Führerscheinakte Löschung von Einträgen vor Frist möglich?
Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich der gespeicherten Daten in der Führerscheinakte:
Ist es möglich, diese Daten vor Ablauf der regulären Speicherfrist auf Antrag löschen zu lassen zum Beispiel unter Berufung auf bestimmte Gründe (z. B. Datenschutz/GDPR)?
Kurz zu meiner Situation:
Im Jahr 2018 wurde ich mit über 1,7 Alkohol im Blut beim Fahren erwischt. Mein ausländischer EU-Führerschein wurde daraufhin vom Gericht für ein Jahr entzogen. Nach Ablauf der Sperrfrist habe ich 2019 einen Antrag auf Anerkennung meines ausländischen Führerscheins gestellt. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte daraufhin ein MPU-Gutachten. Ich habe mich später jedoch entschieden, den Antrag zurückzuziehen.
Heute habe ich eine Kopie meiner Führerscheinakte erhalten. Darin befinden sich unter anderem:
Der Schriftverkehr zwischen der Führerscheinstelle und dem KBA, inklusive der Information, dass ich aktuell 3 Punkte für die Tat aus dem Jahr 2018 habe,
Das Gerichtsurteil von 2018,
Korrespondenz zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Führerscheinstelle bezüglich der Tat,
Mein Anerkennungsantrag von 2019,
Die Aufforderung zur MPU durch die Führerscheinstelle,
Mein Rückzug des Antrags aus dem Jahr 2020,
Kopien meines Führerscheins und Ausweises,
Mein bisheriger Schriftverkehr mit der Behörde.
Meine Fragen dazu:
Muss in der Akte explizit stehen, dass ich ein MPU-Gutachten vorlegen muss, um in Deutschland wieder fahren zu dürfen oder gilt das nur, wenn ich erneut einen Antrag auf Anerkennung stelle? Denn außer dem Schreiben aus dem Jahr 2019 finde ich nichts Aktuelles zum MPU.
Können bestimmte Inhalte der Akte auf Antrag gelöscht werden (z. B. durch Berufung auf die DSGVO), oder ist das grundsätzlich nicht möglich?
Falls eine Löschung nicht möglich ist wann werden diese Einträge regulär aus der Akte gelöscht?
Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Antwort!
Anforderung an die Begründung für die Nichtfreigabe einer Einbahn
Anforderung an die Begründung für die Nichtfreigabe einer Einbahn für gegenläufigen Radverkehr
Einbahnstraßen sollen in der Regel für gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden, wenn diese bestimmte in der VwV gelisteten Kriterien erfüllen.
Welche Anforderungen sind an die Begründung eines solchen Verwaltungsaktes zu stellen, insbesondere wenn die Freigabe abgelehnt wird?
Wir haben nämlich öfters das Problem, daß diese Frage in einer Bezirksvertretung (Stadtteilparlament) politisch, das heißt mit sachfremden Argumenten, entschieden wird. In der amtlichen Begründung steht dann (vermutlich): Freigabe wurde von der BV xy abgelehnt.
Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein politisches Gremium in einer kommunalen Satzung dafür zuständig Beschlüsse innerhalb des behördlichen Ermessens faßt. Hier macht die zuständige StrVB macht von ihrem Ermessen letztlich gar keinen (sachlichen) Gebrauch.
Ist eine solche Entscheidung nicht gerichtlich angreifbar?
Mehrere Zusatzzeichen und Park-Zone
Folgende verwirrende Schilderkombination:
"Park-Zone"
Zz "Parkscheibe 2h"
Zz "werktags 8 - 19 Uhr"
Zz "Bewohner mit Parkausweis frei"
Darf ich am Feiertag dort als Nicht-Anwohner den ganzen Tag stehen?
Ich interpretiere das Schild so, dass an einem Feier-/Sonntag
die P-Zone nicht "gilt" und damit nicht die Beschränkung , dass nur Anwohner dort ohne Parkscheibe parken dürfen
Positive Eignungsfeststellung durch Strafgericht bei Alkoholkranken
Wenn man mal denkt, man hat schon wieder alles gesehen, kommt sowas: Alkoholkranker Angeklagter fährt mit 1,7 Promille Auto, Landgericht gibt Fahrerlaubnis in der Berufung zurück und schreibt zugleich positive Kraftfahreignung in schriftliches Urteil. Aus den Gründen:
Zitat
Dem Angeklagten war nicht die Fahrerlaubnis zu entziehen und sein Führerschein war nicht einzuziehen. Zwar hat dieser sich durch die Tat am xy.09.23 als charakterlich ungeeignet im Sinne des § 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB erwiesen, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen. Jedoch war von der Maßregel in diesem Urteil abzusehen weil nicht festgestellt werden konnte, dass die charakterliche Ungeeignetheit des Ang. noch fortbesteht. Dies gilt trotz der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB. Auch in den Fällen es § 69 Abs 2 StGB ist stets zu prüfen, ob der Maßregelzweck durch vorläufige Maßnahmen wie die Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins oder durch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung erreicht und damit die sich aus der Tat ergebene Ungeeignetheit weggefallen ist.
Hierbei darf allerdings nicht schematisch in der Form einer Art "Anrechnung" verfahren werden; allein der Zeitablauf rechtfertigt auch dann ohne Weiteres nicht die Annahme, dass der ursprüngliche Eignungsmangel beseitigt ist, wenn der Täter aufgrund der genannten vorläufigen Maßnahmen während dieser Zeit rechtlich gehindert ist, ein Kraftfahrzeug zu führen (Hentschel-Heinegg in MüKO-StGB, 2020 zu § 69 Rn. 78). [Anm: Soweit, so einleuchtend]. Bedenken generell allein durch Zeitablauf nunmehr von einer wiederhergestellten Fahreignung auszugehen ergeben sich in den Alkoholfällen nämlich auch aus den Regelungen in den §§11, 13 S. 1 FeV. Denn, wenn eine FEB wegen Vorliegens eines der Gründe des §13 FeV gehindert wäre, ohne Einholung eines äG oder MPU-Gutachtens die FE zu erteilen (etwas mehr als 1,6 Prom. BAK, vgl§13 S. 1 Nr. 2 Lit c FeV), so wird auch das Strafgericht gehindert sein, den Ang. infolge bloßen Zeitablaufes für wieder geeignet zu halten (vgl, Niehaus in Burmann/Hess/Jahnke Straßenverkehrsrecht, 2024 zu §69 Rn. 37 mwN). Vielmehr sind die Wirkungen der vorläufigen Maßnahme und ihrer Dauer im Rahmen der für die Ungeeignetheitsprognose erforderlichen Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit zu berücksichtigen.
Nur wenn der Täter zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits in seiner charakterlichen Einstellung, die den urprünglichen Eignungsmangel begründet hat, bereits so nachhaltig beeinflusst ist , dass weitere Gefährdungen des StrV von ihm nicht zu erwarten sind, ist der Maßregelzweck erreicht. Insoweit sind bei der Prüfung der Frage, ob der ursprüngliche Eignungsmangel zu diesem Zeitpunkt bereits weggefallen ist, in den Regelfällen des § 69 Abs. 2 StGB keine strengeren Anforderungen zu stellen. Auch bei Vorliegen eines Regelfalls darf die Maßregel nur angeordnet werden, wenn der ursprünglich Eignungsmangel noch zum Zeitpunkt der Entscheidung fortbesteht (Hentschel-Heinegg a.a.O. Rn. 78)
Im vorliegendem Fall ist die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass der ursprüngliche Eignungsmangel des Ang. bereits weggefallen ist. Der Führerschein des Ang. ist seit dem [Mitte März 2024] sichergestellt, eine angemessene Sperrfrist wäre zur Überzeugung des AG und der Kammer bereits Mitte März 2025 abgelaufen und der Ang. hat durch sein Nachtatverhalten (Anm des Verf: Alkohloltherapie sechs Monate lang stationär in Träger der DRV/Krankenkasse, AN Screening fünfzehn Monate, staatliche Suchtberatungsstelle Nachsorge) gezeigt, dass seine aus der Tat folgende, damalige charakterliche Ungeeignetheit im maßgeblichen Zeitpunkt der BerHV behoben ist. Aus diesem Grund war auch die Mindestsperrfrist [...] nicht anzuordnen.
Aus LG Regensburg 3 NBs 408 Js 4639/24
Im Ergebnis: Saubere Sache. Urteil ist aufgrund Rechtsmittelverzichts von Ang und StA direkt im Anschluss an HV rechtskräftig. Wäre mir nämlich nicht so sicher, ob das BayObLG das nicht kassiert hätte. Zeigt aber auch, wie steinig dieser Weg ist. Da kann man es auch mit dem Strafbefehl auf sich bewenden lassen und die MPU ablegen. Hat 18 Monate seit der TF gedauert. Kosten der Berufung zahlt die Staatskasse. Insofern maximal bestes Ergebnis für den Ang.
