Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Blitzer Dietfurt, B2
Liebe Forum Gemeinde,
kennt jemand die oben beschriebene Fotostelle? Da ist "hunderte "Meter davor ein Ortschild und weit und breit kein Haus.
Noch dazu ist diese Gegend wohl gegen GPS abgeschirmt und das Navi zeigt nur Mist an.
Ein kurzer Blick auf den Bildschirm um das Ortsschild zu übersehen reicht. So mir geschehen.
Einen Hinweis, dass hier eine Ortschaft ist und nur die entsprechenden 50km/h erlaubt sind gibt es nicht.
Wollten die Erfinder dieser Speedkontrolle wirklich nur Sicherheit durch langsameres Fahren bekommen, hätten sie ein blinkendes Schild aufstellen können das rechtzeitig die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt.
Durch eine solche Erinnerung würden sicherlich die meisten langsamer fahren.
Die, die es nicht tun, kann man dann sanktionieren.
Gibt es denn keine Vorschrift in der steht wie vor einem solchen Blitzer die Geschwindigkeit dargestellt werden soll?

Korrekte „Abrechnung“ für Z283 innerhalb Z250-Bereich
Nach BKatV soll bei mehreren gleichzeitigen Verstößen immer nur derjenige bebußt werden mit dem höchsten Verwarn- bzw. Bußgeld.

Da hätten wir:

Tatbestandsnr.
141312 Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283).
und
141164 Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250 gesperrt war. – 55,00 Euro

Sehe ich das richtig, daß dann bei einem Parken in einem Haltverbot (Z283) innerhalb eines mit Z250 für den Fz-Verkehr gesperrten Bereichs nur letzteres im Bescheid auftaucht?

Schwebende Zulassung 1 woche frist
Guten Tag,

Ich hatte heute bei der Zulassungsstelle nach einer Schwebenden Zulassung für mein Winterauto gefragt.
EVB für die Fahrt mit Ungestempelten kennzeichen ist vorhanden.

Das sagte mir die Dame an der Zulassungsstelle das der Schwebende Fall nur eine Woche gültig ist und ich direkt die vollen Gebühren für einen neuen Fahrzeugschein sowie Brief zahlen muss.
Wenn ich die HU und AU in der Woche nicht schaffen würde, dann eben pech gehabt, und ich müsste das alles nochmals machen und auch bezahlen.

Ich bin mir nicht sicher aber ich gehe eher davon aus das das wieder die eigenen Gesetze dieser Zulassungsstelle sind, mit dieser Zulassungsstelle hatte ich bereits mehrfach Ärger bezüglich "wir machen hier was wir wollen"

Aus dem Gesetzestext werde ich nicht schlau, dort steht immer was von unverüglich, genauso wie auf dem HU Prüfbereicht wenn eben nicht bestanden und es ist ein Monat zeit.

Beste Grüße

Behördenwahnsinn Passierschein A38
War jemand von euch auch schon in einer ähnlichen Situation?

Im Juni Antrag auf Neuerlabnis gestellt, 15 Wochen später immer noch kein Brief zur Aufforderung fpr die MPU.
Ich habe dann einen neuen Termin gemacht am 25.09.. vor Ort habe ich Akteneinsicht gehabt und die Akte sollte am gleichen Tag zum TÜV Nord geschickt werden, weitere 3 Wochen später keine Zahlungsaufforderung vom MPI erhalten, telefoniert und Emails geschrieben, Akte ist nicht da.
Einen Tag später ne Email bekommen das meine Akte eingetroffen ist und bearbeitet wird.

Vor paar Tagen mit dem MPI Telefoniert und einen Termin für kommenden Montag bekommen, Ihre Zahlungsaufforderung ist seit dem 16.10 unterwegs, ich habe der netten Damen gesagt sie soll mir bitte eine Email schicken mit der Zahlungsaufforderung, und siehe da..meine Adresse stimmt überhaupt nicht mit meiner überein, kein Wunder das ich weder ne Aufforderung noch ne Zahlungsaufforderung bekommen habe weil alle Briefe zu einer Adresse versendet wurden wo ich seit 20 Jahren nicht mehr wohne !

