Mover Wohnanhänger
Darf ich mit einem Mover den Wohnanhänger auf öffentlichen Straßen bewegen. Auf Camperseiten wird immer behauptet, Mover seien nur auf Campingplätzen erlaubt. Ich kann mir das so nicht vorstellen, da auch schieben eines Anhängers auf der Starße erlaubt ist.
Kann ich jede Prüfung auf Automatik machen?
Ich habe den Führerschein Klasse B.
Zwar nicht mehr lange, aber das ist hier unwichtig.
Wenn ich nun andere Klassen machen möchte, kann ich dann in den Klassen während der Fahrstunden und in der Prüfung Automatik fahren, ohne den Automatik Eintrag zu bekommen?
Schließlich habe ich den Führerschein für Schaltwagen schon, möchte aber komplett neue Klassen erwerben.
Radfahrer fährt vor dem Auto - "schubse" ihn um
Hallo,
ich hätte eine Frage zu diesem Unfallhergang. Meiner Arbeitskollegin ist heute dieser kleine Unfall passiert.
Innerorts (alle Straßen 50km). Sie kommt von einer Nebenstraße und fährt auf eine Kreuzung zu. An der Kreuzung steht ein Vorfahrt beachten Schild. Sie bleibt an der Linie stehen (ich weiß, an dieser Kreuzung muss man recht weit vorfahren um was zu sehen, also stand sie eher schon auf der Linie) es gibt keine Ampel, Fußgängerüberweg oder Fahrrad(schutz)streifen dort bzw vor ihrem Auto für Fußgänger bzw Radfahrer.
Sie blinkt die ganze Zeit schon rechts, und schaut nach links. Laut ihrer Aussage, war rechts auf dem Gehweg als sie zum Stillstand kam, weder Fußgänger noch Radfahrer in der Nähe (sonst hätte sie ja schon gesehen, dass diese die Straße überqueren wollten)
Als das von linkskommende Auto an ihr vorbei ist, schaut sie nach vorne, rollt an und schubst einen Fahrradfahrer um, der vor ihr über die Straße fährt.
Er kam von rechts vom Gehweg und wollte die Straße überqueren, auf der meine Arbeitskollegin mit dem Auto stand. (seine Frau stand mit dem Rad noch auf dem Gehweg). Dieser ist mit einem Blauen Fußgängerschild gekennzeichnet, der Bordstein und auch auf der gegenüberliegenden Seite sind abgesenkt.
Außer Sachschaden ist nichts passiert. Sie stand ziemlich unter Schock, ihr erster Unfall seit über 12 Jahren Führerschein. Es kam weder Polizei noch Krankenwagen. Der Fahrradfahrer meinte, sie müsse nun seinen Reifen ersetzen. Bei ihr ist das Kennzeichen eingedrückt und halt Farbe verloren. Sie ist sich ihrer Schuld bewusst, dass sie nicht richtig geschaut hat. Sie fragt sich jedoch, ob der Fahrradfahrer nicht auch eine Teilschuld hat.
Google Maps
Ich habe euch mal die Kreuzung hier eingefügt. Sie ist sozusagen, dass Google Maps Auto und wollte rechts abbiegen. Der Radfahrer kam von rechts vom Gehweg, dort wo das große gelbe Schild steht.
Vielleicht kann uns da jemand aufklären.
Vielen Dank und Grüße
Führerschein Neuerteilung nach 15 Jahren
Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine oder zwei Fragen an die Profis hier.
Kurz zu mir, ich bin 41 und kann laut Auskunft aus dem FAER 01/2026 meinen FS neu beantragen. (15 Jahre sind dann vorbei)
Ich wurde während meiner Fahrschulausbildung 2002 beim FoF erwischt, woraufhin ich jedoch noch meinen Führerschein Klasse B bekam, da die Gerichtsverhandlung erst etwas später war.
