Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Autofahrer >< Radfahrer, trägt Autofahrer prinzipiell Mitschuld?
Hallo

Wir wohnen in der Nähe einer absoluten Fahrradstadt. Wenn ich im Auto dort unterwegs bin, fahre ich im höchsten Maße achtsam und vorrausschauend.
Aaaaaaber, alles kann ich dann doch nicht vorhersagen ;-)

Situation:
Hauptstrasse besagter Stadt, eingezeichneter Radweg rechts von uns, wir im Auto sitzend..
Vor uns (auf dem Radweg korrekt fahrend) ein Radler. Wir waren mit dem Auto noch etwas hinter ihm (also auf der Autofahrbahn) > Plötzlicher Richtungswechsel des Fahrradfahrers ohne jegliches Handzeichen seinereits und OHNE Schulterblick > quer über unsere Fahrbahn und nach links abbiegend in eine Seitenstrasse.
Mein Mann konnte gerade noch so eine Vollbremsung ausführen.
Glücklicherweise nichts passiert, der Fahrradfahrer hat uns noch netterweise den Mittelfinger gezeigt..und ist einfach weiter gefahren, als wäre nichts gewesen.
Mir persönlich ging auch noch einen Kilometer später der Puls in schnellerem Takt.

Danach haben mein Mann und ich über die Situation gesprochen, das hätte echt in eine Katastrophe enden können.
Aber wie ist das eigentlich (Eurer Meinung nach): Trägt der Autofahrer da eine generelle Mitschuld, weil er im grösseren Gefährt sitzt und der Radfahrer generell das schwächere Verkehrtmitglied ist?


Wie oft hatte ich schon in der dörflichen 30iger Zone einen Radfahrer schon gefühlt fast im Kofferraum, weil Rennradler eben auch schneller als die 30 fahren können, aber keinen Sinn sehen zum vorderen Auto einen Abstand einzuhalten.
Ich fluche dann innerlich, ok wenn kein Kind im Auto ist, hört man mich auch ;-) DA ist die Verteilung genau so : Auto gegen Rad.

Manchmal habe ich echt den Eindruck, dass einige von ihnen denken „Mir kann juristisch niemand an den Karren fahren. Der Autofahrer trägt da immer eine Mitschuld!“

Wie seht Ihr das?

Gruß Parkverbot

Behinderung fließender Verkehr
Guten Tag zusammen,

in folgender Situation wurde der weiße PKW mit 20,00 EUR wie folgt verwarnt:

Sie behinderten (Fließverkehr) durch das Parken Andere.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 STVG; --BKat


Es handelt sich um eine zweispurige Einbahnstraße, an der Stelle bestehen keine Parkbeschränkungen. Keine Zone.
Wer die Stelle kennt: Europagalerie Saarbrücken

Zum Tatzeitpunkt herrscht so gut wie kein Verkehr. Das Ordnungsamt fertigte drei Fotos an, mein Fahrzeug von vorne, von hinten, und die Frontscheibe. Alle Fotos zeigen das Fahrzeug, ohne jegliche Verkehrsbewegungen wie Staus, etc. im Hintergrund.

Den Tatvorwurf kann ich nicht nachvollziehen, das Amt hält nach Überprüfung daran fest, hat mir jedoch nur die eher entlastenden Bilder, auf Wunsch zukommen lassen.

Eigenes Lichtbild im Link.


Ich bitte um Meinungen zu diesem Fall.




https://i.postimg.cc/SsZx6Lp8/1739529686011.jpg

Polizeikontrolle
Hallo zusammen

Ich würde gerne eure Meinung zum folgenden Sachverhalt hören:

Die Polizei erhält einen Hinweis, dass eine Person betrunken Auto gefahren ist. Die Polizei erscheint vor Ort und es steht keine Person bei dem Auto. Plötzlich kommt der angebliche Fahrer zu ihrem Auto. Er ist tatsächlich betrunken. Er gibt allerdings an, nicht gefahren zu sein, sondern ein Bekannter.

Der Bekannte erscheint ebenfalls bei dem Auto und bestätigt, gefahren zu sein.
Aufgrund weiterer Zeugenaussagen steht jedoch zweifelsfrei fest, dass die betrunkene Person gefahren ist.

