Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Grünpfeilschild im konkreten Fall erlaubt?

Unsere Richtung erlaubt Fahren in drei Richtungen (links, geradeaus, rechts) ohne besondere Pfeile in der Streuscheibe. Der Verkehr von gegenüber bekommt eine separate Grünphase, dessen Rechtsabbieger haben allerdings das grüne Pfeilsymbol (Z720) an der Ampel. Der Linksabbieger vor mir und ich wußten jetzt allerdings nicht, ob wir das entgegenkommende Fz reinlassen sollen oder nicht. Er hat dann freundlicherweise gewartet.

Die Fußgängerampel über die Querstraße befindet sich nur rechter Hand der Kreuzung.

Ist das eigentlich ein Fall, wo Z720 angeordnet werden darf?

Mit vorläufigem Führerschein im Ausland fahren - Möglichkeiten?
Ich habe eine vorläufige Fahrerlaubnis bekommen, möchte allerdings in ca 2 Wochen gerne in Österreich fahren. Nach etwas googeln, ist das wohl nicht möglich, da vorläufige Führerscheine im Ausland nicht unbedingt anerkannt werden.

Besteht irgendwie die Möglichkeit in Österreich fahren zu dürfen? Könnte ich z.B. einen internationalen Führerschein beantragen? ist das überhaupt möglich mit 'nur' der vorläufigen Fahrerlaubnis bzw. Prüfungsbestätigung?

Verkehrszeichen teilweise mit Panzertape abgeklebt - Gültigkeit ?
Hallo Forengemeinschaft,


nach einigem lesen in diesem Forum habe ich jedoch eine Frage in die Runde. Wir machen seit Jahren Urlaub in einem Dorf in Bayern. Auf dem großen Gemeinde-Parkplatz gibt es seit 2 Jahren E-Parkplätze auf denen das Parken beim laden für 4 Stunden frei ist.

Seit circa 8 Monaten wurde das Wort "frei" auf dem Schild mit Panzertape abgeklebt. Nun frage ich mich, waren das E-Auto-Hasser oder die Gemeinde ?

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6700


Wenn es von der Gemeinde ist, sollte das Schild nicht einfach entfernt werden oder ein neues angebracht werden ? Außerdem, in der Mitte des Parkplatzes gibt es das blaue P Schild(314), darunter ist ein weißes Schild das sagt: "Mit Parkschein". Jeder könnte mit schwarzem Panzertape ankommen das weiße Schild abkleben, es würde nicht anders ausschauen als das E-Parkplatz Schild.


Danke fürs lesen =)

Craig

Parkverstoß - Frist für Täterermittlung
Grüeziwoll beinand,

in einem anderen Thread wurde verlinkt auf eine redliche Heimseite eines sicher nicht minder redlichen Anwalts. Dieser zitierte das "AG Straubing, Beschl. v. 23.08.2021 – 9 OWi 441/21 –, ergangen zur Halterhaftung nach § 25a StVG."

Ihr könnt hier klicken oder im dejure selbst suchen. Die Anwaltsseite ist aber okay, da kann man klicken, sonst hätte ich das nicht verlinkt.

Alternativ grob gesagt folgender Ablauf:

Zitat
Ein ******* geparktes Auto bekam am 31.3.xx eine Scheibenwischerverwarnung mit Verwarnungsgeldangebot.

Keine Zahlung.

Zwischenzeitlich wurde der Halter ermittelt, eine Firma.

Am 15.4.xx, nachdem nicht gezahlt wurde, versandte das Amt ein Schreiben zur Fahrerermittlung mit einem Hinweis bzgl. Kostentragungspflicht an die Halterfirma.

Keine Antwort.

Am 6.5.xx ging abermals vom Amt ein Schreiben zur Fahrerermittlung mit Hinweis auf die Kostentragungspflicht an die Firma.

Keine Antwort.