Ich komme mir vor wie bei Asterix und Obelix.

Erneute MPU Anordnung
Hallo Leute,
habe heute ein anliegen für einen Freund. Er hat seine Fahrerlaubnis erhalten im 03.2014. Daraufhin im Jahr 2016 Verzicht auf Fahrerlaubnis wegen einer OWI (THC am Steuer).
Im Jahr 2022 wurde ein Antrag gestellt, daraufhin EINE MPU absolviert. Nachdem noch die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung angeordnet worden waren, hat er den Antrag zurückgezogen und im alten Landkreis wieder gestellt, ohne Prüfung erhalten, nur die absolvierte MPU abgegeben. Daraufhin am 04.2023 Neuerteilung.
Wahrscheinlich war die MPU-Anordnung rechtswidrig, da eigentlich nach dem Verzicht und der Tilgung der OWI seit Juli 2021 keine MPU angefordert wurde, richtig?
Jetzt wurde mein Kollege vorgestern mit 0,65 Promille angehalten. Ist das Gutachten noch gültig oder nicht mehr, da die OWI im Jahr 2021 getilgt wurde?
Gibt es jetzt eine MPU-Anordnung?

LG

(Mit)benutzung des Seitenstreifens zum Rechtsüberholen...
Bin gerade ins Grübeln gekommen. Ich war mir eigentlich sicher, mal irgendwo gelesen zu haben (Rechtsprechung, Kommentierung oder so), dass die (Mit)benutzung eines Seitenstreifens zulässig ist, wenn zum Linksabbiegen eingeordnete wartende Fahrzeuge sonst nicht rechts überholt werden könnten. Jetzt finde ich dazu aber nichts Eindeutiges mehr und beginne zu zweifeln, ob ich das vielleicht falsch verstanden bzw. in Erinnerung hatte.

Ich finde eigentlich nur Verweise auf Rechtsprechung, die zu dem Schluss kommt, dass das Überfahren von Z. 295 als Fahrbahnbegrenzung zulässig ist (weil es anders ja z. B. für Traktoren nicht möglich wäre, darauf zu fahren). Das erlaubt ja aber nicht das Fahren bzw. Überholen darauf. Das wird dann erst durch Rdnr. 68 Nr. 1 c) Ge-/Verbote zu Z. 295 Anlage 2 StVO möglich bzw. vorgeschrieben. Ein weiterer Ausnahmetatbestand wäre das vorübergehende Ausweichen oder Anhalten auf Seitenstreifen mit "langsameren Fahrzeugen" im Sinne von § 5 Abs. 6 StVO. Aber auch das wäre ja beim Überholen von Linksabbiegenden nicht der Fall.

Kurz und gut: Hab ich's mir einfach falsch gemerkt oder gibt es doch irgendeine Grundlage, die das für zulässig erachtet? Müsste dann ja Kommentierung und/oder Rechtsprechung sein, denn der Wortlaut der StVO selbst gibt es ja nicht her.

USA Einreise ESTA-Verfahren i. V. m. Trunkenheitsfahrt DE
Hallo Zusammen,

mich würde das Thema sehr interessieren: Jemand schon mal, obwohl er in Deutschland eine Trunkenheitsfahrt (unter 90 TS) begangen hatte, in die USA eingereist?
Wenn ja, reichte das ESTA Verfahren aus? Was wurde dort angegeben?

Ich meine, die US-Behörden Fragen nach Verurteilungen/Vorstrafen. In Deutschland gilt man als verurteilt, jedoch nicht als vorbestraft - wie legen das US-Behörden aus?
Praxisbeispiele wären dazu interessant...

Es soll ja schließlich vermieden werden, dass man am Flughafen steht und direkt wieder umdrehen darf...