Meine Fragen:

hat der betrunkene Fahrer sich strafbar gemacht, weil er eine andere Person als Fahrer angegeben hat?

hat sich die andere Person strafbar gemacht, weil er sich gegenüber der Polizei als Fahrer ausgegeben hat, um die betrunkene Person vor einer Strafverfolgung zu schützen?

Bin auf eure Antworten gespannt.

Mit Gruß

Bus im verkehrsberuhigten Bereich
Hallo,

ich habe das Ordnungsamt gerufen da ein Nachbar öfters einen Reisebus im Wohngebiet (verkehrsberuhigten Bereich) abstellt.
Das Ordnungsamt war hat, hat den Mann rausgeklingelt und gefragt wann er den Bus wegfährt.
Der hat gelogen, meint der Bus stände zum ersten Mal da und er wurde in 4 Std wegfahren.
Ich habe die Mitarbeitenden des OA angesprochen warum er nur eine 10€ Knolle bekäme? Antwort: Verhältnismäßigkeit und es würde niemand behindert.
Ich denke so ein großer und schwerer Bus darf doch gar nicht in den verkehrsberuhigten Bereich reinfahren?
Der Halter hat mich dann massiv beleidigt. Ich werde ihm anzeigen. Können sich die Mitarbeitenden des OA weigern als Zeugen zur Verfügung zu stehen? Ich habe ihre Namen nicht. Der Einsatz wird aber doch bestimmt protokolliert sein.
https://ibb.co/wN2s1P6j

ersetzt Verkehrstherapie eine MPU
Hallo Leute,
ich hatte im Januar 24 einen Verkehrsunfall und es war Alkohol im Spiel. Ich habe von April bis November 24 erfolgreich eine Verkehrstherapie (11 Einzelinterventionen) abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass im Gutachten zur Vorlage für das Gericht über 3 Seiten die Ursachen und schlussendlich die Wiederherstellung meiner Fahreignung und das es keine erhöhte Rückfallgefahr gibt. Bedeutet ich habe ein psychologisches Gutachten einer Verkehrstherapeutin, welche bereits eine Gutachtertätigkeit beim TÜV Nord für die MPU innehatte. In der Vorabsprache mit der Richterin wurde sich geeinigt, dass ich den Fs im Termin zurück bekomme. Am Gerichtstag selbst kam alles anders und sie war auf einmal anderer Meinung habe lediglich die Tagessätze minimiert aber den Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen. Begründung war: sie dürfe es angeblich rechtlich nicht. Im Nachgespräch kam eher heraus, dass sie Probebeamtin ist und Angst habe etwas falsch zu machen. Sie gab an, dass ich mit dem Gutachten doch zur Führerscheinbehörde gehen soll und mir somit eine MPU erspart bleiben würde, weil dieses ja besagt ich bin seit November 24 wieder geeignet Kraftfahrzeuge zu führen.. ich frage mich wieso die Richterin selbst das gutachten dann nicht anerkannt hat und wieso die FS-Behörde es jetzt machen sollte. Ich habe das Gefühl sie wollte mich nur vertrösten. Zudem wäre meine Sperrfrist bereits abgelaufen und da sie mich am Tag des Gerichtstermins als nicht geeignet ansah, habe ich weitere 3 Monate Sperrfrist auferlegt bekommen.
Mein erster Gerichtstermin im November 24 wurde abgesagt, weil dem AA auffiel, die Richterin hat ja urlaub. Ich bekam 3 Monate später erst einen Gerichtstermin, welcher jetzt vor wenigen Tagen war.

Dennoch meine Frage:
Hat jemand zufällig diesbezüglich bereits Erfahrungen gemacht? ich habe die FS-Behörde angerufen und gefragt, wurde jedoch auf eine Email verwiesen. Vielleicht hatte einer von euch da ja bereits eigene Erfahrungen gesammelt.

LG

Dieses Schild gibt es nicht mehr in der heutigen StVO
Hat es trotzdem Gültigkeit? Weist es trotzdem einen benutzungspflichtigen Radweg aus?

Ehemaliges Zeichen 244: Gemeinsamer Rad- und Fußweg

https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsan...,_StVO_1970.svg


Bei uns gibt es immernoch fragwürdige Radwege mit Benutzungspflicht wo dieses Schild aus den 70er hängt.