Am 9.6.xx sandte das Amt gegen die Firma einen Kostenbescheid gem. § 25a StVG, dieser wurde am 16.6.xx per Postzustellungsurkunde zugestellt.

Firma klagt dagegen. Gericht gibt der Klage statt, weil der Versand der Fahrerermittlung 15 Tage nach der Tat erfolgte und damit der Halter nicht rechtzeitig befragt wurde. 15 Tage nach dem "Verleih" eines Fahrzeugs muss man sich nicht mehr erinnern können, erst recht wenn - so wie hier - die Osterfeiertage innerhalb der Frist liegen. Das Amt argumentierte u.a. dass der Scheibenwischerzettel schon eine Anhörung an den Halter darstellen würde, was aber auch in meinen Augen unsinnig ist.


Wie hätte man das denn rechtsgetreu realisieren müssen? Ich denke mir, dass ein Scheibenwischerverwarnangebot ja immer eine Frist von sagen wir mal einer Woche haben muss zum bezahlen. Ein, zwei Tage dazu für Banklaufzeiten - dann hätte das Amt nur 5 Tage (einschließlich Wochenende, Feiertage etc.) zum ermitteln des Halters und dem Versand des Schreibens, wenn man sich an diese 14-Tage-Frist halten muss. Wie geht das anderswo?

(Ich habe neulich einen Brief bekommen von der Polizei (wg. Zeuge), der war vom Datum auf dem Brief bis zu meinem Briefkasten eine Woche unterwegs - bei einer Strecke von ca. 12 Kilometern wurde der wohl per pedes zu mir transportiert... Will sagen, bei einem durchschnittlichen Behördenlauf und den aktuellen Brieflaufzeiten geht es gar nicht, sowas innerhalb der gesteckten Frist zuzusenden.)

Was meint ihr?

Nochmals: Wie hätte man das rechtssicher realisieren können?

Beste Grüße an alle!

Supermarkt-Falschparken: Angemessene Höhe, Fahrer-/Halterhaftung
Supermarktbetreiber durch die Bank betreiben inzwischen auf ihrem Marktparkplätzen „Parkplatz-Management“ und verteilen Knöllchen bei Verstößen gegen ausgehängte Parkregeln (z.B. Parken ohne Parkscheibe). Gerichtlich entschieden wurden nicht nur solche Verstöße bzw. der Versuch ihrer Ahndung wegen der –angemessenen– Höhe der Strafgebühr, sondern auch darüber, daß der Scheibenwischer kein Briefkasten ist.

Wie hoch liegt momentan die Höhe der Strafe, die von den Gerichten abgenickt werden?

Wie sieht es eigentlich mit der Fahrer-/Halterhaftung aus? Ordnungsbehörden können nach § 25a StVG den Halter bei Parkverstößen heranziehen, wenn die Ermittlung des Fahrers nicht „mit angemessenem Aufwand“ möglich ist. Im Zweifel kann die Behörde das Führen eines Fahrtenbuches anordnen.

Den Privaten bleibt ja nur die Halterabfrage. Welche Möglichkeiten gibt es hier seitens der Parkplatzbeireiber, den Fahrer zu ermitteln, und welche für den Halter, nicht zahlen zu müssen, wenn er den vorgeworfenen Parkverstoß nicht begangen hat?

Abstinenznachweise Synlab Ergebnisse verfälscht?
Hallo zusammen,

bis jetzt war ich nur Mitleser, jetzt aber habe ich auch eine etwas speziellere Frage und hoffe, hier Hilfe und evtl. Leidensgenossen zu erreichen.
Aufgrund einer Blutentnahme im Dezember 2021, die auf eine Substanz positiv war, musste ich mich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Außerdem wurden 1 Jahr Abstinenznachweise angeordnet (=6cm Haare und 4 spontane Urinscreenings). Des Weiteren muss ich alle 6 Monate aufgrund eines adulten ADHS ein Attest meines Psychiaters vorlegen, in welchem bescheinigt wird, dass ich die Medikation ordnungsgemäß einnehme.