Die Freude währte jedoch nicht lange, 1 Woche nach bestandener Fahrprüfung beging ich einen A Verstoss wegen überhöhter Geschwindigkeit ich glaube 32km/h zu schnell.
Daraufhin folgte ein Aufbauseminar für Fahranfänger.
Welche Strafe ich für das Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen habe weiß ich leider nicht mehr.
Aber 2003 oder 2004 wurde ich betrunken auf dem Rad erwischt mit 2,6 Promille.
Daraufhin Führerscheinsperre 6 Monate und 30 TS glaub ich.
Dann hab ich im Jahr 2009 Einen CZ - EU Führerschein gemacht.
Wurde aber im Jahr 2010 wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt zu 90 Tagessätzen und 8 Monate FS Sperre. (1,9 Promille)
2011 wurde ich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu 120 TS + 15 Monate Sperre verurteilt.
Seit 2011 keine weiteren Auffälligkeiten, Führungszeugnis ist sauber
Nun zu meiner Frage:
Ist mit weiteren Auflagen seitens der Führerscheinstelle zu rechnen ausser Theorie und Praxisprüfung?
Ich frage insbesondere wegen der noch vorhandenen Probezeit. Aufgrund des A Verstoßes bekam ich ja noch mal 2 Jahre Zuschlag.
Wie ich im Forum gelesen habe wäre bei einem weiteren A Verstoss wieder eine MPU fällig? sehe ich das richtig?
LG
Gehweg zum Parken mit ganzem Fahrzeug freigegeben, dadurch vollständig blockiert
Einer von zwei Gehwegen entlang eines Teilabschnitts einer Nebenstraße (30-Zone) und Sackgasse soll mittels Vz. 315-66 am Anfang und -67 am Ende zum Beparken mit Kfz. mit allen vier Rädern (sofern vorhanden
) freigegeben werden (Link zu GMaps). Der Gehweg ist allerdings so schmal (ca. 2 m), dass die meisten Fahrzeuge nur gerade so darauf passen, manche breitere Fahrzeuge, wie SUVs, passen sogar gar nicht drauf und ragen in die Fahrbahn hinein. Jedenfalls ist er durch das Beparken dauerhaft für zu Fuß Gehende unbenutzbar. Es handelt sich um einen schon seit Langem bestehenden, geduldeten Zustand, der nun anscheinend durch die entsprechende Beschilderung legalisiert werden soll. Die StVB argumentiert für diese Regelung mit dem Parkdruck (wie üblich) sowie damit, dass der Gehweg keine Verbindungsfunktion habe (was immer das genau bedeuten soll) und der Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite als Alternative zur Verfügung steht.
Die VwV-StVO äußern sich hierzu dem ersten Anschein nach eigentlich recht eindeutig:
Zitat
Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Für die Beurteilung des unbehinderten Verkehrs sind die Länge der Verengung, das Verhältnis der für das Parken auf Gehwegen in Anspruch genommenen zur gesamten Gehwegfläche, die Dichte des Gehwegverkehrs und die Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen. Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände.
Da durch eine vollständige Blockade des Gehwegs offenkundig
nicht "genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern", schon gar nicht mit Kinderwagen oder Rollstühlen, geschweige denn im Begegnungsverkehr bleibt, scheint die Anordnung von Gehwegparken hier außer Frage zu stehen. Bei der StVB ist man anscheinend jedoch anderer Meinung. Ich frage mich nun, ob das Vorhandensein eines zweiten Gehwegs auf der anderen Straßenseite und die angebliche fehlende Verbindungsfunktion in einem solchen Fall ausreichen kann, um die Anordnung des Gehwegparkens mit der Folge der Unbenutzbarkeit des Gehwegs zu rechtfertigen bzw. zulässig zu machen.
