allgemeinem Fahrstreifen
Gegeben seien an einer lichtzeichengeregelten Kreuzung (v. r. n. l.) eine Bushaltestelle, ein Sonderfahrstreifen für den Linienverkehr sowie ein Fahrstreifen für den allgemeinen Fahrverkehr. Für den Sonderfahrstreifen werden Sondersignale analog zu den Sichtfahrsignalen gem. Anlage 4 BOStrab gegeben. Daneben gibt es Signalschirme mit Vollscheiben für alle anderen. Häufig ist jedoch zu beobachten, dass sich an der dortigen Haltestelle nicht haltende Linienbusse auf dem Fahrstreifen links neben dem Sonderfahrstreifen einordnen (weil auf dem Sonderfahrstreifen noch ein anderer Bus hält) und nicht etwa bei Grün, sondern dann losfahren, wenn das Signal F 5 (Fahrt freigegeben unter Beachtung der Abbiegeregeln nach § 9 StVO) gegeben wird. Die Vollscheibe ist dann jedoch noch rot. Gem. § 37 Abs. 2 Nr. 4 gelten die Sondersignale für die berechtigten Fahrzeuge jedoch nur, "wenn diese einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen", was ja nicht der Fall ist, wenn der Bus sich auf dem allgemeinen Fahrstreifen und nicht auf dem Sonderfahrstreifen befindet. Werden hier reihenweise qualifizierte Rotlichtverstöße begangen?
Strafbefehl nach Trunkenheitsfahrt E-Scooter 1,35% BAK
Liebes Forum,
nach einiger Zeit als stiller Mitleser möchte ich meinen Fall schildern und meine Fragen loswerden.
Kurzfassung der Geschichte:
War zu Fuß auf dem Weg nach Hause aus einer Kneipe und bin dann auf den letzten 500 Metern in einer Seitenstraße auf einen E-Scooter gestiegen, der mir quasi ins Gesicht sprang. "Was soll schon passieren?", dachte ich mir, sind ja nur 500 Meter Nebenstraße ohne Autos... Na was wohl: Polizeistreife mit Langeweile weil gegen 02:00 Uhr nachts nix mehr los ist, die mich dann nach nicht mal 100 Meter Fahrt kontrollierten. Der Atemalkohol war dann bei 1.24%, weshalb ich mitgenommen wurde. Der Blutalkohol ca. 40 Minuten später ergab dann letztlich 1,35%.
Jetzt kam der Strafbefehl vom 03.05.:
"Eine bei Ihnen am 01.04.2023 um 02:30 entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,35%."
"fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß §§316 Abs. 1 und 2, 44, 69, 69a StGB."
"[...]Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 1.500,00 EUR."
"Die Fahrerlaubnis wird eingezogen. Die [...] darf Ihnen für die Dauer von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen."
"Ihnen wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen (§44 StGB)"
Mein Führerschein wurde noch in der Nacht einbehalten.
Meine Fragen:
1. Bis wann gilt dieses Fahrverbot für jegliche KfZ denn nun? Ab dem Strafbefehl oder schon vorher? Schließlich wurde der Führerschein schon vor über einem Monat einbehalten.
2. Selbiges für die Sperrfrist. 6 Monate ab Einbehalt, oder 6 Monate ab Strafbefehl?
3. Wann macht es Sinn den Führerschein neu zu beantragen, also wie weit im Voraus?
4. Kann ich, sobald die Zahlungsaufforderung kommt, auch eine Stückelung beantragen? Ich kann mir die 1.500 EUR nämlich nicht leisten.
5. Wie hoch sind die Verfahrenskosten erfahrungsgemäß? Die muss ich ja auch noch bezahlen.
Vielen Dank schon mal für alle Hilfestellungen.
Kommt eine MPU auf mich zu ?
Moin Moin Leute
Ich am 27.12.19 angehalten auf meinen e Roller Urin Test Blut Test etc. positiv auf thc 20ngauf 1 ml
Hab knapp 850 Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot bekommen. Aktuell mache ich denn Führerschein und warte auf die Bewilligung meines Antrages wird dieser nicht stattgegeben. Da ich nun eine Not machen muss ? Das ganze liegt schon knapp 3 Jahre zurück das Fahrverbot wurde vom 1.8.20 bis 21.8.20 durchgezogen. Danke im Voraus für eure Hilfe
Wer hat hier Vorfahrt?
In Stuttgart:
https://pbs.twimg.com/media/FwzFc7QXoAIdQlg...;name=4096x4096
Wenn der Radfahrer den Schwenker nach links macht.