Straßensperrung für Zweiräder in T30 Zone
Hier in der Umgebung ist eine Unterführung jetzt für Zweiräder wegen Fahrbahnschäden gesperrt worden. Leider konnte ich wegen Gegenlicht keine Aufnahmen der Sperrung mit VZ250 ZZ PkW frei und der schon länger bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h VZ274-10 machen, deshalb vorerst nur Streetview. (Das VZ 254 ist eine überflüssige extra Beschilderung des Gehwegs).
Die Begründung halte ich nicht für besonders tragfähig, die Gemeinde will wohl Unfallhaftung vermeiden. Der Bodenbelag ist wie bei Streetview sichtbar. Die Steine sind locker und klackern beim Überfahren. Ob es schon Unfälle und Stürze gab, weiß ich nicht. Ein paar Fragen dazu: (1) Hätte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg? (2) Ist die Beschilderung mit VZ250 und ZZ ausreichend (VZ 254 fehlen) insbesondere angesichts des üblichen schlampigen Umgangs mit diesen Schildern und der Einschränkungen ihrer Wirkung gemäß §MSDWGI oder anders: Woran erkennt man, dass §MSDWGI hier nicht gilt? (3) Haftung des Radfahrers bei Alleinunfällen und Unfällen mit PkW
PS Die "Umleitung" für Radfahrer ist auch nicht wirklich viel besser etwas breiter aber deutlich steiler als der Fußweg der gesperrten Unterführung
Autoschrott zweiter Teil, auf öffentlichen Strassen...
Wir hatten mal einen kleinen Ersatzwagen bei einer Transporterwerkstatt stehen, weil das Ding mal überdrüssig wurde und eh immer rumspon mit der Wegfahrsperre, hat es mein Chef an einen Mechaniker ohne Kaufvertrag günstig verkauft. Dieser
Mechaniker hat es dann wohl wieder an jemand anderen ohne Kaufvertrag mitgegeben. Der hat es wohl dann irgendwo im öffentlichen Strassenverkehr geparkt und ist abgedampft. Das war dann vor 6 Jahren. Jetzt kommt das KVR mit der Abschleppung
und den Verwahrkosten. Aber für 6 Jahre ? Vermutlich klebte dort eine Umweltplakete mit alten Kennzeichen drin. Chef gat es gleich einen Anwalt weiter geleitet....
Aber seit 2019 klingt schon heftig, weitere Daten habe ich nicht.
Gruß
e-Scooter 0,8 Promille MPU oder nicht?
Hallo zusammen,
Ich wurde in Juli/24 mit dem e-Scooter in einer abends in allgemeinen Verkehrskontrolle rausgezogen (Ersttäter). Anschließend 1.6 gepustet und 3h später wurde mir Blut auf der Wache abgenommen. Das Ergebnis waren 0,82 BAK. FE-Entzug durch Gericht kam in November 24. Strafbefehl mit 50 TS und 9 Monate Sperre (Begründung: ich sei so alkoholisiert worden und beinahe gestürzt) kam Januar 25. Kontrolle durch Arzt ergab meines Wissens nach keine Auffälligkeiten. Laut Polizisten soll ich jedoch Ausfallerscheinungen gehabt haben (ich weiß nicht ob sie es protokolliert haben). Führerscheinantrag erfolgte Anfang März 25 und seitdem habe ich von der FE nichts mehr gehört.
Bis jetzt weiß ich nicht ob ich zur einer MPU muss oder nicht. Ich nehme, dass meine Anfragen bei der FST ignoriert werden und wollte hier nachfragen, wie realistisch eine MPU ist.
Danke im Voraus!
Zeugenfragebogen ohne Foto
Guten Abend!
Frau A hat einen Zeugenfragebogen - "Eilsache zur Ordnungswidrigkeitenanzeige" erhalten.
Vorgeworfen wird die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts (30 km/h) um 8 km/h.
Soweit ja nicht schlimm. Es wird auch ein Verwarngeld iHv 30 Euro angeboten.
Das "Beweismittel: Foto" wurde interessanterweise nicht mitgeschickt. Frau A fragt sich nun, wie sie sich erinnern soll, wer ihr KFZ vor dreieinhalb Wochen (so lange ist der Verstoß her, Brief kam erst jetzt) gefahren hat.
Könnte sein, dass es Herr A war und dass Frau A daneben saß. Aber wer merkt sich das schon über längere Zeit?
30 Euro sind kein Ding. Aber Frau A fragt sich, was dahinter steckt, dass kein Foto mit kam.
Ideen?
Viele Grüße!
Lizzy
Baustelle und Fahrt in Gegenrichtung eines gelben Pfeiles
Moin zusammen,
gegeben diese Kreuzung:
Klick
Celle in NDS, Wilhelm-Heinichen-Ring Knoten mit der B3.
Aktuell ist in Nord-Süd-Richtung nur eine Spur frei, nämlich die ganz östliche im Bild.
Die Baustelle ist mit einer Ampel gesteuert.
Was passiert, wenn die Ampel ausfällt
Da sind nun gelben Pfeile aufgetragen, die nach Norden zeigen. Soweit so gut.
Wenn der Verkehr Richtung Norden läuft, passen die auch.
Läuft der Verkehr Richtung Süden, fährt man gegen den gelben Pfeil an. Erster Gedanke: Man ist hier falsch.
Das kann doch so nicht vorgesehen sein, oder?
Wie macht man das mit Bodenmalerei richtig, dass der nach Norden fahrende Verkehr dort nicht abbiegen darf?
Danke!
Fahrrad + 1,35 Promille
Hallo Gemeinde,
mein Vater wurde von der Polizei auf dem Fahrrad angehalten. Er hatte an seinem Fahrrad irgendwelche Aluminiumstangen transportiert, die wahrscheinlich etwas taumelten und der Polizei aufgefallen sind. Zusätzlich sagt er, dass er auf einem kurzen Abschnitt seine volle Geschwindigkeit noch gar nicht erreicht hatte, da er erst abgebogen ist und nach wenigen Metern die Straße eh überqueren wollte, um in einen Park reinzufahren. Bekanntlich schlingert man auf den ersten Metern eh, auch im komplett nüchternen Zustand. Manche mehr, manche weniger. Ich und er schätzen das so ein, dass diese ganzen Umstände dazu beigetragen haben, dass er in den Augen der Polizeibeamten schlingerte oder unsicher fuhr o.ä. Und deswegen angehalten wurde.
Er war kooperativ und ist freiwillig zur Blutentnahme mitgefahren. Er hatte 1,35 Promille Blutalkoholgehalt. Ein Test auf Fahrtüchtigkeit bzw. allgemeine Koordination wurde nicht unternommen. Nun ist der Fragebogen gekommen. Der Vorwurf lautet: "Sie führten ein Fahrrad im öffentlichen Straßenland, obwohl Sie durch die Beeinflussung alkoholischer Getränke verkehrsunsicher waren. §316 Abs. 1 StGB"
Der Führerschein wurde an dem Tattag zu Hause abgeholt und 4 Tage später wieder gebracht! Warum auch immer, es nicht per Post gesendet wurde.
Was sollte er auf dem Fragebogen angeben? Ist es überhaupt von relevant?
Ich bin der Meinung, dass man den Verstoß nicht zugeben sollte und die Situation so schildern sollte, wie oben, dass es vielleicht nur so vorkam, dass er unsicher fährt.
Für mich ist hier die Beweislage extrem dünn, es gibt doch nur die Aussage der Beamten, dass er verkehrsunsicher war. Mein Vater sagt auch, dass es vielleicht ein Bier zu viel war, er denn noch sicher fahren konnte. Komplett verboten ist Alkohol am Fahrrad ja erst ab 1,6 Promille.
Danke für eure erneute Hilfe.
MPU Vorbereitung | Trunkenheitsfahrt E-Scooter 1,33 Promille
Hallo,
ich habe jetzt hier so einiges gelesen und würde mich über eine Diskussion und Feedback zu meinem Fragebogen freuen.
Zu mir:
ich wurde in 08/24 bei Führen eines E-Scooters mit 1,33 Promille Alkohol im Blut kontrolliert. Meinen Strafbefehl habe ich in 02/25 erhalten mit einer Sperrfrist von 6 Monaten. Der Führerschein wurde mir schon in 01/25 vorläufig entzogen.
Meine Anordnung zur MPU in bekam ich in 06/25.
Ich habe mich nach einem Erstgespräch zusammen mit einem Verkehrspsychologen - im Falle einer MPU - noch vor dem Strafbefehl im Februar für die Maßkontrolliertes Trinken (3monatige Trinkpause mit anschließendem kontrollierten Trinken) entschieden, die ich auch konsequent durchführe. Tatsächlich hatte ich überlegt bis zur MPU abstinent zu bleiben, da es mir absolut nicht schwerfällt. Die Empfehlung meines Verkehrspsychologen, mit dem ich mich auf die MPU vorbereite, hat mir dennoch empfohlen, dass kontrollierte Trinken zu beginnen, um so bei der MPU darzustellen, dass ich stabil im Umgang mit Alkohol bin. Um diese Zeitspanne plausibel zu machen, plane ich die MPU in 11/25 oder 12/25 durchzuführen, anstatt wie geplant in 08/25.