Herzlichen Dank und liebe Grüße

Wieviel Vorlauf vor erstem Abstinenznachweis
Hallo zusammen
Ich habe mich heute bei einem Labor für Haaranalysen angemeldet, um die entsprechenden Abstinenznachweise erbringen zu können. Am 29. September habe ich zum letzten mal Alkohol getrunken. Die erste Haarprobe würde dann am 26.Januar 2026 genommen werden. Ich möchte natürlich nicht das die ersten drei Monate Abstinenz gleich schiefgehen. Was meint ihr, reichen drei oder vier Wochen als Puffer vor der eigentlichen dreimonatigen Abstinenz? Zudem habe ich in den letzten Wochen Apfelsaft und Balsamico-Essig zu mir genommen. Das soll problematisch sein, habe ich heute gelesen. Was meint ihr dazu?
Viele Grüße Marcos

Vorfahrt Z. 205, 2x "über Eck"
Hallo im Forum,

Skizze

CODE
| C |
| |
---- ----
D B
---- ----
| |
| A |


und textliche Beschreibung:
Wir befinden uns agO.

Ein Kfz fahre auf eine vierarmige Kreuzung zu. Der Ast, von Norden kommend, sei A. (A->C ist Richtung Nord->Süd.)
Ich zähle die Arme gegen den Uhrzeigersinn. (Meinen "alten" Mathelehrer:Innen sei Dank!)
A sei eine Einbahnstraße auf den Knoten zu und Kraftahrstraße, die am Knoten endet.

A habe am Knoten ein Z. 205 Vorfahrt gewähren.
Der von A Kommende darf nach links abbiegen (nach D), geradeaus über den Knoten fahren (nach C) und nach rechts abbiegen (nach B).

Die aus Ast A gesehen von rechts Kommenden (aus B) haben (ebenfalls!) ein Z. 205.

Der Ast, der aus Sicht von A geradeaus über den Knoten führt (Ast C), ist eine Einbahnstraße in diese Richtung (nach Süden) und Kraftfahrstraße.

Die aus Sicht von Ast A von links Kommenden fahren auf dem Ast D auf den Knoten zu.
Sie haben ihrerseits ein Z. 306, Vorfahrtstraße i.V.m. Z. 214-10 vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links.
Wer von D kommt, hat Vorfahrt und darf nach B oder nach C.

Wer von A kommt, ist wartepflichtig gegenüber den von D und von B Kommenden wg. Z. 205.
Aus C kann niemand kommen - Einbahnstraße in Richtung Süden.

Wer von B kommt, ist wartepflichtig gegenüber den von A und D Kommenden wg. Z. 205; aus C kann niemand kommen.

Jetzt nehmen wir an, es kommen 2 Fahrzeuge gleichzeitig am Knoten an, eines von A und eines von B.
A muss B Vorfahrt gewähren und B muss A Vorfahrt gewähren.
Da stehen sie also bis St. Nimmerlein und wollen eine/r dem/der anderen Vorfahrt gewähren.

Die Situation löst man/frau pragmatisch mit gegenseitiger Verständigung.
Meine Frage lautet aber: Ist so eine unklare Beschilderung zulässig?
Wie wäre eindeutig zu beschildern?

Und ergänzend:
Welche Fahrbahnmarkierungen gehören an welche Stellen am Knoten?
Eine Haltlinie bei A? Eine Haltlinie bei B?

In unserem Beispiel nehmen wir an, A habe quer über die Fahrbahn eine gestrichelte Linie (nicht im Breitstrich), und B ebenfalls.
Das ist m.E. irritierend.

Private Fima entfernt Blumenkübel von öffentlicher Straße
Gibt es schon einen Faden dazu?
Der Unternehmer Herrenknecht war erbost über die Verkehrsplanung an seinem Stammsitz. Deswegen ließ er große Blumenkübel, die von der Gemeinde aufgestellt worden waren, ohne Rücksprache aus dem öffentlichen (?!) Straßenraum entfernen.

Wahnsinnig spannend, weil das so viele Fragen enthält:
- Warum stehen Blumenkübel im Straßenraum?
- Was ist das überhaupt für eine Straße? Hat das Unternehmen da sogar legal Zugriff drauf?
- Was droht eigentlich strafrechtlich dem Unternehmer und seinen Mitarbeitern, die da in seinem Auftrag gehandelt haben?
- Herrenknecht hat angedroht seine Eigenmächtigkeit zu wiederholen. Wie geht der Staat mit sowas um?