An sich würde ich hier sogar mal auf der Seite des Fahrradfahrers sein, denn ich glaube nicht, dass die Fahrbahn da breit genug ist damit ein Auto überholen kann. Ergo sollte es nicht zu einer Situation kommen.
Und das kommt dabei raus, wenn man so einen ähnlichen Murks plant.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuertte...rkheim-100.html
Parkverstoß durch kurzzeitiges Halten ohne Aussteigen (Kundenparkplatz)
Hallo zusammen,
ich habe wegen eines Parkverstoßes auf Privatgelände von einem Parkdienstleister eine Strafgebühr erhalten. Normalerweise würde ich sagen "dumm gelaufen" und bezahlen. Wer falsch parkt, braucht sich schließlich über Strafen nicht wundern. In diesem Fall handelt es sich aber um eine etwas spezielle Konstellation und die Strafe dafür erscheint mir unangebracht hoch. Da ich nirgendwo Informationen zu einer vergleichbaren Situation finden konnte, dachte ich mir, ich frage hier mal nach. Besser ist das für die Zukunft! ^^
Mein "schändliches Verbrechen":
Auf dem Gelände einer hochfrequentierten Tankstelle gibt es eine Reihe von Kundenparkplätzen gegenüber von den Zapfsäulen. Für das komplette Betriebsgelände ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert, mit Ausnahme der Kunden. Die exakte Formulierung auf der Beschilderung kann ich leider nicht mehr wiedergeben. Jedenfalls bin ich auf das Gelände der Tankstelle gefahren, mit der Absicht dort Scheibenreiniger zu kaufen, und habe mein Auto auf einem der freien Stellplätze (ausgewiesen durch Markierungen) abgestellt. Noch im Auto ist mir aufgefallen, dass ich meinen Geldbeutel gar nicht dabei hatte. Ich habe kurz danach gesucht und in meinem Gepäck gekramt, allerdings ohne das Auto dabei zu verlassen. Fündig geworden bin ich nicht. Um sicherzugehen, dass er nicht verloren gegangen ist, habe ich noch daheim angerufen, damit jemand nachsieht, ob ich ihn denn überhaupt mitgenommen habe. Er lag natürlich noch zu Hause. Also habe ich meinen Wagen wieder gestartet und bin unverrichteter Dinge abgezogen. Der ganze Vorgang hat vermutlich nicht länger als fünf Minuten gedauert. Drei Monate später bekomme ich von einem privaten Parkplatzdienstleister (nennt man das so?) eine Rechnung in Höhe von knapp 70 Euro. Vorgeworfen wird mir ein "Park- bzw. Benutzungsverstoß auf der Parkierungsanlage" weshalb man eine "Vertragsstrafe gem. AGB §1.6 - absolutes Halteverbot" erhebt.
Das wirft nun folgende Fragen bei mir auf:
- Zählt das wirklich als unrechtmäßige Nutzung des Parkplatzes? Immerhin wollte ich dort ja sogar etwas kaufen, was dann eben leider doch nicht möglich war.
- Sind die wenigen Minuten Aufenthalt dann überhaupt schon als Parken zu betrachten?
- Spielt es dabei überhaupt keine Rolle, dass ich das Auto noch nicht einmal verlassen habe?
- Und ist der dafür erhobene Betrag nicht unverhältnismäßig hoch?
Was meint ihr dazu? Dumm gelaufen? Verdiente Strafe? Dreiste Abzocke? Oder fragwürdige Rechtsauslegung?
Nun sind ja inzwischen die meisten Kundenparkplätze auf diese Weise beschildert, egal ob es sich um einen Supermarkt, ein Möbelhaus oder eben eine Tankstelle handelt. Läuft man da wirklich immer Gefahr, durch kurzzeitiges Halten sofort zum Verbrecher abgestempelt zu werden, wenn man dort nichts kauft oder den Kauf nicht nachweisen kann? Es gibt ja durchaus auch dringende Gründe, ungeplant an nächstbester Stelle einen kurzen Halt einzulegen: Akute gesundheitliche Beschwerden, Pannen oder Fehlfunktionen beim Fahrzeug, oder randalierende Kinder auf der Rückbank, um nur einige Beispiele zu nennen. Alles vorsätzliches Falschparken? Ich weiß ja nicht...
Alkohol Wiederholungstäter
Hallo,
ich frage ich jetzt mal aus Neugier und ich weiß das jetzt der ein oder andere denkt ich bin selbst betroffen, aber egal...