Linksabbiegen auf den Zweirichtungsradweg
Hallo zusammen,

ja, leider wieder so ein Zweirichtungsradwegthema, was es nicht gäbe, wenn man ordentliche Radwege... ich weiß. Dennoch frage ich mich jedes mal, wenn ich an solche Radwege komme, wie biegt man eigentlich korrekt in diese ein? Beispieleinmündung hier: https://maps.app.goo.gl/8KGd5SreKWW2S1ySA

Folgende Grafik zur Veranschaulichung:


Wenn ich mit dem Fahrrad aus Richtung Norden komme (kein Radweg) und beabsichtige, links auf den dortigen Zweirichtungsradweg einzubiegen, würde ich den grünen Pfeilen folgen und mich links einordnen. Beim gelben Fahrmanöver sehe ich aber einen Konflikt mit anderen Verkehrsteilnehmern: der aus Süden kommende rechts abbiegende Pkw (roter Pfeil) müsste nach meinem Verständnis grundsätzlich den Radverkehr auf der Furt durchfahren lassen - aber gilt das auch für mich, der gerade auf die Furt links abbiegt? Wie ist das, wenn noch ein Pkw aus Richtung Westen kommt und links abbiegt? Oder liege ich komplett falsch und sollte eher ganz anders fahren?

Pragmatisch: einfach jeden potentiellen Konflikt vermeiden und erst dann fahren, wenn sich kein Fahrzeug nähert. Ist bei DTV 8000 Straßen je nach Tageszeit aber schwierig.

Danke Euch!

125 ccm Roller Helmfach nicht abschließbar, HU Mangel?
Hallo,

ich war mit dem Roller bei der HU und bevor die Untersuchung startete, bemängelte der Prüfer schon das Helmfach und brach die Untersuchung ab, um keine weiteren Kosten zu verursachen. Ist das tatsächlich so?

Danke

Vorfahrtsberechtigt
Hallo zusammen,

ich habe mich hier im Forum angemeldet, da es immer wieder zu undurchsichtigen Verkehrsregeln/ Auslegung kommt.

In dem Fall ist selbst die Gemeinde bzw. Verkehrsbehörde nicht sicher bzw. geben wiedersprüchliche Aussagen.

An dieser Kreuzung
https://maps.app.goo.gl/BxyMeKLGdhYYzTbJA?g_st=ac

ist der Radweg Benutzungspflichtig (auf beiden Seiten durch Verkehrszeichen angeordnet).

Der Radweg ist im Kreuzungsbereich verschenkt und hat ein abgesenkten Bordstein.
Aus der Robert Bosch Straße kommend ist ein "Vorfahrt gewähren" vor der Querung.
#Ober sticht Unter# das VZ 205 ist ja übergeordnet zum abgesenkten Bordstein somit hätte der Radverkehr Vorrang, sehe ich das richtig?

Der Radweg ist Straßenbegleitend zur K 1700, aaus Sicht der Gemeinde aber nicht, da hier ein Grünstreifen angelegt ist.
Aus dem Ort heraus ist am Radweg ein VZ 205 angebracht, aus der anderen Seite nicht, so das auch hier eine diffuse Regelung besteht.

Wer hat Vorfahrt, wenn KFZ von K 1700 kommend links bzw rechts in die Robert Bosch Straße abbiegt und Radfahrer in selber Fahrtrichtung die Robert Bosch Straße überqueren will um geradeaus zu fahren, zumal von der Ortsauswärts- Seite keine Beschilderung angebracht ist.

Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen erklärend beschreiben.

Wer kann hier helfen und Licht ins Dunkel bringen?
Ich sehe regelmäßig an dieser Kreuzung gefährliche Situationen, aber Gemeinde / Verkehrsbehörde sehen hier kein Handlungsbedarf.


Gruß GRVbiker

Unverhältnismäßige Kosten für Abschleppversuch
Hallo zusammen,

ich brauche Euren Rat.

Gestern Morgen (08:00 Uhr) wurde unser Transporter (bauähnlich Renault Trafic) fast abgeschleppt. Dieser stand im Bereich einer Ladezone. Aufgrund Tiefgaragensanierung fehlen bei uns derzeit ca. 30-40 Stellplätze. Nichtsdestotrotz ist uns bewusst, dass wir dahingehend schuldig sind.

