Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





D4 hinfällig?
Die aktuelle Lage sieht ja so aus, dass man mit Cannabis gewissermaßen einen "Freischuss" hat und erst als Wiederholungstäter zur MPU muss. Bezogen auf Alkohol kommt kontrolliertes Trinken nur dann in Frage (mögliche begründete Ausnahmen mal außer Acht gelassen), wenn man noch kein Wiederholungstäter Alkohol ist.

Übertragen auf THC würde das aber bedeuten, dass D4 in der Praxis keine Berechtigung mehr hätte. Wie seht ihr das?

Grüße
Klaus Mangold

Fragestellung MPU - Cannabis oder Medizinal Cannabis?
Einen schönen guten Abend in die Runde smile.gif

ich hätte eine für mich sehr wichtige frage - leider wurde ich trotz intensiver google-suche nicht ganz fündig, sodass ich es nun einmal hier versuche.

Folgender Sachverhalt:
FE Erwerb 2009 - wg vorfahrtsverstoss verlängerte ptobezeit - 2013 wg minimalwerten FE Entzug wg minimalem thc wert inkl Strafverfahren und sperre

MPU 2018 erfolgreich

Falls es relevant ist - fest im Berufsleben (10;Jahre gleicher Betrieb/ allein erziehend kind 6 jahre)

Nun habe ich auf Grund vor Angst vor Stigmatisierung und auch weil ich von den telenediziniern nichts halte, den Fehler begangen, mit einer Bedarfs Eigenmedikation zu starten.

Voeher/Nebenher habe ich über die letzten jahre alle gängigen
Behandlungen gegen meine bestehenden Diagnosen mit wenig Erfolg und tw starken nw behandeln lasse.
(Deutliche HWS Osterchondrose, adhs, ptbs, starke schlafstörungen)

Ende 11/2023 kam ich dann mittags in eine allgemeine Verkehrskontrolle- auf grund meiner pupillenreaktion nahm alles seinen Lauf und es kam zur Blutentnahme da ich den urintest natürlich verweigerte. die verschrieben, ordnungsgemäß eingenommen Medikamente habe ich genannt - cannabis natürlich verneint und auch die Uk abgelehnt.
Die Tests habe ich alle mitgemacht und die Beamten inkl arzt sagten einstimmig - keinerlei sonstige ausfallerscheinungen
Für Ritalin und auch dalmadorm (benzo mit langer hwz ärztlich nach bedarf) konnte ich direkt eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Musste meine Autoschlüssel 24h da lassen und durfte dann gehen.

Weil ich ja wusste, was mir blüht habe ich aus Angst direkt einen Anwalt eingeschaltet und 1000e abbezahlt, da ich keine rechtschutz habe. sad.gif

Parallel habe ich im Dez 2023 dann einen super Neurologe gefunden, bei dem ich seit dem nun offiziell cannabis Patient bin inkl regelmäßiger vor Ort Termine und Überwachung.
Auch die Einnahmeanweisung befolge ich peinlich genau.
(Seit 12/2023 immer aktuelle Bescheinigung zum Führen eines kfz unter Medikation , + bis heute lückenlose rezepte)
Noch kein Antrag auf KÜ bei der KK - soll aber noch passieren

Nun hat die Polizei ende Januar 2024 meinem Anwalt die Werte mitgeteilt (bis heute habe ich nichts schriftlich)

THC aktiv ca 15ng / hydroxy ang niedrig aber vorhanden/ THC-COOH 98ng
Außerdem wurden "nicht psychaktiv wirksame abbauprodukte" von benzodiazepinen gefunden.

Vor 2 Wochen bekam ich dann auf Nachfragen endlich von meinem Anwalt die erlösende info:
Staatsanwaltschaft hat die Sache am 01.03. wohl an die bußgeldstelle abgegeben, da kein verkerhsgefährdendes Verhalten nachweisbar war.

Schriftlich habe ich da nur die eine Seite vom Anwalt per Mail erhalten wo das drauf steht.

Einen Bußgeldbescheid oder sonstige Info direkt noch nichts erhalten.

Nun sagte mein Anwalt telefonisch wir könnten gegen den Bußgeldbescheid dann Wiederspruch einlegen...
Aber hätte der denn überhaupt irgend eine realistische Chance auf Erfolg?
Ich denke ja fast, dass ich da nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen bin (im Gegensatz zu 2013 mit weit geringeren Werten damals!)
Patient wurde ich erst einen Monat später, sodass das ja kein Argument sein kann...oder?
Mein Anwalt sagt aber es könnte klappen, da ich nicht mal 1 Monat später bescheinigt bekam, unter Einfluss von thc fahren zu dürfen und eben auch keine verkehrsgefährdung festgestellt wurde...
Grundsätzlich weiß ich ja, dass ich Ordnungswidrig gehandelt habe - bzw sehe das ja an der Stelle ein.
Daher neige ich fast dazu, die Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot hinzunehmen- zumal ich wie bereits erwähnt keine rechtschutz habe und alle Kosten für Anwalt etc privat tragen muss.
Hat hier jemand einen Tipp?

Auch im Hinblick zu meiner 2. Frage bzw in Voraussicht zu dem was ja noch kommt ...

Natürlich wird mein Levelendgegner ja die Führerscheinstelle sein - das ist mir bewusst

Nun ist es ja so, dass ich 2018 eine cannabis mpu hatte und zum Zeitpunkt des vergehens noch keinen offiziellen Patientenstatus hatte.

