Keine Ahnung wer gefahren ist
Hallo Welt,
ich habe ein Verwarnungsangebot bekommen wegen parken im Absoluten Halteverbot.
Das Halteverbot muss an der Stelle zeitlich beschränkt da gewesen sein, vermutlich wegen des Aufbaus eines Straßenfestes.
Ich kann mich nach drei Wochen nicht mehr erinnern, wer das Auto dort hin gefahren hat, es kommen drei Fahrer in Betracht.
Eine Möglichkeit ist einfach zahlen, klar. Was aber wenn ich nach einer Fahrerbeschreibung frage? Kommt dann eine Halterhaftung? Wie hoch wäre die?
Ich weiß wirklich nicht wer gefahren ist. Im Anschreiben werde ich spannenderweise als "Führer des PKW" angesprochen, da bin ich mir aber sehr unsicher. Erstmal bin ich der Halter.
Was wäre die Empfehlung?
Danke, beste Grüße
Nachtrag:
Ich habe noch die Beweisbilder angeschaut.
Das Auto war auf diesem Parkplatz:
https://maps.app.goo.gl/xGtZmtPMc6ALytyN6
So wars beschildert:
https://ibb.co/SkPP0sW
Das temporäre Halteverbotschild stand laut Beweisbild an der Einfahrt des Parkplatzes, ein klassiesches Halteverbotsschild mit Pfeilen in beide Richtungen, darunter die Zeitliche Begrenzung auf Zusatzschild. Darunter wiederum nochmal ein Zusatzschild mit "Gesamter Parkplatz". Ich dachte immer, Zusatzschilder gehen nur für das direkt darüber liegende Zeichen?
Meines Erachtens hätten die Halteverbotsschilder auf dem Parkplatz selber stehen müssen, und zwar auf beiden Seiten jeweils links und rechts.
Ginge das als Argumentation?
Parken neben Fahrbahn?
Hallo,
ein neuer Nachbar hat mehr PKW als Stellplätze auf seinem eigenen Grundstück. Er stellt seine PKWs daher neben der Fahrbahn auf eine Wiese. Der Eigentümer der Wiese weiß nichts davon. Jetzt ist an einem PKW etwas Öl auf die Wiese gelaufen. Jemand hat sas Ordnungsamt gerufen die aber nichts gesehen haben wollen.
Ich frage mich ob es überhaupt erlaubt ist auf einer unberechtigten Fläche zu parken?
T30-Zone, Kurve hinter Einfahrt: Parkverbot oder nicht?
Es geht um den folgenden Fall:

Im rot markierten Bereich parken Fahrzeuge. Diese behindern die Sicht zwischen VT, die von Osten aus in die Straße reinfahren, und VT die von Westen aus auf die Hauptstraße raus wollen. Und beide stehen sich dann im Weg.
Ist im rot markierten Bereich Parken erlaubt oder verboten („scharfe Kurve“)? Ssollte die zuständige StrVB hier vorsorglich tätig werden, und wenn ja wie?
Einbahnstraße über Kreuzung geradeaus – wo einsortieren?

Während einer Fahrprüfung soll der Fahrschüler geradeaus weiterfahren. Er kann sich rechts oder links einsortieren. Der Fahrlehrer ist der Ansicht, man müsse sich links einsortieren, um geradeaus weiterzufahren. Sonst wäre die Fahrprüfung beendet.
Ist das korrekt?
M.E. gilt die Spezialregelung „links einordnen“ nur fürs Linksabbiegen, ansonsten der allgemeine Grundsatz, daß rechts zu fahren ist. Bei der Fahrprüfung würde ich dann wohl durchfallen.
Position Geschwindigkeitskontrolle
Gestern folgendes passiert, Geschwindigkeitsreduzierung mit Zusatz "Verkehrkontrolle 1100m" angekündigt auf der A7, erst 100, dann 80, dann 60. An Beginn der Ausfahrt zum Parkplatz stand ein Polizist, auf dem Parkplatz Polizeiwagen. Als ich am Polizisten vorbei war und auch nichts weiter zu sehen war, habe ich wieder beschleunigt.
Blitzer stand kurz hinter der Ausfahrt zum Parkplatz auf dem Grünstreifen zwischen Autobahn und Parkplatz. Frage: Dürfen die da blitzen? Ich dachte immer, Geschwindigkeitsbegrenzungen mit explizitem Zusatz seien aufgehoben, wenn der Grund offensichtlich entfällt.