Jedenfalls wurde ich angerufen vom Büro des Abschleppdienstes (meine Mobilnr. lag in der Windschutzscheibe): "Ihr Auto wird gleich abgeschleppt." Da ich auf dem Weg zur Arbeit war, ist meine Frau sofort zum Auto. Der Fahrer des Abschleppwagens hatte unseren Transporter wie auf dem Foto abgebildet an der Hinterachse aufgebockt. 1. Gang war eingelegt. Außer diesem Aufbocken noch keine weiteren Maßnahmen ergriffen (Installation Dollys an Vorderachse, Sicherung durch Gurte o.ä.)

Meine Frau musste 530€ zahlen, um das Auto auszulösen. Begründung: Das Auto gelte als abgeschleppt.

Die Anfahrt beläuft sich je nach Route auf 20/25 km. Wir wohnen in München.

Aus meiner Sicht wurde hier kalkuliert vorgegangen. Das Auto wurde aufgeladen, um sagen zu können "gilt als abgeschleppt" und dann wurden wir angerufen, damit der Aufwand für das reguläre Abschleppen entfällt und noch ein weiteres Fahrzeug abgeschleppt werden kann. Zwei weitere Fahrzeuge direkt daneben wurden nicht abgeschleppt mit der Aussage, diese würden laut Anzeiger nicht stören.

Nach Recherche werden ähnliche Rechtsfälle beschrieben, wo aber Fahrzeuge tatsächlich abgeschleppt und verwahrt wurden. Die Kosten fielen nach Gerichtsverfahren deutlich unter unsere angefallenen (344€). Gemäß den Artikeln gilt hier ein Gebot der Wirtschaftlichkeit. Dementsprechend werte ich das Vorgehen hier als nicht rechtmäßig.
Bsp.: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsv...nd/abschleppen/ Abschnitt: "Wie hoch dürfen die Abschleppkosten sein?"

Wir besitzen eine Rechtschutzversicherung mit 150€ Selbstbeteiligung. Die Quittung enthält keine Aufschlüsselung der Aufwände.
Wie seht Ihr das? Wie sollte ich Vorgehen? Zunächst Email an die Firma mit Schilderung und verweis auf die vergleichbaren Rechtsurteile?

Bild: https://imgur.com/a/SsJmpLn

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Kokain konsumiert
Hallo zusammen,

Undzwar habe ich am 09.01.2025 auf der Weihnachtsfeier kokain konsumiert (1line, 0,2g), dabei hat ein Mischkonsum mit Alkohol stattgefunden. Locker 3-4 Jahre davor nicht konsumiert also sozusagen ein *einmalkonsum*
Ich bin seitdem kein Auto mehr gefahren (4 Wochen ) weil ich Angst habe das der urintest auf kokain positiv ausfällt (noch in der Probezeit) . Habt ihr Erfahrungen damit gemacht wann es wirklich auf 0,00 sowohl das Koks als auch das Abbauprodukt ist? Im Internet steht nach 7 Tagen sollte man clean sein, will aber mal persönliche Eindrücke bekommen von euch. ( Ich mach’s nie wieder )

MfG wavey.gif wavey.gif

MPU nach Alkoholfahrt 2021
Liebe Ratgeber und Leidensgenossen,

Meine Historie:
Ich hatte eine Trunkenheitsfahrt 2021 mit damals festgestellten 1.77 Promille.
Das war damals eine sehr schlimme Zeit für mich:
2020 mein 7. Bandscheibenvorfall mit OP (ohne Versteifung) danach wieder alles ok.
2021, etwa 2 Monate nach der OP eine beidseitige Lungenembolie während dieser Zeit habe ich sehr viel gesoffen, ich hatte jeden Tag Todesangst.
2021 im August, die Trunkenheitsfahrt - Gott sei Dank ohne Schaden und ohne Verletzte - ich bin an der Ampel eingeschlafen.
Seit der Trunkenheitsfahrt trinke ich keinen Alkohl mehr (Nachweise für 18 Monate liegen vor)
Meine vergleichsweise milde Geldstrafe habe ich bezahlt - da ist alles ok.
2022 habe ich ein CT machen lassen. Das hat gezeigt, dass mit der Lunge und dem Herz wieder alles OK ist, kein Schaden.
Damit möchte ich nicht auf die Tränendrüse drücken, es ist einfach die Vorgeschichte.