Kann die Führerscheinstelle dann eine MPU wg Cannabis verlangen oder muss die Fragestellung auf medizinal cannabis und die Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit angepasst werden?

Und sind "nicht psychoaktive abbauprodulte" von ärztlich verordneten Schlafmitteln/Benzos (die nachweislich nur bei Bedarf und ohne Sucht eingenommen wurden) relevant für dir FE Behörde?
Seit der ärztlich verordneten Einnahme von medizinal cannabis mussten weder benzodiazepinhaltige schlafmittel noch opiod haltige Schmerzmittel (bei der Kontrolle nicht um Blut und der Behörde auch nicht bekannt weil eben nur bedarf!)

Ich bin wirklich verzweifelt weil ich zum einen natürlich mit Job & kind auf die FE angewiesen bin und zum anderen muss ich finanziell schon schauen wie ich das alles Stämme- daher auch die frage ob ihr wirklich einen Wiederspruch gegen die owie riskieren würdet oder euch das Geld für Anwalt und Wiederspruch lieber für die FE Behörde und Gutachten aufheben würdet

An alle die bis hier her gekommen sind - danke fürs lesen - ist doch sehr lag geworden XD

Freu mich jedenfalls über jeden Tipp und jede Erfahrung smile.gif

LG

Temporäre Sperrzeiten für Nicht-Bewohner
In der Stadt Essen werden Bereiche vor einigen Schulen offenbar zu bestimmten Zeiten für Kraftfahrzeuge von "Nicht-Bewohnern" gesperrt. Hintergrund ist das Abhalten von sog. Elterntaxis zu den relevanten "Bring- und Holzeiten".

***

Ermöglicht hat diese abenteuerliche Beschilderung offenbar ein Erlass des Verkehrsministeriums NRW.

Momentan diskutiert man zusätzlich über die Errichtung von technischen Sperren zu den Sperrzeiten (versenkbare Bügel oder Poller), bislang wurden die temporärer "Sperrungen" offenbar von Eltern mittels Pylonen durchgeführt (siehe unten Bericht Radio Essen).

***

Mir stellen sich hierbei nun einige Fragen:

1. Untersagt die Beschilderung tatsächlich rechtssicher das Befahren durch "Nicht-Bewohner"? Dass die sonst übliche Beschilderung "Anlieger frei" in diesem Fall keinen Sinn ergibt, ist schon klar (die sog. Elterntaxis wären ja Anlieger), aber lässt die StVO eine Durchfahrtsperre für "Nicht-Bewohner" tatsächlich so einfach zu?

2. Was ist von den bisher durchgeführten "Sperrungen" durch die Eltern selbst mittels Pylonen zu halten?
Wurde da durch Privatpersonen einfach so in den fließenden Verkehr eingegriffen?
Wurden dort eigenmächtig Hindernisse auf der Fahrbahn errichtet?
Wurden Kraftfahrzeugführer durch Privatpersonen angehalten und quasi genötigt sich auszuweisen, damit man als Bewohner dieser Straße doch durchfahren durfte?

Erschwerend hinzu kommt ja noch, dass selbst Bewohner, welche die Straße auch nach der neuen Regelung berechtigt befahren, offenbar zunächst einmal durch Eingriff in den fließenden Verkehr zum Anhalten genötigt wurden. Von einer Befragung durch Privatpersonen nach dem Zweck der Fahrt bzw. dem mutmaßlichen Verlangen eines Ausweises/Nachweises mal ganz zu schweigen.

Ist das nicht letztlich nichts anderes als sonstige "Selbstjustiz"? Darf sich jemand auch einfach z.B. einem "Geisterradler" in den Weg stellen, um zu verhindern, dass dieser seine Fahrt in der falschen Fahrtrichtung fortsetzt?
Die Frage ist natürlich rhetorisch gemeint, aber wieso konnten in diesem Fall offenbar Privatpersonen mit Billigung der Behörden einfach so im öffentlichen Verkehrsraum Kraftfahrer daran hindern, gegen die dortige Regelung/Beschilderung zu verstoßen?

Link Radio Essen

Führerscheinakte nach 14 Jahren bereinigt, neuer Vorwurf aus 2018
Hallo zusammen,
2009 wurde Person X der FS nach einer Polizeikontrolle entzogen. Fahren unter Drogeneinfluss von Amphetamin und Cannabis.
Ende letzten Jahres beantragte Person X die Löschung seiner Führerscheinakte und anschließende Akteneinsicht. Durch einen Umzug vor 4 Jahren war es ein etwas längeres Prozedere. Akte verschwunden, Akte am neuen Wohnort, doch am alten, dann irgendwann am neuen aufgetaucht und die Löschung wurde bestätigt. Person X wollte zur Überprüfung trotzdem einen Termin zur Akteneinsicht. Die freundliche Antwort der zuständigen Dame:
"wie bereits mitgeteilt wurde Ihre Führerscheinakte bereinigt. Es liegt lediglich ein Polizeibericht aus dem Jahre 2018 hier in den Akten vor".
Person X hatte bereits 2019 Akteneinsicht, damals war dieser Fall jedoch nicht in der Akte.
2018 kam Person X an einem Bahnhof in eine Polizeikontrolle und es wurden 4,5g Amphetamin sichergestellt.
Der Konsum wurde aber nicht nachgewiesen. Wird er einfach unterstellt? Besteht die Möglichkeit ihn anzuzweifeln und wenn ja wie? Oder ist jetzt sicher, dass die 15 Jahre Verjährungsfrist von neuem begonnen haben?
Sollte Person X die Neuerteilung des FS beantragen, entscheidet dann diese eine Sachbearbeiterin ob sie die Mpu auferlegt oder nicht? Ganz ohne Chance auf Verteidigung bzw ohne Beweis ihrerseits dass Person X unter Drogeneinfluss stand?

