Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





E-Scooter
Hallo, liebes Forum!

Eine Frage an euch, die mir auch Polizisten (die ich regelmäßig im Geschäft treffe) unterschiedlich beantworten think.gif

Darf ich mit dem E-Scooter gegen die Einbahnstrasse fahren, wenn steht „Fahrrad frei“?

Grüße Grübel

Abstinenz zerschossen positiv auf Morphin wegen Mohnbrötchen
Hallo, ich wende mich an euch, weil ich einen unglaublich dummen Fehler gemacht habe und nun ratlos bin. Durch den Verzehr von einem einzigen Mohnbrötchen habe ich mir wahrscheinlich meine ganze Abstinenz versaut.

Was ist passiert:

Ich lebe in Berlin und wurde an Silvester 2024 mit THC im Blut auffällig.

Meine Werte:
13 ng THC
130 COOH

Ich war regelmäßiger Cannabis Konsument bis genau zu diesem Tag, was sich auch in meinen Werten widerspiegelt.

Ich habe nie andere Drogen konsumiert, trinke keinen Alkohol und nehme auch keine Opiate.

In weiser Voraussicht auf eine drohende MPU, aber auch durch Einsicht und den Willen, nicht mehr konsumieren zu wollen, habe ich den Konsum eingestellt und mich ab dem 14.04.2025 zu einem erstmals 6-monatigen Urin Abstinenzprogramm angemeldet und abgeschlossen, alle Tests waren negativ.

Da sich bis dahin die FSS nicht gemeldet hat, habe ich nahtlos einen weiteren 6 monatigen Vertrag abgeschlossen. Bis jetzt hat sich die FSS immer noch nicht gemeldet ich mache das alles aus Eigeninitiative und vorsorglich.

Mein Problem ist nicht, abstinent zu sein, und auch nicht, dass ich meine Fahreignung und Wesensveränderung wohlmöglich in einer MPU darlegen muss, sondern der Abstinenznachweis an sich.

Ich habe ein einziges Mohnbrötchen gegessen morgens auf der Arbeit und wurde 1 Stunde später einberufen zu der 2. Kontrolle von 4 (im 2. 6-Monats-Programm).

Ich war einfach unvorsichtig und habe mir in dem Moment nichts dabei gedacht, obwohl ich natürlich schon davon gelesen habe, dass Mohn Auswirkungen auf die Kontrolle haben kann und auch in dem Vertrag, den ich unterschrieben habe, stand das drin. In meiner Wahrnehmung dachte ich aber in Bezug auf Alkohol, was aber im Nachhinein gar keinen Sinn macht. Obwohl ich auch hätte am nächten Tag antreten können bin ich direkt am selben Tag nachmittags hingegangen. Ich hätte aber auch niemals erwartet, dass ein einziges Mohnbrötchen so dramatische Auswirkungen hat. Jetzt zerbreche ich mir den Kopf, wie ich da irgendwie wieder rauskomme und meine bis dahin unauffälligen Nachweise retten kann.

Zur Übersicht:

Abstinenznachweis:
1x 6 Monate unauffällig abgeschlossen von 14.04.2025 – 13.10.2025

Nahtlos verlängert vom 14.10.2025 – 13.04.2026

1. Abgabe 28.10.2025 negativ

2. Abgabe 02.12.2025 (positiv auf Opiate, Morphin 116,69 ng) wegen dem Brötchen

Nun, leider finde ich nicht viel im Internet, inwieweit sich das Mohnbrötchen in den Haaren absetzt, dazu gibt es widersprüchliche Angaben.

Die einzige Hoffnung, die ich nun habe, wäre:

Durch eine Haaranalyse den Konsum von Opiaten auszuschließen. Ich habe genau 2 cm Haarlänge. Wäre das möglich, oder ist das ausgeschlossen?

Mit einer rückwirkenden 2 monatigen Haaranalyse könnte ich, je nach Termin, mit einer Lücke von wenigen Tagen an meinen abgeschlossenen Urin-Abstinenznachweis, der bis zum 13.10.2025 reicht, anknüpfen.