Das Gutachten der verkehrsmedizinischen Untersuchung ist für mich sehr gut ausgefallen. Außerdem auch der Haartest und alle Urinscreenings bis auf das letzte am 3. Juli 2024 (=Nummer 3 von 4). Natürlich waren meine Haarprobe und jedes Urinscreening positiv auf Amphetamin, in Verbindung mit der Medikation jedoch liegt das auf der Hand und ist i.V.m. dem Attest vonseiten der Fahrerlaubnisbehörde in Ordnung.

Nun waren wie o.g. das 1. und das 2. Screening immer ohne Probleme und der Urin jeweils vom Verdünnungsgrad her absolut im Rahmen. Beim 3. Screening hatte ich mich schon gewundert, warum ich so lange auf das Ergebnis warten muss. Dieses kam dann schließlich am 28.06.2024 zusammen mit dem Hinweis, dass der Urin deutlich zu wässrig sei und man mir eine Verdünnung unterstellt. Ansonsten war auch das 3. Screening genauso wie die ersten beiden negativ.

Die Einbestellungen für das 1. und 2. Screening waren immer sehr früh am Morgen, sodass ich direkt von zu Hause noch vor der Arbeit dorthin gefahren bin und meinen allerersten Morgenurin dort abgegeben habe. Das 3. Screening war gegen 11:30 Uhr vormittags, bei diesem war ich zuvor natürlich in der Arbeit, hatte ca. 1 Liter Wasser und 2 Kaffee getrunken. Also nicht übermäßig viel, trotzdem war der Wert extrem außerhalb des Referenzbereiches. Also wurde ich zu einer erneuten Testung einbestellt - diese war noch einmal später als Nummer 3 und fand am 02.07.2024 um 13:00 Uhr statt. Ich habe extra darauf geachtet, am Vormittag fast gar nichts zu trinken (nicht gerade einfach im Sommer).

Weil der Wert von Nummer 3 aber so verwässert war lt. Labor, bin ich um auf Nummer sicher zu gehen, direkt nach der Urinabgabe bei Synlab zu einem weiteren unabhängigen Labor gefahren und habe mit etwa 15 Minuten Unterschied denselben Urin dort abgegeben - es ist nachweislich derselbe Urin (versch. Zeugen, beide Abgabeuhrzeiten stehen auf den Befunden, etc.). Die Werte des zweiten Labors für Kreatinin und Harnstoff weichen sehr deutlich von den Synlab-Werten ab. Außerdem hat Synlab in dem Befund 3 von 4 Kreatinin UND Harnstoff getestet, im Befund 4 von 5 allerdings NUR Kreatinin.

Und genau in dem 4. Befund sind zwei Drogen positiv gewertet, die ich in meinem Leben noch nie konsumiert habe und die in absolutem Widerspruch zu der festgestellten Substanz vom Dezember 2021 stehen. Natürlich weiß ich, dass Synlab für forensische Zwecke akkreditiert ist, Untersuchungen per Gasmassenspektrometer durchführt etc. Da dürfte also eigentlich kein "Fehler" vorliegen.

Aber wie ist es möglich, dass zwei sehr einfach zu bestimmende Werte wie Kreatinin und Harnstoff so massiv voneinander abweichen und 2 Substanzen positiv markiert sind, die ich in meinem Leben noch nie angefasst habe?

Diese ganze Sache verhagelt mir gerade meinen einjährigen Abstinenznachweis, der am 16. August abgeschlossen gewesen wäre.

Ich würde sehr gerne einen Wiederholungstest machen, ich weiß, dass ich nichts zu befürchten habe.

Kann es denn überhaupt sein, dass ein so namhaftes Labor derart gravierende Fehler macht? Was wäre eurer Meinung nach die beste Vorgehensweise?