Meine Vermutung: Man will verständlicherweise eine kostspielige bauliche Veränderung der Gehwegfläche (Beseitigung des Hochbords, wodurch der Straßenteil vom Gehweg zum Seitenstreifen werden könnte) vermeiden, aber dennoch der unzulässigen Duldung der Parkverstöße abhelfen, indem man das Parken mittels der Vz. legalisiert.
Vielleicht liest die zuständige StVB ja sogar zufällig mit und mag hier inoffiziell zu Ihrer Entscheidungsfindung und -begründung etwas preisgeben, was sie offiziell, im direkten Kontakt, offenbar für nicht angezeigt hielt. 
Wie lange Weiterfahrt untersagen?
Hallo Zusammen,
ich möchte gerne auf Euer Schwarmwissen zugreifen.
Wie lange darf die Polizei zur Gefahrenabwehr einem Betroffenen die Weiterfahrt untersagen und flankierend die Fahrzeugschlüssel beschlagnahmen? Die 24h sind - glaube ich - nicht in Stein gemeißelt.
Muss dokumentiert werden, wenn die Weiterfahrt für mehr als 24h untersagt werden soll?
In meinem Fall wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der kein positives Ergebnis lieferte. Ein freiwilliger Drogentest wurde abgelehnt. Das Ergebnis der Blutentnahme lag erst nach ca. 3 Wochen vor und zeigte einen Cannabis-Konsum (4,3 ng/ml THC und 25 ng/ml THC-COOH).
Noch nach drei Tagen wurde die Weiterfahrt untersagt bzw. von der Durchführung eines freiwilligen Drogentests abhängig gemacht.
Vielen Dank vorab!
MPU bestanden nun eine neue Frage
Ich habe Alkohol nach meiner MPU getrunken und eine Straftat begangen aber war nicht am Steuer oder so muss ich jetzt davon ausgehen wieder eine MPU machen zu müssen mein Führerschein wurde nicht eingezogen.
Bin um jeden Rat dankbar.
Umleitung durch Durchfahrverbot Z253
Hallo,
in St.Ingebert ist die Auffahrt im Gourmet-Kreisel A6 in Richtung Saarbrücken, wegen Bauarbeit gesperrt. Die Ausgeschilderte Umleitung (U10a) führt in der Südstraße ab der Heinrich-Imbusch-Str, durch ein Durchfahrverbot ab 20 Uhr für LKW. Diese Schild wäre einklappbar, ist es zz. aber nicht.
Dürfte ich jetzt nach 20Uhr aufgrund der Umleitung, trotzdem hier mit dem LKW entlang fahren?
Muss die Fahrerlaubnis mittlerweile erneuert werden?
Nach der neuen Regelung laufen Führerscheindokumente ab.
Läuft damit auch die Fahrerlaubnis ab?
Mal angenommen, jemand macht die Führerscheinprüfung und besteht.
Dann liegt der fertige Führerschein bei der Führerscheinstelle.
Derjenige holt den 20 Jahre nicht ab.
Dann ist die Fahrerlaubnis ungültig und muss erneuert werden.
Ist das bei den neuen Führerscheindokumenten auch so?
Das Dokument läuft ab, man beantragt 40 Jahre kein neues, ist dann die Fahrerlaubnis ungültig?
Was ist das für ein neuer Führerschein der B197?
Ich blicke bei den Führerscheinklassen nicht mehr durch.
Mittlerweile gibt es eine neue Klasse, die B197.
Was ist das für einer?
Ich habe irgendwo gesehen, dass man damit Schaltwagen und Automatik fahren darf.
Woanders habe ich gesehen, dass das eine Erweiterung des B ist.
Mir würde geraten, dass ich den B197 machen sollte, da meine Jobchancen damit steigen.
Lohnt sich der Führerschein dieser Klasse überhaupt?
Ich finde den für mich überflüssig, da ich B bereits habe.
Aber B197 ist ein anderer Führerschein.
Spitzer Zebrastreifen/FGÜ zulässig?