Könnte eine Haaranalyse negativ ausgehen?

Wäre der erste Negativbefund vom 2. Screening noch nutzbar? Der war am 28.10.2025 (Einzelnachweise).

Wenn ja, wäre eine Lücke von Haaranalyse zum abgeschlossenen Urinscreening von wenigen Tagen vertretbar?

Ich weiß, dass ich den Befund durch eine Haaranalyse nicht entkräften kann, aber vielleicht ersetzen.

Entschuldigt bitte den langen Text ich möchte nur versuchen, mein Problem nachvollziehbar für euch zu beschreiben.

Vielen Dank für eure Hilfe und Geduld beim Lesen.

Zebrastreifen (FGÜ) und Parkplätze
Hallo,

in meinem Wohnort gibt es eine Straße (zHG 50 km/h) und dort befindet sich auch ein Zebrastreifen. Nun wurde eine neue, kleine Wohnanlage gebaut und dafür auch Parkplätze geschaffen. Längsparker, eingerückt von der Fahrbahn.
Laut Zeichen 350-10 darf man 5m vor einem FGÜ nicht parken - aber gilt das nur auf der Fahrbahn, oder auch, wenn es weniger als 5m sind und man parkt in der ausgewiesenen Parktasche (so wie das blaue Auto auf dem Bild)?



Viele Grüße
Christian

Kfz-Versicherungen
Hallo,

Meine Mutter fährt schon seit 'zig Jahren Auto.

Aus Kostengründen war der Kleinwagen bislang immer als Zweitwagen ihres Mannes angemeldet.

D. h. offiziell hat sie niemals ein eigenes Auto besessen!
(Ist das ein Auftrag für eine Gleichstellungsbeauftragte?)

Nun ist ihr Mann gestorben.

Sie musste einen neuen Vertrag abschließen.
Die Versicherung hat ihr geraten, das Auto über den Sohn (das bin ich) als Zweitwagen anzumelden.
Das wäre wohl günstiger.

Die homepage meines Anbieters (Name bekannt) hat ein System, wonach man den Versicherungsbeitrag vorher berechnen lassen kann.
Das sind für das Auto 380.- Euro im Jahr.

Also habe ich das Auto angemeldet.

Danach kam eine Rechnung über 505 Euro.
Was soll das?

Ziehen einen alle Versicherungen über den Tisch?

Viele Grüße

Mehrstreifiges Rechtsabbiegen
Gegeben sei folgende Situation: https://maps.app.goo.gl/wTjcrbvEq3zHc6Hb9

Dürfte der dunkle Audi nun nach rechts abbiegen? Ich bin der Meinung ja, aber irgendwie fühlt sich das falsch an. Und für die Leute, die von der dezidierten Abbiegspur aus abbiegen, erscheint das auch etwas seltsam, da der Breitstrich suggeriert, dass es nur einen Fahrstreifen zum Abbiegen gibt und man dann natürlich nach dem Abbiegen eigentlich freie Fahrstreifenwahl hätte.

Was sagt ihr dazu?

Stadt streicht Parkplätze -Begründung unklar
Hallo Experten,

bei mir vor dem Haus hat die Stadtverwaltung eine vorhandene Parkplatzmarkierung gestrichen und ein absolutes Halteverbot eingerichtet (vor den Nachbarhäusern sind die Parkplätze weiterhin vorhanden).
Ich habe mich darauf auf der Suche nach einer Erklärung an die Beschwerdestelle der Stadt gewandt.