So, ein Arbeitskollege hat aktuell 3 Monate den Führerschein los aufgrund einer zweiten Alkoholfahrt.
Also wohl zweimal irgendwo zwischen 0,5-1,09.
Beim zweiten Mal angeblich genau 0,5, obs stimmt, keine Ahnung.
Somit dürfte er unter den Begriff Wiederholungstäter fallen, scheint auch noch verwertbar zu sein, da er ja 3 Monate den Führerschein los ist.
Zusätzlich sollte damit die MPU gebucht sein.
Jetzt würden mich zwei Dinge interessieren.
1. Wie zeitnah dürfte die Aufforderung der MPU in der Regel kommen?
2. Wie sieht es in so einem Fall mit Abstinenznachweisen aus und wenn sind es dann 6 oder 12 Monate?
MFG
Alexander
Übermittlungssperre
Moin,
in Bezug auf Spiegel Online | Innenministerium ist Knöllchen-Spitzenreiter sowie HAZ | RND | vergleichbarer Bericht ist mir zum ersten Mal das Wort einer Übermittlungssperre über den Weg gelaufen.
In der Wikipedia | Übermittlungssperre ist eine Reihe von Gründen aufgeführt.
Zitat
Ministerien dürfen aus Sicherheitsinteressen Identität der Fahrer verbergen
Im entsprechenden Lemma der Wikipedia ist allerdings kein Punkt aufgeführt, der sich auf Verstöße im ruhenden Verkehr anwenden lässt.
Meine Frage: Wieso kann eine Übermittlungssperre oder eine Auskunftssperre auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten angewandt werden?
Ist das Schutzbedürfnis der Fahrenden so groß?
(Anmerkung: Ich möchte es einfach nur wissen und verstehen)
Viele Grüße, Frank
Parkplatzkennzeichnung
Hallo zusammen...
Ich hab folgendes Problem zu dem ich keinerlei Informationen finde. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe einen Wohnwagen ZulGG 1,2 t den ich auf eine Parkfläche gestellt habe und bekam einen Strafzettel (Verwarnung 55 Euro).. Mir ist bekannt, dass ich meinen Wohnwagen nur 14 Tage ohnwe Zugfahrzeug auf einem öffentlichen Platz stellen darf. Allerdings wirft man mir vor, dass ich den Wohnwagen langer als eine Stunde auf einem Gehweg geparkt habe. (Tatbestandsnummer 112454)
Die Parkfläche hat eine Parkplatzkennzeichnung (Umrandung) die zwar vorhanden allerdings teilweise ausgewaschen/verwittert ist. Der Platz ist NICHT mit einem Parkverbotsschild ausgestattet. Das bedeutet für mich, wenn ich mich nicht irre : Ich darf da stehen. Wie kann ich mich dagegen wehren ? Denn selbst der Kontrolleur des Überwachungsvereines, hat mir gesagt das sie das schon oft monniert haben dass diese Umrandung und das schraffierte Feld daneben instandgesetzt werden sollte. Doch die Stadt Nürnberg weigert sich. Leider kann ich keine Bilder reinsetzen sonst würdet ihr erkennen was ich meine.
Könnt ihr mir da helfen oder ist meine Meinung falsch ?
Was für mich interessant wäre, wären Vorschriften dazu damit ich das auch mit der STVO begründen kann. Man findet nämlich keine Vorschrift die die Aussage über die Verwitterung des Parkplatzrahmens trifft. Ich weis auch, wenn ich wiederspruch dagegen einlege, sind die zu bequem sich das selbst vorzunehmen und geben das sofort an das Verkehrsgericht weiter.
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe
Abstinenznachweis bei hohen Werten
Guten Abend liebes forum,
Ich wurde in einer polizei Straßenkontrolle erwischt und mit folgenden blutwerten wurde mir nun eine mpu angeordnet. Ich habe mir die letzten 15 Seiten durchgelesen und leider niemand vergleichbares entdeckt.
Ich möchte in Zukunft noch einen Post erstellen, samt den Kurzfragen und alles, jedoch heute nur bzgl. abstinenznachweis .
10 ng tetrahydrocanna
90 thc carbonsäure
Ich war die Woche vor der Polizeikontrolle in Spanien und habe es bei den social Clubs krachen lassen und am Tag der Kontrolle habe ich zuvor 2 joints auf einer Party geraucht.
Ich war beim verkehrspsychologen für eine einstündige Einschätzung sowie bei zwei MPU Beratern.