Psychologische Beratung habe ich in Anspruch genommen, diese hat aber nichts neues ergeben was nicht nicht schon wusste.

Im Juli 2024 habe ich den Führerschein wieder neu beantragt.
Am 20.11.2024 war ich beim T. zur MPU
Die Psychologin hat mir gesagt, dass sie bei mir kein Alkoholproblem mehr sieht.
Die Blutuntersuchung bei der MPU war genauso ok, wie die restliche medizinsche Untersuchung.

Mein Problem nun:
Beim Leistungstest habe ich sehr schlecht abgeschlitten, in allen drei Tests zwar 86% richtig, aber die Zeit (Leistung) fiel mit 12% sehr schlecht aus.
Die Psychologin meinte daraufhin ich müsste zu einer Fahrverhaltensbegutachtung und
außerdem würde sie empfehlen davor ein paar Fahrstunden zu nehmen.
Auch unabhängig vom Leistungstest wollte ich sowieso ein paar Fahrstunden nehmen da ich jetzt doch 3 Jahre nicht mehr gefahren bin.

Ich habe jetzt nur eine Reihe von Problemen:
- Ich bin Freiberuflicher EDV Berater und momentan steht mir finanziell das Wasser bis zum Hals, eigentlich schon darüber
- Bei der Führerscheinstelle habe ich Fristverlängerung beantragt und auch gewährt bekommen bis Anfang Juli 2025
- Mir fehlt momentan einfach das Geld Fahrstunden zu nehmen, die Anmeldegebühr bei der Fahrschule zu bezahlen
und der T. möchte auch wieder 450 EUR alleine für die Fahrverhaltensbegutachtung
- Das sind dann wieder ca. 1 500 EUR, ich weiß nicht wo ich die hernehmen soll
- Die Fahrstunden brauchen Zeit, die Fahrverhaltensbegutachtung braucht auch Zeit, dann kommt noch die Zeit zum Fertigstellen des Gutachtens
- Ich habe große Sorge, dass das alles nicht bis Anfang Juli zu schaffen ist
- Die Führerscheinstelle hat mir gesagt, dass eine Fristverlängerug nur max. 1 Jahr möglich ist und dass sei der Juli 2025

Ich weiß nicht wann ich wieder die 1 500 EUR auftreiben kann.
Ich konnte nicht mal die Miete für meine Wohnung für Februar bezahlen, März wird das gleiche Problem sein.

Meine Fragen:
- Habe ich irgendeine Möglichkeit den Leistungstest zu wiederholen?
In den Räumen vom TÜV war es extrem kalt, auch die Psychologin saß mit Jacke und Schal vor mir,
alle anderen Probanden haben auch sehr gefroren und Jacke und soweit vorhanden Schal um
- Ich war sehr aufgeregt,die Nacht schlecht geschlafen, wohl vor lauter Aufregung und
am Abend vorher eine heftige Auseinandersetzung mit meiner Tochter wegen Unterhalt
- Die Psychologin hatte ich gefragt, wegen einer Wiederholung des Leistungstest, sie sagte einfach Nein, das machen wir nicht,
eine Begründung gab sie nicht.
- Kann ich eine Wiederholung trotzdem Durchsetzen, wenn nicht beim TÜV, dann bei einem zugelassenen Arzt?

- Natürlich habe ich auch Sorge, wenn die Fahrverhaltensbegutachtung negativ ausfallen sollte,
- Muss ich dann die Ganze MPU wiederholen?
- Kann ich die Fahrverhaltensbegutachtung alleine wiederholen? Wie oft?

Ich stecke momentan in einer bescheidenen Lage, für jedes bisschen Hilfe bin ich sehr dankbar.

Auf meinen Anwalt den ich bisher hatte, habe ich keinen Zugriff mehr.
Er ist aus der Kanzlei ausgeschieden (12/2024) und mittlerweile Angestellter Anwalt beim ADAC.
Kontaktdaten (Telefonnummer) wollte seine frühere Kanzlei keine herausgeben.
Beim ADAC kriege ich seine Kontaktdaten auch nicht.
Ich habe momentan auch nicht das Geld für einen neuen Anwalt.