Gesehen in Leichlingen:

Ich kann mich erinnern, daß der 3D-Zebrastreifen unzulässig ist. Wie verhält es sich mit dieser Variante? Die Dreiecke vor unter hinter dem eigentlichen FGÜ-Gemale sehen auf den ersten Blick aus wie die seit neulich zugelassenen Haifischzähne als Wartelinie, aber die sind in meiner Erinnerung wesentlich kleiner und engmaschiger als das hier.
Ach ja, der Überweg selbst ist wenige Zentimeter angehoben.
Positiver Laborbefund - MPU wg. synth. Cannabinoiden
Hallo zusammen,
mir wurde vor 4 Jahren der Führerschein entzogen und eine MPU auferlegt, weil ich mit dem Konsum von synthetischen Cannabinoiden auffällig geworden bin. Seitdem bin ich abstinent und habe eine ambulante Therapie aufgrund meiner Abhängigkeit gemacht.
Zur MPU-Vorbereitung dann noch Vorbereitungskurzs bei der Drogenhilfe und Abstinenznachweise. Wollte die Abstinenz erst durch Haaranalysen rückwirkend nachweisen. Nach 7 Monaten Abstinenz war das natürlich immer noch positiv, nach 13 Monaten immer noch. Bei synth. Cannabinoiden wird leider keine Konzentration angegeben, sonder eben nur qualitativ.
Bin dann auf Urinproben umgestiegen und habe erfolgreich 12 Monate Abstinenz nachweisen können. Durch meinen Fehler habe ich leider zu spät meinen Antrag auf Wiedererteilung losgeschickt, weswegen eine Lücke entstand, die ich mit einer Haaranalyse füllen wollte. Zu dem Zeitpunkt war mein letzter Konsum bereits seit über 2 1/2 Jahre her. Dachte, ich seh nicht richtig und dass ich nun nochmals 12 Monate Abstinenz nachweisen muss. Meine MPU-Stelle hat mir dann mitgeteilt, dass es kein Problem sei und ich ein Auffrischungsprogramm von 4 Monaten abschließen kann. Gesagt getan und ich konnte endlich meine MPU machen.
Leider fiel die Begutachtung negativ aus. Hier ein kurzer Ausschnitt meines Gutachtens (psychologischer Untersuchungsbefund):
Es wird aus ihren Darstellung deutlich, dass Fr. xx sich inzwischen auch mit therapeutischer Unterstützung ihrer früheren Drogenabhängigkeit selbstkritisch auseinandeergesetzt hat. Zudem konnte Fr. xx auf damaliges Geschehene sachlich detailliert und mit selbstkritischer Grundhaltung die Ursachen ihres Fehlverhalten erkennen [...].
Sie begann zur vermeintlichen Verdrängung ihrer negativen Gefühle die Droge zu missbrauchen und geriet so in eine Negativspirale, welche sie eine lange Zeit nicht erkannte und letzliche verdrängte. Ihre Ausführungen zeigen, dass sie sich mit den Ursachen ihres damaligen Drogenkonsums auseinandergesetzt hat.
Fr. xx hat eine spezifisch suchttherapeutische Maßnahmen im Rahmen einer ambulanten Therapie erfolgreich abgeschlossen. Die Bedingungen, welche zur Abhängigkeit führten, bestehen nicht mehr oder konnten zumindest soweit bewältigt werden, dass ein erneuter Drogenkonsum unwahrscheinlich ist. Allerdings räumte sie auf Nachfrage ein sporadisch Alkohol zu trinken (ca. 2x im Jahr, 1-2 Gläser Sekt/Wein/Cocktails). Zwar ergaben sich im Gespräch keine Hinweise auf ein mit dem Alkoholkonsum verbundenen Ziel, bewusstseinsverändernde Wirkungen zu erleben, allerdings ist der Konsum jeglicher bewusstseinsverändernder Wirkstoffe bei Vorliegen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik generell als äußerst kritisch zu bewerten. Aus fachlicher Sicht ist daher eine vertiefte Auseinandersetztung mit dieser Thematik und die Etablierung eines strikten und dauerhaften Alkoholverzichts zu empfehlen.