Person X wäre über sachkundige Antworten sehr dankbar.

vorher MPU wegen Cannabis,m jettz plötzlich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Hallo,
Ich habe eine Frage.

Folgender Sachverhalt...

Ich wurde 2020 mit 1,9ng aktiv und 92ng cooh kontrolliert, und mir wurde dann eine MPU wegen Cannabis angeordnet.
Mit den Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.04.24 sollte dies bei einem Ersttäter nicht mehr zur MPU führen.

Ich habe meine Führerscheinstelle diesbezüglich per Email angeschrieben und nachgefragt wie es damit aussieht.
Die Dame sagte mir, dass dies erst bei Neuerteilungsantrag entschieden werden könne, sie aber nach Einblick in meine Akte festelllen würde, dass ich aufjedenfall eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis machen müsse.
Auf weitere Nachfrage, wurde mir mitgeteilt, dass ich 2017 in Alzey ohne Fahrerlaubnis ( für einen Hänger) angehalten wurde...
Was an sich schon eine sehr kuriose Sache ist, da ich damals den Hängerführerschein gemacht habe und davon überzeugt war dass ich diesen auch habe. Aber dieser wurde weder in meinen Führerschein eingetragen, noch gibt es irgendwo irgendwelche Akten...

Wie dem auch sei habe ich für diesen Verstoss 2017 eine hohe Geldstrafe und Fahrverbot bekommen, wofür ich meinen Führerschein einschicken musst, ihn danach wiedererhalten habe.

Meine Frage ist jetzt: Wie kann es sein, dass mir plötzlich - 7 Jahre später- deswegen eine MPU angeordnet werden soll?
Ich habe doch meine Strafe dafür getilgt, und hätte ich dafür eine MPU machen sollen, hätte man mir das doch 2017 mitgeteilt ?
Für mich grenzt das an Willkür, nach dem Motto: wenn er jetzt keine MPU mehr wegen Cannabis machen muss, dann schauen wir mal, wofür wir ihm ansonsten eine anordnen können.

Was sind eure Gedanken hierzu ?

Entzug Fahrerlaubnis für BRD - Belgischer Führerschein
Hallo,

ich wohne in Belgien und habe einen belgischen Führerschein. Ich bin so viel auf Deutschlands Straßen gefahren und habe dabei soviel Punkte für Schnellfahren gesammelt, dass mir im Dezember 2021 das Führen eines Fahrzeugs in D entzogen wurde. Insbesondere 2020 mit den Fahrverboten war ich sehr unter Druck.

Mir wäre es jetzt superwichtig, wieder in Deutschland Autofahren zu dürfen.
Soweit ich weiss kann ich frei wählen bei welcher Führerscheinstelle ich einen Antrag stelle.

Das Problem ist ich bekomme keine Auskunft.
Hamburg schrieb mir, ich benötige einen Online-Termin. Online stand aber derzeit kein Termin zur Verfügung, selbst wenn ich die Begriffe zu Führerschein neu beantragen frei definiere. Für meinen Sonderfall gab es nicht einmal diesen Begriff zur Auswahl. crybaby.gif

Wie soll ich denn vorgehen? Kann mir jemand etwas raten?

Danke im Voraus. wavey.gif

Tilidin im Krankenhaus bekommen
Hallo ich habe eine Frage zu Tilidin. Ich weiß ich darf damit nicht Autofahren.
Ich war letzte Woche 3 Tage wegen Schmerztherapie im Krankenhaus da ich Bandscheibenprobleme hatte.
Ich Krankenhaus bekam ich auch Tilidin Tabletten zuerst eine 100 er die hat mich richtig weggebeamt. So dass
Ich die Schwester gefragt habe ich nicht kleinere Dosis bekomme.
Gestern hab ich noch eine 50 er genommen.
Seit heute sind die schmerzen erträglich so dass ich nicht mal mehr Schmerzmittel nehme.

Meine Frage nun kann ich am Freitag wieder guten Gewissens Autofahren.?
Im Internet find nur Infos die sagen 3 Tage nach der letzten Einnahme darf man wieder fahren andere Stellen sagen 7 Tage .
Oder sollte ich scherheitshalber noch nen schnelltest besorgen im sicher zu gehen.

Sollte ich evtl auch beim Arzt so einen opiod Ausweis besorgen?
Danke im voraus für die Antworten

Haftung des Verleihers bei Unfall durch nicht ordnungsgemäß abgestelltem E-Scoot
Zuhauf fliegen die Leihscooter auf den Gehwegen und Fahrbahnen herum. Wer haftet eigentlich, wenn zum Beispiel ein Radfahrer über so ein Scooter stürzt und sich dabei erheblich verletzt? Ich denke da auch an den Mann in Gelsenkirchen, der deshalb sein Leben lassen mußte.