Ich habe eine anwaltliche Vertretung, jedoch kennt sich mein RA nicht mit Laborwerten aus und ich noch viel weniger.

Gibt es Erklärungen, wie es zu einem derart massiv verfälschten Ergebnis kommen kann?

Ich würde mich sehr freuen! Ich habe sämtliche Atteste immer fristgerecht vorgelegt, entsprechende Bestätigungen der FEB erhalten etc. Es will mir gerade einfach nicht in den Kopf, dass die ganze Zeit und auch das Geld jetzt einfach umsonst waren.

Liebe Grüße und vielen Dank vorab!

mangelhafte verkehrsrechtliche Anordnung führt zu Verurteilung
Hallo zusammen,
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder zu Wort. Ich bin auf der Suche nach einem Urteil, das wohl von einem bayerischen Gericht gesprochen wurde. Meine Suche war bislang erfolglos.

Sachverhalt ist folgender:
Aufgrund einer Baustelle wurde von der Verkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung erlassen. Die Sachbearbeiterin, die das nur vertretungsweise gemacht hat, hat dabei übersehen, dass im Baustellenbereich ein Feldweg einmündet, den sie nicht hat absichern lassen. Genau aus dem Feldweg kam des nachts ein Autofahrer, fuhr mehrere hundert Meter im Baustellenbereich entlang, bis er durch ein Hindernis (ich weiß nicht, ob aufgeschüttet, Loch oder ähnliches) unsanft gestoppt wurde und sich hierbei verletzte.
Letztendlich wurde die Sachbearbeiterin nun sogar auch strafrechtlich verurteilt, weil sie in der VRAO den Feldweg nicht berücksichtigt hatte.

Könnt Ihr mir hier weiterhelfen? Wir würde es ggf. schon reichen, wenn ich weiß, wo das ganze passiert ist. Wenn jemand noch detailliertere Infos hat, nehme ich die natürlich auch gerne!

Viele Grüße

Ganz unglücklich gelaufen...THC-erwischt
Hallo zusammen,

irgendwie hat mich letzte Woche das Pech verfolgt. Ich würde gerne mal eure Einschätzung haben, was ich zu erwarten habe bzw. ob ich noch etwas rechtlich drehen kann :-)

Folgende Situation hat sich zugetragen:

Ich hatte Fußball Training. Danach ruft nen Mannschaft-Kollege an und sagt, er sei liegen geblieben und seine Kuppelung sei gerissen. Ich bin hingefahren. Wollte ihm helfen. Also meine Karre hinter seine auf na Landstraße. Warnblick an und fertig. Dann haben wir sein Auto weggeschoben(in eine nahe Wohnsiedlung) und meins in der Zeit stehengelassen. Nachdem wir fertig waren, zurück zu meinem Auto. Und ja, da war dann die Polizei. Haben sich mein Auto angeschaut, alle türen aufgemacht.(Hatte es vergessen abzuschließen)
Dürfen die das einfach aufmachen bzw. kontrolieren?
Dann haben mein Kollege und ich denen die oben beschriebene Situation erklärt. Wir dachten, dass dann alles gut ist und wir weiterfahren können.
Aber NEIN!

Die Polizei fragte dann, wer denn mit dem Auto gefahren ist und ich sagte ICH.
Die haben mich aber nicht fahren sehen, da das Auto ja alleine an der Straße stand.
Spielt dieser Fakt eine Rolle?

Dann sagte einer der drei Beamten, es hätte leicht nach Gras im Auto gerochen. Und er würde gerne einen Test machen.
1. Augen geleuchtet war wohl gut
2. Auf einem Bein stehen im zweiten Anlauf auch gut 
3. Dann bis 30 zählen und das in genau 30 sek.. Habe zu schnell gezählt meinte er (23sek)

Er meinte er sei unsicher und hätte einen Verdacht, dass ich unter THC stehen würde.
Urintest habe ich verweigert. Dann zur Wache. Blut Abnahme und nun stehe ich hier.