Beantwortung der behördlichen Fragestellung:
Fr. xx kann zwar trotz der Hinweise auf (frühere) Drogenabhängigkeit ein Kraftfahrzeug sicher führen.
Es liegt keine stabile Abstinenz vor und es ist zu erwarten, dass Fr. xx weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Stoffe missbräuchlich konsumiert.
Es ergab sich folgende Empfehlung:
Belege für weitere 6 Monate Abstinenz (Drogen + synth. Cannabinoide, Alkohol)
[Ende Gutachten]
Dieses Ergebnis meiner Begutachtung war schwer für mich zu aktzeptieren, weil es so leicht hätte vermieden werden können. Suchtverlagerung zu Alkohol war bei meiner Aufarbeitung irgendwie nie Thema und darüber habe ich mir ehrlich gesagt auch keine Gedanken gemacht. Ich habe nie viel Alkohol getrunken und habe damit auch keine anderen Drogen kombiniert. War dann aber nicht mehr zu ändern und ich musste mich damit abfinden.
Also habe ich mich dann zu einem 6-monatigen Abstinenzprogramm angemeldet, dieses Mal direkt bei der MPU-Stelle. Nach der ersten Urinprobe (anderes Labor als zuvor) konnte ich es nicht fassen: es wurden Metaboliten v. synth. Cannabinoiden nachgewiesen, also wurde das Programm abgebrochen. Es wurden wieder ähnliche Cannabinoide wie bei meinen damaligen positiven Haaranalysen nachgewiesen, aber deutlich weniger unterschiedliche Metaboliten.
Ich hatte zuvor ein paar Kilo abgenommen, was ich als Ursache angenommen habe. Zu synth. Cannabinoiden gibt es hier leider nicht wirklich Studien, aber einige synth. Cannabinoide sind wohl auch stark fettlöslich. Einen Fallbericht findet man im Internet, wo ein synth. Cannabinoide bei glaubwürdiger Abstinenz etwa über ein Jahr im Urin nachgewiesen werden konnte. Hier wurde die Konzentration bei jeder Probe gemessen und so bstimmt, dass kein erneuter Konsum realistisch scheint. Bei der Arbeit wurde darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass das Ergebns bei positvien Befunden richtig interpretiert wird, gerade weil es ungewöhnlich lange nachgewiesen werden kann. Diese Arbeit kann ich gerne bei Interesse zuschicken.
Also nochmals ein Abstinenzprogramm gestartet, wo ich darauf geachtet habe nicht abzunehmen und alles gleich zu machen, wie bei meinem vorherigen erfolgreichen Urin-Abstinenzprogramm. 2 Analysen waren wieder unauffälig. Bei der dritten dann wieder das Ergebnis: positiv auf folg. Metaboliten [...].
Ich bin seit ziemlich genau 4 Jahren (!) abstinent. Ein Kontakt ist völlig ausgeschlossen, da ich seit damals keinerlei Konsumenten in meinem Umfeld habe. Fehler im Labor sind auch sehr unwahrscheinlich, da bei allen pos. Befunden die selben synth. Cannabinoide nachgewiesen wurden.
Am gleichen Tag kam sogar der Brief der MPU-Stelle, dass sie meine Führerscheinakte erhalten haben und ich einen Termin zur MPU machen kann. Ich wäre in einem Monat mit meinem Abstinenzprogramm fertig gewesen.
