Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Neue EU-Regel ab 2026 zum Gebrauchtwagen-Verkauf :
Stimmt das jetzt wirklich, was ich hier:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr...oder-gutachten/

gelesen habe, dass man ab 2026 keine Autos ohne gültigen TÜV mehr verkaufen darf, und auch als Käufer nicht mehr kaufen kann?

Das soll auch für den EXport gelten, und soll sogar von den "Online-Anbietern" wie http://www.mobile.de und http://www.autoscout24.de überwacht werden think.gif think.gif

Auch soll man ab 2026 in Deutschland keine Autos mehr zugelassen bekommen, die länger als 2 Jahre abgemeldet sind....

Engschrift nicht erlaubt, Strafe (bei Onlinezulassung)?
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem, ich habe am Wochenende (weit entfernt von meinem Wohnort) ein (Elektro)Fahrzeug gekauft, bin noch dort und wollte das Auto jetzt heute oder morgen online zulassen und mitnehmen.
Dazu wollte ich gestern ein Kennzeichen online reservieren. Die Zulassungstelle erlaubt online keine Reservierung mit nur 3 Zeichen (also XX1 oder X11), sondern man muss mindestens 4 Zeichen nehmen. Dazu kommt dann noch das E und 3 Ortsbuchstaben, also insgesamt 8 Zeichen. Als ich mir jetzt ein Kennzeichen besorgen wollte, wurde ich informiert, dass dies bei 8 Zeichen nur in Engschrift möglich wäre und ich hierfür eine Erlaubnis der Zulassungsbehörde bräuchte und sie nicht garantieren, dass die Zulassungsstelle das erlauben würde.
Da ich aber ja online zulassen möchte, habe ich bei der Zulassungsstelle angerufen und es hat sich folgendes Gespräch entwickelt:

Die Mitarbeiter (wohl der Vorgesetzte o.ä.) sagt, dass sie keine Engschrift siegeln und ich ein anderes Kennzeichen nehmen soll. Auf meinen Einwand, dass ich aber das E haben möchte (und teilweise brauche, wenn ich zB an öffentlichen Ladesäulen laden muss) und es dann nur in Engschrift geht (weil man mindestens 4 Ziffern haben muss), meinte er, dass das nicht stimmt, er hätte gerade ein Auto vor dem Fenster da würde das passen. Ich müsse dann halt vor Ort die Schilder kaufen, die können das.

Also rufe ich vor Ort den Schildermacher an, sie sagt mir auch, dass das nur in Engschrift geht (und fragt mich, ob der wohl am Wochenende zuviel Glühwein getrunken hat). Ich erzähle ihr die Geschichte mit dem Auto vor dem Fenster. Sie schaut raus (sitzt genau im Gebäude gegenüber) und sagt, ja das Auto sehe ich auch, das ist Engschrift...

Also rufe ich wieder bei der Zulassungsstelle an, er meinte, dass er das prüfen muss, weil sie Engschrift nicht siegeln...

Jetzt stehe ich hier, möchte eigentlich morgen ein Auto online zulassen und damit nach Hause fahren und weiß nicht so ganz weiter...

Welche Strafe gibt es, wenn ich mir jetzt ein Kennzeichen in Engschrift hole und selbst das Siegel nach der Onlinezulassung aufklebe, was man aber wohl eigentlich nicht darf?

Wer hat hier Vorfahrt?
https://scontent-fra5-2.xx.fbcdn.net/v/t39....amp;oe=693B24CE
In einer 30er Zone begegne ich immer wieder kniffligen Situationen bei denen man das Gefühl nicht los wird so mancher hat seinen Führerschein in der Baumschule erworben.
In der Hoffnung dass sich das Knäuel der gleichzeitig an einer Kreuzung eintreffenden Fahrzeuge schnell wieder auflöst wartet der eindeutig Vorfahrtsberechtigte auf die Reaktion der anderen. Entweder er hat echt keine Ahnung von rechts vor links oder er unterstellt genau dies den anderen um nicht einen Crash zu riskieren. So wartet er erst mal, bis er von anderen durch Handzeichen gestikulierend auf seine Vorfahrt hingewiesen wird.
A wartet dass C losfährt weil rechts vor links. B wähnt sich aber auf einer vorfahrtsberechtigten gerade durchlaufenden Hauptstraße und fährt zuerst los weil ja C links abbiegen will.
Wie würdet ihr in dem Fall auf dem Bild reagieren?