Das Ganze war am 19.07.24 um 22:20 Uhr
Blutentnahme: 22:50 Uhr

Ich habe knapp über 24 Stunden kein Gras geraucht. Ich rauche jeden Abend vor pennen gehe einen Joint.

Meine Sorge ist jetzt, dass der Aktive THC wert über 1,0 ng liegt?! Was meint ihr dazu?
Freunde, die auch nach etwa 24 Stunden kontrolliert wurden hatten unter 1,0
Ich bin 1,89 m groß und wiege 74 kg.
Der passive Wert sollte ja Safe unter 75 liegen, sodass ich als „Gelegenheitskonsument“ gelten sollte.

Das denke, ich da ich den Kram jetzt zum zweiten Mal habe.
2017 wurde ich direkt erwischt. 18 Aktiv(30min vor der Fahrt geraucht) und 71 Passiv. Und da ich damals mega viel geraucht habe, denke ich halt das der passive Wert(TOOCH oder so ähnlich) unter 75 liegen wird. Habe hier dann 6 Monate AN gemacht und ne MPU; und hatte den Lappen nach 8 Monaten zurück)

Hat jemand schon Erfahrungen wegen dem neuen Aktiven wert von 3,5? Wurde ja schon durch den Bundesrat gebracht, aber noch nicht verlesen. Könnte es etwas bringen, dass Verfahren in die Länge zu ziehen durch einen Anwalt, sodass der neue Wert ganz offiziell ist. Soll ja diese oder nächste Woche soweit sein?!
Wurde ja bei dem Besitz auf so gehandhabt. Also das viele Anklagen fallen gelassen wurden, da jeder jetzt 25g bei sich haben darf.

Würde mich total freuen, wenn ihr mal eure „Experten“- Einschätzungen abgeben würdet. Kann nämlich zur Zeit nicht so gut schlafen 
,
Vielen lieben Dank

Jojo

Unter 3,5ng, nach ÄG
Hallo liebes Verkehrsportal,

vor 3 Jahren hatte ich eine Verkehrskontrolle mit 1,3 ng THC und ca 10 THC COOH. Damals habe ich ein ÄG bekommen und dieses mit Einmalkonsum „bestanden“. Meine Frage ist, was jetzt auf mich zukommen würde, wenn ich jetzt wieder angehalten werde, mit einem aktiven Wert von unter 3,5 ng. Ich konnte bisher nichts zu dieser Situation. Ob unter 3,5 überhaupt an die FEB gemeldet wird, ist ja soweit ich hier gelesen habe auch nicht sicher. Die Lage scheint mir sehr verwirrend momentan ohne eine wegweisende Rechtsprechung. Aber vielleicht hat hier jemand von so einem Fall gehört und kann ihn mir schildern.

Liebe Grüße

Aufhebung der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach Ortsausgang
Hallo,

in einer praktischen Fahrerlaubnisprüfung finden sich folgende Gegebenheiten:
Kurz nach dem Ortseingang ist das Zeichen 274 "30" vor einer etwa 60m langen Baustelle aufgestellt.
Die 30 gelten durch das fehlende Gefahrzeichen auch nach der Baustelle, wenn vermutlich auch nicht so gemeint.
Soweit klar. Der Prüfer und Fahrlehrer sind sich einig, die etwa 2km lange Strecke bis zum Ortsausgang mit max 30km/h fahren zu dürfen.
NACH dem Ortsausgang verlangt jetzt aber eine Partei, weiterhin 30 zu fahren und zwar bis zum weit entfernten Zeichen 274 "70".
Hat jemand ein Urteil für mich, das diese Situation klarstellt?