Ich bin jetzt absolut verzweifelt. Meine Kosten für diesen gesamten Prozess blaufen sich nun schon auf fast 7.000 . Ich kann nicht noch mehr tun, als abstinent zu sein. Niemand weiß, wie synth. Cannabinoide im Körper abgebaut werden und ob die Abbauprodukte womöglich dauerhaft in den Fettzellen gelagert werden. Ich fühle mich völlig hilflos und hoffnungslos, da ich alles getan habe, um meine Fahreignung zu beweisen. Wenn ich wieder ein Abstinenzprogramm starte, muss ich bei jeder Probe Angst haben, wieder einen positiven Befund zu erhalten, was mich nervlich extremst belastet.
Auf Nachfrage nach Konzentration und Cut-off hat mir das Labor folgendes beantwortet:
Da die xx Analytik GmbH für die Untersuchung von Urinproben auf synthetische Cannabinoide nicht akkreditiert ist, wurden die Proben zum MVZ xx geschickt und dort analysiert.
Bei normalen Drogen erfolgt zur Quantifizierung der Substanz die Erstellung einer Kalibration anhand von Lösungen der Droge mit bekannten Konzentrationen. Hierfür wird die entsprechende Droge als Reinsubstanz benötigt, damit Aussagen über die eingewogene Menge pro Lösung gemacht werden kann. Dieses ist bei den synthetischen Cannabinoide nicht gegeben, da auf Grund der Vielzahl der synthetischen Cannabinoide es für die meisten synthetischen Cannabinoide keine Reinsubstanzen gibt. Deshalb werden auch keine Konzentrationen im Prüfbericht ausgewiesen. Des Weiteren sind deshalb seitens der Fachgesellschaften auch keine cut-off für diese Stoffgruppe festgelegt worden.
Die Messung der synthetischen Cannabinoide erfolgte mittels LC/MS. Als Massenspektrometer (MS) wird bei diesen Messungen ein hochauflösendes System verwendet. Durch ein solches System kann die absolute Masse einer gemessenen Substanz bestimmt werden, d.h. Sie erhalten Information über die Zusammensetzung der gemessenen Substanz bzw. deren Fragmente. Durch einen Datenbankgleich kann anhand der so gewonnen Informationen eine unbekannte Substanz identifiziert.
Bezüglich der verkehrsrelevanten Einstufung würde ich die Frage an die entsprechenden Untersuchungsstellung weitergegeben.
Wie schon zu Beginn erwähnt, können wir die vorhandenen Proben ein weiteres Mal in einem anderen akkreditierten Labor analysieren lassen. Klären Sie diesen Sachverhalt, wenn gewünscht, mit der [MPU-Stelle] ab. Nach Freigabe würden wir die Proben dann verschicken.
[Ende Antwort Labor]
Ich weiß nicht, ob ich die 2 positive Proben, also die von vor etwa 6 Monaten und die letzte in meinem vorherigen Labor (wo es keinen einzigen positiven Befund gab) nochmals untersuchen lassen soll.
Meine Fragen dazu:
Wird bei einer Rückstellprobe dem zweiten Labor mitgeteilt, was der Befund war?
Bringt das überhaupt etwas oder wird meine Abstinenz eh nicht anerkannt, selbst wenn der Befund von dem zweiten Labor nicht bestätigt werden kann?
Nun ist meine letzte MPU bereits 1 Jahr her. Ich habe jetzt große Sorge, dass ich wieder mit allem von vorne anfangen muss. Es gab keine Zeitangabe, bis wann ich die 6 empfohlenen Monate nachweisen sollte. Das würde aber vermuglich Fragen aufwerfen. Könnte es sein, dass mir das bei der MPU dann zum Verhängnis wird und ein erneutes negatives Gutachten begründen könnte?
Wenn ich nun die MPU bei der gleichen Stelle mache, würde mein zukünftiger MPU-Gutachter erfahren, dass zwei Abstinenzprogramme abgebrochen wurden, aufgrund der pos. Befunde?
Ich empfinde das alles einfach nur noch ungerecht und nicht mehr zumutbar. Ich weiß nicht, was ich noch tun soll. Hat irgendjemand hier vielleicht schon so etwas ähnliches erlebt?