KI kündigt Versicherung
Hallo Leute,

ich wollte mal berichten, was einem die KI so tolle Streiche spielen kann. Ich hab letzten November gerade noch fristgerecht die Kaskoversicherung meines Autos gekündigt, da diese bei meiner alten Mühle keinen Sinn mehr macht - eigentlich wäre das schon lange sinnvoll gewesen. In dem Schreiben stand ausdrücklich, daß die KFZ-Haftpflicht bestehen bleiben soll.

Mitte Dezember kam dann ein Schreiben von der Versicherung mit der Bestätigung der Kündigung. Es wurde Bedauern ausgedrückt, mich als Kunden zu verlieren und mir wurde ein günstigeres Angebot mit reduzierten Leistungen unterbreitet. Daran hatte ich kein Interesse und ich hab das Schreiben abgeheftet. Mission accomplished!

Nach ein paar Tagen ist mir die Sache dann plötzlich wieder durch den Kopf gegangen - der Wortlaut des Schreibens erschien mir komisch. Bei der Hotline angerufen und tatsächlich war auch die Haftpflicht gekündigt. Kleinlaut meinte die Dame, daß mein Schreiben durch die KI bearbeitet worden war und aus dem Schreiben klar hervor ginge, daß die Haftpflicht bestehen bleiben sollte.

So kann man ungewollt plötzlich ohne Versicherung dastehen.

Einverständniserklärung für die Führerscheinstelle und Fragen
Hallo, habe nun nach dem Strafbefehl wegen der Trunkenheitsfahrt im Dezember mit 1,85 auf dem Fahrrad nun die Aufforderung zur MPU bekommen. Den FS habe ich seither noch und habe nun eine Frist, bei der ich bis zu Ende Juli eine bestandene MPU vorzeigen muss. Jetzt war in dem Schreiben auch eine Vollmacht, in der ich der Führerscheinstelle die Beauftragung der MPU abtrete nebst einer Liste in der ich die MPU-Stelle sofort wählen muss hierzu habe ich eine Woche erhalten.
Jetzt die Fragen:
1. Ist diese Vollmacht zur MPU-Beauftragung Pflicht oder Wunsch und ich mache die Beauftragung selber ?
Ich denke das macht die FS damit das Gutachten immer an sie gesendet wird, wenn ich beauftrage, dann geht es erst mal an mich denke ich ? Oder was soll diese Vollmacht, ist das üblich ?
"Wir bitten Sie beiliegende Einverständniserklärung bis zum 29.4. ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden, geben sie dabei an bei welchem Institut sie untersucht werden wollen. Wir werden dann für Sie das Institut beauftragen. Die MPU muss bis zum 29.7. vorliegen.

2. Wie gehe ich in dem Zeitraum mit Abstinenz bzw. kontrollierten Trinken um ?
Idee ist eine Haarprobe vor der MPU zu machen mit geringen Werten, habe seit Januar fast nichts getrunken ( bis April gar nichts, ab April am WE ein Bier und alkoholfreies Bier).
Danach komplett auf kontrolliertem trinken die Strategie aufbauen ?


3. Führerscheinunterlagen
Ich habe Akteneinsicht verlangt, wollen die mir nicht vor Ort geben sondern eine Kopie senden. Nun hatte ich vor 30 Jahren schon einmal den FS wegen Trunkenheit entzogen. Das ist aber lange verjährt, oft aber noch in den Akten. Wenn die mir eine Kopie senden, kann dann trotzdem die verjährte Trunkenfahrt mit FS Entzug beiliegen ?
Frage: Ich denke ich kann denen nicht trauen und berichte dem Gutachter von dem damaligen Vorfall. Dann wird es schwieriger denke ich, auch wenn es 30 Jahre her ist und heute es eine Fahrradfahrt war ?
Sollte ich die verjährte Trunkfahrt verschweigen ?
Mein aktueller FS hat das Ausstellungsdatum nach FS-Entzug vor 30 Jahren da ich da 31 Jahre alt war wäre das auch ein Indiz für einen Entzug, wenn der das blickt.
Sonst müsste ich sagen, dass ich erst ab 31 den FS habe ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen.
Grüße Anton

Aktuelle Rechtslage Verbandskasten Ablaufdatum
Hallo zusammen,

erstmal vorneweg - ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, und auch diverse Threads gefunden. Leider alle uralt und auch nicht so richtig eindeutig. Daher stellt sich mir die Frage: Gab es eventuell in den letzten 10 Jahren irgendein Gerichtsurteil in dieser Hinsicht? Irgendwas neues in Hinblick auf die Argumentation ggü. Polizeibeamten?

Versteht mich bitte nicht falsch: Erste-Hilfe zu leisten finde ich enorm wichtig, und es geht mir auch nicht wirklich um die 5€ für einen neuen Kasten. Ich werde nur ein bisschen trotzig, wenn ich wegen eines mehr oder weniger willkürlich aufgedruckten Datums von der Beschaffenheit her einwandfreie Ware entsorgen soll.

Was mich dabei auch noch sehr umtreibt: Ich hatte mal ein Dokument, ich glaube es war ein Auszug aus einer Zeitschrift der Polizeigewerkschaft (?). Der Artikel war konkret an die Beamten adressiert, und forderte dazu auf, mangels Rechtsgrundlage auf das Bemängeln dieses Punkts zu verzichten. Den hätte ich mir gerne ausgdruckt zum Kasten gelegt. Leider finde das Dokument nirgends mehr. Falls irgendjemand weiß, wo das PDF noch zu kriegen ist, oder es mir zukommen lassen mag, wäre ich unglaublich dankbar.