Im folgenden mein Fragebogen. Fragen für die Zukunft habe ich schon mal beschrieben, so wie sie zum Zeitpunkt der MPU hoffentlich sein werden.
Frage Nr. 1: Warum sind Sie heute hier?
Ich bin heute hier, weil ich einen schwerwiegenden Fehler gemacht habe: Ich bin unter Alkoholeinfluss E-Scooter gefahren mit 1,33 Promille. Das war unverantwortlich und hätte schlimme Folgen haben können nicht nur für mich, sondern auch für andere. Ich will heute zeigen, dass ich verstanden habe, warum das gefährlich war, was mein Anteil daran war und wie ich in Zukunft Verantwortung übernehme, damit so etwas nie wieder vorkommt.
Frage Nr. 2: Schildern Sie den Tag Ihrer Alkoholfahrt aus Ihrer Sicht mit genauen Zeitangaben!
Die Alkoholfahrt ereignete sich in der Nacht auf Sonntag, den 11. August 2024. Ich war am Abend mit Freunden in der Stadt unterwegs, wir haben uns gegen 19 Uhr getroffen. Bis 0 Uhr habe ich in geselliger Runde Alkohol konsumiert. Ich habe dabei nicht aktiv mitgezählt, wie viele Getränke es waren.
Gegen 00:30 Uhr habe ich mich dazu entschieden, mit einem E-Scooter nach Hause zu fahren das war nur eine kurze Strecke durch die Innenstadt. Um 00:45 Uhr wurde ich von der Polizei angehalten. Es gab keine Ausfallerscheinungen, ich war ansprechbar und kooperativ. Vor Ort wurde ein Atemalkoholtest mit 1,15 Promille durchgeführt. Anschließend wurde ich zur Blutentnahme ins Krankenhaus gebracht, die um 01:47 Uhr erfolgte. Dort wurde ein Wert von 1,33 Promille festgestellt.
Ich weiß heute, dass diese Entscheidung falsch war unabhängig von der Fahrzeugart. Ich habe nicht erkannt, dass ich damit ein Risiko für mich und andere geschaffen habe.
Frage Nr. 3: Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken? (Sorte, Menge, Trinkzeit)
Ich habe an dem Abend ausschließlich Bier getrunken mit einem Volumen von 0,5 Liter pro Flasche und etwa 5 Vol% Alkoholgehalt. Die Trinkzeit lag zwischen 19 Uhr und 0 Uhr. Ich habe nicht aktiv mitgezählt, wie viele Flaschen ich getrunken habe.
Für die MPU habe ich deshalb mit Hilfe der Widmark-Formel rückgerechnet, welche Alkoholmenge meinem gemessenen Promillewert entspricht. Ich wiege ca. 85 kg, der Blutalkoholwert lag bei 1,33 Promille, die Blutentnahme erfolgte 1,75 Stunden nach Trinkende, und ich gehe von einem Abbauwert von 0,1 pro Stunde aus.
Daraus ergibt sich ein Wert von etwa 87 g reinem Alkohol, was rund 6,5 bis 7 Flaschen Bier à 0,5 l entspricht. Diese Rückrechnung zeigt mir sehr deutlich, dass ich den Überblick über meinen Konsum verloren hatte was heute für mich ein klarer Warnhinweis ist.
Frage Nr. 4: Wie viele Kilometer sind Sie gefahren, bis Sie aufgefallen sind, und wie viele wollten Sie insgesamt fahren?
Ich bin an dem Abend insgesamt etwa 2,5 Kilometer mit dem E-Scooter gefahren. Angehalten wurde ich nur etwa 200 Meter vor meiner Haustür also fast am Ziel. Die Kontrolle erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle, nicht weil ich auffällig gefahren wäre. Die Polizei teilte mir mit, dass ich durch nichts Spezifisches aufgefallen sei es war eine routinemäßige Überprüfung.
Frage Nr. 5: Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
Ja, ich hatte zu dem Zeitpunkt tatsächlich das Gefühl, noch sicher fahren zu können. Ich fühlte mich körperlich stabil, hatte keine Ausfallerscheinungen wie Schwanken oder Verwaschenheit beim Sprechen. Das hat mich in falscher Sicherheit gewiegt.
Rückblickend weiß ich aber, dass das nichts mit tatsächlicher Fahrtüchtigkeit zu tun hatte. Die Wirkung von Alkohol auf Reaktionszeit, Urteilsvermögen und Risikoeinschätzung wird gerade in solchen Momenten unterschätzt auch von mir. Ich habe völlig falsch eingeschätzt, was 67 Bier wirklich bedeuten. Das war ein klarer Denkfehler und ist für mich heute ein Warnsignal: Wenn ich überhaupt Zweifel habe, ob ich noch fahren sollte, ist es längst zu spät.
Frage Nr. 6: Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?
Ich hatte an dem Abend ursprünglich nicht geplant, selbst noch irgendein Fahrzeug zu nutzen auch keinen E-Scooter. Ich war mit Freunden unterwegs, wir waren in der Stadt, und ich bin davon ausgegangen, dass ich danach einfach zu Fuß nach Hause gehe.
Erst gegen Ende des Abends, auf dem Heimweg, war ich müde und erschöpft. Da kam mir die Idee, spontan über die App nach einem E-Scooter zu schauen. Ich habe dann gesehen, dass einer in der Nähe verfügbar war und ihn genommen ohne in dem Moment wirklich darüber nachzudenken, ob das in meinem Zustand in Ordnung ist. Ich habe meine Leistungsfähigkeit überschätzt und den Ernst der Lage unterschätzt.
Ich sehe heute sehr klar, dass ich damals keine bewusste Entscheidung getroffen habe, wie ich sicher und verantwortungsvoll nach Hause komme. Ich habe einfach den einfachsten Weg gewählt und das war ein schwerer Fehler.
Frage Nr. 7: Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind Sie aufgefallen?
Nein, ich bin vor diesem Vorfall nie im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss aufgefallen. Es gab auch keine früheren polizeilichen Maßnahmen, Verwarnungen oder Anzeigen im Zusammenhang mit Alkohol und Verkehr.
Ich war mir durchaus bewusst, dass man betrunken nicht Auto fahren darf, und habe das bisher auch immer konsequent vermieden. Umso mehr war es für mich rückblickend erschreckend, wie leichtfertig ich beim Thema E-Scooter reagiert habe obwohl es sich juristisch und sicherheitstechnisch nicht unterscheidet.
Frage Nr. 8: Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen, ohne aufzufallen, und was folgern Sie daraus?
Ich kann mich an eine einzige Situation erinnern, in der ich unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt habe, ohne dass es zu einer Kontrolle kam. Das war vor einigen Jahren: Ich hatte am Abend zwei Bier getrunken in einem zeitlichen Abstand von etwa ein bis zwei Stunden als meine damalige Freundin mich anrief und dringend abgeholt werden musste.
Ich erinnere mich an einen einzigen konkreten Vorfall, der etwa sieben Jahre zurückliegt ungefähr drei Jahre nach meinem Führerscheinerwerb. Ich war abends mit einem Freund in einer Kneipe, wir hatten jeder zwei Bier getrunken. Während des zweiten Biers rief mich meine damalige Freundin an sie musste dringend abgeholt werden.
Ich habe damals nicht lange überlegt, mich ins Auto gesetzt und sie geholt. Während der Fahrt merkte ich aber, dass ich angespannter und unkonzentrierter war als sonst. Ich fühlte mich nicht wie gewohnt sicher. Das war für mich ein Schlüsselmoment, auch wenn es keine Kontrolle oder Konsequenzen gab.
Diese Erfahrung hat mich stark geprägt: Ich habe danach sehr bewusst darauf geachtet, entweder gar nichts zu trinken oder nur in Situationen, in denen ich ganz sicher nicht mehr fahren muss. Zum Beispiel: Wenn ich wusste, ich werde auf einer Feier noch fahren, habe ich wenn überhaupt gleich zu Beginn ein Bier getrunken, damit bis zur Heimfahrt mehrere Stunden vergehen.
Aus heutiger Sicht weiß ich, dass selbst diese Strategie unsicher war. Ich hätte das Risiko nicht eingehen dürfen und bin froh, dass damals nichts passiert ist. Heute gehe ich keinerlei Risiko mehr ein: Wenn ich fahre, trinke ich nicht. Punkt.
