Fahrlehrerprüfung - Fahrpraktische Prüfung; welches Niveau ?
Hallo,
eines vorab: Mir geht es um die Fahrlehrer-Prüfung; die Frage richtet sich also vorrangig an die FL´s bzw. aasop´s (Fahrlehrer-Prüfungsausschuss).
Ich hatte vor 2 Monaten den ersten Teil meiner Fahrlehrerprüfung: Die fahrpraktische Prüfung.
Diese habe ich zum Glück bestanden.
Mich würde mal interessieren wie so allgemein das Niveau, welches in so einer Prüfung erwartet wird, eingeschätzt wird.
Ist die fahrpraktische Prüfung, von allen fünf Prüfungsteilen, die schwerste?
Wie sind eure Erfahrungen mit der Durchfallqoute, evtl. erinnert ihr euch ja noch an eure ehemaligen Kurse an der Fahrlehrerfachschule. Wie hat man dort so abgeschnitten (in der fahrpraktischen)?
In meinem Kurs sind leider drei Durchgefallen. Es gab aber wohl auch schon an meiner Schule vorherige FL-Kurse, in denen 50 % (!!!) an der fahrpraktischen Prüfung gescheitert sind.
Das schwankt wohl ziemlich.
Ich persönlich empfand diese Prüfung als nicht ganz ohne, ja, es wurde m.E. schon ein hohes Niveau abverlangt, was das Führen eines KFZ´s, sowohl solo als auch im Gespann, angeht.
Wie ist eure Meinung dazu?
Erzählt doch mal ein bisschen :-)
Wer hat hier Vorfahrt?
Hallo zusammen,
ich würde gerne, um eine Verkehrssituation zu diskutieren, einen Link zu Google Street View einstellen. Frage vorab: Sind derartige Links hier erlaubt?
Gruß
Wilhelm
Verbotswidriges Parken auf Gehweg
Hallo Verkehrstalk-Gemeinde,
ich bin neu hier und möchte gerne folgenden Fall zur Diskussion stellen:
PHK & POM sitzen in einer Bar. Angeregt durch das Treiben vor der Tür diskutieren sie mit dem Wirt, ob bzw. wie ein Pkw verwarnt werden sollte, der gegenüber der Bar kurzzeitig am linken Rand der vorbeiführenden Einbahnstraße kurzzeitig abgestellt wird, um Reisegepäck aus dem Fahrzeug in eine nahegelegene Wohnung zu bringen.
Um das ganze anschaulicher zu machen, kann hier der Martin-Luther-Platz --Google-Maps-Link-- in Dresden als Beispiel dienen: In der Draufsicht darf der Platz als Einbahnstraße gegen den Uhrzeigersinn befahren werden (Südseite/unten von Martin-Luther-Straße zur Pulitzer Str. -- Nordseite/oben anders rum).
Die Stelle, an der der Pkw kurzzeitig steht, ist früher einmal eine kleine "Straße" gewesen, die rechtwinklig von links auf die Einbahnstraße stößt. Diese "Straße" ist durch grobes Kopfsteinpflaster und durch ca. 1cm hohen Bordstein baulich von der Umgebung getrennt. Der Bordstein der Einbahnstraße ist auf Höhe der kleinen "Straße" durchgehend abgesenkt. Die Einfahrt in die kleine "Straße" wird durch Poller beschränkt.
Der Pkw steht am linken Rand der Einbahnstraße, parallel zum abgesenkten Bordstein, dicht neben den zwei Pollern, die auf der kleinen "Straße" stehen. Die Räder auf der Beifahrerseite stehen zum großen Teil auf dem Bordstein.Bei Mapillary (optionale Cookies nicht notwendig) ist der Blick auf die "Straße" und der Standort des Pkw von der Südseite ansehbar - die Bar im Rücken. Besseres Bild der Bodengestaltung gibt's von der Nordseite.