Zunächst wurde mir erklärt, dass aufgrund von Baumaßnahmen in der Straße eine Neumarkierung der Parkplätze durchgeführt wurde. Diese müsse sich nach neusten Regelungen, nach denen dem Fußgängerverkehr mehr Raum zugeteilt werden muss, richten.
Darauf entgegnete ich, dass ausgerechnet an der Stelle der gestrichenen Parkplätze die ursprüngliche Markierung gar nicht entfernt wurde.
In anderen Bereichen der Straße wurden im Zuge der Neumarkierung die Parkplätze tatsächlich weiter in Richtung Fahrbahnmitte gerückt um die Restgehwegbreite zu erhöhen.
Allerdings ist in diesen Bereichen die Gehwegbreite auch nach Neumarkierung immer noch kleiner geblieben, als sie an der Stelle der betroffenen Parkplätze schon vor Streichung dieser war.
Das Argument dem Fußgängerverkehr gemäß neuster Regelungen mehr Raum zu geben, scheidet meiner Meinung nach damit als Begründung aus.

Als ich das der Beschwerdestelle schilderte, war plötzlich von Schaffung von Ausweichflächen für den PKW Verkehr die Rede, da dieser aufgrund der zur Fahrbahnmitte verschobenen Markierungen der restlichen Parkplätze nun mit einer engeren Fahrbahn auskommen muss. Seltsamerweise ist das die einzige Ausweichfläche dieser Art in der ca. 1,5km langen Straße.

Ich kann aus den Erklärungen der Beschwerdestelle keine rechtliche Grundlage für die Streichung der Parkplätze erkennen.
Da die Parksituation in meiner Straße sowieso schon sehr angespannt ist, möchte ich mich gegen diese - in meinen Augen- sinnlose Streichung wehren.
Grundsätzlich begrüße ich es, dem Fußgängerverkehr mehr Raum zu geben, allerdings bringt das Vorgehen hier dem Fußverkehr kaum Vorteile, den Anwohner hingegen große Nachteile.

Vielleicht kennt sich hier im Forum mit derartigen Themen aus und kann mir ein paar Tipps geben, wie ich mich gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung wehren könnte.

Danke schon mal und Grüße

Jörg

Führerschein in Dtld. entzogen, mit FührSchein aus EU trotzdem fahrberechtigt?
Angenommen ein Deutscher hat seinen deutschen Führerschein in Deutschland für ein oder 3 Monate entzogen bekommen.
Z.B. wg. Geschwindigkeitsübertretung oder Alkoholfahrt

Er hat aber schon früher (vor dem Entzug) einen weiteren Führerschein in einem EU Ausland gemacht.
Kann er jetzt diesen ausländischen Führerschein nutzen um legal in Dtld. Auto zu fahren?

Ich rede hier ausdrücklich nicht von der zukünftigen, geplanten Regelung sondern vor der derzeitigen Rechtslage.
Zukünftig gilt der Führerscheinentzug EU-weit, aber das ist eine andere Sache.

Ich rede auch nicht von einer Fahrberechtigung im ausländischen EU-Staat sondern in Dtld.

Soviel ich gehört habe gilt ein EU-ausländischer Führerschein (zumindest aus einigen EU-Staaten) nach wie vor aktuell
und offziell als Fahrberechtigung für Dtld. - Trotz Entzuges des deuschen hier.

Wäre für Webseiten für oder gegen diese Ansicht dankbar.

Tobias

Führerschein minibagger im öffentlichen Verkehrsraum
Moin...
Einer Mitarbeiter meiner Mitarbeiter im Tiefbau hat vor längerer Zeit seine FE entzogen bekommen. Kürzlich hat er seine MPU bestanden und ist gerade dabei, seine FE wiederzuerlangen.
Jetzt sagte er mir, dass er einen Mini-Kettenbagger (irgendwo zwischen 3 und 6t in unserem Fall) nicht im Rahmen einer Baumaßnahme im öffentlichen Verkehsraum bewegen darf, weil sonst im Fall des Falls sein Führerschein wieder in Gefahr wäre.
Es geht lediglich darum, den Bagger an z.B. Hausanschlüssen oder Rohrbrüchen zu bedienen, entweder im Gehweg oder auf der Fahrbahn.
Ich sehe das so, dass bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis zu einer bbH von 6km/h keine FE benötigt wird. Liege ich da richtig?