Scheinbare Vorfahrtverstöße
Beim Durchsehen einiger brenzliger Situation die meine Dashcam im Laufe des letzten halben Jahres aufgenommen hatte fiel mir auf, dass zweimal die Lage durch falsches Reagieren (Bremsen) meinerseits verschärft wurde. In einem Fall ein begonnener Fahrspurwechsel eines Fahrzeug dass ich bei getrennte Fahrspuren vor der Ampel überholen wollte, im anderen Fall ein Fahrrad dass aus einer verdeckten Einfahrt kam. Exemplarisch der Fall 1: Während ich relativ langsam das Fahrzeug überholte nahm ich eine Seitwärtsbewegung war, bremste und hupte. Im Video sieht man, dass die Reifen des anderen die Linie überquerten, die Seitwärtsbewegung war aber so langsam, dass ich problemlos vorbeigekommen wäre. Ich nehme an, der Fahrer wollte nach meinem Passieren zügig nach rechts, ebenso wollte der Radfahrer wahrscheinlich unmittelbar hinter mir in die Straße einfahren. Wäre es durch meine Bremsen zu Unfällen gekommen, war der Unfall nicht nur bestens abwendbar. Er hätte bei situationsangepassten Verhalten nicht passieren können. Jetzt frage ich mich, wie man solche Fehlintuition in den Griff bekommt?

Freischaltung App-Connect Golf VII
Hallo zusammen,

bin stolzer Besitzer eines neu erworbenen gebrauchten Golf 7.

Habe mich mal durch die Menüs gearbeitet und beim Punkt App-Connect festgestellt, dass dort eine Fehlermeldung erscheint: Die Funktion kann mithilfe eines Aktivierungsschlüssels aktiviert werden. Man soll sich an den Händler wenden.


Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? think.gif
Ist das ein Standardpreis oder nimmt da jeder VW-Händler nen eigenen Preis?
(Habe nicht bei VW gekauft!)

Kann es sein, dass die Funktion freigeschaltet war und durch einen Hardreset zurückgesetzt wurde? Oder wird das im Radio (Discover Media) dann hardcodiert? think.gif


Freue mich über eure Rückmeldungen! wavey.gif

Verjährungsfristen einer positiven MPU bei Neuerteilungsantrag
Hallo Zusammen,

habe Mitte Mai eine Neuerteilung der FE beantragt da sich ja zum 01.04.23 die FeV in Zusammenhang mit Cannabis geändert hat.

Darauf hin habe ich per E-Mail folgenden Sachverhalt erklärt bekommen und eine erneute MPU wäre unumgänglich <- ich verzichtete auf den Antrag, somit kam es auch nicht zu einer erneuten MPU-Anordnung.

Der Sachverhalt aus der Akte:
1. Meldung vom 01.02.2009: Urinprobe positiv auf Amphetamin und THC -> keine Blutprobe da kein Fahrzeug geführt wurde.
2. Meldung vom 09.02.2009: Urintest positiv auf THC -> Blutprobe 4,8 ng THC und 87ng THC-COOH
3. Anordnung MPU-Fahrerlaubnis am 01.06.2009
4. Entziehung der Fahrerlaubnis am 23.09.2009 wegen Nichtvorlage des Gutachtens
5. Antrag auf Neuerteilung 01.02.2015 und Vorlage einer positiven MPU
6. Führerschein erhalten 09.10.15 -> Tilgungsdatum im FAER bezieht sich hier auf die Entziehung und nicht Vorlage des Gutachtens von 2009, Tilgungsdatum ist der 29.10.2024

7. Meldung vom 11.2019: Der Zoll fängt Päckchen mit Cannabis ab -> es wurden keine Maßnahmen seitens der Führerscheinstelle getroffen

8. Meldung vom 15.04.2023: Fahren unter Alkohol und Cannabis:
Blutprobe 8 ng THC und 220 ng THC-COOH <- Alkohol ist nicht im Tox. Gutachten, es wurde nur AAK gemessen

9. Anhörung zur Entziehung der Fahrerlaubnis am 07.08.2023 aufgrund Punkt 8! -> kein Wort über die vergehen vom 2009 oder die bestandene MPU aus 2015