Frage Nr. 9: Wann haben Sie das erste Mal von Alkohol gehört und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen? (Allererste Erinnerung und erster Konsum)
Mit Alkohol in Kontakt gekommen bin ich sehr früh wahrscheinlich schon im Grundschulalter. In meinem Elternhaus wurde regelmäßig Alkohol konsumiert, meist Bier oder Wein zum Abendessen oder beim Fernsehen. Es war gesellschaftlich ganz normal ich habe also schon als Kind wahrgenommen, dass Alkohol zu bestimmten Situationen dazugehörte. Ein genaues Alter, wann ich zum ersten Mal bewusst davon gehört habe, kann ich nicht nennen aber es war ganz klar Teil des Alltags.
Den ersten eigenen Konsum hatte ich im Alter von etwa 13 oder 14 Jahren. Das war nach der Schule, mit Freunden auf dem Heimweg. Wir haben ein Bier geteilt, einfach aus Neugier und Gruppendynamik. Damals war mir nicht bewusst, welche Risiken Alkohol mit sich bringt es war eher ein Versuch, dazuzugehören und sich erwachsen zu fühlen.
Frage Nr. 10: Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich Ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?
Ja, ich habe in der Vergangenheit regelmäßig Alkohol getrunken allerdings in sehr unterschiedlichen Ausprägungen, die sich über die Jahre deutlich verändert haben.
In meiner Jugendzeit (ab etwa 13/14 Jahren) hatte ich erste Erfahrungen mit Alkohol, wie viele in dem Alter das war selten und stark an Gruppenerlebnisse gekoppelt.
Zwischen 18 und Mitte 20 war Alkohol ein fester Bestandteil meines sozialen Lebens. Ich war viel unterwegs, habe in größeren Freundeskreisen regelmäßig gefeiert meist am Wochenende. Da gehörte das Trinken einfach dazu. Ich würde sagen, ich habe in dieser Zeit regelmäßig, also fast jedes Wochenende, größere Mengen konsumiert oft ohne mir groß Gedanken darüber zu machen.
Mit Beginn des Berufslebens wurde das insgesamt deutlich weniger. Es kam noch vor, dass ich nach Feierabend etwas getrunken habe, aber nicht regelmäßig. Der Konsum wurde seltener, dafür war er immer noch Teil von besonderen Anlässen.
Seit ich Vater geworden bin (vor etwa drei Jahren), hat sich mein Umgang mit Alkohol nochmals deutlich verändert. Mir war wichtig, am nächsten Tag fit und präsent für meine Tochter zu sein Alkohol passt da nicht mehr einfach so rein. Ich habe mein Verhalten hinterfragt und beobachtet, wo Alkohol noch Platz in meinem Leben hat. In der Konsequenz habe ich meine Trinkgewohnheiten stark eingeschränkt.
Der Vorfall im August 2024 war ein Wendepunkt. Ich habe erkannt, dass ich meinen Alkoholkonsum zwar reduziert, aber noch nicht ausreichend kontrolliert habe. Seitdem gehe ich das Thema gezielt an und habe mich in der MPU-Vorbereitung auch mit dem Konzept des kontrollierten Trinkens auseinandergesetzt mit klaren Regeln, Mengenbeschränkungen und festen Anlässen. Eine Alltagsrolle spielt Alkohol für mich nicht mehr.
Frage Nr. 11: Beschreiben Sie die Entwicklung Ihrer Trinkgewohnheit bis zum Tag der Trunkenheitsfahrt.
Ich kann meine Trinkgewohnheiten in sechs Phasen unterteilen, die jeweils unterschiedliche Mengen, Häufigkeiten und Motive hatten:
Phase 1 (13/1416): Erste Erfahrungen mit Alkohol hatte ich im Freundeskreis nach der Schule selten mal ein Bier (0,5 l) am Nachmittag. Auf Dorffesten oder ähnlichen Anlässen habe ich gelegentlich bis zu 5 Bier über einen ganzen Abend verteilt getrunken, aber das kam nur alle paar Monate vor.
Phase 2 (1619): In dieser Phase habe ich fast jedes Wochenende Alkohol konsumiert, meist mit Freunden. HIer trank ich typischerweise 5-6 Bier, gelegentlich kamen auch kleine Gläser Likör dazu. Es waren also durchschnittlich 68 alkoholische Getränke an einem Abend üblich. Unter der Woche wurde in der Regel nicht getrunken.
Phase 3 (1925 / Studium): Der Konsum war hier regelmäßig, besonders an Wochenenden, aber auch regelmäßig unter der Woche, z. B. bei Clubabenden oder WG-Partys. In Stoßzeiten habe ich an solchen Abenden bis zu **7-9 Getränke (Bier und 1-2 Schnäpse) **konsumiert. In Prüfungsphasen habe ich reduziert** getrunken**, was rückblickend eher leistungsorientiert war.
Phase 4 (2531 / Berufsleben): Hier wurde der Konsum ** seltener**, aber nicht durchgängig moderat. Am Wochenende habe ich noch regelmäßig Alkohol konsumiert, meist **5-6 Bier **, oft im privaten Rahmen. Es kam aber auch vor, dass ich unter der Woche mit meiner Freundin und einem Freund nach Feierabend 4-5 Bier in der Kneipe getrunken habe eigentlich auch jede Woche mindestens einmal. Die Mengen waren prinzipiell geringer als zu Studienzeiten, aber es fehlte eine bewusste Auseinandersetzung damit.
Phase 5 (ab 31 / Vatersein): Seit der Geburt meiner Tochter habe ich meinen Konsum nochmals stark zurückgefahren. Ich achte darauf, am nächsten Tag leistungsfähig zu sein, trinke nur noch bei sehr ausgewählten Anlässen, etwa zweimal im Monat, dann meist 2-4 Bier (je nach Länge des Abends). Es gab in der Zeit keine regelmäßigen Trinkmuster mehr eher spontane Einzelfälle. Zu bestimmten Anlässen verfiel ich aber auch hier in "alte Trinkmuster", bei denen auch mal mehr getrunken wurde z.B. Männertag oder Geburtstagsfeiern. Hier habe ich das aber auch vorher mit meiner Freundin besprochen.
Phase 6 (seit MPU-Vorbereitung): Nach dem Vorfall habe ich ab Februar 2025 (nach EInzug des Führerscheins, aber noch vor Strafbefehl) zunächst eine komplette Trinkpause eingelegt, um mein Verhalten zu reflektieren. Seitdem beschäftige ich mich intensiv mit dem Konzept des kontrollierten Trinkens mit klaren Regeln, festen Mengen und bewussten Entscheidungen. Ich führe aktuell ein Trinktagebuch, trinke sehr selten (bisher gar nicht mehr) und orientiere mich an der empfohlenen Maximalmenge von nicht mehr als 20 g Alkohol pro Tag an maximal ein bis zwei Tagen pro Woche das entspricht etwa 0,5 l Bier.
Frage Nr. 12: Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?
Ich habe überwiegend in geselligen Runden außerhalb meiner Wohnung getrunken also mit Freunden, Studienkollegen oder Arbeitskollegen, meist in WGs, Bars, auf Partys oder in Kneipen.
Zu Hause habe ich so gut wie nie Alkohol konsumiert. Wenn überhaupt, dann nur bei besonderen Gelegenheiten etwa wenn Freunde zu Besuch waren oder man gemeinsam einen Abend verbracht hat. Ich hatte auch nie größere Mengen Alkohol zu Hause vorrätig, und es war für mich nicht üblich, regelmäßig alleine oder zum Feierabend zu trinken. Ein klassisches Feierabendbier zu Hause war nicht Teil meiner Gewohnheiten.
In der Jugendzeit und im Studium war der Konsum stark mit sozialen Aktivitäten verknüpft da gehörte Alkohol einfach zum Abend dazu, sei es beim Vorglühen, auf WG-Partys oder im Club. Im Berufsleben waren es eher gelegentliche Treffen mit einem Freund oder meiner Partnerin z. B. in der Kneipe. Auch da war es eher die Situation, nicht der Alkohol an sich, der für mich im Mittelpunkt stand.
Rückblickend war mein Konsum also fast ausschließlich sozial motiviert. Ich habe nicht aus innerem Druck oder alleine konsumiert, sondern in Gesellschaft was mir heute auch hilft, Abstand davon zu gewinnen, weil ich sehe: Die sozialen Erlebnisse funktionieren auch ohne Alkohol.
Frage Nr. 13: Warum haben Sie getrunken? (Innere + äußere Motive)
-Rückblick auf meine Kindheit und innere Haltung und wie das mit Alkohol zu tun hat-
Ich war als Kind eher ruhig, unauffällig, zuverlässig. Hab funktioniert. Schule lief gut, Sport lief gut, ich war leistungsstark und hab eigentlich immer gemacht, was man von mir erwartet hat. Aber ich hab nie wirklich Anerkennung dafür bekommen. Kein wir sind stolz auf dich, kein Gefühl von: Du wirst gesehen, du bist wichtig auch ohne Leistung.
Das hat bei mir dazu geführt, dass ich irgendwann innerlich gesagt hab: Na gut, dann mach ich halt mein Ding. Ich hab gelernt, nichts einzufordern, keine Schwäche zu zeigen, nicht im Weg zu stehen.