Z239 Gehweg+ZZ1022-10 Radfahrer frei + Z254 Verbot für Radfahrer
In Rostock gibt es auf einem gemeinsamen Zweirichtungsradgehweg (Z240-Lolli in beiden Richtungen) eine längere Engstelle mit ca. 1,40 m Restbreite. Also, dachte sich die Verwaltung, so dürfen wir das in der Engstelle nicht anordnen und hat sich für die Kombination Z239+ZZ „Radfahrer frei“ auf dem Gehweg zusammen mit Z254 (Radverbot) entschieden.

Gilt Z254 nicht für die gesamte Straße, also auch für den Gehweg?

In Nordrhein-Westfalen ab Januar 2026 keine Bargeldzahlung mehr
Hallo,

Ein befreundeter Autohändler hat mir erzählt, dass ab Januar 2026 in NordRheinWestfalen in den KFZ-Zulassungsstellen kein Bargeld mehr angenommen wird zwecks Bezahlung von Gebühren

...... think.gif think.gif kommt das jetzt in ganz Deutschland? ..... think.gif think.gif

Ich frage nur nach, weil ich ca. 99% meiner Bezahlungen mit Bargeld tätige, außer ich bestelle im Internet etwas bei "ALI-Express" z.B.

Eingezogener FS Rücksendung von Ö nach D
Hallo zusammen,

ich hätte mal wieder eine kleine Frage. Was passiert, wenn Österreich einen eingezogenen FS nach D zurücksendet?

Ich hab mir nichts zu Schulden kommen lassen, aber darf nächste Woche meinen neuen österreichischen Führerschein (mit ein paar mehr Klassen) abholen.

Wohin geht denn der alte? Zu der Behörde die ihn ausgegeben hat? Und kann ich ihn von da entwertet zurück kriegen? Wäre ein schönes Andenken.

Vielen Dank für euer Wissen. Viele Grüße

Ndby

Verjährung einer Ordnungswidrigkeit
Hallo, bin hier neu. Leider brachte mir die Nutzung der Suchfunktion nicht die gewünschte Lösung.
Also, ich habe am 19.08.25 im absoluten Halteverbot geparkt. Eine Abschleppung konnte ich gerade noch verhindern, habe aber für die begonnene Umsetzung am 27.10.25 einen Gebührenbescheid erhalten.
Ich nehme an, dass zusätzlich zum Gebührenbescheid noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren folgt? Bis heute erhielt ich aber weder eine Anhörung noch einen Bußgeldbescheid.
Nun gibt es da ja die Frist von drei Monaten. Unterbricht denn der erhaltene Gebührenbescheid diese Frist?

Wirtschaftsweg? Straße? Woran erkennen...
Wir haben bei uns (in Bayern) die Situation, dass Wirtschaftswege aus meiner Sicht eher schludrig beschildert werden, sofern sie nicht oder nur eingeschränkt befahrbar sein sollen. Aber wie ist das nun, wenn man ein Kfz führt?

Konkretes Beispiel: die Wege rund um die Landshuter Flutmulde sind mal als Radweg, mal mit Vz 260 bezeichnet. Und dann gibts aber auch sowas. Ist ein Dammweg, offenbar für Rad- und Fußverkehr gedacht, wie man einem versteckten Schild ein paar Meter weiter entnehmen kann. Aber so eindeutig ist das nicht, da gerade in dieser Ecke auch einige Ortsstraßen einfach unbefestigt geblieben sind. Hier ein Schotterweg als Zone 30.

Nachdem es in Landshut ohnehin drunter und drüber geht, sieht man natürlich öfters Motorroller und ähnliche Gefährte auf den Wegen, Fußgänger und Radfahrer regen sich (m.M.n. zurecht) auf. Aber je nachdem, wo der Kfz-Fahrer den Weg befahren hat, macht er ja u.U. nicht mal was falsch?

Aufbauseminar
Ich habe folgenden Fall in meinem Aufbauseminar.
Teilnehmer 30 Jahre alt. Hatte von 18-25 einen Führerschein Kl. B. Dann Fs. Entzug wegen Alkohol. Vor 1,5 Jahren den Führerschein nach MPU wieder bekommen. Jetzt auffällig geworden wegen Geschwindigkeit.

Und jetzt meine Frage. Eigentlich sollte der Führerschein vor 1,5 Jahren ohne Probezeit erteilt worden sein, da er sie in den ersten 7 Jahren wohl absolviert hat. Oder ist das nicht so und mein Wissen veraltet. Gab es da einmal eine Änderung?