PHK & POM sind der Meinung, dass sie, wenn sie auf Kontrollfahrt im Viertel an einem wie oben beschrieben stehenden Fahrzeug vorbeikämen, eine Verwarnung wegen verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg (TBNR 112454, 55€) in die Wege leiten würden.
Der Wirt erwidert, dass der Pkw dort nicht auf dem Gehweg, sondern auf der Straße steht. Der Gehweg sei durch die kopfsteingepflasterte und mit Pollern versehene "Straße" unterbrochen. Wenn überhaupt eine Verwarnung notwendig wäre, sollte diese wegen Parkens in einer Bordsteinabsenkung (TBNR 112372, 10€) erfolgen.
PHK & POM setzen ihr Bier ab und recherchieren via Mobilgerät im Tatbestandskatalog. Sie erwidern dem Wirt, dass TBNR 112372 nicht passt, weil damit das Parken „vor“ und nicht „in“ einer Bordsteinabsenkung verwarnt wird. Ihrer Ansicht nach bleibt es beim Parken auf dem Gehweg.
Der Wirt erwidert darauf hin, dass PHK & POM ja gar nicht wissen könnten, ob geparkt wird. Angenommen, sie sind auf Kontrollfahrt im Viertel und sehen im Vorbeifahren, dass der Fahrer das Fahrzeug mit Reisegepäck in Richtung Wohnung verlässt. Dann wüssten PHK & POM ja gar nicht, ob der Fahrer nicht direkt nach Ablegen des Gepäcks in der Wohnung das Fahrzeug dort wieder wegfährt – bspw. um es in seiner Garage zu parken.
Diesen Einwand tun die beiden lapidar damit ab, dass es kein Problem sei, die Kontrollfahrt für die notwendige Wartezeit unterbrochen zu haben. Das wäre für die Verwarnung ausreichend und ein Nachweis, dass dem nicht so war, wäre nicht möglich. Sie würden sogar noch ein Foto anfertigen, dass in der Verwarnung als Beweis angegeben werden könnte.
Wie schätzt Ihr die Situation ein – haben PHK & POM recht und das Verwarnungsgeld von 55€ ist korrekt oder seht Ihr Gründe, warum Ihr – ähnlich wie der Wirt – mit der Verwarnung nicht einverstanden wärt?
Schöne Grüße
0588/586
Eingabe Digitaler Fahrtenschreiber Länder
Ich hatte nun gerade meine Schulung zur Ziffer 95.Was aber einfach nicht klar wurde, muss ich, bei einem Grenzübertritt, immer noch das Land manuell umstellen?Also z.B. von D auf F?Oder, so ist doch die Theorie, dass dass der Fahrtenschreiber auch alle GPS Daten speichert, und somit auch der Grenzübertritt klar zu sehen ist.Damit wäre das manuelle Umstellen doch obsolet, oder?
Im Übrigen, da ich da eine ganze Zeit nicht aktiv war, einen herzlichen Gruß an alle.
Anordnung von Schutzstreifen für Radverkehr auf schmalen Fahrbahnen
In VwV-StVO, „Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“, Rnr. 12, Satz 5, steht: „Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.“ Das sind bei vernünftiger Betrachtung mindestens 4,50 m.
In Kapitel 3.2 ERA 2010 heißt es: „Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 m und bei hohen Verkehrsstärken besser 5,00 m betragen.“
Daraus lese ich, daß bei 1,50 m breitem Schutzstreifen die Fahrbahn mindestens 6,00/7,50 m bei einseitig/beidseitig angeordnetem Schutzstreifen sein muß.
Wieso findet man dann so viele angeordnete Schutzstreifen auf Fahrbahnen mit teilweise 2,50 m Restbreite für Kfz oder noch weniger?
Rotlichtverstoß in den Niederlanden
Guten Morgen zusammen,
eine gute Freundin von mir hat sich bei einem nicht bewussten Rotlichverstoß erwischen lassen und hat entsprechende Post von den niederländischen Behörden bekommen.