Und genau das hat später meinen Umgang mit Alkohol geprägt. Ich hab nie getrunken, um etwas zu verdrängen sondern weil ich damit endlich mal nicht der angepasste, kontrollierte Typ sein musste. Alkohol hat mir den Raum gegeben, mehr ich selbst zu sein oder das, was ich gerne gezeigt hätte, wenn ichs nüchtern gekonnt hätte.
- Wie ich zum Alkohol stand und warum ich damals nichts ändern wollte-
Ich hab viel mit Freunden getrunken erst in der Schule, dann im Studium. Ich war kein Außenseiter, ich war mittendrin. Ich hab das Trinken nie hinterfragt, weil es dazugehört hat. Ich hab mich auch nie als Problemfall gesehen. Beruflich liefs, privat liefs also warum sollte ich an meinem Konsum etwas ändern?
Aber ich habe auch nie bewusst getrunken. Es war einfach ein Teil von allem. Ich hab mich nicht hingesetzt und überlegt, ob ich zwei oder fünf Bier trinke ich hab einfach mitgemacht. Und das ist genau der Punkt:
Ich hab nicht kontrolliert getrunken, weil ich nicht gelernt hatte, auf mein Gefühl zu hören. Ich war es gewohnt, nicht viel zu wollen, nicht aufzufallen, einfach durchzuziehen und beim Trinken lief das genauso.
Ich war nicht auffällig aber ich war auch nicht achtsam.
-Was Alkohol mit mir gemacht hat emotional betrachtet-
Alkohol hat mir geholfen, Seiten von mir zu zeigen, die sonst kaum rauskommen. Ich war witziger, lockerer, direkter, mutiger. Gerade beim Kontakt mit anderen, beim Kennenlernen, bei Nähe also genau da, wo ich mich nüchtern oft zurückhalte, weil ich nie gelernt hab, das offen zu zeigen.
Ich würde nicht sagen, dass ich dann jemand anders war aber es war halt eine überzeichnete Version von mir, eine lautere, freiere. Und die hat sich manchmal gut angefühlt, weil sie mir erlaubt hat, aus dieser stillen, angepassten Rolle auszubrechen, die ich mir über Jahre antrainiert hatte.
Aber es gab auch Momente, in denen ich übertrieben habe. Nicht oft aber wenns passiert ist, dann war da sofort Scham. Ich hatte dann das Gefühl, was kaputt gemacht zu haben. Und statt es zu klären, bin ich einfach gegangen still, ohne Abschied. Ich hab dann nicht bewusst entschieden, sondern bin aus der Situation geflüchtet. Auch das ist ein Muster aus meiner Kindheit: Lieber zurückziehen als zur Last fallen.
- Warum ich keine Grenzen gesetzt habe und was ich daraus gelernt habe-
Ich hab lange allein Verantwortung getragen also nur für mich selbst. Und so lange nichts eskaliert ist, war für mich auch kein Grund da, über meinen Konsum nachzudenken. Ich war leistungsfähig, im Job, in der Beziehung, überall.
Aber: Ich war nicht bewusst bei mir. Ich hab getrunken, ohne zu reflektieren. Nicht aus Gleichgültigkeit sondern, weil ichs nie gelernt hab.
Ich hab nie verstanden, dass es einen Unterschied gibt zwischen alles läuft und ich habs im Griff. Heute weiß ich: Nur weil nichts zusammenbricht, heißt das nicht, dass ich verantwortungsvoll handle.
Ich hab mich früher nie gefragt:
Warum trinke ich eigentlich gerade? Wie viel ist okay? Brauche ich das oder kann ichs lassen?
Diese Fragen stell ich mir heute. Früher hab ichs einfach laufen lassen.
Frage Nr. 14: Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach wenig und nach viel Alkoholgenuss bei sich beobachtet?
Die Wirkung von Alkohol auf mich war abhängig von Menge, Situation und meiner Verfassung an dem Tag. Ich kann das heute gut in zwei Bereiche unterscheiden: nach wenig Alkohol und nach viel Alkohol.
Nach wenig Alkohol (z. B. 2-3 Bier ):
fühlte ich mich lockerer, kontaktfreudiger und ein bisschen entspannter.
Ich wurde etwas gesprächiger, habe Hemmungen verloren vor allem in neuen sozialen Situationen.
Körperlich habe ich in der Regel keine direkten Effekte gespürt ich fühlte mich weiterhin voll belastbar und klar.
Rückblickend war das eine Phase, in der ich Alkohol oft genutzt habe, um schneller Anschluss zu finden, gerade im Studium oder bei unbekannten Gruppen.
Nach höherem Konsum (z. B. 5 oder mehr Bier, oder zusätzlich Schnäpse / Longdrinks):
merkte ich, dass ich weniger Kontrolle über mein Energielevel hatte ich wurde oft extrem müde, manchmal sogar schlagartig.
Ich hatte häufiger Konzentrationsprobleme, dachte langsamer, war manchmal verplant oder vergesslich.
Ich war eigentlich nie laut oder aggressiv, eher ruhig oder passiv, aber konnte mich manchmal schlecht abgrenzen z. B. Gespräche wurden ziellos, ich hab mich dann eher treiben lassen.
Gerade im späteren Verlauf des Abends kam es immer wieder vor, dass ich mich wortlos zurückgezogen habe oder einfach nach Hause gegangen bin ohne Abschied, ohne Erklärung. Das fiel auch Freunden auf.
Am nächsten Tag hatte ich nach viel Alkohol:
Kopfschmerzen, Motivationslosigkeit
oft ein Gefühl von verbraucht sein
Ich war oft emotional leer, gerade wenn zu viel getrunken wurde
Und vor allem: Ich habe mich geärgert. Darüber, dass ich wieder über die Grenze gegangen war, obwohl ich es besser wusste.
Frage Nr. 15: Gab es kritische Hinweise Anderer auf Ihren Alkoholkonsum und wie haben Sie darauf reagiert?
Ja, es gab im Laufe der Jahre vereinzelt kritische Hinweise wenn auch nie in aggressiver oder vorwurfsvoller Form. Meist waren es freundschaftlich gemeinte Bemerkungen, z. B.:
Du bist schon wieder einfach abgehauen.
Du warst gestern am Ende kaum noch ansprechbar.
Oder: Du weißt gar nicht mehr, was du gesagt hast, oder?
Diese Kommentare kamen meist am nächsten Tag oder im Nachhinein in Gesprächen. Ich habe das damals nicht als ernsthafte Kritik verstanden, sondern eher als blöde Sprüche unter Freunden was natürlich falsch war.
Rückblickend muss ich sagen: Ich habe sie ignoriert. Ich habe mir gedacht, war halt ein langer Abend, oder: Ich war einfach nur müde. Ich habe mich nicht wirklich gefragt, ob ich da eine Grenze überschritten hatte weder für mich noch für andere.
Erst durch die Auseinandersetzung mit dem MPU-Thema ist mir klar geworden, dass solche Hinweise frühzeitige Warnsignale waren nicht bösartig, sondern ehrlich. Heute sehe ich darin eine verpasste Chance, mein Verhalten früher zu reflektieren. Ich habe diese Hinweise nicht ernst genug genommen, weil ich mich nicht als jemand mit Alkoholproblem gesehen habe dabei waren es genau diese unscheinbaren Rückmeldungen, die mir hätten zeigen können, dass ich meinen Konsum nicht wirklich im Griff hatte.
Frage Nr. 16: Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Alkoholkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld?
Ehrlich gesagt hatte mein Alkoholkonsum über viele Jahre keine sichtbaren oder nachhaltigen negativen Auswirkungen auf mein Leben oder mein Umfeld jedenfalls nicht in dem Sinne, dass ich beruflich, sozial oder gesundheitlich eingeschränkt gewesen wäre.
Was allerdings regelmäßig vorkam, waren die typischen Kater-Folgen:
Kopfschmerzen, Trägheit, fehlende Motivation, vor allem am Folgetag.
Ich habe an solchen Tagen weniger geschafft, war schlechter gelaunt, teilweise auch reizbarer.
Ich war nie jemand, der wegen Alkohol Termine verpasst oder Verpflichtungen nicht eingehalten hat. Aber wenn ich ehrlich bin, habe ich auch nicht realisiert, wie sehr mich diese Nachwirkungen immer wieder aus dem Takt gebracht haben gerade am Wochenende. Rückblickend würde ich sagen, dass ich Zeit verschenkt habe: Tage, an denen ich für mich oder andere hätte da sein können, waren teilweise einfach verbrannt.
Für mein Umfeld hatte mein Konsum selten direkte Auswirkungen außer vielleicht, dass Freunde bemerkt haben, wie ich mich manchmal einfach wortlos verabschiedet habe oder am Ende eines Abends weggeknickt bin. Auch das wurde eher als schrullige Marotte gesehen, aber ich weiß heute, dass es ein Zeichen von Kontrollverlust war und kein neutraler Zustand.