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Beste Grüße

Michael

Vorrang bei baulichen Hindernissen mit Fußgängern
Beschreibung der Gegebenheiten:

Wohngebiet, 30er-Zone, gemeinsamer Verkehrsraum ohne Seitenstreifen und Gehwege. Bauliches Hindernis (größeres Blumenbeet), Durchfahrt nur für ein KFZ möglich. Gleichzeitig KFZ und Fußgänger aus Gegenrichtung nicht möglich.

Frage:
Wie verhält es sich mit der Wartepflicht an solchen Hindernissen insbesondere als Fußgänger? Ich habe mehrfach die Situation erlebt, daß ich so ein Hindernis erreicht hatte und dann im Vorbeigehen war und dann plötzlich aus einer Seitenstraße ein abbiegender PKW kam oder um die Kurve kam und dann derart beschleunigte, durchfuhr ich Not-Ausweichen mußte. Begründung: Man hätte ja "Vorfahrt".
Zum einen kenne ich es so, daß man "Vorfahrt" nicht erzwingen darf. Es liegt auf der Hand, daß ich mit einem PKW, wenn ich um die Ecke komme, immer so schnell beschleunigen kann, daß dann ein Fußgänger (in Besondere ein langsamer Senior) "im Weg" ist.
Noch mal als Hinweis: Es gibt keinen Seitenstreifen bzw. Gehweg für Fußgänger.
Umgekehrt habe ich es ebenso mehrfach erlebt, daß der PKW-Fahrer das Hindernis auf seiner Seite hatte und ich anhalten mußte, weil dieser "noch mal eben" vorbei gehuscht war.

Vielen Dank für alle Antworten.

Rechts vor Links bei Fußgängern im gemeinsamen Verkehrsraum
Im Gegensatz zu Radfahrern und Kraftfahrzeugen gilt für Fußgänger ja grundsätzlich nicht rechts vor links. Vielmehr sind sie wartepflichtig. Mit der Begründung, daß Fußgänger grundsätzlich nichts auf der Straße zu suchen haben.
Gilt das auch in einem Verkehrsraum in dem keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden sind? Hier bei mir vor Ort teilen sich alle VT eine 30er Zone ohne Gehwege und Seitenstreifen. Dort hat der Fußgänger keine Möglichkeit der Straße fern zu bleiben.
Vielen Dank für alle Antworten.

Felgen Winterreifen 102Y vs. 102W – ein TÜV-Problem?
Hallo.

Gestern habe ich einen EV6 GT gekauft, in der Zulassungsbescheinigung habe ich geschrieben, dass es 255 40 zr21 102Y Reifen <--Lastindex geben soll. Gestern habe ich Bridgestone Blizzak 6 255 40 21 102W XL Winterreifen gekauft und mir ist nicht aufgefallen, dass sie "102W" sind. Also ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex, was soll ich jetzt tun? Ich kann auch keine Winterreifen vom 102Y finden. Ich möchte hinzufügen, dass das Auto eine Höchstgeschwindigkeit von 260 km/h hat(Kia ev6 gt). Google zeigt, dass es illegal ist, den Geschwindigkeitsindex in Deutschland zu senken... Das stimmt. Sprechen Sie und helfen Sie mir bitte. Lg

ADHS-Medikation und Verkehrskontrolle
Moin zusammen,

bei mir wurde ziemlich spät als Erwachsener ADHS diagnostiziert und ich werde mit Lisdexamfetamin (Handelsname "Elvanse") behandelt. Ich nehme es nicht täglich, aber es ist ungemein hilfreich im Job, im Alltag und ehrlich gesagt ich hatte gar keine Ahnung, wie konzentriert man am Straßenverkehr teilnehmen kann. Meine letzte Verkehrskontrolle liegt nun schon einige Jahre, mein letztes Knöllchen noch länger und meinen letzten Punkt hab ich 2012 tilgen können. Also seit mehr als zehn Jahre unbescholten. Keine Auffälligkeiten wegen Alkohol, Drogen oder sonstigen Substanzen.