Nicht-EU Führerschein in D - Übersetzung nötig?
Bekannte von mir aus Marokko wollen im Sommer 3 Wochen die BeNeLux-Länder und Deutschland besuchen und dafür ein Auto mieten. Die Frage steht bereits im Titel: Brauchen Touristen aus nicht EU-Ländern zusätzlich zum nationalen Führerschein noch eine Übersetzung? Der ADAC sagt nein, das BMV sagt ja, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst ist. Führerscheine aus Marokko sehen im Prinzip genauso aus wie in der EU, auch die Klassen (B für PKW) sind gleich, allerdings ist die Beschreibung der Felder arabisch und französisch. Als Beispiel hier die Vorderseite: https://aujourdhui.ma/economie/permis-et-ca...ctronique-51486, und hier die Rückseite: https://trustdochub.com/produit/validite-pe...6hWIWf21j7jAdfM
Ich sehe nicht, was eine Übersetzung da an Mehrwert bringen würde. Theoretisch könnten die Besucher eine Übersetzung im Heimatland machen lassen, doch muss diese dann noch von der dortigen deutschen Botschaft legalisiert werden. Termine dazu haben bis zu 3 Monate Vorlauf.
Das Auto soll in Belgien angemietet werden, dort gibt es keine Probleme, schließlich ist Französisch dort eine Amtssprache. Allerdings ist es möglich, dass an der Grenze nach D kontrolliert wird und die Polizei dann auch den Führerschein sehen will.
Grüße
Yoshi
Zulassung am künftigen Wohnsitz
Hallo,
ich werde voraussichtlich bis Jahresende in einen anderen Zulassungsbezirke umziehen, allerdings möchte ich mir jetzt für die notwendigen Bauarbeiten einen Anhänger kaufen. Kann ich diesen bereits auf meinen neuen Wohnsitz zulassen, auch wenn ich noch einige Monate am alter Wohnsitz gemeldet bleibe?
Früher musste man ja ein Fahrzeug am Hauptstandort des Fahrzeuges anmelden, aber das gilt, glaube ich, nicht mehr.
Der Grund liegt darin, daß man am Recyclinghof dann als Einheimischer angesehen wird und sein Zeug dann einfacher und billiger los wird, bei "fremden" Kennzeichen gibt es immer Diskussionen.
Wie ist die aktuelle Rechtslage ?
Vielen Dank
Hochzeitsgesellschaft bremst den Regelverkehr ab
Hallo
Heute habe ich was erlebt, was ich bis dato nur in Sozialen Medien gesehen habe: Hochzeitsgesellschaft bremst laufenden Verkehr ab.
Grrrrr.. also am liebsten würde ich in der dortigen Tageszeitung öffentlich darüber meckern und die Fahrer moralisch am Knöpfchen packen. Wenn sie überhaupt Moral und Knöpfchen haben !!!
Hattet Ihr das schon mal?
Auf einer Bundesstraße > ein Teil einer Hochzeitsgesellschaft drängelt sich in den laufenden Verkehr (keine Auffahrt sondern eine ampellose Kreuzung). .. und bremst ..und schaltet auf Stur > fährt bei erlaubten 100.. nur noch 40.
Ich habe geflucht wie einen Scheunendrescher.
4 Autos vor mir in aller Seelenruhe und mit getätigter Warnblickanlage.. 40 statt 100 .
Als ich dann den Blicker links zum Überholen gesetzt habe und es glücklicherweise tatsächlich gerade auf der Gegenfahrbahn eine größere Lücke hatte. .fuhren die Autos Schlangenlinie! So dass mir erstmal die Sicht reduziert wurde. ..
Ob es jetzt mein Hupen war oder sich doch noch das Märchen Gehirn eingeschalten hatte, keine Ahnung.
Dank genug PS unter der Haube und dem weiterhin bestehenden Bedarf der 40iger Front vor mir, konnte sich dann hinter mir lassen.
Tatsächlich, wenn ich jetzt nicht zeitnah eine Lücke gefunden hätte, wäre meine nächste Aktion Anruf bei der Polizei gewesen.