Neue EU-Regel ab 2026 zum Gebrauchtwagen-Verkauf :
Stimmt das jetzt wirklich, was ich hier:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr...oder-gutachten/

gelesen habe, dass man ab 2026 keine Autos ohne gültigen TÜV mehr verkaufen darf, und auch als Käufer nicht mehr kaufen kann?

Das soll auch für den EXport gelten, und soll sogar von den "Online-Anbietern" wie http://www.mobile.de und http://www.autoscout24.de überwacht werden think.gif think.gif

Auch soll man ab 2026 in Deutschland keine Autos mehr zugelassen bekommen, die länger als 2 Jahre abgemeldet sind....

Engschrift nicht erlaubt, Strafe (bei Onlinezulassung)?
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem, ich habe am Wochenende (weit entfernt von meinem Wohnort) ein (Elektro)Fahrzeug gekauft, bin noch dort und wollte das Auto jetzt heute oder morgen online zulassen und mitnehmen.
Dazu wollte ich gestern ein Kennzeichen online reservieren. Die Zulassungstelle erlaubt online keine Reservierung mit nur 3 Zeichen (also XX1 oder X11), sondern man muss mindestens 4 Zeichen nehmen. Dazu kommt dann noch das E und 3 Ortsbuchstaben, also insgesamt 8 Zeichen. Als ich mir jetzt ein Kennzeichen besorgen wollte, wurde ich informiert, dass dies bei 8 Zeichen nur in Engschrift möglich wäre und ich hierfür eine Erlaubnis der Zulassungsbehörde bräuchte und sie nicht garantieren, dass die Zulassungsstelle das erlauben würde.
Da ich aber ja online zulassen möchte, habe ich bei der Zulassungsstelle angerufen und es hat sich folgendes Gespräch entwickelt:

Die Mitarbeiter (wohl der Vorgesetzte o.ä.) sagt, dass sie keine Engschrift siegeln und ich ein anderes Kennzeichen nehmen soll. Auf meinen Einwand, dass ich aber das E haben möchte (und teilweise brauche, wenn ich zB an öffentlichen Ladesäulen laden muss) und es dann nur in Engschrift geht (weil man mindestens 4 Ziffern haben muss), meinte er, dass das nicht stimmt, er hätte gerade ein Auto vor dem Fenster da würde das passen. Ich müsse dann halt vor Ort die Schilder kaufen, die können das.

Also rufe ich vor Ort den Schildermacher an, sie sagt mir auch, dass das nur in Engschrift geht (und fragt mich, ob der wohl am Wochenende zuviel Glühwein getrunken hat). Ich erzähle ihr die Geschichte mit dem Auto vor dem Fenster. Sie schaut raus (sitzt genau im Gebäude gegenüber) und sagt, ja das Auto sehe ich auch, das ist Engschrift...

Also rufe ich wieder bei der Zulassungsstelle an, er meinte, dass er das prüfen muss, weil sie Engschrift nicht siegeln...

Jetzt stehe ich hier, möchte eigentlich morgen ein Auto online zulassen und damit nach Hause fahren und weiß nicht so ganz weiter...

Welche Strafe gibt es, wenn ich mir jetzt ein Kennzeichen in Engschrift hole und selbst das Siegel nach der Onlinezulassung aufklebe, was man aber wohl eigentlich nicht darf?

Wer hat hier Vorfahrt?
https://scontent-fra5-2.xx.fbcdn.net/v/t39....amp;oe=693B24CE
In einer 30er Zone begegne ich immer wieder kniffligen Situationen bei denen man das Gefühl nicht los wird so mancher hat seinen Führerschein in der Baumschule erworben.
In der Hoffnung dass sich das Knäuel der gleichzeitig an einer Kreuzung eintreffenden Fahrzeuge schnell wieder auflöst wartet der eindeutig Vorfahrtsberechtigte auf die Reaktion der anderen. Entweder er hat echt keine Ahnung von rechts vor links oder er unterstellt genau dies den anderen um nicht einen Crash zu riskieren. So wartet er erst mal, bis er von anderen durch Handzeichen gestikulierend auf seine Vorfahrt hingewiesen wird.
A wartet dass C losfährt weil rechts vor links. B wähnt sich aber auf einer vorfahrtsberechtigten gerade durchlaufenden Hauptstraße und fährt zuerst los weil ja C links abbiegen will.
Wie würdet ihr in dem Fall auf dem Bild reagieren?