Sie ist sich keiner Schuld bewusst und verweigert nun die Zahlung der entsprechenden Strafe.
Welche Möglichkeiten hat Sie nun?
Weil angeblich keine wirklichen Beweise vorhanden sind, außer die schriftliche Zustellung des Verstoßes ohne Foto etc.
Welche Folgen entstehen bei Nichtzahlung?
Wird eine Strafvollstreckung durch deutsche Behören beantragt?
Kann ein Haftbefehl ausgestellt werden?
Verjährt die Strafe?
Ich persönlich hätte Akteneinsicht angefordert und ggf. einen Anwalt eingeschaltet oder halt die Strafe bezahlt, wenn ich wirklich schuld wäre...
Alle anderen Ideen meiner Freundin bereiten mir eher Sorge und Kopfschmerzen aus oben genannten Gründen.
Wie sind da eure Erfahrungswerte?
Vielen Dank und liebe Grüße
Rückfahrkamera - Defekt Seat Leon - Ohne Eigenverschulden
Guten Morgen zusammen,
ich fahre seit ca. 2 Jahren einen gebrauchten Seat Leon FR - Baujahr 2020.
Leider ist vor kurzem einfach die Rückfahrkamera ohne Eigenverschulden ausgefallen.
Sprich ich habe einen "BlackScreen" anstatt eine funktionierende Kamera.
Des Weiteren braucht dann das Display im allgemeinen eine "lange Ladezeit" um zumindest die anderen Funktionen wieder sichtbar/möglich zu machen.
Habt ihr ähnliche Erfahrungswerte gemacht?
Welche Optionen habe ich?
Wie seid ihr vorgegangen?
Ich bin ein bisschen verärgert nun Unsummen für eine Reparatur zu bezahlen die m.E. nicht durch den Kunden entstehen kann.
Würden wir hier von einem normalen Verschleißteil reden, würde ich mich ja nicht beschweren...
Aber sowas ist einfach ärgerlich, mein letztes Auto hatte ebenfalls eine Rückfahrkamera.
Dieses bin ich über 13 Jahre gefahren, ohne einmal dieses Problem gehabt zu haben.
Wie dem auch sei..., ich vermute ich muss zwingend zu Seat zwecks Prüfung/Reparatur/Softwarekorrektur?
Ich bin für jede Hilfe/Meinung dankbar.
Beste Grüße und einen angenehmen Sonntag
Kfz im Dunkeln mit Tagfahr-/fehlendem Abblendlicht
Heute sind mir innerhalb kürzester Zeit gegen 18 Uhr mehrere Autos ohne Abblendlicht begegnet, die in der Stadt nur mit Tagfahr- bzw. Positionslicht unterwegs waren. Das ergeben vorne entweder schöne „Lichtsignaturen“, oder den fehlerhaften Eindruck, man fahre ja mit Abblendlicht. Die Fahrzeuge sind dann hinten komplett unbeleuchtet.
Ist das anderen auch schon aufgefallen?
Vom Fahrrad kenne ich das so, daß die Lampe „immer an“ ist und je nach Tageshelligkeit automatisch zwischen Tages- und Abblendlicht umschaltet. Gibts beim Pkw nicht auch so eine Zwangsschaltung? Ist die LED-Straßenbeleuchtung zu hell, oder ist fehlendes Abblendlicht im Dunkeln ein Phänomen der LED-Beleuchtung an den Fahrzeugen?
Wie macht man „Blindschleichen“ im Dunkeln auf fehlendes Abblendlicht am besten aufmerksam? Unbeleuchtete/einseitig beleuchtete Fahrzeuge können für andere VT eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen (z.B. Fußgänger, die die Fahrbahn queren).
Wie kommen die Eigentümer/Bewohner zu ihrem Haus?
https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=attach&type=post&id=6815
Diese Schilderkombination steht an einem geteerten Weg in der Nähe meines Wohnortes.