Frage Nr. 17: Gab es in Ihrem bisherigen Leben frühere Zeiten, in denen Sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben? Wenn ja, nennen Sie bitte die Lebensabschnitte und mögliche Ursachen und Umstände dafür.
Ja, solche Phasen gab es eindeutig. Das habe ich bereits bei Frage 10 und 11 detailliert beschrieben.
Am meisten Alkohol habe ich in den Phasen 2 und 3 konsumiert also zwischen etwa 16 und 25 Jahren. Das war zunächst in der Schulzeit mit regelmäßigen Wochenendpartys (Phase 2) und dann verstärkt im Studium (Phase 3), wo Alkohol auch unter der Woche bei WG-Feiern oder in Clubs eine Rolle spielte.
Die Ursachen lagen vor allem im sozialen Umfeld: Man wollte dazugehören, Hemmungen abbauen, entspannen oder sich vom Lernstress ablenken. Der Konsum war selten bewusst gesteuert er gehörte einfach dazu.
Im Vergleich dazu trinke ich heute wesentlich seltener, bewusster und kontrollierter, aktuell sogar gar nicht da ich mich im Rahmen der MPU-Vorbereitung mit kontrolliertem Trinken auseinandersetze und reflektiert mit dem Thema umgehe.
Frage Nr. 18: Haben Sie jemals die Kontrolle über Ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?
Ja, es gab in der Vergangenheit einzelne Situationen, in denen ich die Kontrolle über meine Trinkmenge verloren habe vor allem an sehr langen Abenden mit viel Alkohol. Es kam vor, dass ich am nächsten Tag Erinnerungslücken hatte, z. B. nicht mehr wusste, wie ich nach Hause gekommen bin.
Früher habe ich das nicht ernst genommen, ich dachte: Das ist halt so, wenn man viel trinkt. Heute sehe ich das als ganz klaren Hinweis darauf, dass ich meine Grenzen nicht im Griff hatte und dass ich damals das Thema unterschätzt habe.
Ich hatte das Glück, dass nichts passiert ist aber ich weiß jetzt, dass schon diese Erinnerungslücken ein Warnsignal waren. Heute lasse ich es gar nicht mehr so weit kommen, weil ich mich an feste Regeln halte und mein Trinkverhalten reflektiere.
Frage Nr. 19: Haben Sie früher schon einmal oder öfter über einen längeren Zeitraum bewusst und mit Absicht völlig auf den Genuss von Alkohol verzichtet?
Ich habe früher nie wirklich über einen längeren Zeitraum bewusst und mit innerer Überzeugung auf Alkohol verzichtet.
Es gab zwar Phasen, in denen ich weniger getrunken habe z. B. in der Prüfungszeit im Studium oder wenn ich krank war aber das war eher zweckgebunden. Nicht, weil ich mein Trinkverhalten kritisch hinterfragt hätte.
Einmal habe ich mir vorgenommen, eine Pause einzulegen einfach, um zu sehen, ob ichs kann. Aber ohne äußeren Anlass und ohne echte Motivation war das schnell vorbei. Nach zwei Wochen habe ich bei einem geselligen Abend wieder mitgetrunken.
Das zeigt mir heute, wie wichtig die innere Haltung ist. Jetzt, nach dem Vorfall, ist der Unterschied deutlich: Ich will etwas verändern nicht um zu verzichten, sondern um Verantwortung zu übernehmen. Und das funktioniert, weil ich den Sinn und das Ziel dahinter sehe.
Frage Nr. 20: In welcher Kategorie eines alkoholtrinkenden Menschen haben Sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein?
Früher habe ich mich ehrlich gesagt nicht groß eingeordnet ich fand mein Trinkverhalten ganz normal. Mein Umfeld Freunde, Kommilitonen, Bekannte hat genauso viel oder mehr getrunken. Es war völlig selbstverständlich, dass man am Wochenende feiert, auf Festivals trinkt oder in Clubs unterwegs ist. Ich habe das nie als riskant empfunden.
Selbst später, mit etwas Abstand, habe ich noch gedacht: In der Jugend machen das doch alle. Ich habe mich also wohl irgendwo zwischen gesellig und normaler Konsument eingeordnet definitiv nicht als jemand mit Alkoholproblem.
Heute sehe ich das anders. Ich habe zwar nicht täglich oder heimlich getrunken, aber ich hatte keine echte Kontrolle über mein Konsumverhalten. Ich habe nicht darüber nachgedacht, wie viel ich trinke, wann es zu viel wird oder ob ich Alternativen habe. Rückblickend würde ich sagen: Ich habe Alkohol in bestimmten Situationen einfach laufen lassen, ohne Verantwortung dafür zu übernehmen. Wenn ich mich heute dabei beobachten würde, würde ich mir wahrscheinlich selber eine scheuern einfach weil ich so naiv und unreflektiert war.
Frage Nr. 21: Trinken Sie heute Alkohol? Wenn ja, was, wie viel und wie oft?
Ich habe vor etwa drei Monaten eine bewusste Trinkpause eingelegt, direkt nach dem Vorfall und der Auseinandersetzung mit der MPU-Thematik. In dieser Zeit habe ich mich intensiv mit meinem Konsumverhalten beschäftigt und mich entschieden, das Konzept des kontrollierten Trinkens umzusetzen anstatt völliger Abstinenz.
Aktuell trinke ich höchstens zwei Mal im Monat, und dann auch nur in kontrollierten Mengen konkret 1 bis maximal 2 Bier (jeweils 0,5 l) an einem Abend, z. B. beim Grillen mit Freunden oder einem geselligen Abend. Ich achte darauf, dass diese Abende nicht spontan entstehen, sondern vorher geplant sind. Wenn ich am nächsten Tag Verpflichtungen habe oder mobil sein muss, verzichte ich vollständig.
Ich führe derzeit auch ein Trinktagebuch, um für mich selbst nachvollziehbar zu dokumentieren, wann und wie viel ich trinke. So behalte ich die Kontrolle das war früher nicht der Fall.
Frage Nr. 23: Trinken Sie gelegentlich alkoholfreies Bier?
Ja, ich trinke gelegentlich alkoholfreies Bier vor allem bei Treffen mit Freunden oder wenn ich unterwegs bin. Ich mag den Geschmack von Bier grundsätzlich, und alkoholfreies Bier ist für mich eine gute Alternative, wenn ich bewusst keinen Alkohol trinken will.
Es geht mir dabei nicht um die Wirkung, sondern wirklich um den Geschmack und die Situation gerade weil ich z. B. süße Limonaden oder Säfte nicht besonders mag. Zu Hause trinke ich alkoholfreies Bier eigentlich gar nicht für mich ist das eher eine soziale Alternative, wenn andere z. B. zu einem Bier greifen.
Frage Nr. 24: Warum trinken Sie heute Alkohol/keinen Alkohol?
Ich habe mich nach dem Vorfall im August 2024 intensiv mit meinem Trinkverhalten auseinandergesetzt und dabei gemerkt, dass ich Alkohol in der Vergangenheit oft ungeplant und unreflektiert konsumiert habe einfach, weil es dazugehört hat. Das wollte ich so nicht mehr.
Ich habe mich deshalb entschieden, kontrolliertes Trinken umzusetzen, weil es zu meinem Lebensstil realistischer passt als eine völlige Abstinenz. Ich möchte nicht vollständig auf Alkohol verzichten, aber mein Konsum soll klar begrenzt, bewusst entschieden und jederzeit verantwortbar sein.
Heute trinke ich nur noch selten, in klar definierten Situationen (max. 2x im Monat), in geringer Menge, und mit dem Ziel, nicht über die Grenze zu gehen. Es geht mir also nicht mehr darum, locker zu werden, Hemmungen abzubauen oder abzuschalten, sondern um den Genuss in einem kontrollierten Rahmen ohne Risiko, ohne Selbsttäuschung.
Frage Nr. 25: Warum haben Sie das Trinken reduziert bzw. aufgegeben und warum nicht schon eher?
Ich habe mein Trinkverhalten reduziert, weil ich durch die Auseinandersetzung mit der MPU, dem Vorfall und meiner eigenen Geschichte erkannt habe, dass ich nie wirklich die Kontrolle über meinen Konsum hatte auch wenn ich das immer dachte.
Der Vorfall im August 2024 war für mich ein emotionaler Wendepunkt. Ich war erschrocken darüber, wie leicht ich mich in eine so klare Risikosituation bringen konnte und wie lange ich vorher vermeintlich vernünftig gehandelt hatte, ohne es tatsächlich zu reflektieren.
Ich habe erkannt, dass mein Konsum früher wenig bewusst war er war gewohnt, sozial akzeptiert, aber nie hinterfragt. Ich habe es nie als Problem gesehen, weil ich mich mit meinem Umfeld verglichen habe und da war ich nicht auffällig. Rückblickend war genau das der Fehler.