Jetzt gehört das Medikament zur Gruppe der Amphetamine und dürfte bei einem entsprechendem Test nachgewiesen werden. Mir selbst wurde gesagt, dass wenn ich es nicht nehme ich sehr hibbelig, aufgedreht oder tagträumend wirke. Typische ADHS-Symptomatik eben. Unter Einfluss der Medikation wirke ich "neurotypisch", also sozusagen "normal".

Ich habe nun die leise Befürchtung, dass bei einer entsprechenden Kontrolle die Aussage "Hab ich verschrieben bekommen!" nicht ausreicht, wenn ich an einem abstinenten Tag wirke wie jemand neurotypisches auf Droge. Das könnte man böse betrachtet durchaus als Ausfallerscheinung werten. Mein Arzt hat mir zwar einen Medikamentenplan mit Stempel und Unterschrift gegeben "Wird schon reichen!", aber so firm wirkte er bei der Aussage nicht.

Muss ich irgendwas vom Amtsarzt, Gesundheitsamt oder einer sonstigen Stelle beantragen, oder reicht das von meinem Arzt wirklich aus?

Mal abgesehen, dass ich das Auto für den Job brauch, ist es hier am Arsch der Welt ohne KFZ doch recht...doof.

Vielen Dank.

Trunkenheitsfahrt 2020
Mein Kumpel hat im Oktober 2020 eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad gehabt. Der Blutwert war 2,1 Promille.
Im November 2020 erhielt die Führerscheinstelle durch die Polizei die Info über die Trunkenheitsfahrt.
April2 022, wollte mein Kumpel den Jagdschein verlängern. Hier wurde er aufgefordert, wegen der Trunkenheitsfahrt
den Nachweis (MPU) zu erbringen, das Waffen ordnungsgemäß geführt und Munition ordnungsgemäß aufbewahrt wird.
Jagdschein und Waffen wurden eingezogen. Die MPU wurde erfolgreich bestanden und der Jagdschein bzw. Waffen wieder
ausgehändigt. Im Mai 2024 wurde mein Kumpel aufgefordert, eine MPU für Führerschein vorzulegen. Und im Juli 2024 wurde
erstmalig der Führerschein, also fast 4 Jahre nach der Tat eingezogen.

Wie wird das bewertet? Muss jetzt die 15 Jahre Wartefrist abgesessen werden?

LG
baerfekt

TF 2,23‰ auf elektrischem Longboard
Hallo an Alle

Das ist mein erster Beitrag hier, bitte entschuldigt wenn ich etwas vergesse.

Ich wurde am 09.05.2020 um 02:50 morgens mit 2,23 Promille auf meinem elektrischen Longboard angehalten. Auf der Polizeiwache wurde Blut abgenommen und mein Führerschein direkt beschlagnahmt. Abgesehen von einem Punkt wegen überhöhter Geschwindigkeit ( 21kmh zu schnell ) ist das mein einziger Verstoß.

Daraufhin wurde wie erwartet eine MPU angeordnet, die ich aber bis heute vor mir hergeschoben habe. In den letzten Tage wollte ich dieses Thema angehen, und nach einem Infoabend habe ich nun einen ganz guten Überblick über das, was mich erwartet.

Nun stellt sich aber die Frage ob ich einen Abstinenznachweis erbringen muss. Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte an denen ich das festmachen kann ? Macht es einen Unterschied, dass meine Trunkenheitsfahrt direkt nach dem ersten großen Lockdown während Corona war, und dass das erste Wochenende war, an dem man sich wieder sehen durfte ?