Hattet Ihr schon mal so eine Situation? Was habt Ihr dann gemacht
Mensch, die ist ja echt gefährlich!
Im Dorf alles schön und gut. Aber Bundesstraßen über eine bekannte längere Strecke.
Parkverbot
Fahrerlaubnis beantragen mit früherem BtMG Verstoß
Hi allerseits,
ich würde gerne meinen (zum ersten mal) Führerschein machen, habe aber zweimal wegen BtMG-Verstößen Verfahren gehabt.
Das erste war vor 13 1/2 Jahren für LSD und Cannabis, wurde aber fallengelassen wegen geringer Menge und Erstverstoß.
Das zweite war vor 9 1/2 Jahren (Zeitptunkt des Strafbefehls). Hier für Besitz von Amphetamin und MDMA. Verurteilung für Besitz, leider knapp über die Marke von 90 Tagessätzen. Mein Führungszeugnis ist frei, als ich vor 3 Jahren mal geschaut habe, aber sowie ich es verstehe kann die Information bei mehr als 90 Tagessätzen 10 Jahre im Bundeszentralregister gespeichert bleiben.
Für eine Job-Möglichkeit wäre es nun doch mal wichtig den Führerschen zu machen (sollte zumindest in einem Jahr durchsein), daher würde ich an sich gerne so schnell wie möglich anfangen, aber gegeben meiner früheren BtMG-Verstöße Frage ich mich was auf mich zukommen kann.
Zum einen, wie wahrscheinlich wäre es, dass ich eine MPU machen muss (oder ärztliches Gutachten), zum anderen sollte ich auf Nummer sichergehen und die 10 Jahresmarke ablaufen lassen, so dass mein Eintrag sicher nicht mehr im Bundeszentralregister abrufbar sein sollte (kann es in diesem Fall trotzdem noch irgendwie zu einer MPU kommen)?
Zum anderen, sollte ich eine MPU machen müssen. Ich bin schon lange abstinent und habe etwas längere Haare. Falls ich dort irgendwelche Abstinenznachweise erbringen müsste, könnte ich das bestenfalls mit einer einzigen Haarprobe erledigen? Auf was für eine Dauer müsste ich mich bei der MPU einstellen? Ist das Ziel von Führerschein in einem Jahr in der Hinsicht realistisch?
Insbesondere würde mich falls bekannt auch Interessieren, welche Informationen die Fahrerlaubnis Behörde über mich haben könnte oder abrufen kann. Falls ich mir nur um das Bundeszentralregister sorgen machen muss, würde ich noch ein halbes Jahr warten, falls die Information denen auch anderweitig länger benutzbar vorliegen könnte, würde ich wohl in den sauren Apfel beißen und lieber gleich beantragen und die MPU riskieren.
Danke für die Hilfe.
Fahrrad mit 2,18 Promille
Text moderativ entfernt
Gefälschte Führerscheine?
Hallo liebe Forumsteilnehmer.
Ein Freund von mir meint, dass seit einiger Zeit vermehrt gefälschte Führerscheine im Umlauf währen, die sogar von der Polizei bei einer Kontrolle nicht als Fälschung erkannt werden können - und in der Folge „so viele Idioten auf der Strasse unterwegs wären“…
Meine Meinung dazu: Ich halte diese Behauptung, die er angeblich auch auf einen befreundeten Polizisten stützt, für ziemlich hanebüchen.
Selbst wenn es sich um eine physisch „perfekte Fälschung“ handeln würde, sollte eine schnelle Onlineabfrage bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem KBA durch die Polizei sehr schnell ergeben, dass eine echte Fahrerlaubnis zum vorliegenden Führerschein nicht existent ist. Ansonsten müssten die Fälscher ja auch gleich mal dazu in der Lage sein, die behördlichem Datenbanken zu hacken. Das würde dann meiner Meinung nach eher in den Bereich „Verschwörungstheorie“ abdriften, insbesondere wenn das ein Massenphänomen sein soll, wenn man das schon anhand der ganzen „Idioten auf der Strasse“ bemerken würde…
Oder habe ich da etwas nicht mitbekommen, und man kann Führerscheine tatsächlich „im Kaufhaus“ bestellen?