10. Verzicht auf die Fahrerlaubnis durch mich, 20.08.2023


Nun mal ein paar Fragen dazu:
Ist die positive MPU aus 2015 mit den vergehen aus 2009 gelöscht, oder bezieht sich das Gutachten auch auf die danach Neu erteilte FE?
Im FAER ist die Neuerteilung aus 2015 genauso wie die Entziehung aus 2009 mit den Tilgung Datum 29.10.2024 versehen und in StVG § 2 Absatz 9 steht:

„In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich.“ -> denn MPU 2015, Tilgungsdatum 2024 somit der frühere Zeitpunkt!

Oder habe ich durch die Antragsstellung im Mai die Löschfrist für die MPU wiederbelebt?
in StVG § 2 Absatz 9 steht „Die Zehnjahresfrist nach Satz 2 beginnt mit der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung oder mit der Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller.“
wie schon geschrieben zu einer MPU-Anordnung kam es nicht , der Antrag kam nicht ja nicht zustande bzw. die Entscheidung
was mich verunsichert ist -> https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docum...-N-9101?hl=true

meine weitere Vorgehensweise wäre nun folglich einfach abwarten

Am 29.10.2024 sind die Einträge die die Punkte 1-6 betreffen inkl. bestandener MPU getilgt.

Den Punkt 7 würde ich versuchen aus der Führerschein Akte löschen zu lassen da der Besitz von Cannabis ja nun erlaubt ist und keine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr ist -> Grundlage hierfür wäre StVG § 2 Absatz 12

Somit müsste Anfang November lediglich eine Auffälligkeit vorhanden sein, welches ja kein Grund mehr ist für eine MPU-Anordnung, und der Alkohol steht nicht im Tox Bericht


Freue mich auf euren Beitrag zur Diskussion ob dies Möglich erscheint.


Droht die Aberkennung der Prüfung?
="2"][/size]Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich habe 2021 meinen Führerschein mit B und A1 angemeldet, aber durch eine Veränderung meiner finanziellen Situation konnte ich mir die Fahrstunden und Prüfung nur für B leisten. Die Prüfung habe ich dann im Feburar 2022 bestanden.

Auf dem Führerschein, den der Prüfer vorliegen hatte, war allerdings B und A1 eingetragen, weswegen ich den Führerschein nicht ausgehändigt bekommen habe von ihm. Ich habe mir von der Führerscheinstelle dann eine vorläufige Fahrerlaubnis abgeholt, mich dann aber nie um einen neuen Führerschein auf dem nur B eingetragen ist, gekümmert. Die 70€ hatte ich damals nicht und danach habe ich es einfach vergessen.

Nun bin ich vor kurzem umgezogen und die Führerscheinstelle hat sich bei gemeldet, damit ich meinen neuen Führerschein mit der neuen Adresse dort abhole. Zum Termin soll ich meinen alten Führerschein mitbringen und dort abgeben.

Bei der Recherche habe ich dann festgestellt, dass mir die Prüfung aberkannt werden kann, da ich den Führerschein für 2 Jahre nicht abgeholt habe. Auf Reddit wurde mir gesagt, dass ich mal eine Abfrage im ZFER machen soll. Dort ist eingetragen, dass ich die Klasse B fahren darf. So wie ich das verstanden habe, sollte das eigentlich nicht hätte eingetragen werden dürfen, da ich den Führerschein nie abgeholt habe.

Habe ich jetzt etwas zu befürchten, wenn ich der Führerscheinstelle sage, dass ich meinen alten Führerschein verloren habe? Ich möchte um jeden Preis das Aberkennen der Prüfung verhindern, da ich auf mein Auto angewiesen bin. Der Eintrag im ZFER müsste dieses doch eigentlich verhindern oder?

richtig Einordnen am Bermudadreieick
https://www.google.com/maps/@49.3510375,8.1...9&entry=ttu


Ich verstehe nicht wo ich lang fahren muss wenn ich jetzt z.B. geradeus fahren will? links oder rechts von diesem komischen Dreieick?