Im Hintergrund sieht man ein Haus, welches ganz normal bewohnt wird.
Die Schilder stehen auch auf der anderen Einfahrt in diesen Weg, also die nicht sichtbare Einfahrt hinter dem Haus.
Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dürfen die Bewohner und Besucher dieses sichtbaren Hauses nicht mittels KFZ hier rein und somit nicht zum Haus. Ausnahme wäre halt LoF aber nicht jede Fahrt der Anlieger dürfte LoF sein.
Die Bewohner stören sich nicht daran, die sind mit ihren KFZ natürlich immer "zu Hause". Es stört natürlich auch Niemanden, die Frage hier ist akademischer Natur.
Dürfen die Anlieger dieses Hauses nur per Pedes/per Fahrrad/per LoF zu ihrem Haus?
3-Feld-Pfeilampel und Platzbedarf beim Abbiegen
Moin zusammen,
interessehalber, es ist nichts passiert:
Wie soll das platztechnisch hier mit dem Abbiegen funktionieren? Geradeaus und links bekommen fast gleichzeitig grün (links vielleich 1-2 Sekunden früher), aber es ist kein Platz für beide - auch PKW nicht, wenn geradeaus den Schutzstrteifen nicht befährt.
(der linke Streifen zieht sich links noch etwas zu)
Hannover, Podbi, ca 400m stadteinwärts hinter Spannhagengarten
Klick
Verständnisfrage zu ausländischen Temposündern in Deutschland
In einer Folge "Achtung Kontrolle" rauscht ein polnischer Autofahrer mit 49 zuviel auf dem Tacho in eine Tempokontrolle (agO). Der Off-Sprecher erzählt, die reguläre Strafe beliefe sich auf 320 Euro, 2 Flenspunkte und 1 Monat Fahrverbot. „Da der Mann keinen Wohnsitz im Inland nachweisen kann, verdoppelt sich die Geldstrafe.“ – Warum? Rechtsgrundlage? Als Ausgleich für die Flenspunkte?
Abstinenzzeiten? Langzeittherapie?
Hallo,
ich wurde letztes Jahr am 29.11.2024 bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt.
Das erste mal überhaupt mit Alkohol im Strassenverkehr.
Habe mir gleich eine Anwältin für Verkehrsrecht geholt und mich bei Ihr Informiert was ich tun muss.
Also ich war 10 Jahre trocken und durch eine extreme Situation wieder "Nass" geworden.
Habe danach gleich entgiftet und eine Langzeittherapie (Entwöhnungstherapie) gemacht.
Urteil war dann das ich den Führerschein fast 1 jahr gesamt los bin. Und Frau Anwältin sagte ich mus nicht zur MPU oder sonstiges.
Jetzt war ich bei der Führerscheinstelle und zack MPU und Abstinenznachweiß 1 Jahr.
Da ich Glatze habe wird mir jetzt Brusthaar entnommen.
Jetzt meine Frage?
Kann ich die Therapie mit anrechnen lassen?
Wurde ja da auch mehrfach getestet auf Alkohol.
Würde mit der Haarprobe genau hinkommen.
Dann hätte ich halt "nur " 1,5 Jahre ohne Führerschein.
Und ich brauche den für die Arbeit. Bin seitdem krank geschrieben.
Danke für euer Wissen...
Mit 1,83 Promille erwischt worden
Guten Tag
Ich wurde anfang des jahres mit 0.8 promille erwischt. Jetzt am Samstag mit 1.83 denke 1.9.
Begebe mich ab morgen zur Entgiftung. Will und möchte kein Alkohol mehr.
Mit was muss ich rechnen was kommt auf mich drauf zu?
Neue Rheinbrücken A1 Leverkusen und A40 Duisburg
In verschiedenen Themen hier im Forum steht ja verschiedenes zum Neubau der Rheinbrücke in Leverkusen, war auch viel in der Presse darüber über die Jahre.