Parkregelung Altstadt Mindelheim
In der Maiximilianstraße in Mindelheim befinden sich wohl gekennzeichnete Parkplätze. Außerhalb derer gilt überall eingeschränktes Halteverbot, so die Beschilderung an den Zufahrten. Jetzt ist die Frage: Muss ich da überall einen Parkschein ziehen? Die Beschilderung ist mMn nicht klar. Die gekennzeichneten Querparkplätze werden regelmäßig von Baumscheiben unterbrochen. Müsste hier dann nicht die Beschilderung "Parken nur mit Parkschein" wiederholt werden?
Klick
Verjährungsfrist Owis verdoppelt
Moin
Eben im Radverkehrsforum gefunden mit der Schlagzeile, dass die Verjährungsfrist bei Owis von 3 auf 6 Monate erhöht wird, dezent in § 23 in Art. 1 versteckt.
Womöglich steckt noch mehr interessantes drin ...
Frage zur Beschilderung (welches Zeichen hat Vorrang?)
Hallo,
ich brauche mal wieder euer Wissen, was eine Beschilderung angeht, die bei den Schwiegereltern ums Eck seit einiger Zeit vorhanden ist:
[/url]
Diese Beschilderung ist beidseitig der Parkbucht angebracht. Dürfen da jetzt nur Menschen mit entsprechendem Ausweis parken?
Viele Grüße
Christian
Cannabis im auto und F3 Ce Böller
Hallo,
2015 5,5 nanogramm, ärztliches Gutachten gelegentlich Konsument aber zum führen von Kraftfahrzeuge geeignet.
2015 entzug Fahrerlaubnis. 2021 abgabe gerings Menge Cannabis an 2 Freunde und 37g zuhause. Kein besitz führerschein.
2024 Neuerteilung durch Amnesty.
2026 50 gramm im auto Cannabis und eine kleine Packung F3 Ce Böller Packung. Drogentest negativ kein Verdacht handel.
Das Cannabis war nur zum Transport auf dem Weg Nachhause wo es dann legal wäre. Die Böller hat ein Kollege mal da gelassen seitdem waren die im Auto.
Ich hatte sonst nie Punkte oder einen Unfall.
Ist Mpu unter diesen Bedingungen möglich/wahrscheinlich? Einen Verkehrsanwalt habe ich auch.
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Verwarngeld ohne sichtbare Geschwindigkeitsbegrenzung
Hallo zusammen,
nach dem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz müssen Verkehrszeichen so angebracht werden, dass sie für den Autofahrer mit einem beiläufigen raschen Blick zu erkennen sind. So viel zur Theorie.
Nun war ich bei meinem Opa zu Besuch in einem Pflegeheim, bin von dort (Ende einer 30er Zone, Aufhebung durch entsprechende Beschilderung) auf die Hauptverkehrsstraße abgebogen. Da keine Geschwindigkeitsbegrenzung zu sehen war, ist wohl davon auszugehen dass am Ende 30er Zone innerhalb geschlossener Ortschaft dann eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Weshalb ich mit etwa 40 km/h gefahren war.
Offenbar war in diesem Ort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, was ich dann auch am ersten mir begegnenden Schild erkannte und meine Geschwindigkeit reduzierte.
Dennoch wurde ich dann mit einer Geschwindigkeit von 35 km/h aus einem Bus heraus geblitzt. Ich bin danach die Strecke nochmals abgefahren und es ist beim Verlassen der 30er Zone tatsächlich keine Beschilderung zu sehen, welche darüber informiert dass auf der Hauptverkehrsstraße ebenfalls 30 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten. (Theoretisch steht da schon ein Schild, das aber so wirklich ungünstig platziert ist, dass man es aus der Fahrerperspektive nicht sehen kann. Ich fahre einen normalen Kleinwagen und bräuchte ein durchsichtiges Dach um das Schild sehen zu können.)
Gar nichtmal wegen dem beiläufigen Blick, selbst wenn man an der Kreuzung zur Hauptverkehrsstraße steht und wartet, dass man los fahren kann sieht man das Schild nicht. Also auch mit einem gründlichen Blick ist es aufgrund der Platzierung (würde sagen es hängt zu hoch) nicht zu sehen.
Ich habe dies auch in dem Widerspruch angegeben, dass der Sichtbarkeitsgrundsatz an dieser Stelle nicht efüllt ist, da das Schild aus der Fahrerperspektive nicht zu sehen ist.