Warum ich nicht früher etwas geändert habe? Weil ich keinen Anlass gesehen habe, etwas zu ändern. Ich hatte keine äußeren Folgen keinen Jobverlust, keine Beziehungskrise, keine Diagnose. Und so habe ich mir selbst eingeredet: Das passt schon so.
Erst mit Abstand ist mir klar geworden: Ich habe Verantwortung verdrängt. Nicht aktiv, nicht böswillig sondern aus einer Art bequemer Selbstzufriedenheit heraus. Ich habe gelernt: Nur weil nichts passiert ist, heißt das nicht, dass man sicher unterwegs ist. Heute weiß ich: Verantwortung bedeutet, nicht auf äußere Schäden zu warten, sondern selbst rechtzeitig die Grenzen zu ziehen.
Frage Nr. 26: Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?
Die Umstellung fiel mir ehrlich gesagt erstaunlich leicht. Das hat mich selbst überrascht. Ich hatte vorher gedacht, dass es schwierig werden würde, weil Alkohol ja lange zu bestimmten Situationen einfach dazugehört hat.
Was mir dabei geholfen hat: Ich war innerlich überzeugt. Ich wusste, dass ich einen klaren Fehler gemacht habe und dass ich jetzt die Verantwortung übernehmen muss. Deshalb habe ich auch offen mit meinem Umfeld gesprochen: Ich habe Freunden und Familie direkt erzählt, was passiert ist, was ich daraus gelernt habe und was ich vorhabe.
Natürlich kamen dann auch mal Sprüche manche haben mich aufgezogen, weil ich plötzlich nur noch alkoholfrei unterwegs war oder nichts getrunken habe, obwohl es Anlass gab. Aber das hat mich nicht wirklich gestört. Ich hatte kein Problem damit, mich zu erklären, weil ich wusste, warum ich es mache. Ich wollte Veränderung, und das habe ich auch gezeigt.
Ich habe dabei gemerkt: Ich vermisse nichts. Ich bin genauso sozial, entspannt und Teil der Gruppe wie früher nur eben klarer im Kopf und am nächsten Tag fitter. Das Gefühl, bewusster zu handeln, ist für mich heute viel wertvoller als jedes Bier.
Frage Nr. 27: Wie wirkt sich Ihr geändertes Verhalten auf Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld aus?
Da ich vor der Umstellung keine massiven negativen Auswirkungen durch meinen Alkoholkonsum gespürt habe, war der Unterschied im Alltag nicht radikal. Ich war nie jemand, der Termine verpasst oder Verpflichtungen vernachlässigt hat.
Was sich aber deutlich verändert hat: Die Katertage sind weg. Früher habe ich nach langen Abenden oft den nächsten Tag auf der Couch verbracht nicht richtig fit, antriebslos, einfach leer. Heute nutze ich genau diese Zeit bewusst anders vor allem mit meiner Tochter. Ich bin wacher, geduldiger, aktiver und kann den Tag wirklich mit ihr gestalten, statt ihn zu verbrauchen.
Das ist keine spektakuläre Veränderung aber eine, die sich im Lebensgefühl deutlich bemerkbar macht. Es fühlt sich leichter und klarer an. Mein Umfeld hat das bisher nicht explizit kommentiert, aber ich merke selbst, dass ich präsenter und verlässlicher geworden bin besonders in der Familie.
Frage Nr. 28: Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?
Ich habe mir klare Regeln und Strukturen geschaffen, die mir helfen, mein Verhalten dauerhaft zu stabilisieren:
Ich orientiere mich am Konzept des kontrollierten Trinkens mit festen Mengen- und Anlasserlaubnissen: max. 2x im Monat, max. 2 Bier mehr nicht.
Ich plane Alkoholkonsum im Voraus spontane Ausnahmen gibt es nicht. Wenn ich merke, dass ein Anlass kippen könnte, bleibe ich lieber komplett alkoholfrei.
Ich führe ein Trinktagebuch, in dem ich ehrlich dokumentiere, wann ich wie viel getrunken habe. Das schafft Klarheit und Kontrolle.
Ich habe gelernt, soziale Situationen ohne Alkohol zu gestalten, und vermisse dabei auch nichts mehr. Das senkt mein Rückfallrisiko erheblich.
Außerdem hilft mir mein Rollenbewusstsein als Vater enorm. Ich will präsent, fit und zuverlässig sein das ist eine sehr starke Motivation. Ich weiß: Jeder Kontrollverlust würde direkt spürbare Folgen in meinem Familienalltag haben. Das will ich nicht und brauche ich auch nicht mehr.
Frage Nr. 29: Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?
Früher hätte ich auf belastende Situationen oft mit Alkohol reagiert zum Runterkommen, zum Abschalten oder einfach, um die Gedanken zu dämpfen. Heute bin ich in der Lage, solche Situationen anders zu bewältigen und das habe ich auch schon unter Beweis gestellt.
Ein konkretes Beispiel war eine extrem schwierige Zeit in meiner Beziehung: Meine Partnerin hat mich betrogen und zudem ohne mein Wissen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Das war für mich emotional sehr schwer zu verkraften ich war verletzt, wütend und völlig durcheinander.
Und trotzdem habe ich in dieser Zeit bewusst nicht zum Alkohol gegriffen obwohl es früher vielleicht genau so ein Moment gewesen wäre, in dem ich gesagt hätte: Ist doch jetzt auch egal. Stattdessen habe ich:
bewusst Ruhe gesucht,
mit engen Freunden gesprochen,
meine Gedanken aufgeschrieben und sortiert,
und mich sogar ganz aktiv mit Hilfe von KI-basierten Reflexionshilfen (wie dieser hier) auseinandergesetzt.
Das war für mich ein Beweis: Ich brauche Alkohol nicht mehr als Ventil. Ich habe heute andere, gesündere Wege, mit Emotionen umzugehen. Natürlich bin ich nicht unfehlbar aber ich weiß, dass ich heute frühzeitig merke, wenn etwas kippt, und ich gezielte Maßnahmen dagegen setzen kann. Und genau das gibt mir Sicherheit.
Frage Nr. 30: Wie wollen Sie in Zukunft das Trinken vom Fahren trennen?
Für mich ist die Regel ganz klar: Wenn ich trinke, fahre ich nicht egal ob Auto, E-Scooter oder Fahrrad. Ich treffe diese Entscheidung immer vorher, nicht spontan.
Wenn ich weiß, dass ich noch fahren muss oder könnte, bleibt Alkohol komplett tabu. Und wenn ich weiß, dass ich trinken möchte, dann plane ich die Heimfahrt im Vorfeld: Taxi, zu Fuß, oder ich bleibe bei Freunden.
Besonders nach meinem Vorfall mit dem E-Scooter ist mir klar geworden, wie gefährlich die spontane Entscheidung sein kann. Ich will nie wieder in eine solche Grauzone kommen.
Heute gebe ich mir selbst die Verantwortung: Ich kontrolliere nicht nur den Konsum sondern auch die Rahmenbedingungen drumherum. Und das fühlt sich viel sicherer an, für mich und für alle anderen im Verkehr.
Vielen Dank fürs Lesen und für eure Antworten!
Vorfahrt regelndes Zeichen?
#1 https://www.directupload.eu/file/d/8952/euijsg6y_png.htm
#2 https://www.directupload.eu/file/d/8952/sa8ktwre_png.htm
Vor über 10 Jahren wurde die Straße neu gemacht. 306 stehen vor den jeweiligen Einmündungen,
nur an diese Kreuzung steht es dahinter und natürlich an der nächsten Einmündung nochmals davor.
So nach dem Motto, wenn kein Platz, dann irgend wohin. Die Straße von rechts ist Stoppstraße, das wissen aber Ortsunkundige nicht.
Auch kann das Stoppschild ausgekreutzt sein. (Es fehlt dort auch das Sackgassenschild)
Die Straße ist als Engstelle ausgeschildert mit 121-20 links, aber rechts muss warten.
Das 208 ist meist verdeckt durch parkende Auto und Masten und man sieht es erst im letzten Moment.
Täglich mehrfache Vorfahrtsverletzungen und auch schon kleine Unfälle und Streitereien.
Auch wer auf dem Gehweg läuft lebt gefährlich, wenn die Reifen der LKW´s an dem Randstein quietschen.
Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht, trotz mehrfacher Eingaben, weil es eine Kreisstraße ist.
Begehungen waren in den Jahren mehrfach, aber der Hund war wohl nicht dabei.
Vorrang für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen
Ein VZ 205 mit ZZ Radfahrer in beiden Richtungen zeigt klar einen Vorrang querender Fahrzeuge an und das zZ zeigt an, dass beide Fahrtrichtungen legal sind. Gelegentlich wird es auch auf Abbiegestreifen verwendet zumindest zur Klarstellung. Soweit so gut. Ändert aber nichts daran, dass es gelegentlich schwierig ist, den entgegenkommenden Verkehr im Auge zu halten (der z.B hier aus mehren Richtungen kommen kann und sich erst unmittelbar vor der Querung vereinigt, so dass man analog zu Kreuzungen mit KfZ Verkehr eigentlich anhalten müsste (Stoppschild), was allerdings gerne mit Hupen quittiert wird. Ist das VZ 205 hier nicht sogar zu schwach? (Aktuell ist hier wesentlich mehr Radverkehr als auf dem Foto)
Wie lange darf KFZ Schrott im öffentlichen Straßenraum bleiben ?