Z239 Gehweg+ZZ1022-10 Radfahrer frei + Z254 Verbot für Radfahrer
In Rostock gibt es auf einem gemeinsamen Zweirichtungsradgehweg (Z240-Lolli in beiden Richtungen) eine längere Engstelle mit ca. 1,40 m Restbreite. Also, dachte sich die Verwaltung, so dürfen wir das in der Engstelle nicht anordnen und hat sich für die Kombination Z239+ZZ „Radfahrer frei“ auf dem Gehweg zusammen mit Z254 (Radverbot) entschieden.

Gilt Z254 nicht für die gesamte Straße, also auch für den Gehweg?

In Nordrhein-Westfalen ab Januar 2026 keine Bargeldzahlung mehr
Hallo,

Ein befreundeter Autohändler hat mir erzählt, dass ab Januar 2026 in NordRheinWestfalen in den KFZ-Zulassungsstellen kein Bargeld mehr angenommen wird zwecks Bezahlung von Gebühren

...... think.gif think.gif kommt das jetzt in ganz Deutschland? ..... think.gif think.gif

Ich frage nur nach, weil ich ca. 99% meiner Bezahlungen mit Bargeld tätige, außer ich bestelle im Internet etwas bei "ALI-Express" z.B.

Eingezogener FS Rücksendung von Ö nach D
Hallo zusammen,

ich hätte mal wieder eine kleine Frage. Was passiert, wenn Österreich einen eingezogenen FS nach D zurücksendet?

Ich hab mir nichts zu Schulden kommen lassen, aber darf nächste Woche meinen neuen österreichischen Führerschein (mit ein paar mehr Klassen) abholen.

Wohin geht denn der alte? Zu der Behörde die ihn ausgegeben hat? Und kann ich ihn von da entwertet zurück kriegen? Wäre ein schönes Andenken.

Vielen Dank für euer Wissen. Viele Grüße

Ndby

Verjährung einer Ordnungswidrigkeit
Hallo, bin hier neu. Leider brachte mir die Nutzung der Suchfunktion nicht die gewünschte Lösung.
Also, ich habe am 19.08.25 im absoluten Halteverbot geparkt. Eine Abschleppung konnte ich gerade noch verhindern, habe aber für die begonnene Umsetzung am 27.10.25 einen Gebührenbescheid erhalten.
Ich nehme an, dass zusätzlich zum Gebührenbescheid noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren folgt? Bis heute erhielt ich aber weder eine Anhörung noch einen Bußgeldbescheid.
Nun gibt es da ja die Frist von drei Monaten. Unterbricht denn der erhaltene Gebührenbescheid diese Frist?

Wirtschaftsweg? Straße? Woran erkennen...
Wir haben bei uns (in Bayern) die Situation, dass Wirtschaftswege aus meiner Sicht eher schludrig beschildert werden, sofern sie nicht oder nur eingeschränkt befahrbar sein sollen. Aber wie ist das nun, wenn man ein Kfz führt?

Konkretes Beispiel: die Wege rund um die Landshuter Flutmulde sind mal als Radweg, mal mit Vz 260 bezeichnet. Und dann gibts aber auch sowas. Ist ein Dammweg, offenbar für Rad- und Fußverkehr gedacht, wie man einem versteckten Schild ein paar Meter weiter entnehmen kann. Aber so eindeutig ist das nicht, da gerade in dieser Ecke auch einige Ortsstraßen einfach unbefestigt geblieben sind. Hier ein Schotterweg als Zone 30.