Nun kam die Argumentation der Behörde, dass im gesamten Ort genügend 30er Schilder aufgestellt wären, die ich passiert hätte. Was ich aber eben nicht habe, man kann in den Ort von mehreren Seiten hinein fahren, auch ohne dabei über die Hauptstraße zu fahren. Und auf dem Foto wäre eindeutig zu sehen, dass ich nicht aus einer Seitenstraße abgebogen wäre. Was ich argumentativ etwas absurd finde.
Was ich hier heraus lese ist, dass die Behörde den nicht erfüllten Sichtbarkeitsgrundsatz an dieser Stelle gar nicht abstreitet, sondern alternative Argumente sucht.
Die betreffende Stelle mit dem nicht erkennbaren Schild habe ich auch fotografiert (auch aus der Fahrerperspektive) um es nachweisen zu können. Was ich auch nur wissen kann, indem ich tatsächlich aus dieser Straße heraus abgebogen bin, sonst wüsste ich nicht, dass man das Schild dort nicht erkennen konnte.
Wird das nun eine Grundsatzdiskussion mit der Behörde geben, oder muss ich nachweisen dass ich aus dieser Straße heraus abgebogen bin?
Ferngesteuertes Auto
Hallo zusammen,
die Regelungen für das Fliegen unbemannter Drohnen sind in Deutschland und der EU inzwischen ja ganz gut vereinheitlicht und - meine ich - auch bekannt. U.a. gehört dazu, nur unter VLOS-Bedingungen fliegen zu dürfen (d.h. es muss jederzeit eine direkte Sichtverbindung zur Drohne bestehen).
Nun habe ich gelernt, dass sogenannte Long-Range-RC-Autos (Beispiel) offenbar ein neuer Trend sind. Solche Fahrzeuge sind dann teilweise mit Mobilfunkmodulen ausgerüstet und werden von ihren Besitzern mit recht großem Aktionsradius und natürlich weit außerhalb der Sichtweite durch die Gegend gefahren (hier ein Video als Beispiel). Man kann sich sicherlich allerlei Unfug vorstellen, den man damit anstellen könnte - dummerweise gilt die Panoramafreiheit für Drohnen ja nur deswegen nicht, weil sie Aufnahmen aus der Luft ausschließt. Fahrende Drohnen sind da unbehelligt.
Ich frage mich: was würde denn die deutsche StVO dazu sagen? Die kennt seit letztem Jahr fernlenkbare Kraftfahrzeuge (StVFernLV), ein einfaches ferngesteuertes Kinderspielzeug ist aber sehr wahrscheinlich kein Kraftfahrzeug, auch wenn es eine Kamera auf dem Dach hat. Wenn man jetzt noch annimmt, dass so ein Fahrzeug ausreichend langsam unterwegs ist, um keine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darzustellen - was dann?
Rotlichtverstoss mit dem Fahrrad bei Ampel ohne Gelb
Hallo zusammen,
ich bin mit dem Fahrrad über eine Fussgänger/Fahrradampel gefahren, ohne Gelbphase. Diese wurde unmittelbar vor mir rot. Einen Augenblick später war ich schon über die Linie drüber. Eine Polizeistreife hat mich aufgehalten und mir einen Rotlichtverstoss vorgeworfen. Längere Diskussion war zwecklos. Im Bußgeldbescheid steht dann drin, dass ich hätte anhalten können, weil die Ampel 3 Sekunden Gelbphase hatte. Ich habe dann Einspruch eingelegt und Fotos von der Ampel an die Bußgeldstellt geschickt, dass eine Ampel, die keine Gelbphase hat, nicht 3 Sekunden gelb anzeigen kann. Dies wurde dann seitens der Polizei auch schriftlich zurückgenommen, der Vorwurf des Rotlichtverstosses aber trotzdem aufrecht erhalten.
Vorgeworfen wird mir ein einfacher Rotlichtverstoss zwischen 0 und 1 Sekunde. Das beweist aus meiner Sicht objektiv , dass ich wirklich beim Umschalten auf rot unmittelbar vor der Linie war (ca. 1 -2 Meter). Ich bin nicht schnell gefahren, aber ich bin überzeugt, dass es niemand gelungen wäre, mit Reaktionszeit und Bremsweg auf diesen 1-2 Metern anzuhalten.