Bei meiner Sonntagstour bin ich heute an zwei ausgebrannten Autos vorbeigekommen. Recherche ergab, das diese seit 3.6 in diesem Zustand dort stehen. Gibt es Fristen für den Halter/Besitzer, so ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen ?
Feilbieten von Fahrzeugteilen ohne ABE und Typengenehmeigung im Netz
Ich stolpere gerade hei § 22a StVZO (Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile) über ein Urteil des OLG Hamm (25.09.2012 - I-4 W 72/12). Dabei geht es um Internetshops, die Teile ohne ABE oder Typengenehmigung anbieten. Dazu meint das OLG:
»Für das Verbot des Feilbietens von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen ist allein die objektiv mögliche Verwendung entscheidend. Deshalb reichen Hinweise wie: ... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO! oder ähnliche Formulierungen prinzipiell nicht aus.«
Gerade im Hinblick auf Tuningangebote von E-Scootern/eKF, die mit dem Frisieren ihre ABE verlieren, lese ich in den Produktbeschreibungenen oft den Hinweis, daß der E-Scooter mit nur auf privatem Grundstück gefahren werden darf. Wobei es ein offenes Geheimnis ist, daß sich Kunden die Tuningteile bestellen, um mit ihrem so frisierten E-Scooter weiterhin auf öffentlichen Straßen zu fahren, ohne ABE und Versicherungsschutz.
Beim Frisieren wird zum Beispiel die Elektronik des Scooters ausgetauscht, um damit bestimmte Parameter wie die Höchstgeschwindigkeit oder Beschleunigung einzustellen, die in der ABE-Version gesperrt sind.
Macht sich ein Händler, der diese Tuningteile anbietet, nicht analog des oben zitierten Urteils strafbar?
Müllabfuhr droht mit Abschleppen, obwohl nicht falsch geparkt
Hallo zusammen,
letzte Woche hatte ich einen Zettel der Müllabfuhr an meinem Wagen, mit einem langen Text, der mir erklärt, dass die Müllfahrzeuge viel Platz benötigen undsoweiter. Ich solle mein Fahrzeug vorschriftsmäßig parken. "Das heißt nicht im Kreuzungsbereich zu parken, mindestens drei Meter Fahrbahnbreite zu belassen und Parkverbote zu befolgen." So weit, so gut und bekannt. Nur: All dies lag gar nicht vor! Denn ich achte darauf, nicht vorschriftswidrig zu parken (nach bestem Wissen und Gewissen), und ich lasse auch immer mindestens drei Meter Platz (Feuerwehr!). Ja, ich schreite das ab, und im Zweifel parke ich lieber nicht da. Auch wenn ich zehn Minuten laufen muss, auch wenn ansonsten in meinem Stadtteil wildwest geparkt wird.
Weiter auf dem Zettel: "Nur wenn ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig geparkt ist, kann die Müllabfuhr den Müll anholen. Ansonsten müssen wir Sie leider kostenpflichtig abschleppen lassen." Das hat mich einerseits geärgert, denn ich, der sich Mühe gibt, wird angemotzt, während gegenüber im Halteverbot geparkt wird. Ja, ich weiß, keine Gleichbehandlung im Unrecht, aber ich war ja nicht im Unrecht. Außerdem traue ich mich nun nicht mehr, dort zu parken, obwohl es erlaubt ist.
Ich habe dann mal geschaut, was da am Mülltag los ist. Das Müllauto kommt da locker durch. Aber: Ich parke genau da, wo die Anwohner ihre Mülltonnen direkt bis zur Straßenkante rollen können. Das sind wohl einige einige Tonnen. Und Wenn ich da stehe, ist dieser Weg versperrt, was in der Tat die Arbeit der Müllmänner und -fra7en erschweren könnte. Na gut, dann parke ich da eben nicht mehr an den Mülltagen. Nicht, weil ich nicht darf, sondern aus Höflichkeit. Aber was mich dennoch irgendwie fuchst, ist , dass man mir mit Bestrafung droht, obwohl ich gar nix gemacht habe. Die Parkraumüberwachung hat mich an dieser Stelle übrigens noch nicht verwarnt.
Beim Stardtraumservice anrufen oder eine Mail zu schreiben, wird sinnlos und ergebnislos bleiben. Darauf ankommen lassen will ich es auch nicht. Aber dürften die mich einfach so abschleppen lassen, weil ich "im Weg" stehe, aber eben nicht vorschriftswidrig, keine Gefährung etc?
Danke für alle Meinungen.
HIlfe, mein Navi stalkt mich!!!
Ich fahre fast jeden Samstag in der Frühe für den Wochenendeinkauf zum inhabergeführten E-Center..
Vor einiger Zeit, als bei uns im Wochenrhythmus immer wieder andere Straßen aufgerissen wurden, habe ich das E-Center unter "Fabig" ins Navi eingegeben.
Kurz darauf ging es los, dass mich immer am Samstagmorgen beim Einsteigen eine Frauenstimme begrüßte: "Wollen Sie zu Fabig?" - und auch ohne Antwort meinerseits automatisch Fahrweg und Ziel eingab.
Allerdings macht es das Navi noch nicht ganz perfekt:
Es zeigt mir immer - auch wenn ich ein anderes Ziel eingegeben habe, eine Abkürzung durch eine Siedlung mit 30-Zone, engen Straßen und unübersichtlichen Rvl-Einmündungen.
Ich fahre aber IMMER "außen rum" und nehme dafür etwa 300 m Umweg in Kauf - bei gleichzeitiger Zeitersparnis von ein paar Sekunden sowie gleichmäßiger Fahrweise.
Manche Dinge kann mein Navi sich merken, andere offenbar nicht.
Verwundert war ich aber am vergangenen Pfingst-Wochenende:
Am Samstag kam - wie erwartet - die gewohnte Begrüßung: "Fahren Sie zu Fabig?" - aber am Pfingstsonntag kam genau dieselbe Begrüßung noch einmal.
Kann es sein, dass das Navi sich als Tag meines Einkaufs nicht den Samstag, sondern den "Tag vor Sonn- oder Feiertag" gemerkt hat? 
Doc
Temporäres Haltverbot ob und wann gültig? Auch für Radabstellbügel?
Wir haben hier ein temporäres Haltverbot, das im Vordergrund nach einer Zufahrt beginnt und im Hintergrund nach dem dritten Fahrzeug endet. Zweites Foto: Zusatzzeichen im Detail.

Zwischen Z283 Anfang und Ende befinden sich Radabstellbügel.
Fragen:
(a) Gilt das temporäre Haltverbot für den Bereich der Radabstellbügel auch für Fahhräder? (Ich tendiere auf ja, da Z283 für die Fahrbahn gültig. Ein Z314 gibt es für die Abstellbügel nicht.)
(b) Wann gilt das Haltverbot? Die Angabe von und bis fehlt auf dem ZZ. Wenn ich dieses richtig interpretiere, gilt das HV dann am 4.6. zwischen 8 und 24 Uhr sowie am 12.06. um genau 12.00 Uhr.
Was würde ein Richter zu dieser Stellage sagen?
Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad
Hallo zusammen ,
Ich wurde vor 14 Jahren wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad rechtskräftig verurteilt.ich habe keinen Führerschein besessen.
Darauf hin habe ich eine Anordnung zur MPU bekommen die ich nicht gemacht habe.
In meinem Fahreignungsregister ist das Verbot von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen immer noch gespeichert.Das Tilgunssdatum ist das Jahr 2099.
Kann diese Eintragung zu einer erneuten Mpu Anordnung führen,wenn ich einen Führerschein beantrage? Oder hat das eine mit dem anderen nix zu tun.Die Straftat an sich ist ja verjährt.
Danke im Vorraus
Amphetamin gefunden
Hallo Forum
2015 musste ich eine Mpu wegen Cannabis und amphetamin machen, was ich auch bestanden hatte. Vorgestern wurde ich am Bhf von Polizisten durchsucht und es wurde 1 gramm amphetamin gefunden.
Auf dem Revier wurde Bodycam eingeschaltet und die Polizisten wollten unbedingt das ich mein Konsum zugebe, was ich natürlich verneint habe.
Ich weiß,dass mir ein ÄG bevorsteht.
Meine Frage :Können die Polizisten trotzdem behaupten, dass ich Konsum zugegeben habe um mir ein reinzudrücken?
Ich musste nichts unterschreiben... Sie meinten nur, dass ich eine Anzeige bekomme.