Danke für die Hilfe

TF mit 2,08 BAK auf dem Fahrrad
Hallo zusammen,

Ich bin mittlerweile 33 Jahre alt und da die Fahrt schon einige Zeit zurückliegt hat sich einiges geändert in meinem Leben.
Ich bin über jede Hilfe für die Vorbereitung froh und will das Thema jetzt endlich angehen.

Am 27.05.2018 war ich auf der Bergkirchweih in Erlangen und anschließend noch feiern bis in die Nacht. Danach sind wir in einer Gruppe noch einen Döner holen gegangen und ich habe das Fahrrad einer Freundin genommen, weil sie es nicht mehr schieben wollte und hab in meinem betrunken Leichtsinn mich draufgesetzt und bin die paar Meter zur Dönerbude gerollt, wo mich die Polizei dann in Empfang genommen hat.
Die Blutabnahme um 2:03 Uhr hat einen Wert von 2,08 BAK ergeben und der Führerschein wurde ein paar Monate danach eingezogen.

Ich bin mir bewusst dass es von Nachteil ist, dass ich es nicht früher angegangen bin aber da ich den Führerschein nicht wirklich gebraucht habe, habe ich es erst immer weiter vor mir hergeschoben, dann kam Corona und dann war es für mich immer schwerer, mich wieder damit außeinander zu setzen. Nachdem ich vor kurzem zum ersten mal Vater geworden bin, würde ein Auto einiges erleichtern und ich will es jetzt endlich hinter mir haben.

Warum ich keine Abstinenz hab nachweisen lassen über die Zeit weiß ich nicht, aber ich dachte ich fange jetzt erstmal hier an und hole mir ein paar Meinungen und Tipps.

Hier mal der ausgefüllte Kurzfragebogen:

1. Was ist passiert?
Wie bereits erwähnt war ich mit Freunden auf der Bergkirchweih in Erlangen und anschließend noch feiern in einem Club.
Auf der Bergkichweih wurden 3 Mass Bier getrunken, anschließend im Club 3-4 Longdrinks und vereinzelte Shots.
Angefangen haben wir Mittags gegen 12 Uhr und geendet hat es im Club gegen 1:20 Uhr. Ich habe also ca. kurz vor 1 mein letztes Getränk gehabt.


2. Warum kam es zur Auffälligkeit?
Ich habe mit einer Gruppe von Freunden einen dort wohnenden Freund besucht wie wir es jedes Jahr gemacht haben, um einen Tag auf der Bergkirchweih zu verbringen.
Das Fahrrad habe ich einer Freundin abgenommen damit sie es nicht selber schieben muss, was sie ja schon länger getan hat davor und in meinem betrunkenen Zustand wollte ich als erster bei der Dönerbude sein um schneller essen zu können.
Mir war in dem Zustand nicht bewusst wie gefählich das ist und ich denke der übermut hat mich gepackt.


3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit?
Das erste mal wirklich getrunken habe ich mit 16 auf einem Dorffest und über die Jahre war in meinem Freundeskreis Alkohol immer begleiter zum feiern am Wochenende.
Alkohol war bei jeder Party verfügbar und ich hab ihn gerne getrunken um gefühlt mehr Spaß zu haben mit den anderen Trinkern. Ich habe in den Jahren auch oft über den Durst bis in den Filmriss getrunken.
Man wurde schon komisch angeschaut wenn man nicht so viel getrunken hat wie die anderen, daher habe ich das ganze nie wirklich hinterfragt und über die Jahre immer "mitgemacht".


4. Wie ist der Konsum heute?
In der Zeit nach der Auffälligkeit hat sich der Konsum erst langsam verringert und ich war immernoch alle paar Wochen mal feiern und habe dort getrunken.
Während Covid habe ich es dann komplett eingestellt und erst ende 2021 wieder in kleineren Mengen angefangen.
Seit Anfang 2024 dann nurnoch vereinzelt zu besonderen Anlässen (Silvester, eigener Geburtstag, Hochzeit) und seit 1.1.2025 keinen Schluck mehr.
zum einen werden auch die Freunde alle älter und man verliert den Jugendlichen drang zu feiern und immer unterwegs zu sein, daher wurde der Alkoholkonsum auch dort drastisch verringert.
Zum anderen stand der Kinderwunsch im Raum und ich wollte die bestmöglichen Vorraussetzungen.