Vielen Dank schonmal.

Schöne Grüße

NDBY

Nachtrunk bei BAK die erst Stunden später erfolgte
Hallo zusammen,

ich brauche dringend einen fachkundigen Rat:

Mir wurde im Januar eine Unfallflucht unter Alkoholeinfluss unterstellt. Ich befand mich von etwa 17:30Uhr bis 20:00 Uhr (Samstagabend) auf dem Heimweg. Hatte zuvor über den Mittag verteilt 2 Bier und 3 Sekt.
Zuhause angekommen habe ich noch einiges an Alkohol getrunken. Mit meiner Lebengefährtin die etwa eine Stunde später eintraf kam es zum Streit in dessen folge ich noch einiges getrunken habe (wie viel weiß ich leider nichtmehr genau in der Nacht ging es drunter und drüber).
Ich ging gegen 22:00 ins Bett und wurde um 00:50 von der Polizei geweckt, diese wiesen mich darauf hin, dass ich einen Autounfall gehabt hätte und sie eine BAK mit mir durchführen müssten. Meine Lebensgefährtin hatte diese angerufen, an meinem Auto fehlte das Kennzeichen (sonst keine Beschädigungen). Wo ich das verloren haben könnte weiß ich nicht, eventuell im Schnee o.ä.

Die BAK ergab 1,39 Promille gegen 1 Uhr morgens.

Ich habe mich überhaupt nicht zur Sache geäußert da ich in dem Moment als ich realisierte dass sie das initiiert hat völlig panisch was und mich nur noch erinnerte dass man lieber gar nichts sagt anstatt etwas falsches.

Der Führerschein wurde mir per Beschluss entzogen und mein Anwalt wartet seit 3 Monaten auf akteneinsicht.

Können hier die Experten bitte mal ihre Einschätzung zu diesem Sachverhalt abgeben… bin beruflich usw. eigentlich auf den Führerschein angewiesen und etwas fertig mit den Nerven…

Viele Grüße

Unklarheit bei RvL in einigen Straßen
Hallo, smile.gif
Ich habe da ein paar Fragen bezüglich der Vorfahrt an ein paar Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Wie genau verhalte ich mich hier ? Meiner Meinung nach gilt hier rechts vor links, da keine Beschilderung vorliegt und kein abgesenkter Bordstein zu sehen ist.
Auf dieser Straße würde kein rechts vor links gelten, da dies ein Feldweg ist.
Nicht sicher, bin ich auf so einer Straße. Ich würde jetzt auch meinen, das Rechts vor links gilt und ich hier Vorfahrt gewähren muss.

Was meint ihr?


Gruß Spontaner24

Fußgängerquerung kurz nach Ortseingang
Hallo zusammen,

würde Euch gerne wieder mal nach Eurer Meinung zu einer Verkehrsgestaltung fragen - wie an vielen anderen Stellen, die VP sieht da überhaupt kein Problem.

Wir folgen dem Straßenverlauf dieser Straße Richtung Südosten von Ganslberg (Wohnsitz des verstorbenen Künstlers Fritz König) nach Altdorf. Hier gilt noch Tempo 30, es folgen knapp 400 Meter agO, Tempo 100. Die Straße ist breit und manch VT reizt das auch aus. Auf dem Gehweg sind durchaus einige Fußgänger, Wanderer, radelnde/rollernde Kinder unterwegs - hier entlang verläuft die sog. Niederbayerntour als überregionale Fahrradroute.

Hinter einer Linkskurve folgt dann der Ortseingang Altdorf und nur 50 Meter später müssen Fußgänger in beiden Richtungen die Straße queren, da der Gehsteig die Straßenseite wechselt.

Ich finde die Kombination Kurve-Ortseingang-Querung auf gerade mal 100 Metern etwas sportlich. Oder lieg ich da falsch?

Kleintransporter fahren
Hallo liebes Forum,

ich hatte eine kurze Frage und zwar geht es um das Fahren von Kleintransportern bzw Kastenwagen die hinten geschlossen sind und somit keine Sicht durch das Heck bzw die hinteren Seitenfenster zulassen. Ein Beispiel für so ein Auto wäre das hier:



Gibt es denn eine besondere Regel wie man bei solchen Autos die Außenspiegel einstellen muss oder kann man die genauso einstellen wie auch bei normalem Pkw. Insbesondere wissen das vielleicht Leute die selber öfter solche Wagen fahren, wie macht ihr das? Ich bedanke mich schon Mal im Vorraus für die Antworten.

Fahrrad MPU 1,79 Promille kontrolliertes Trinken

Hallo Leute,

ich habe mal einen Fragebogen ausgefüllt und alles beantwortet über meine Geschichte. Ich poste es mal hier und ihr sagt mir bitte eure Meinung ob der so gut ist oder was man verbessern muss damit ich die Fahrrad-MPU bestehe. Ich brauche meinen Führerschein sehr dringend aus beruflichen Gründen sonst wird mir der Job auch noch weggenommen.
Bitte mir sagen wo Fehler sind und was ich korrigieren muss die Mpu steht in 3 Wochen an.