Ich habe nicht nachgegeben und nun am 10. Juni Gerichtsverhandlung.
Wenn jemand nützliche Informationen für mich hätte würde ich mich sehr freuen.
Ansonsten berichte ich hier vom Ausgang des Verfahrens.
Ein echt "kleines" Problem
Hallo,
Ich bin hier wohl nur teilweise richtig mit meinem Problem, aber bevor ich rechtlichen Ärher hereinbitte frage ich doch lieber erst mal ob hier jemand ist, der mir hilf diesen Ärger gleich zu vermeiden.
Ich bin relativ fit, 65 Jahre und mache auf Wunsch meiner Frau jedes Jahr eine Fahrschulfahrt bei einem befreundeten Fahrlehrer. Ich habe beiden zugesagt das die entscheiden, ob ich noch ein Jahr fahren kann oder ob ichs lassen sollte. Für mich gut, den wer beurteilt sich denn selber korrekt? Natürlich bin ich auch so klug und gehe zwei mal im Jahr auf einen Verkehrsübungsplatz vom ADAC und lass die eingeschlichenen Schlampereien korrigieren. Auch da wird mir gesagt, das noch alles gut ist. Hier nun der grund für das alles:
Durch eine Knochenkrankheit bin ich von 180cm (mit 18 Jahren) nun nur noch 158 cm lang. Einige Wirbel sind teilweise eingesackt, Bandscheiben sind weg und der Rücken ist rund. Ich nutze (blauäugig) seit 2 Jahren eine Kopfstützenauflage weil durch den runden Rücken der Weg des Kopfes zur Kopfstütze zu weit weg ist - der Ruck nach hinten würde weitere Wirbelsäuleschäden hervorrufen oder sogar das Genick brechen. Simple Erklärung: Glasknochen, einer von mindestens 6000 in Deutschland.
Ich mag einfache Lösungen und als ich nun bemerkte, das ich nicht mehr nahe genug vor dem Auto die Straße sehen kann obwohl ich schon ein passendes Fahrzeug fahre, dachte ich an ein Keilkissen. Allerdings fand ich auch schnell hier einige Infos die mich zweifeln lassen. Die Knie sind dann so hoch wie die Sitzfäche, was bisher eine sichee Mujlde für mein "Sitzbrötchen" war wäre dann weg. Aber ich könnte beim Abbiegen auf großen Kreuzungen besser die Linien sehen um auf der Spur zu beiben, besser beim Einkaren das den Abstand zu andere Fahrzeugen sehen . . . und nun lese ich hier auch noch was von Versicherungsproblemen, Gurtstraffer passt nicht mehr und so weiter.
Ich bin ja bereit alles richtig zu machen, ich suche also Ideen oder sogar eine Adresse für Hilfe. Es muss doch noch andere mit meinem Problem geben? Wie wäre es den originalen Sitz einfach um gut 6-8 cm anzuheben? Natürlich TÜH-Konform. Geht das und wer macht das? Möglichst nähe Friedberg oder Frankfurt/M.
Sollte der Beitrag hier unpassend sein bitte verschieben oder löschen, eine Idee mit Lösung wäre mir aber lieber . . .
Nette Grüße!
Verwarngeld für Geschwindigkeitsübertretung mit unbrauchbarem Foto
Angenommen man hat ein Verwarngeld über 50 Euro erhalten wg. einer Geschwindigkeitsübertretung.
Das auf den Anhörungsbogen abgebildete Foto ist aber unbrauchbar zur Identifizierung des Fahrers.
Der Rückspiegel verdeckt das halbe Gesicht.
Hat man Chancen bei Widerspruch auf Einstellung des Verfahrens?
Angenommen der Angeschriebene hat widersprochen.
Kann dann das Ordnungsamt ohne weitere Reaktion oder Begründung ein Bußgeldbescheid verhängen?
Eigentlich müsste ja erstmal ein Vorladung kommen zur Polizei um eine Identifikation zu versuchen.
Ausserdem steht im Bußgeldbescheid die Formulierung "Sie haben......die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten".
Das ist formal überhaupt noch nicht bewiesen. Korrekterweise müsste es mindestens heissen:
"Das Fahrzeug....... hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Der Fahrer konnte nicht ermittelt werden. Deswegen wird gegen Sie als Halter ein Bussgeld verhängt"
Tobias