5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt?
Geschmacklich war Alkohol nie lecker und ich habe mir auch noch nie zuhause alleine ein Bier oder einen Wein aufgemacht, sondern immer nur auf Parties oder zum feiern. Ich habe Alkohol noch nie bewusst getrunken um Probleme oder Ähnliches zu bewältigen sondern nur als Genussmittel. Ich gehe schon seit 2-3 Jahren nicht mehr in Clubs oder bin unterwegs. Als verheirateter Vater habe ich auch gar keine Lust mehr auf so etwas. Alkohol nehme ich heute nurnoch zum Kochen oder wie das letzte mal als ich getrunken habe, ein glas sekt zum anstossen an Silvester für die Geste.
Im Freundeskreis ist das auch bekannt dass ich nicht mehr trinke und es versucht auch keiner mich zu überreden. Über die Jahre habe ich auch gemerkt dass man ohne Alkohol genauso viel spaß haben kann und dazu am nächsten Tag auchnoch fit ist.

Wird nach 15 Jahren MPU angeordnet?
Liebe Leute,

ich melde mich bei euch weil mir 2010 in Bayern der Führerschein verwaltungsrechtlich entzogen wurde. Damals war ich unter dem Einfluss von Drogen gefahren.

Der Fall war schwerwiegend: Es wurden Kokain-Abbauprodukte (Benzoylecgonin 100 ng/ml) im Blut festgestellt. Die Entziehung erfolgte sofort wegen Nichteignung.

Mein Stichtag ist bald erreicht: Im Dezember 2025 sind die vollen 15 Jahre um. Ich hatte in der gesamten Wartezeit keine einzige neue Auffälligkeit.

Meine große Frage richtet sich an alle, die das auch durchgemacht haben:

Erfahrung mit harten Drogen/hoher Menge: Wer von euch konnte nach so einem schwerwiegenden Kokain-Fall nach 15 Jahren erfolgreich und ohne MPU den Führerschein neu beantragen?

Ablauf und Hürden: War es ein reibungsloser Prozess bei der Führerscheinstelle, oder sollte ich mich auf bestimmte Hürden einstellen, obwohl die Akte in der Regel verjährt sein sollte?

Ich will einfach wissen, ob ich jetzt wirklich damit rechnen kann, dass die Akte geschlossen ist. Ich danke euch sehr für eure ehrlichen Erfahrungsberichte!

Viele Grüße, Joel

Fußgänger-Schutzstreifen?
Hallo Verkehrsexperten,

was ist denn das bzw. als was ist das anzusehen?

Sicherlich gibt es da Möglichkeiten a'la msdwgi - aber was ist es offiziell? Und was soll damit bezweckt werden?

Bin auf eure Meinungen gespannt...

OJ

4,2 ng thc aktiv und 63 ng thc cooh
Hallo Leon4230,

ich kann gut nachvollziehen, dass du gerade ziemlich verunsichert bist – bei mir war die Situation sehr ähnlich: erste Kontrolle, aktiver Wert knapp über 3,5 ng.

Was ich aus meiner eigenen Geschichte gelernt habe:

Es laufen zwei Schienen:

das Bußgeldverfahren (also das, was du jetzt mit Bescheid schon auf dem Tisch hast)

und separat die Fahrerlaubnisbehörde, die sich später melden kann (muss aber nicht sofort sein).

Ob eine MPU angeordnet wird, hängt nicht nur an der Zahl „3,5+ ng“, sondern auch an der Praxis der jeweiligen Führerscheinstelle, der Gesamtakte und wie sie deinen Konsum einordnen (einmalig / gelegentlich / regelmäßig usw.).
Deswegen erzählen dir Berater und Anwälte leider teilweise Unterschiedliches – die haben alle andere Erfahrungswerte.

Ich bin inzwischen selbst als Cannabis-Patient unterwegs und stand nach meinem Vorfall genau vor der Frage, ob MPU ja/nein und was ich machen soll.
Bei mir lief es am Ende so, dass ich mir ein verkehrsmedizinisches Fahreignungsgutachten habe erstellen lassen, in dem meine Situation und meine Fahrtauglichkeit sauber beurteilt wurden. Mit diesem Gutachten konnte ich gegenüber der Behörde klären, dass ich (unter bestimmten Bedingungen) als fahrgeeignet gelte – ohne dass es bei mir in einer MPU geendet ist.