Fragebogen:



1) Beschreiben Sie den Tag ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten. (Wann, wo und mit wem getrunken/wann und wie aufgefallen/Promille)



Antwort:



Am 26.06.23 fuhr ich mit dem Fahrrad mit dem Fahrrad zum Wohngebiet eines Kumpels um mich mit ihm und paar Freunden im Park zum treffen gegen 16 Uhr, da wollten wir Chillen und der eine Kumpel kam mit einem Bierkasten im Bollerwagen und noch ein weiterer Kumpel ebenfalls mit einem Bierkasten im Bollerwagen und der andere kam mit Bierflaschen im Rucksack yuzm Park. Wir wollten dort in Ruhe chillen und bisschen Musik hören. Die Kumpels hatten vor paar Bier zu trinken und ich 1 bis 2 Bier sowie immer. Aber dann kam später eine Whatsapp-Nachricht von meiner Freundin und Sie hat da Schluss mit mir gemacht und ich war halt so verzweifelt, dass ich dann mehr Bier getrunken habe es waren dann insgesamt 7 Pils Bierflaschen 0,5 Liter Dann am späten Abend waren wir alle betrunken und jeder ist nachhause gegangen. Ich habe das Fahrrad am Anfang geschoben weil ich noch das siebte Bier in der Hand hatte und es leergetrunken habe und dann hab ich im Suff die leere Bierflaschen weggeschmießen und dann ist die Flasche im Dunkeln gegen ein fremdes Auto geflogen und wo es dann geknallt hat hat mich ein Anwohner entdeckt und ich bin erschrocken und bin dann aus Angst aufs Fahrrad gestiegen und weggefahren und ich war sehr wackelig unterwegs und konnte die Spur nicht mehr richtig halten und paar Meter weiter war eine Polizeistreife die mich stoppten und dann haben Sie einen deutlichen Alkoholgeruch bei mir entdeckt und dann meinen Promillewert gemessen und bei einer Blutprobe ergab es einen Wert von 1,79 Prozent Promille.



2) Was, wann und wie viel haben Sie an dem Tattag insgesamt getrunken?

Antwort: 16 bis 22 Uhr 7 Bier 0,5 Liter insgesamt 3,5 Liter Bier.



3) Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen Sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?

Antwort: Ich fuhr paar Meter bis die Polizeistreife mich entdeckt hat und ich aufgefallen bin. (Bei dem Anwohner bin ich schon aufgefallen durch den lauten Knall, wo die Flasche gegen das Auto im dunklen gefallen ist.)



4) Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?

Antwort: Aufgrund meines hohen Alkoholkonsums war ich sehr beeinträchtigt und sicherlich nicht mehr in der Lage mein Fahrrad zu fahren. Bewusst war mir das in diesem Moment jedoch nicht. Ich habe nicht mehr wirklich darüber nachdenken können. Und bin auch aus Angst wo ich durch den Knall entdeckt wurde aufs Fahrrad gestiegen und ich war sehr wackelig unterwegs.



5) Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt?)

Antwort. Ich habe an diesem Abend die Kontrolle über meinen Alkoholkonsum verloren. Meine Begleiter sind ebenfalls mit dem Fahrrad gefahren und deshalb, hab ich nicht lange darüber nachgedacht. (Ich wollte es vermeiden durch nicht so viel Alkoholkonsum, dass ich mit dem Fahrrad heimfahren werde war mir klar)



6) Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?

Antwort: Nein.



7) Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

Antwort: Rückblickend betrachtet bin ich noch nie mit so einem hohen Promillewert Fahrrad gefahren. Mir war bis zur Trunkenheitsfahrt nicht wirklich klar das Biken unter Alkoholeinfluss sicher genauso gefährlich ist wie mit dem Auto.



8) Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste mal Alkohol zu sich genommen?

Antwort: Mit 15 auf einem Zeltlager bin ich das erste mal mit Alkohol in Kontakt gekommen und da hatte ich mal den Alkohol probiert.



9) Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Antwort: Mit 16 war ich auf der Abschlussfeier der damaligen Hauptschulklasse das erste mal angetrunken. Vorher hatte ich noch nie einen Vollrausch und nach der Abschlussfeier war ich erstmal wieder genug weg davon vor allem auch da meine Eltern ab da ziemlich genau darauf achteten. Mit 17, 18 habe ich zwar mit meiner Fußballmannschaft nach dem Spielen öfters mal ein bis zwei Bier getrunken. In der Zeit Ende 18 bis 20 hab ich sehr viel Alkohol konsumiert, da mir erstens meine Eltern mir mehr Freiraum ließen und zweitens viele meiner Freunde anfingen ihre Geburtstage yu feiern auf denen auch immer ordentlich Alkohol vorhanden war. Vor allem war ich zu diesem Zeitpunkt viel in der Stadt mit meinen Schulfreunden unterwegs.



10) Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?

Antwort: Auf der Abschlussfeier erster Vollrausch.



11) Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?

Antwort. Ich habe immer nur mit freunden getrunken auf Partys, Geburtstagen und irgendwo draußen. Allein oder mit meinen Eltern habe ich noch nie getrunken.



12) Warum haben Sie getrunken?