Das Ganze soll in Allmannsweiler sein, die Straße habe ich leider noch nicht recherchieren können.
Link zum ersten Artikel im Spiegel (ohne Paywall)
Und Link zum zweiten Artikel mit der Ankündigung der Wiederholung.

Prüfungsfreie Neuerteilung
Hallo liebe Commuinty,

ich hätte eine Frage zur "prüfungsfreien Neuerteilung".

Hab mir jetzt nicht alle Poxstings aus

https://www.verkehrsportal.de/board/index.p...showtopic=80739

durchgelesen. Aber ein paar, hauptsächlich die neueren aus z.B. 2015.

Das ist aber auch schon 10 Jahre her.

Meine Frage gibt es neuere Entscheidungen?

Manche mussten nur B machen und haben alle Klassen bekommen, manche gar nichts einfach erhalten, usw.

Es scheint schwammig zu sein, die FSST sagt einfach "mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr" ohne konkret zu werden, was die Gründe sind.

Meines Erachtens ist sinnvoll, was ich auch gelesen habe "Auffrischungskurs" oder was ich nicht gelesen habe zu prüfen (ähnlich Seniorenprüfung, aber abgewandelt auf die Anforderung) ob die Wahrschinlichkeit hier eingetroffen ist.

Es wäre ja legitim zu prüfen ob in "diesem" Fall noch die Eignung und Kentnisse vorliegen...

Aber pauschal alle in die "hohe Wahscheinlichkeit - Schublade" zu schieben - ist ungerecht.

Danke für Euere Antworten im Voraus.

Verwarnungsgeld: verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt?
Hallo,
habe ein Schreiben mit Verwarnungsgeld erhalten, weil auf dem Gehweg geparkt wurde.
Die Situation: Auf der Straße gegenüber war ein großes Fahrzeug (Zulieferer-Bus) geparkt. Würde das rechte Auto auf der Straße abgestellt, wäre die Durchfahrt für andere Fahrzeuge zu eng gewesen. Deshalb wurde das Auto (rechts) teilweise auf dem Gehweg abgestellt, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern (Rechter Gehweg ohne geparktes Auto). Zeigt die Bodenmarkierung nicht auch, dass das Auto bis zu dieser Markierung auf der Straße stehen soll?
Meine Fragen:
Gibt es Ausnahmen, die das Abstellen auf dem Gehweg in solchen Fällen erlauben?
Gibt es Erfahrungen, ob gegen eine solche Verwarnung erfolgreich vorgegangen werden kann oder bleibt nur die 55 Euro zu zahlen?

Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen.

Rotlichtblitzer
Hallo an Alle,

vor ca. 100 Tagen wurde ich vor einem Ampelblitzer zweimal geblitzt.
Zugegebenermßen bin ich bei gelber Phase noch über die vorgezogene
Haltelinie (Querstrasse) gefahren, langsam, wohlwissend unmittelbar nach
der Ampel (ca. 2,5m) links zum Schloss Stauffenberg abbiegen zu müssen.
In der Folge hat es zweimal geblitzt, habe allerdings natürlich
vor der Ampel angehalten. Also definitiv konnten mein Arbeitskollege
und ich die rote Ampel in Augenschein nehmen. Weiss jemand wie ich
diese Geschichte zu verstehen habe.
Wie erwähnt habe ich bis heute kein Anschreiben erhalten.

beste Grüsse

Michael rolleyes.gif

14 Wochen nach Bluttest noch keinerlei Rückmeldung
Hallo zusammen,
Ich versuche mal kurz meine Situation darzulegen und habe dann 2 Fragen:
Vor gut 14 Wochen wurde ich auf der Heimfahrt von einem Festival von der Polizei beim fahren rausgezogen und musste letztendlich einen Bluttest machen.

Ich hatte ca. 16 Stunden vor diesem Bluttest eine Line Speed gezogen, sonst nichts an dem Tag. Der sonstige Konsum auf dem Festival, der zum Zeitpunkt des Test dann schon 2 Tage und mehr zurücklag, sollte ja nach einem Tag bereits schon aus dem Blut sein (mdma, thc).