Ganz still und unbemerkt wird auch die A40-Rheinbrücke in Duisburg neu gebaut, Umfang und Ablauf ist in der Größendimension auch ziemlich gleich, nur nicht annähernd soviel Rummel deswegen.
Die ursprünglichen alten Brücken waren ähnlich alt und fast baugleich, wohl auch gleich kaputt.
Beide neuen Brücken sind doppelt und die ersten Hälften stehen jeweils schon, sie sind dermaßen mächtig daß man meinen könnte die Erbauer wollten ein Statement in Beton und Stahl abgeben "das ist jetzt aber für die Ewigkeit"....
Erstaunlicherweise unterscheiden sie sich diesmal aber sehr, als ob die jeweiligen Architekten auch noch einen Schönheitspreis gewinnen wollten und darum im Wettbewerb standen, optische Schönheit spielt bei Brücken, besonders großen an prominenter Stelle, ja seit Menschen überhaupt Brücken bauen eine immense Rolle. Technisch sehe ich da keine Notwendigkeit wenn die alten sich doch so glichen. Von wegen Schönheit kommt eh keine Brücke die ich jemals befahren habe an die von Emmerich ran.
Gibt es irgendwo eine Internetseite wo diese beiden Brücken direkt verglichen werden, in allen technischen Daten? Die Wikipediaseiten zu beiden sind extrem unterschiedlich wohl von verschiedenen Autoren geschrieben und lassen keinen solchen Vergleich zu.
Führerscheinakte
Ich habe meinen Führerschein am 19.05.2011 nach einer erfolgreichen MPU
mit einjährigen Abstinenznachweisen wiederbekommen. In der Zwischenzeit war ich nicht auffällig.
Bis wann müssen die alten Einträge gelöscht werden, ab wann sind sie nicht mehr verwertbar ?
Medizinisches Cannabis
Hallo, ich bin seit über 20 Jahren psychisch erkrankt, schwere depressive Episode (Depression), kombinierte Persönlichkeitsstörung, zusätzlich habe ich die Diagnose Tavor Abhängigkeit, nicht weil ich Tavor missbräuchlich eingenommen habe, sondern weil ich von einer Institutsambulanz Tavor 3 Jahre lang verschrieben bekommen habe. Ich befand mich jetzt in einer 3-monatigen psychotherapeutischen Behandlung, Diagnose zusätzlich Alkohol-und Cannabis Abusus, da ich gesagt habe wenn es mir schlecht geht um es auszuhalten konsumiere ich Alkohol, meist 3 bier, und manchmal Cannabis.
Ich habe jetzt einen Arzt gefunden der mir medizinisches Cannabis verschreiben würde.
Es ist ein Arzt der nicht mit der Krankenkasse zusammenarbeitet, aber aprobierter Arzt ist, er verschreibt mehreren Patienten medizinisches Cannabis
Ich habe im Internet gegoogelt aber es erfolgt lauter widersprüchliche Aussagen.
Deshalb meine Fragen:
Darf ich mit Cannabis Autofahren?
Wie muss ich mich gegenüber der Polizei verhalten?
Ich hatte in der Vergangenheit mehrere mpus, einmal wegen Alkohol, einmal wegen Alkohol und Cannabis, alle bestanden. Zusätzlich habe ich drei Verurteilungen wegen Besitzes, bzw. Einfuhr jeweils einer kleinen Menge Cannabis, einige Gramm. Das ist ca. 15 Jahre her.
Was muss ich in Bezug auf die Fahrerlaubnisbehörde beachten, bzw kann sie irgendetwas anordnen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich weiß der Sachverhalt ist sehr kompliziert
Radschnellweg
Hallo zusammen. Der Radschnellweg (Richtzeichen 350.1/350.2) wurde ja in der StVO aufgenommen. Trotz intensiver Recherche finde ich keine konkreten Regelungen dazu. Nach § 42, Absatz 1, Satz 2 dürfen Richtzeichen sehr wohl Ge- oder Verbote enthalten.