Wichtig:
Das ist keine Rechtsberatung und heißt nicht, dass es bei dir automatisch genauso laufen wird – ich kann dir nur sagen, wie ich es gelöst habe und welche Schritte bei mir geholfen haben, wieder etwas Ruhe in die Sache zu bringen.

Wenn du magst, schreib mir einfach eine PN. Dann kann ich dir in Ruhe schildern, wie ich konkret vorgegangen bin und dir auch die Kontaktdaten von der Stelle weitergeben, die mir damals geholfen hat.

Liebe Grüße
*****

Frage zu Geschwindigkeitsbegrenzungen
servus,

ich hab zwei oder drei Fragen wegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Landstraße.
1. Jeder kennt die Situation, 100 erlaubt, dann 80, 60 wegen einer Kreuzung oder Einmündung (auch wenn das 80 mittlerweile gerne mal fehlt oder man gleich als Kompromiss 70 hinstellt) und dann nach der Einmündung wird irgendwann alles wieder aufgehoben. Jetzt hab ich durchaus den Eindruck, daß das aufgehoben immer weiter weg von der Einmündung wandert an einigen Stellen - wie weit hinter der Kreuzung darf das denn stehen oder daß man die Beschränkung wiederholen muß?

2. Wir haben einige Abschnitte Landstraße, die über Kilometer auf 60/70 beschränkt wurden, wo kann man die Begründung für solche Beschränkungen nachlesen? (Staatsstraßen, bzw. Kreisstraßen in Bayern)

3. Wir haben auch einige Staatsstraßen, die mitterweile so marode sind, daß die Geschwindigkeit auf 50 beschränkt wurde - kann man eigentlich den Baulastträger auffordern/ verklagen, wenn sie die Straßen nicht ordentlich unterhalten? Einfach das Schild Straßenschäden und eine Beschränkung aufstellen ist auch keine Lösung. (für den Bayrischen Staat scheinbar schon)

TF mit 1.83 Promille BAK
Hallo zusammen,

zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich hier auf ein äußerst hilfsbereites und engagiertes Forum gestoßen bin. Vielen Dank schon jetzt für jeden Rat – ich weiß jede Unterstützung in meiner aktuellen Lage wirklich zu schätzen.

Mir ist inzwischen sehr bewusst geworden, wie verantwortungslos und gefährlich mein Verhalten war. Ich werde jede Strafe akzeptieren, die daraus entsteht. Da ich jedoch weder in der Familie noch im Freundeskreis jemanden habe, der mir hier sachkundig weiterhelfen kann, wende ich mich an euch.



Zum Hergang:
Am 02.11.25 war ich auf einer Hochzeitsfeier, auf der ich eigentlich nicht trinken wollte, da ich selbst fahren musste. Dennoch habe ich mich gegen 20 Uhr zu einem Cocktail überreden lassen, anschließend gegen 21 Uhr zu zwei weiteren Cocktails und schließlich rund um Mitternacht zu vier 0,5-l-Bieren. Bis heute kann ich mir nicht erklären, wie ich mich zu diesem Ausmaß habe hinreißen lassen.

Hinzu kam eine völlige Selbstüberschätzung, die dazu führte, dass ich mich gegen ca. 3 Uhr dennoch entschieden habe, selbst nach Hause zu fahren. Etwa 1,5 km später wurde ich angehalten, da ich offenbar unsicher gefahren bin. Ich kann mich nur bruchstückhaft an alles erinnern und weiß selbst nicht, ob das an der Alkoholisierung lag oder an dem Schock, der in diesem Moment eingesetzt hat.

Aus Angst habe ich sofort alles zugegeben, den Atemalkoholtest ohne Widerstand gemacht und wurde im Anschluss zur Wache gebracht, wo gegen ca. 3:30 Uhr die Blutprobe entnommen wurde.

Vier Tage später bin ich – wie lange geplant – für drei Wochen in den Urlaub geflogen. Rückblickend war das die beste Möglichkeit, um das Geschehene zu verarbeiten.

Die Erkenntnis, was ich da riskiert habe, hat mich schwer getroffen. Ich musste erst verstehen, wie es überhaupt zu dieser Situation kommen konnte. Dabei wurde mir bewusst, dass sich dieses Verhalten schon länger angebahnt hat. Ich trinke zwar nicht regelmäßig, habe mich aber immer wieder in Situationen hineinziehen lassen, in denen ich entgegen meiner ursprünglichen Absicht doch Alkohol konsumiert habe – manchmal auch mehr, als ich wollte.