Nun habe ich seit 14 Wochen nichts mehr gehört, also seit der Kontrolle keinen Kontakt mit irgendeiner Stelle bezüglich dieser Sache gehabt, ich habe keinen Bescheid, keinen Brief, keine Kontaktdaten.

1. Frage: falls sich jemand mit dem Abbau auskennt, denkt ihr, dass nach 16 Stunden noch relevante Mengen Amphetamin im Blut nachgewiesen werden könnten? (Ich konsumiere sonst nie etwas, nur auf dem Festival halt).

2. Angenommen das Ergebnis wäre negativ, kann es sein, dass da gar keine Info mehr zu kommt und ich einfach nichts mehr von denen höre oder kommt da immer zumindest noch irgendein Bescheid?

Falsche Bodenmarkierung Geschwindigkeit
Hallo,

ich wurde geblitzt und das auf ganz nette "Art und Weise". Deswegen wollte ich fragen, ob sich da jemand rechtlich auskennt.

Also in einer Straße innerorts wurde ganz neu ein Schild "Tempo 30" von 22 - 6 Uhr aufgestellt. Natürlich wurde am Ende der Straße sofort ein Blitzer aufgestellt.

Auf der Fahrbahn steht auf dem Weg vom Schild bis zum Blitzer zweimal die Aufschrift "50". Ich weiß, dass die Bodenmarkierung keine rechtliche Bewandnis hat, aber das ist doch krass irreführend.
Kann man da gegen etwas machen? Gibt es da irgendwelche Urteile zu?

Übrigens die Stelle der Stadt sieht da gar keine Irreführung....

Für jede Hilfe dankbar!

Führerscheinneuaustellung Brille?
Hallo,

ich habe in den Neunziger Jahren den Führerschein gemacht. Damals hatte ich noch keine Brille. Inzwischen habe ich eine Brille. Die Brille habe ich aber im Führerschein nie nachgetragen. Wie ihr wisst müssen ja jetzt die alten Kartenführerscheine getauscht werden. Ich bin demnächst dran. Ich habe mir auch das Formular schon heruntergeladen. Dort steht eine Frage ob ich zum Autofahren eine Brille benutze oder nicht. Das ist eine schlichte Frage die heißt "Ich benötige im Straßenverkehr eine Sehhilfe/keine Sehhilfe."

Am Anfang dachte ich die Frage sei freiwillig auszufüllen. Aber wenn ich versuche den Antrag online abzuschicken muss ich die Frage ausfüllen.

Jetzt frage ich mich ob ich die Brille nachtragen soll? Fakt ist auf jeden Fall ich benutze die Brille immer beim Autofahren. Auch wenn mir die Brille nie jemand vorgeschrieben hat.

Wenn ich die Brille jetzt nicht nachtrage dann kann bei einer möglichen Verkehrskontrolle der Polizist der mich ja dann mit Brille sieht was er da auch immer macht?

Wenn ich sie mir nachtragen lasse, dann weiß man nie was die Regierung in den nächsten Jahren so vorhat. Vielleicht Pflicht Sehtest für alle Brillenbesitzer? Vielleicht kommt beim Sehtest raus dass ich blendempflindlich bin und nur noch Tags fahren darf, was dann ein erheblicher Einschnitt wäre.

Frage: Würdet ihr die Brille nachtragen lassen in den Führerschein oder weglassen? Ich trage sie immer beim Autofahren, aber jeder Eintrag hinten im Führerschein ist auch ein Risiko.

Führerscheinakte bei Ordnungswidrigkeit (Cannabis)
Hallo,

ich wurde im Oktober 2018 von der Polizei angehalten und musste damals einen Bluttest machen. Ergebnis waren 2,9 ng aktives THC und 34 ng THC-CooH. Nach einem erfolgreichen äG im Mai 2019 konnte ich zum Glück eine MPU umgehen. Den Führerschein muss ich noch für 4w abgeben. Den Konsum hatte ich seit Oktober 2018 komplett eingestellt.

Da sich die Situation seit dem CanG geändert hat, konsumiere ich (normalerweise) wieder ca. 1x die Woche. Ich verzichte immer mind. 48 Std nach dem Konsum auf das Autofahren, wenn möglich länger. Dennoch plagen mich immer wieder ein paar Fragen und ich hoffe hier eine Anwort erhalten zu können.