Nachdem es in Landshut ohnehin drunter und drüber geht, sieht man natürlich öfters Motorroller und ähnliche Gefährte auf den Wegen, Fußgänger und Radfahrer regen sich (m.M.n. zurecht) auf. Aber je nachdem, wo der Kfz-Fahrer den Weg befahren hat, macht er ja u.U. nicht mal was falsch?

Aufbauseminar
Ich habe folgenden Fall in meinem Aufbauseminar.
Teilnehmer 30 Jahre alt. Hatte von 18-25 einen Führerschein Kl. B. Dann Fs. Entzug wegen Alkohol. Vor 1,5 Jahren den Führerschein nach MPU wieder bekommen. Jetzt auffällig geworden wegen Geschwindigkeit.

Und jetzt meine Frage. Eigentlich sollte der Führerschein vor 1,5 Jahren ohne Probezeit erteilt worden sein, da er sie in den ersten 7 Jahren wohl absolviert hat. Oder ist das nicht so und mein Wissen veraltet. Gab es da einmal eine Änderung?

Danke für die Hilfe

TF mit 2,08 BAK auf dem Fahrrad
Hallo zusammen,

Ich bin mittlerweile 33 Jahre alt und da die Fahrt schon einige Zeit zurückliegt hat sich einiges geändert in meinem Leben.
Ich bin über jede Hilfe für die Vorbereitung froh und will das Thema jetzt endlich angehen.

Am 27.05.2018 war ich auf der Bergkirchweih in Erlangen und anschließend noch feiern bis in die Nacht. Danach sind wir in einer Gruppe noch einen Döner holen gegangen und ich habe das Fahrrad einer Freundin genommen, weil sie es nicht mehr schieben wollte und hab in meinem betrunken Leichtsinn mich draufgesetzt und bin die paar Meter zur Dönerbude gerollt, wo mich die Polizei dann in Empfang genommen hat.
Die Blutabnahme um 2:03 Uhr hat einen Wert von 2,08 BAK ergeben und der Führerschein wurde ein paar Monate danach eingezogen.

Ich bin mir bewusst dass es von Nachteil ist, dass ich es nicht früher angegangen bin aber da ich den Führerschein nicht wirklich gebraucht habe, habe ich es erst immer weiter vor mir hergeschoben, dann kam Corona und dann war es für mich immer schwerer, mich wieder damit außeinander zu setzen. Nachdem ich vor kurzem zum ersten mal Vater geworden bin, würde ein Auto einiges erleichtern und ich will es jetzt endlich hinter mir haben.

Warum ich keine Abstinenz hab nachweisen lassen über die Zeit weiß ich nicht, aber ich dachte ich fange jetzt erstmal hier an und hole mir ein paar Meinungen und Tipps.

Hier mal der ausgefüllte Kurzfragebogen:

1. Was ist passiert?
Wie bereits erwähnt war ich mit Freunden auf der Bergkirchweih in Erlangen und anschließend noch feiern in einem Club.
Auf der Bergkichweih wurden 3 Mass Bier getrunken, anschließend im Club 3-4 Longdrinks und vereinzelte Shots.
Angefangen haben wir Mittags gegen 12 Uhr und geendet hat es im Club gegen 1:20 Uhr. Ich habe also ca. kurz vor 1 mein letztes Getränk gehabt.


2. Warum kam es zur Auffälligkeit?
Ich habe mit einer Gruppe von Freunden einen dort wohnenden Freund besucht wie wir es jedes Jahr gemacht haben, um einen Tag auf der Bergkirchweih zu verbringen.
Das Fahrrad habe ich einer Freundin abgenommen damit sie es nicht selber schieben muss, was sie ja schon länger getan hat davor und in meinem betrunkenen Zustand wollte ich als erster bei der Dönerbude sein um schneller essen zu können.
Mir war in dem Zustand nicht bewusst wie gefählich das ist und ich denke der übermut hat mich gepackt.