Beim Reflektieren ist mir außerdem aufgefallen, dass ich nach beruflichen Events oder Treffen mit Freunden gelegentlich nach einem oder zwei Bier noch Auto gefahren bin – obwohl ich eigentlich ein striktes Null-Toleranz-Prinzip gegenüber Alkohol am Steuer hatte. Auch, dass ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin (täglich ca. 40 km pro Strecke), ist mir in all den Jahren nie so klar gewesen wie jetzt. Der Gedanke, meine Frau und mich durch mein Verhalten in diese Situation gebracht zu haben, belastet mich sehr.



Aktueller Stand:
Vor etwas über zwei Wochen kam der Anhörungsbogen: Blutalkoholwert 1,83 Promille. Den kann ich jetzt natürlich auch nur verspätet ab Montag beantworten, da ich im Urlaub war. Vor allem habe ich dadurch auch keine Bedenkzeit mehr, da ich ja sonst normalerweise die zwei Wochen Antwort Zeit hätte.

Nach meinen Recherchen muss ich mit einer Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehalts, einer Führerscheinentziehung von bis zu 15 Monaten und einer MPU rechnen. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und frage mich deshalb, ob ein Anwalt in meinem Fall sinnvoll ist.

Ich möchte hier im Forum gerne den weiteren Verlauf dokumentieren, da mir der Austausch sehr hilft. Für mich persönlich steht fest: Ich möchte zukünftig keinen Alkohol mehr trinken. Wie ich das konkret umsetzen und langfristig stabil halten kann, muss ich für mich noch ausarbeiten.

Meine Fragen:
1) Lohnt es sich, auf eigene Kosten einen Anwalt einzuschalten?
Die Kosten muss ich selbst tragen – wie realistisch ist es, dass ein Anwalt die Strafe oder die Sperrfrist tatsächlich reduzieren kann?
2) Sollte ich jetzt schon mit Abstinenznachweisen beginnen?
Wenn ja, wo macht man diese? Hausarzt? Welche Art von Nachweis ist überhaupt relevant?
3) Ich würde gerne proaktiv zu einem Verkehrspsychologen gehen.
Habt ihr Empfehlungen, worauf man achten sollte?
Und kann man solche Maßnahmen später auch ohne Anwalt beim Gericht einbringen?
4) wovor es mir auch graut: ist das jetzt schlimm, dass ich den Anhörungsbogen verspätet beantworte? Ich kann meinen Urlaub auch ganz genau belegen.

Vielen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen, meinen Beitrag zu lesen und mir weiterzuhelfen.

Neues Zulassungsverfahren wird sich durchsetzen!
Hallo,

Letztens habe ich bei meinem Auto die Felgen wechseln lassen.
Es waren ABE (eintragungsfrei) Felgen. Da ich aber ein anderes ABE-Fahrwerk (eintragungsfrei) montiert hatte, war beides in Kombi ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 i.V. m. § 21 StVZO.
Wurde auch alles problemlos genehmigt.


Leider wurde die TSn ausgenullt.

Ich habe daraufhin der Zulassungsbehörde eine email geschrieben und gefragt, wieso denn die TSN bei einer leichten Änderung (immerhin handelt es sich bei Felgen um ein Verschleißteil, ähnlich Bremsen oder Luftfilter) die TSN ausgenullt wird.

Da wurde mir geantwortet, dass ich noch mal vorbeikommen sollte, damit der Fehler behoben wird: In Feld (2.2.) soll nun künftig nicht mehr "000-0000000" stehen, sondern nur ein Strich "-", wie auch in Feld K.

Hier der genaue Wortlaut der email Antwort (ich habe mir ausdrücklich eine Erlaubnis zur Kopie der email eingeholt):













- - -
Offensichtlich hatten Sie mit Ihren direkten Anfragen beim MW und/oder KBA keinen Erfolg.

Da Gutachten nach § 19 Abs. 2 i.V. m. § 21 StVZO zur Eintragung einer technischen Änderung in die Zulassungsbescheinigung immer wieder für Gesprächsstoff sorgen hatten wir seinerzeit eine Anfrage an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen zwecks Abstimmung der Arbeitsweise.

Von dort wurde mitgeteilt, man schließe sich unserer Auffassung an und wandte sich anschließend mit der Anfrage zusätzlich an das Kraftfahrt-Bundesamt.