UNFALLFLUCHT (Kennzeichen unvollständig)
Hallo,

ich bin neu hier und hätte da mal eine Frage.

Wie schaut es aus, wenn jemand (dessen Fzg. selber nicht beschädigt wurde) einen Unfall verursacht hat und man nur folgende Daten vom Verursacher Kennzeichen hat:

- Zulassungsbezirk
- die 2 Buchstaben
- Fzg. Modell
- Fzg. Typ
- Fzg. Farbe
- Fzg. Art (Limousine, Kombi, Cabrio usw.)


Alleine an meinem Fahrzeug beläuft sich der Schaden auf ca. 8000,00.

Hat die Polizei da Chancen den Unfallverursacher zu ermitteln ?


Viele Grüße

VanesssaOZ

Wer hat hier Vorfahtrt? greift §10?
es geht umn folgendes Video dass nicht von mir ist.


https://www.youtube.com/watch?v=4Kk3XgrQyng

Reihenfolge 07er Kennzeichen austragen, Fahrzeug zulassen?
Hallo zusammen,

folgende Situation. Ein Fahrzeug ist mit einem 07er roten Kennzeichen "zugelassen" (bzw. als eines von mehreren Fahrzeugen auf dieses Kennzeichen). Dieses Fahrzeug soll veräußert werden, TÜV wurde bereits neu gemacht. Der Käufer würde das Auto gerne zeitnah abholen. Kann er das Fahrzeug schon auf sich zulassen, wenn es noch im 07er Kennzeichen eingetragen ist? Anscheinend gilt das Auto ja momentan offiziell als abgemeldet? Eine Abholung wäre erst nachdem das Fahrzeug bei dem 07er Kennzeichen ausgetragen wurde. Aus gesundheitlichen und organisatorischen Gründen geht es leider nicht andersrum. Die Nachfrage bei der Zulassungsstelle hat nur ein Schulterzucken verursacht.

Wer erklärt den Sinn dieser Ampel?
https://www.google.de/maps/@48.3724576,11.7...0&entry=ttu

Ich hoff mal, der link führt auch dahin, wo ich hinwill. Falls nicht, kurz die Schilderung der Situation:
Die AS Freising Mitte der A92 hat die Besonderheit, daß man in Richtung München nur von Freising kommend auf die Autobahn auffahren kann, aber nicht vom Flughafen kommend.
Ebenso darf der Verkehr, der die A92 aus Richtung Deggendorf kommend verlassen will nur nach links oder rechts abbiegen, aber nicht wieder geradeaus auf die A92 zurückfahren.

Für den Verkehr Freising A92 München gibts eine Rechtsabbiegerspur, die Kreuzung ist ampelgeregelt, um den Abfahrern ein abbiegen zu ermöglichen - und wenn Richtung Flughafen Rot ist bekommt auch der Verkehr auf der Rechtsabbiegerspur Rot, obwohl der keinen Konflikt mit irgendwelchen anderen Relationen hat - fand ich schon immer blöde - wer hat eine Ahnung, warum da die Ampel rot wird?

MPU
FB Verkehr/Straftaten

Zur Person

Geschlecht: Weiblich
Alter: 40

Was ist passiert? Alkohol 0,87 mit Ausfallerscheinung, 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis
Datum der Auffälligkeit: 12.08 / 25.08 / 30.08

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: nachdem Gericht 3 Monate

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist zu erwarten, dass die untersuchte ( auch ) künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird

Bundesland: NRW

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Ja

MPU
Datum: noch nicht bekannt
Welche Stelle (MPI): TÜV Nord
Schon bezahlt?: Nein

Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: wegen den Straftaten 9 Punkte

Was für ein Fragebogen müsste ich beantworten, das Ihr mir zusätzlich helfen könntet

LG

Nina