3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit?
Das erste mal wirklich getrunken habe ich mit 16 auf einem Dorffest und über die Jahre war in meinem Freundeskreis Alkohol immer begleiter zum feiern am Wochenende.
Alkohol war bei jeder Party verfügbar und ich hab ihn gerne getrunken um gefühlt mehr Spaß zu haben mit den anderen Trinkern. Ich habe in den Jahren auch oft über den Durst bis in den Filmriss getrunken.
Man wurde schon komisch angeschaut wenn man nicht so viel getrunken hat wie die anderen, daher habe ich das ganze nie wirklich hinterfragt und über die Jahre immer "mitgemacht".


4. Wie ist der Konsum heute?
In der Zeit nach der Auffälligkeit hat sich der Konsum erst langsam verringert und ich war immernoch alle paar Wochen mal feiern und habe dort getrunken.
Während Covid habe ich es dann komplett eingestellt und erst ende 2021 wieder in kleineren Mengen angefangen.
Seit Anfang 2024 dann nurnoch vereinzelt zu besonderen Anlässen (Silvester, eigener Geburtstag, Hochzeit) und seit 1.1.2025 keinen Schluck mehr.
zum einen werden auch die Freunde alle älter und man verliert den Jugendlichen drang zu feiern und immer unterwegs zu sein, daher wurde der Alkoholkonsum auch dort drastisch verringert.
Zum anderen stand der Kinderwunsch im Raum und ich wollte die bestmöglichen Vorraussetzungen.


5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt?
Geschmacklich war Alkohol nie lecker und ich habe mir auch noch nie zuhause alleine ein Bier oder einen Wein aufgemacht, sondern immer nur auf Parties oder zum feiern. Ich habe Alkohol noch nie bewusst getrunken um Probleme oder Ähnliches zu bewältigen sondern nur als Genussmittel. Ich gehe schon seit 2-3 Jahren nicht mehr in Clubs oder bin unterwegs. Als verheirateter Vater habe ich auch gar keine Lust mehr auf so etwas. Alkohol nehme ich heute nurnoch zum Kochen oder wie das letzte mal als ich getrunken habe, ein glas sekt zum anstossen an Silvester für die Geste.
Im Freundeskreis ist das auch bekannt dass ich nicht mehr trinke und es versucht auch keiner mich zu überreden. Über die Jahre habe ich auch gemerkt dass man ohne Alkohol genauso viel spaß haben kann und dazu am nächsten Tag auchnoch fit ist.

Wird nach 15 Jahren MPU angeordnet?
Liebe Leute,

ich melde mich bei euch weil mir 2010 in Bayern der Führerschein verwaltungsrechtlich entzogen wurde. Damals war ich unter dem Einfluss von Drogen gefahren.

Der Fall war schwerwiegend: Es wurden Kokain-Abbauprodukte (Benzoylecgonin 100 ng/ml) im Blut festgestellt. Die Entziehung erfolgte sofort wegen Nichteignung.

Mein Stichtag ist bald erreicht: Im Dezember 2025 sind die vollen 15 Jahre um. Ich hatte in der gesamten Wartezeit keine einzige neue Auffälligkeit.

Meine große Frage richtet sich an alle, die das auch durchgemacht haben:

Erfahrung mit harten Drogen/hoher Menge: Wer von euch konnte nach so einem schwerwiegenden Kokain-Fall nach 15 Jahren erfolgreich und ohne MPU den Führerschein neu beantragen?

Ablauf und Hürden: War es ein reibungsloser Prozess bei der Führerscheinstelle, oder sollte ich mich auf bestimmte Hürden einstellen, obwohl die Akte in der Regel verjährt sein sollte?

Ich will einfach wissen, ob ich jetzt wirklich damit rechnen kann, dass die Akte geschlossen ist. Ich danke euch sehr für eure ehrlichen Erfahrungsberichte!

Viele Grüße, Joel

Fußgänger-Schutzstreifen?
Hallo Verkehrsexperten,

was ist denn das bzw. als was ist das anzusehen?

Sicherlich gibt es da Möglichkeiten a'la msdwgi - aber was ist es offiziell? Und was soll damit bezweckt werden?

Bin auf eure Meinungen gespannt...

OJ