Meine Bemühungen, entsprechende Regeln zu finden, sind leider erfolglos. Ich möchte gerne wissen, wer dort verkehren darf, wer dort nicht verkehren darf und ob es hier spezielle Vorschriften gibt.
Hörensagen wird mir nicht weiter helfen, ich suche nach konkreten Ge- und Verboten aus Gesetzen oder Verordnungen.
Über freundliche Antworten werde ich mich freuen.
Kurzfristigen Termin für Haaranalyse für Abstinenznachweis?
Hallo zusammen,
ich bin aktuell im 15-monatigen Kontrollabstinenz-Programm und muss insgesamt fünf Haaranalysen abgeben. Jede Analyse deckt drei Monate rückwirkend meinen Alkoholkonsum (über den ETG-Wert) ab.
Jetzt habe ich ein Problem:
Die letzte Haarprobe liegt etwa eine Woche länger zurück, als sie laut Plan sollte, aber die Toleranzfrist von zwei Wochen ist noch eingehalten. Trotzdem muss ich innerhalb der nächsten Woche unbedingt eine neue Haaranalyse machen lassen, sonst muss ich das komplette Programm von vorne beginnen.
Ich wohne in München, aber hier gibt es praktisch nur das FTC, das quasi eine Art Gebietsschutz hat und als einzige Stelle Haaranalysen inklusive Haarabnahme anbietet.
Seit letzter Woche Montag versuche ich dort einen Termin zu bekommen, aber bisher ohne Erfolg. Ich habe mehrmals nachgefragt, ob man mich vielleicht dazwischenschieben könnte, bekam aber nur den Hinweis, es später erneut zu versuchen – eventuell würde jemand kurzfristig absagen. Angeblich werden montags manchmal Termine frei, aber darauf kann ich mich natürlich nicht verlassen.
Aktuell gibt es also keine freien Termine in München oder Augsburg. Ich wäre bereit, in ganz Deutschland mit der Bahn zu fahren, wenn ich irgendwo kurzfristig eine Haaranalyse nach MPU-Standard machen kann. Wenn das nicht klappt, verliere ich praktisch ein ganzes Jahr und müsste das Programm komplett neu starten – was finanziell und nervlich echt bitter wäre.
Weiß jemand, wo man kurzfristig eine Haaranalyse (Abstinenznachweis, ETG, MPU) machen kann, bzw. welcher Mensch mir die Haare abschneiden darf, damit die Dokumentation des Datums der Haarabnahme die MPU-Kriterien erfüllt etc?
Es wäre bei mir die vierte von fünf Analysen im laufenden Programm.
Selber Haare abschneiden und einschicken wäre ungültig. Alle MPIs weigern sich, da ich noch kein Kunde bin, obwohl die die entsprechenden Ärzte hätten die mir die Haare live vor Ort abschneiden dürften.
FS Entzug wegen reinem Besitz von "harten" Drogen
Moderativer Hinweis:
Was auch immer Du geschrieben hast:
Leider wurde Dein Posting nicht abgespeichert.
Versuchst Du es bitte noch einmal?
Vorfahrtsfrage - liegen alle richtig und ich falsch?
Hallo zusammen,
ich hatte jetzt schon mehrfach die Situation, dass ich von rot kommend nach rechts abbiegen will und daher dem grünen Abbieger die Vorfahrt gewähren will, oder umgekehrt als Grünabbieger zuerst abbiegen will und dann vom roten Pfeil die Vorfahrt genommen bekomme.
Ich habe auch für Grün mal das Vorfahrt achten Schild eingezeichnet, was dort vorhanden ist.
Was stimmt denn nun konkret? Rot hat Vorfahrtachtenschild und abgesengter Boardstein, grün kommt vom Baumarktparkplatz, hat das Schild aber keinen abgesengten Boardstein.
Danke euch vorab!
Bild: https://ibb.co/RTJVhzSj