(Innere + Äußere Motive)

Antwort:

Zu Beginn habe ich getrunken aus Neugierde und pupertärem Entdeckungswillen. Mein Leben hat sich verändert und ich wollte alles Neu kennenlernen. Gleichzeitig bzw. ausschlaggebend war sicher auch der Wille dazu zu gehören. Alle meine Freunde begangen damals yu trinken und da wollte ich natürlich auch dabei sein Gruppenzwang und so. Für mich persönlich hat der Alkohol im weiteren Verlauf immer eine gesellige Wirkung gehabt. Ich trank um lustiger zu sein bzw. um die hemmschwelle niedriger werden zu lassen. Alkohol war für mich eine Partydroge (leider hab ich dies bis zur Trunkenheitsfahrt nicht als so gesehen), deshalb habe ich auch immer auf Partys zwischen Alter 18 bis 20 sehr viel Alkohol konsumiert. In den letzten 9 bis 10 Monaten ist mir aber auch sehr stark bewusst geworden, dass ich den Alkohol unterbewusst eingesetzt habe und mein Selbstbewusstsein zu steigern. Zu Beginn vom kontrolliertem Trinken ist mir aufgefallen ,dass ich mich zum positiven verändert habe. Ich fing auch an viele soziale Situationen und besonders mein Verhalten mehr zu reflektieren.



13) Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?

Antwort: Bei wenig Alkohol wurde ich locker, enthemmt und gesellig. Auch sehr redselig. Bei viel Alkohol wurde mir schwindelig. Vor allem bekam ich Gleichgewichtsprobleme, mir wurde übel, ich konnte nicht mehr vernünftig denken was zur folge hatte das auch mein gesprochenes eher schwer yu verstehen war. Am nächsten Tag war ich komplett verkatert.



14) Gab es kritische Hinweise andere auf Ihren Alkoholkonsum und wie haben Sie darauf reagiert?

Antwort: Die gab es. Leider hab ich darauf nicht sofort reagiert. Erst nach der Trunkenheitsfahrt suchte ich das Gespräch zu meiner Familie und einem Kumpel. Wir kommunizierten dann lange über die Risiken von Alkoholkonsum.



15) Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Alkoholkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld?

Antwort: Meine Leistungsfähig war dadurch eingeschränkt. Ich konnte auch meine Freizeit nicht mehr genießen während ich einen Kater vom Alkohol hatte.



16) Gab es in Ihrem bisherigen Leben frühere Zeiten, in denen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?

Antwort. Sommer 2018, wo ich meinen Realschulabschluss gemacht habe.



17) Haben Sie jemals die Kontrolle über Ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?

Antwort: Nein erst bei der Trunkenheitsfahrt das war das erste mal mit so einem hohen Promillewert.



18) haben Sie früher schon einmal oder öfter über einen längeren Zeitraum bewusst und mit Absicht völlig auf den Genuss von Alkohol verzichtet?

Antwort: Nein.



19) In welcher Kategorie von Trinker haben Sie sich früher gesehen und wie Stufen Sie sich heute rückblickend ein?

Antwort: Früher war ich ein Gelegenheits- bzw. Spaßtrinker, der seinen Konsum im Griff hatte. Heute weiß ich, dass dies nicht der Fall war. Ich habe zu viel und zu oft getrunken. Ich habe den Alkohol stets als Droge und nicht als Genussmittel konsumiert. Rückblickend schäme ich mich für viele Situationen und mein Verhalten. Und durch die Kontrolle und die MPU zu der ich aufgefordert wurde habe ich mich sehr intensiv mit dem Thema Alkohol auseinander gesetzt. Erst dadurch ist mir die „Droge“ Alkohol bewusst geworden.



20) Trinken Sie heute Alkohol? Wenn ja, was ,wie viel und wie oft?

Antwort: Ja, ich trinke heute noch kontrolliert Alkohol. Maximal eine Trinkeinheit im Monat. Also ein Bier 0,5 Liter.



21) Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken?

Antwort: 31.03.24 auf einem Geburtstag von einem bekannten also 1 Pils 0,5 Liter.



22) Trinken Sie gelegentlich Alkoholfreies Bier?

Antwort: Nein



23) Warum trinken Sie heute Alkohol/keinen Alkohol mehr?

Antwort: Ich trinke nur noch kontrolliert zu besonderen Feiern wie z. B. Geburtstag, Hochzeit oder ähnliches. Ansonsten trinke ich keinen Alkohol mehr. Nach der Trunkenheitsfahrt hab ich sofort mein Trinkverhalten komplett umgestellt und bin sehr zufrieden damit. Und es ist mir dann sehr schnell bewusst geworden, dass mein Leben, neue Freunde, neue Hobbys mit Sport und so genau das ist was ich machen will und Alkohol keine Rolle mehr in meinem Leben spielt.



24) Warum haben Sie das Trinken reduziert bzw. aufgegeben und warum nicht schon früher?

Antwort: Vor der Trunkenheitsfahrt hatte ich leider eine falsche Wahrnehmung von meinem Konsumverhalten. Mir war nicht bewusst, dass ich Missbrauch betrieben habe.



25) Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?