Der verkehrspsychologe hat mir eine Abstinenz von 6 Monaten ausgehändigt, ein mpu Berater ebenfalls, jedoch hat mir der zweite mpu Berater empfohlen, aufgrund der hohen Werte, eine 12 monatige abstinenz empfohlen.
Da ich eure Arbeit sehr hilfreich fand, habe ich mich entschlossen hier anzumelden und noch nach eurem Rat zu fragen. Da ich mir weitere Stunden beim verkehrspsychologische, aufgrund von zu hohen Kosten ersparen möchte, und stattdessen zur selbsthilfegruppe gehe, habe ich Angst, dass das den Gutachter nicht reichen könnte.danke für eure Rückmeldung
Fahrverhaltensbeobachtung wiederholen
Hallo in die Runde .
Kurze Zusammenfassung :
MPU (FS Entzug wg. Alkohol ) bis auf Reaktionstest geschafft bei AVUS .
Dann FVB - 2x wegen Nervosität , Prüfungsangst und dem ganzen durchgerasselt.
Irgendwie war der Fahrlehrer auch unsympathisch...
Fahrstunden vorher gemacht ,jedoch mit anderer Fahrschule als die von AVUS.
Lt.AVUS kann die FVB beliebig wiederholt werden (ist ja deren Umsatz !)
Jetzt macht die Führerscheinstelle komisch und ist der Meinung , sie bräuchten eine Rechtsgrundlage
für eine weitere Wiederholung. Gibt es da was ?
Habe im Netz nichts gefunden, außer die Aussage "ja geht beliebig oft "aber ohne Nennung der Quelle o.ä.
Gruß
Jürgen
Probezeit
Hallo, liebes Forum
Ich schreibe heute wegen meinem Sohn, der denkt dass er noch glimpflich davongekommen ist, doch ich bin da etwas anderer Meinung😬
Zu den Vorfällen (beide in der Probezeit)
Oktober 2022 verursachte er einen Auffahrunfall
Gegnerauto hatte nur Kratzer, sein Audi war schlechter weggekommen
Ein paar Euro Strafe bezahlt, von der Führerscheinstelle kam bis Januar nix
Januar 2023: ohne Gegeneinwirkung bei Glatteis auf Sommerreifen gegen Leitplanke
Auto Schrott
50 Strafe
Von der Führerscheinstelle kam bis heute nix
Alkohol oder Drogen spielten keine Rolle
Mein Sohn denkt nun da passiert nix mehr, neues Auto ist da (Vollkasko hat auch bezahlt)
Meine Fragen: ist es normal, dass Konsequenzen so lange dauern? Und was kommt normalerweise auf ihn zu? Ist der 2. Fall ein A-Verstoss?
Lg Grübel
Als Fußgänger Fahrrad geschoben - Polizeikontrolle Alkohol
Hallo liebe Forenmitglieder,
Person B möchte über einen Vorfall berichten und würde sich freuen, wenn sie hierzu von Fachkundigen eine Einschätzung zu den evtl. möglichen Konsequenzen erhalten könnte.
Allgemeine Infos:
Name: Person B
Alter: Anfang 30
Bisherige Vergehen: Einmal Parkscheibe vergessen, einmal mit ca. 10 km/h zu schnell geblitzt
Sonstiges: Berufstätig, keine Auffälligkeiten
Nehmen wir an, Person B war an Christi Himmelfahrt mit Freunden unterwegs. Sie fuhren mit Ihren Fahrrädern zu einer Lokalität und tranken dort einige Bier.
Da es an diesem Abend scheinbar eine körperliche Auseinandersetzung gab (Person B und Freunde absolut unbeteiligt) wurde die Veranstaltung in der Lokalität gegen Abend von der Polizei aufgelöst und alle Personen erhielten einen Platzverweis.
Person B wollte nun den Heimweg antreten (ca. 2 km), dies allerdings zu Fuß, da er sich nicht sicher war ob er noch Fahrrad Fahren dürfte. Er schloss sein Fahrrad los und schob dies an den Beamten vorbei.
Zu keiner Zeit versuchte Person B zu fahren. Dummerweise fragte Person B die Beamten was sie hier eigentlich machen würden und wieso die Veranstaltung aufgelöst wurde, war aber höflich zu den Beamten.
Die Beamten Fragten Person B ob er noch fahren könne. Person B antwortete, dass Sie sich nicht sicher sei und daher den gesamten Heimweg zu Fuß gehen wolle.
Die Beamten sagten das wäre kein Problem, Person B könne freiwillig einen Atemalkoholtest durchführen.