Ich bedanke mich schonmal herzlich für eure Antworten.
Kurze Einfädelungsspur, wie verhält man sich richtig?
Hallo
Gestern mehrfach erlebt (fremde Umgebung, Stuttgarter Raum, viele Baustellen) :
Kurze Einfädelungsstreifen auf Bundesstraßen.
Wir sind bereits auf der Bundesstraße gefahren, rechts sehr kurze Einfädelungsstreifen (OHNE weiterführenden Standstreifen) .. Der Fahrer/ die Fahrerin rechts hat sich nicht wirklich getraut, zügig auf die linke Fahrspur zu kommen. Was zur Folge hatte, dass besagter Pkw dann am Ende der Einfädelungsspur STAND und den Blinker nach links gesetzt hatte.
Dazu kam, dass wirklich hohes Straßenverkehrsaufkommen war.
Einmal sind wir zügig daran weitergefahren, ein anders Mal haben wir DEUTLICHST die Geschwindigkeit reduziert und dem auf der Einfädelungsstreifen stehenden Fahrer ein "Einfahren" signalisiert. Von hinten staute sich bei uns dann widerrum. Wir hatten Glück, ist nichts passiert.
Aber mal ehrlich, wie verhält man sich als Linksfahrer bei Feierabendverkehr richtig??
Klar, wenn die 2. Spur ganz links frei gewesen wäre, wären wir natürlich auf die Überholspur.. aber das war in beiden Situationen nicht möglich.
Dazu kommt ja auch noch, dass die Kommunikationszeit + Vertrauen des anderen um das richtige Verständnis + Fahrerfahrung eines jeden noch on top in der Gesamtreaktionszeit noch dazu.
LG Parkverbot
Trunkenheitsfahrt insbesondere Abstinznachweise
Hallo an alle Forenmitglieder,
zunächsteinmal ..ich bin neu hier.
Ich freue mich dem Forum beizutreten und habe natürlich auch einen Grund warum ich mich angemeldet habe.
Aktuell schwebt mir so ein theoretisches Beispiel im Kopf herum was ich einmal näher erläutern möchte in der Hoffnung die ein oder andere Antwort zu bekommen.
Nehmen Wir theoretisch an..
Trunkenheitsfahrt 1,x Promille
9 - 12 Monate Sperrzeit
MPU
Wenn der ganze Procedere Polizei Brief , Akteneinsicht Anwalt, Brief Staatsanwaltschaft , anwaltliche Beratung , Gerichtsverhandlung , endgültiges Strafmaß und MPU festgelegt würde..
..fallen ja vermutlich mehrere Alkohol Abstinenznachweise Urin/Haar an
Dann kommt theoretisch noch die Annahme hinzu das vor 5-6 Jahre eine Ordnungswidrigkeit 1,1 Nano Gramm THC + MPU verhängt würde..
Wird dann aufgrund der im Beispiel angeführten Trunkenheitsfahrt befinden mehreren Abstinenznachweise " nur" auf Alkohol oder auch auf THC andere Drogen getestet .
Und die Frage ob man dann noch nichtmals eine 0,33 l Feierabendbier trinken dürfte um die geforderten Blutwerte bei den Abstinenznachweisen nicht zu überschreiten.
Ich hoffe ich habe meine theoretische Fragestellung korrekt und verständlich formuliert und es wäre schön hier einige gute Beiträge zu
lesen.
Don't Drink & Drive !
Gruß
Newbee
Hannover Weltausstellungsallee: Fahrbahntrennung?
Moin zusammen,
interessehalber:
Warum ist hier (Richtung Süden) eine Fahrbahntrennung aufgebracht?
klick
Danke!