1. Gibt es bereits Erfahrungen wie die Führerscheinstelle reagiert, sollte ich erneut kontrolliert werden und UNTER die 3,5 ng fallen?
2. Wird meine "alte" Ordnungswidrigkeit aus 2018 irgendwann aus meiner Führerscheinakte gelöscht oder droht mir nun ein lebenlang die MPU bei einer zweiten Überschreitung?

Aktuelle läuft kein Verfahren etc. auch mein Konsum habe ich seit der Geburt meiner Tochter eingestellt. Die Fragen beschäftigen mich einfach seit ca. 1 Jahr und ich wollte die schlaflose Zeit nutzen laugh2.gif


LG
Gallos52

Absicherung innerhalb der Baustelle
Guten Abend!

Es gibt Vorfälle, die verursachen bisweilen etwas Kopfschütteln

Am Ende bleibt die Frage, inwieweit hier mutmaßlich bei der Baustelleneinrichtung schuldhaft gehandelt wurde?

Mindestens einer der drei Verunfallten war ja rechtmäßig dort, die beiden anderen vermutlich auch geduldet.

Ob hier wohl das Motto des Zeichens 250 "Ab hier ist Baustelle. Kannste weiterfahren, ist uns egal. Aber wenn was kaputt geht, ist das deine Sache!" wirklich standhält? think.gif

2 trunkenheitsfahrten innerhalb eines Jahres
Hallo liebe Leute, dieses Jahr ist nicht meins und ich habe eine Menge ******* gebaut.

Ich wurde Anfang Februar angehalten und hatte einen BAAK Wert von 2.01 Promille.. natürlich wurde mir der Führerschein entzogen, auf den Strafbefehl warte ich noch.

Ich habe umgehend mit der Verkehrspsychologie angefangen, diese aber nach 3 Sitzungen aufgrund finanzieller Engpässe beendet.

So jetzt der Hammer, ich bin auf einen Kabinenroller (25km/h) umgestiegen und leider vorgestern (ich wollte eigentlich nur kurz was kaufen fahren ) in einem Auffahrunfall verwickelt und habe über 2% gepustet.

Ich weiß das mir nun ein 2 verfahren droht und Frage mich ob ich nun in Haft kommen werde ?

Mir ist meine Alkohol Problematik bekannt und ich bin einfach nach 3 Monaten wieder rückfällig geworden.... Toll ist es nicht ! Ich werde mich am Montag direkt um eine Suchtberatung und einem Anwalt kümmern.

Hat jemand schon mal solch einen Fall erlebt ? Vielleicht aus eigener Erfahrung und war in Haft ?

Welche Anhängerkupplung?
Hallo Forum, wavey.gif

für mein Wohnmobil (Kastenwagen ohne Aufbau) suche ich eine Anhängerkupplung. Nun liegt mir ein Angebot für eine starre und für eine abnehmbare Anhängerkupplung vor. Der Preisunterschied ist nicht sehr groß und somit nicht entscheidend.

Gezogen werden soll ein Anhänger mit einem Kleinwagen und evtl. einem Motorrad darauf. Einen dazu passenden Anhänger gibt es noch nicht, muss also noch beschafft werden. Nach derzeitigem Stand der Dinge müsste also eine Last von bis zu 2t gezogen werden. Es wäre aber natürlich auch nicht auszuschließen, dass sich das zukünftig änern könnte, beispielsweise wenn der PKW durch einen anderen PKW ersetzt werden sollte.

Das Zugfahrzeug darf laut Fahrzeugschein bis zu 3000t bei einer Stützlast von bis zu 100 kg ziehen. Beide Kupplungssysteme sind dafür geeignet, wobei die starre Kupplung sogar bis zu 3500kg, die abnehmbare Kupplung tatsächlich "nur" 3t ziehen darf.

Jetzt bin ich im Moment unschlüssig für welche Kupplung ich mich entscheiden soll. Gibt es dabei irgendwas zu beachten? Spricht etwas für oder gegen das eine oder andere System?

Würde mich freuen, wenn Ihr mir den einen oder anderen Tipp geben könntet.