Vielen Dank für eure Hilfe

Dauer vom Anhörungsbogen bis zum Fahrverbot
Hallo,

ich habe Ende Oktober 2024 mit einem Betriebsfahrzeug durch Ablenkung bzw. Gespräch mit dem Beifahrer eine rote Ampel überfahren, durch die Ablenkung verwechselte ich die Rechtsabbieger- mit der Geradeaus-Ampel. Mitte Januar kam der Anhörungsbogen mit dem Tatbestand, es war bereits 7 Sekunden rot, ein Foto war dabei und das der Fahrzeughalter (seit Dezember 2024 bin ich nicht mehr dort beschäftigt) mich als Fahrer bereits benannt hat, also keine Chance das abzustreiten, es stand auch mit drin, das ein Fahrverbot vorgesehen ist. Ich habe im Anhörungsbogen zugegeben, das ich gefahren bin und dazu geschrieben, das ich durch den Beifahrer abgelenkt wurde (wird sicher nicht als Grund anerkannt werden, aber egal) und schickte das Ganze am nächsten Tag zur zuständigen Bußgeldstelle. Wie lange kann es nun dauern, bis eine Antwort kommt und das Fahrverbot (sicher ein Monat?) in Kraft tritt, da ich ehrlich gesagt deshalb wie auf Kohlen sitze, da ich auf Arbeitssuche bin und das ganze ja mit einplanen muß zwecks Erreichbarkeit, bin da ja gänzlich auf ÖPNV angewiesen und sagen muß ich es dem zukünftigen AG auch, da Führerschein, gerade in meiner Branche (Garten-, Grünpflege) meist wichtig ist.

Vielen Dank

Versehentlich Maut geprellt in Italien
Hallo zusammen,

vor gut 2 Wochen bin ich von Bayern in die Toskana gefahren. Bei Livorno war dann die Abfahrt, die mir das Navi angezeigt hatte, wegen Baustelle gesperrt. Musste also zur nächsten Abfahrt. Ich kam von der nicht mautpflichtigen SS67 und wollte weiter Richtung Piombino auf die SS1. Durch die unübersichtliche Umleitung wurde ich aber offenbar Richtung E80 geführt.

Dort kam ich also an einer der üblichen Mautstellen an, wo man normalerweise sein Ticket zieht, um dieses bei der Abfahrt in den Kassenschlitz zu schieben und dann die Maut bezahlt.

Verwirrt durch die Umleitung und die ziemlich unübersichtliche Mautstation habe ich blöderweise eine Durchfahrt genommen, wo man kein Ticket ziehen konnte! Die Schranke war zwar auf, die Ampel aber auf Rot.. Meinen Fehler habe ich dann natürlich sofort bemerkt. Aber rückwärts aus der Gasse, um eine der richtigen Gassen mit Ticketautomat zu nehmen.. Ich hatte mal gelesen, daß das wie Rückwärtsfahren auf der Autobahn geahndet wird.. Und seeehr teuer werden kann. Und es ist ja alles dort von vielen Kameras überwacht.

Doch dann ging plötzlich die rote Ampel aus. Also bin ich auf die E80 gefahren. Was hätte ich auch sonst tun können?

Aber natürlich hatte ich jetzt kein Ticket, welches ich bei der Abfahrt zum Bezahlen gebraucht hätte.. So stand ich nach nur ca.28 km an der Abfahrt bei San Vincenzo Nord natürlich vor einer Schranke, die sich nicht öffnen liess. Gefangen auf der Autostrada..

Also den Notrufknopf gedrückt. Nach ziemlich langer Zeit eine extrem leise weibliche Stimme aus dem Lautsprecher (haha).. Natürlich auf italienisch. Ich habe nichts verstanden, auf mein englisch und mein bischen italienisch bekam ich keine Antwort. Nebenan fuhren LKW durch, weshalb eigentlich gar keine Verständigung möglich war. Ich hab dann noch 2 oder 3x mal den Notrufknopf gedrückt, ich musste ja irgendwie runter von der Autostrada. Möglichst ohne die Schranke plattzufahren..

Und oh Wunder, die Schranke ging dann auf und ich konnte runter. Da hat die Signora am anderen Ende des Sprechapparates wohl bemerkt, daß sich da ein doofer Tourist falsch eingereiht und somit kein Ticket hatte. Mein Kennzeichen ist sicher erfasst worden. Ob die Signora, die vermutlich aus der Ferne die Schranke für mich geöffnet hat, meinen "Vorgang" gecancelt hat, kann ich nur hoffen..

Was könnte mir denn blühen, wenn nicht? Es waren zwar nur rund 28km, aber ist das für die Behörde überhaupt nachvollziehbar? An allen anderen Mautstationen habe ich natürlich brav bezahlt. Man liesst ja hin und wieder, daß da oft nach Monaten noch happige Forderungen aus Italien eintrudeln können wegen Mautverstoss.. Die normale Maut für die kurze Strecke wäre wohl bei max. 3 Euro gelegen.

LG sartre