Die von uns über das MW gestellte Anfrage und die Stellungnahme des Kraftfahrt-Bundesamtes übersende ich Ihnen anliegend zu Ihrer Information.

Anfrage: Die Praxis der letzten Monate hat gezeigt, dass Zulassungsbehörden und Prüfstellen häufig von dieser Verfahrensweise abweichen. Vielen Zulassungsbehörden scheint nicht geläufig, dass bei Vorlage eines Gutachtens nach § 21 i.V.m. § 19 Abs. 2 StVZO die Typgenehmigung in Feld K zu entfernen und das Merkmal der Betriebserlaubnis mit E zu füllen ist. Vielen Prüfstellen ist unbekannt, dass die Typdaten auszunullen sind.

Ich möchte daher noch einmal ganz konkret ergänzend zu diesem Thema nachfragen:

1.Sollen Zulassungsbehörden die Typdaten in Feld 2.2 ausnullen? Sollen Prüfstellen in ihren Gutachten diese Typdaten ausnullen?

2.Wie verhält es sich mit den Klartexten in Feld D.2?

3.Falls ja, sollen Gutachten anerkannt werden, in denen die Typdaten (und ggf. die Klartexte) nicht ausgenullt wurden und sollen diese dann eigenständig durch die Zulassungsbehörden ausgenullt werden?

4.Sollen/Dürfen Zulassungsbehörden die Typgenehmigung und die Typdaten – als Hilfe für den jeweiligen Fahrzeughalter, um bspw. Teile bestellen zu können – in Feld 22 eingetragen werden, analog zur Verfahrensweise bei Aufbaufahrzeugen, wo die Daten zum Basisfahrzeug in Feld 22 erfasst werden?

Stellungnahme KBA (erhalten über das MW Referat 43)

Es verhält sich wohl so, dass es im § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO zu einen Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt, wenn 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Hierbei ist dann ein Gutachten nach § 21 StVZO für das Gesamtfahrzeug einzuholen.

Diese Gutachten für ein Gesamtfahrzeug können bei etwaigen Vorkommnissen wie in § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-3, keinem genehmigten Typen und somit auch nicht dem vom KBA geschlüsselten Typen zugeordnet werden.

Die Typdatenerstellung und damit auch die Zuteilung von Typ- und Varianten-/Versionsschlüsselnummern erfolgt ausschließlich für Fahrzeuge, die auf Grundlage einer EU-Typgenehmigung - ggf. noch ABE - gefertigt werden. Für Fahrzeuge mit Einzelbetriebserlaubnis erfolgt dies nicht.

Wenn also technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden und für die Zulassung eine Einzelbetriebserlaubnis vorgelegt wird, entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem - über die Typgenehmigung - genehmigten Typ.

1 und 2) Dann ist das Merkmal der Betriebserlaubnis mit "E" einzutragen, die vorherige Typgenehmigungsnummer (Feld K) zu löschen und insbesondere bei Änderung der Fahrzeugklasse die Felder Typ, Variante, Version als Text (Feld. D.2) durch (-) zu ersetzen und das Feld 2.2 entsprechend des Leitfadens "auszunullen", sofern sich für das Originalfahrzeug die vorgenannten Angaben noch in einem Dokument finden sollten.

3) Dies sollte auch im Gutachten nach § 21 StVZO erkennbar sein. Sollten hier jedoch noch die Typdaten enthalten sein, kann die Zulassungsbehörde die Gutachten anerkennen aufgrund der technischen Angaben.
Die ZulB sollte dann selbstständig die Felder zum Typ, Variante, Version löschen bzw. "nullen"

4) Eine Eintragung als Service in Feld 22 ist statthaft, wenn sie nicht als gesetzliche Genehmigungsgrundlage ausgelegt wird, analog zu Aufbaufahrzeugen en die Fragestellung seinerzeit an

Fahrerermittlung umgehen?
Bei einem Parkverstoß mit einem Firmenwagen wurde der Firma ein Zeugenfragebogen (Anm.: NICHT Anhörungsbogen) zugesendet, um den/die Fahrer:in zu ermitteln.
Da im Schreiben die Firma, aber keine Person adressiert war (und eine Firma keine Zeugenaussage machen kann), wurde das Schreiben ignoriert. Nach drei Monaten trat Verjährung ein.
Nach fünf Monaten kam eine Kostennote, die der Firma als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegte ("Fahrerfeststellung vor Eintritt der Verfolgunsverjährung war nicht möglich").