Person B willigte ein, die Beamten ließen Person B ein einziges mal in das mobile Testgerät pusten. Person B trank unmittelbar davor noch Bier, eine Wartezeit oder ein zweiter Atemalkoholtest erfolgte nicht.
Hierbei zeigte sich ein Wert von ca. 1,7 Promille.
Die Beamten wiesen Person B darauf hin, dass Sie in diesem Zustand nicht fahren dürfe und nahmen seine Personalien auf bzw. überprüften diese.
Des weiteren wurde Person B die Luft von den Fahrradreifen abgelassen. Berson B diskutierte einige Zeit mit den Beamten über diese Maßnahme, da er ohnehin den gesamten Heimweg zu Fuß antreten wolle.
Die Beamten teilten Person B mit, dass Sie das Fahrrad sonst beschlagnahmen müssten, und die Vorgehensweise mit abgelassener Luft einfacher wäre.
Person B wurde der Platzverweis ausgesprochen und darauf hingewiesen dass die Beamten eine Bodycam aktiviert haben.
Person B ließ sich die Namen der beamten nennen, trat den Heimweg zu Fuß an und schob sein Fahrrad auch die gesamte Stecke zu fuß.
Person B wurde nicht belehrt und es wurde Person B keine Ordnungswiedrigkeit oder Straftat vorgeworfen.
Person B rief am übernächsten Tag bei der Dienststelle der Polizei an und erfragte, wann die betreffenden Beamten zu erreichen wären, da er sich dafür entschuldigen möchte mit den Beamten diskutiert zu haben und Person B dies ernsthaft peinlich ist.
Laut der Dienststelle wäre dies nicht notwendig, es wurde aber ein Zeitrahmen genannt, zu der Person B die Beamten telefonisch erreichen könne und dies dennoch tun könne.
Person B hat zu dem Sachverhalt folgende Fragen:[b]
Drohen Person B eventuell Konsequenzen zu dem Vorfall?
Wie Wahrscheinlich ist es, dass die Beamten den Vorfall an die Führerscheinstelle melden, obwohl Person B zu Fuß unterwegs war.
Wie Wahrscheinlich ist es in diesem Fall, dass Person B Post von der Führerscheinstelle erhält, obwohl er vorher nicht auffällig war.
Lohnt es sich bei den Beamten zu entschuldigen, oder weckt Person B damit nur "schlafende Hunde", auch wenn Person B sich wirklich aufrichtig entschuldigen will?
Lohnt es sich den Beamten zu Fragen, ob eine Meldung an die Führerscheinstelle getätigt wurde und weitere Konsequenzen drohen?
Haben die Beamten Person B wohlmöglich einen großen gefallen getan, indem Sie Person B einfach nach Hause gehen ließen?
[/b]
Person B würde sich freuen, wenn hier jemand Fachkundiges seine Meinung bzw. Einschätzung hierzu äussern könnte.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Person B
Haaranalyse THC
Hallo,
vorab schonmal lieben dank für ihre hilfreiche Antwort.
ich musste (17.05.23) eine Haarprobe abgeben welche auf THC getestet werden soll. 5,6cm haare wurden mir genommen. meine frage, ich habe am 22, 25+26 november jeweils 1 Joint geraucht (menge insgeamt 0,7g ca) ist dies in den Haaren noch nachweisbar??
Polizeikelle hinter Windschutzscheibe gegen Knöllchen
Hallo,
so etwas hatte ich sogar schon mal in meiner Heimatstadt gesehen.
Ein Pkw parkte auf dem Gehsteig, behindernd, die ganze Nacht lang.
Doch hinter der Windschutzscheibe lag eine Polizeikelle bzw. Winkerkelle.
Somit dachte jede/r Vorbeigehende, dass alles seine Richtigkeit hat.
"Aha, eben ein Zivilfahrzeug der Polizei. Dann darf der wohl so stehen".
Die Idee fand ich klasse, und dachte mir, so etwas könnte ich doch auch mal machen.
Bild-Zeitung: Polizeikelle hinter Scheibe
Was meint ihr: Hätte so etwas Konsiquenzen, wenn man dabei erwischt wird?
nach Mpu geblitzt
Hallo liebe verkehr portal freunde.
Ich habe meine Führerschein nach positive Mp anfang April zurück bekommen.Führerschein habe ich seit 2011 also keine rest probezeit, aber heute würde ich im Autobahn mit 154km geblitzt und erlaubt war 120. Was kommt auf mich zu?
Danke für eure hilfe im voraus
Liebe Grüße fabio