Antwort Nach der Trunkenheitsfahrt ist mir bewusst geworden, dass ich ein Problem habe und zwar nicht mit dem Führerschein sondern mit mir selbst. Und dann habe ich noch den MPU-Brief erhalten und habe den mir intensiv durchgelesen. Und in dieser Zeit hat sich bei mir so einiges geändert ich trank über 2 Monate keinen Alkohol mehr und während dieser Zeit wurde mir sehr bewusst das ich einen Fehler getan habe und ich blieb auch in dieser zeit viel Zuhause habe Musik gehört und Bücher gelesen. Und ich habe auch durch meine Veränderung wieder ein gutes Verhältnis zu meiner Mutter aufgebaut und wir haben uns intensiv über die Risiken von Alkohol unterhalten. Und ich habe auch den Kontakt zu meinen alten Freunden mit denen ich immer Alkohol trank vollständig abgebrochen und habe neue Freunde gefunden mit denen ich gemeinsam Sport betreibe Schwimmen, Radsport und Laufsport und es tut mir gut und ich bin grundsätzlich ein sozialer Mensch der gerne unter Menschen ist. Das erste mal wo ich wieder ein Bier getrunken habe war am 23.09.23 auf einem Geburtstag von jemanden aus der Familie. Es war 1 Bier 0,5 Liter mehr nicht und habe an dem Abend viel gegessen.



26) Wie wirkt sich Ihr geändertes Verhalten auf Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld aus?

Antwort: Wie bereits erwähnt ist es so, das ich mich von meinen alten Freunden getrennt habe und diese Freundschaften existieren heute nicht mehr. Andere Freundschaften sind entstanden und ich merke auch so wie gut mir der Sport mit den neuen Freunden tut um mein geändertes Verhalten dauerhaft stabil zu halten.



27) Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?



Antwort: Ich habe mein Leben so geändert, dass Alkohol keine Rolle mehr spielt. Und ich fühle mich mittlerweile sehr gut und zufrieden. Ich weiß auch das meine neuen Freunde und Familie mich so mögen wie ich jetzt bin und mich immer unterstützen werden.



28) Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?

Antwort: Nein da mein Leben jetzt ein anderes ist wie vor der Trunkenheitsfahrt. Und ich mittlerweile mit meinem Leben glücklich und zufrieden bin und deshalb auch durch mein neues Hobby die Sportaktivitäten stark genug bin um eventuelle anfälligen Situation aus dem Weg zu gehen



29) Wie wollen Sie in Zukunft das Trinken vom Fahren trennen?

Antwort: Zum einem kann es durch mein Trinkverhalten nicht mehr zu problematischen Promillewerten kommen da ich kontrolliert trinke das dann geplant ist und nicht spontan ist und ich dann weiß wie ich hinkomme und wie ich heimkommen.



30) Haben Sie zum Abschluss noch etwas hinzuzufügen?

Antwort: Nein

MPU wegen Alkohol und Haaranalyse
Hallo an alle, kann die E-Zigaretten Alkohol ins Haar ablagern?

Kokainaufnahme über die Haut
Da wir hier ja in einem Forum für "Verkehr" sind... rolleyes.gif

Es gibt Menschen, die es toll finden, sich beim/vor dem (Nicht-Straßen-)Verkehr Kokain auf bestimmte Körperteile zu streuen.

Wieviel von dem Kokain geht dann ins Blut über?
Oder bewirkt das nur eine lokale Betäubung ohne dass man das im Blut nachweisen kann?
Hat das nennenswerte Auswirkungen, wenn man anschließend in eine Kontrolle kommt?


Was ist, wenn der zweite (Nicht-Straßen-)Verkehrsteilnehmer oralen Kontakt hat (wissentlich oder unwissentlich)?
Kann das in nennenswertem Umfang ins Blut übergehen?
Immerhin spürt er/sie, dass die Lippen und die Zunge betäubt sind?


P.S.: Die Frage sind nicht ironisch gemeint.

Tilgungsdatum Ermahnung/Verwarnung
Hey Leute,

In FAER Auskünften steht bei Ermahnung oder Verwarnung nie ein löschungs Datum wann werden diese Gelöscht ?


Frage 2:

Person K hat 7 Punkte im FAER Verzicht ohne ein Grund auf seine FE und beantragt nach 3 Monaten wieder eine FE wird Sie ohne MPU mit 0 Punkten wieder erteilt ?

LG

Parken auf Gehweg mit Behinderung von Nicht-zu-Fuß-Gehenden
Wie in folgender Skizze dargestellt, sei angenommen, dass A außerhalb einer Parkflächenmarkierung unzulässigerweise auf dem Gehweg parkt.



B muss sich beim Linksabbiegen nun so weit in die Kreuzung hineintasten, um zu sehen, ob bevorrechtigter Verkehr von rechts kommt, dass er bereits mitten auf der Kreuzung steht. B wird also durch A behindert. Aber: A soll vorgeworfen werden, verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt zu haben. So weit so richtig. Aber kann ihm aufgrund der Behinderung des A dieser Tatbestand auch mit Behinderung vorgeworfen werden oder greift das Tatmerkmal bei diesem Tatbestand nur bei der Behinderung von zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg?

Alternativ könnte ihm die Behörde auch das tateinheitlich begangene Parken weniger als 5 m vor der Einmündung vorwerfen, was mit Behinderung jedoch lediglich mit 15 € zu Buche schlüge. Parken auf Gehwegen mit Behinderung hingegen kostet 70 € und bringt vor allem auch einen Punkt. Die Behörde will bei der Festsetzung des Verwarn- oder Bußgelds der hier verursachten potentiellen Gefährdung nun möglichst angemessen Rechnung tragen und das höhere Bußgeld mit Punkt verhängen. Hielte der Tatbestand "Parken auf dem Gehweg mit Behinderung" einer gerichtlichen Prüfung stand? Könnte die Behörde alternativ den Tatbestand "weniger als 5 m vor der Einmündung" wählen, aber vom Regelsatz nach oben abweichen, ggf. sogar mit Punkt?