So weit, so gut (die 23,50 EUR werden natürlich bezahlt)

Nur zur Frage: Was wäre geschehen, wenn man kurz vor Eintritt der Verjährung der Polizei den Fahrer gemeldet hätte. Da die Bearbeitung solcher Vorgänge bei der Polizei regelmäßig mehrere Tage dauert, wäre die Verjährung aller Wahrscheinlichkeit nach dennoch eingetreten, aber der Fahrer wäre bekannt gewesen, so dass keine Fahrerermittlung notwendig und daher keine Verfahrenskosten entstanden wären.
Ist diese Auffassung richtig oder beinhaltet sie einenDenkfehler?

Danke vorab für Eure Meinungen hierzu!

Vorschriften für (Brems)Schwellen
Hier (BY) sind inzwischen einige Gemeinden darauf gekommen, dass die Vollzugsbekanntmachung, welche (Brems)Schwellen verboten hat, schon lange nicht mehr gültig ist.
Demzufolge kommen jetzt einige auf die Idee, die mangelhafte Gestaltung von Wohngebieten bezüglich Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten mit der Montage von verschraubten Schwellen zu „verbessern“.
Diese weisen dann oft keine ausreichend große Lücke zwischen Schwelle und Fahrbahnrand auf, welche bewirken soll, dass Radfahrer die Schwellen nicht überfahren müssen. Oder die Schwellen sind so montiert, dass Radfahrer diese von einem Radweg oder einer Einmündung kommend sogar schräg überfahren müssen. Was insbesondere bei Nässe und im Winter nicht so ganz optimal ist.

Auf Nachfrage wird dann behauptet das hätte alles so seine Richtigkeit und wäre nach der gültigen Richtlinie ausgeführt.

Gemeint ist damit die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V..
Wo kann man als Bürger diese Richtlinie kostenlos einsehen?
Es kann doch nicht sein, dass man dafür bezahlen muss, um die korrekte Ausführung dieser Schwellen nachzuvollziehen zu können (sprich, ob einem die örtlichen Behörden da was vormachen wollen).

Wer kennt sich mit Progammierung von ECU Steuergeräten aus?
Hallo und einen wunderschönen guten Tag wünsche ich Allen!

Ich habe mir neulich ein "neues-gebrauchtes Auto" von einer Witwe eines verstorbenen Autohändlers gekauft, und die Verkäuferin hatte mir auch einen "ALU-Koffer" mit einem Laptop und OBD II Kabeln angeboten zu kaufen, und da der Preis günstig war, habe ich zugegriffen!

Leider konnte mir die Verkäuferin nicht die Funktionsweise der Programmierung der KESS 2.53 und die Funktionsweise der Programmierung des EGR erklären, da dieses alles ihr verstorbener Mann gemacht hatte.

Die Funktionsweise des ebenfalls enthaltenen VCDS habe ich schon herausgefunden bei meinem eigenen Audi.

Wer kann mir hier (weiter-) helfen? Ich komme aus dem Raum WOB = Wolfsburg!

Vielen herzlichen schon jetzt einmal im voraus für nette und hilfreiche Antworten!

In diesem Sinne verbleibe ich mit vielen Grüßen aus der Volkswagenstadt

Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
Servus zusammen,

ich bin Markus (41) und lese schon eine weile mit und wollte gerne um euren Rat bitten.

Ich hatte Anfang September 2024 eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad. Bin gestürzt und wurde wegen starke Schürfwunden an der rechten Körperhälfte, eine halbe Nacht im Krankenhaus behandelt.
Die Polizei wurde ebenfalls verständigt und hatte einen BKA von 1,72 Promille ermittelt. Im Juli 2025 hatte ich von der StA eine Zahlungsaufforderung von 1.000€ erhalten, welche die Sache nach §153a erledigen würde.
Soweit so gut....oder auch nicht.

Nun kommt meine Frage:
Ich habe bisher keine Mitteilung erhalten, das man mich nach §21EGGVG an die Führerscheinstelle gemeldet hätte.
Ist es nach so langer Zeit möglich, das man die Meldung vergessen hat? Habe von der FsSt bis heute kein Sterbenswörtchen gehört.

Vielen Dank für eure Rückmeldung

Markus

Wo kann man hier denn einen Beitrag ändern? habe mich vertippt. Ich bin natürlich keine 41 sondern 35 laugh2.gif