Trunkenheitsfahrt 1,66 Promille
Hallo liebe forummitglieder,
bisher war ich stiller mitleser, doch ich möchte meinen fall nun gerne vorstellen.
ich bereite mich aktuell auf meine MPU vor und würde gern eure Einschätzung hören, ob in meinem Fall eher die Hypothese Alkoholmissbrauch oder doch Alkoholgefährdung zutreffen könnte insbesondere im Hinblick auf die Abstinenzdauer.
Zu meinem Fall:
Die Tat fand am 22.09.2024 gegen 1:30 Uhr statt. Ich wurde mit einem Alkoholwert von 1,66 am Steuer erwischt und war in einen Unfall verwickelt es gab dabei jedoch keinen Personenschaden. Es war meine erste Auffälligkeit im Straßenverkehr.
Zum Tatzeitpunkt war ich 17 Jahre alt. Mein Trinkverhalten vor dem Vorfall würde ich als gelegentlich bis regelmäßig beschreiben etwa 2-3 Mal im Monat, meist im sozialen Kontext, um dazuzugehören, mit Mengen von ca. 26 Bier oder Wein pro Abend. Ich wurde als Minderjährige in einem Umfeld sozial stark beeinflusst, in dem Alkoholkonsum normal war. Am Tattag wurde ich mehrmals gebeten, ein Auto umzuparken von einem Jungen, für den ich zu dem Zeitpunkt Gefühle hatte. Ich bin dieser Bitte schließlich nachgekommen, was ich heute als sehr unreife und gefährliche Entscheidung sehe. Ein großer Fehler!
Unmittelbar nach der Tat habe ich einen Nachtrunk gemacht. Gleich noch so ein dummer fehler hinterher.
Seit der Tat habe ich keinen Alkohol mehr konsumiert. Habe aber leider erst ab dem 01.03.2025 Nachweise, da ich bis mitte dezember keinen promille wert wusste und dann mir nicht im klaren war, dass Nachweise erforderlich sind. dazu hatte ich auch noch ende februar meine haare gefärbt und erfuhr erst ende märz von den abstinenznachweisen, die ich mittels haaranalyse abgebe.
ich habe mich direkt aus meinem alten Umfeld zurückgezogen, das meinen früheren Konsum mitgeprägt hat. Ich habe mein Verhalten reflektiert, distanziere mich klar von meinem früheren Umgang mit Alkohol und arbeite aktuell an meinem Abitur.
ich habe außerdem mein aufbauseminar für alkohol schon absolviert und bisher 3 einzelstunden bei einer mpu-beraterin gemacht.
Geplant ist, die MPU im November 2025 zu absolvieren. Bis dahin wären es 13 Monate Alkoholabstinenz, davon allerdings nur 8 Monate nachgewiesen.
Meine Fragen dazu:
Wird mein Fall eurer Einschätzung nach eher der Hypothese Alkoholmissbrauch zugeordnet oder besteht die Gefahr, dass ich in Alkoholgefährdung eingestuft werde, was zwingend 12 Monate Nachweise erfordern würde?
Reichen 8 Monate belegte Abstinenz bei dieser Konstellation aus insbesondere unter Berücksichtigung meines Alters zum Tatzeitpunkt, der Entwicklung seither und der Einsicht?
Haltet ihr es für realistisch, mit dieser Basis ein positives Gutachten zu erhalten?
Ich freue mich über jede Rückmeldung, Erfahrung und jeden Tipp. Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Lillifee25
Vorfahrt am Autobahnkreuz
Hallo Gemeinde,
es geht um die Vorfahrtsregelung an Autobahnkreuzen oder auch manchen AB-Auf- und Abfahrten.
Dort gibt es ja immer wieder den Fall, daß zwei Fahrstreifen parallel geführt werden. Der "Abfahrende" kommt vom linken Fahrstreifen und muß auf den rechten, der "Auffahrende" kommt vom rechten und muß auf den linken Fahrstreifen.
Gibt es dort eine Regelung, wer zuerst fahren darf?
Sehtest fälschen würde das der Behörde überhaupt auffallen
Mal angenommen Person A fälscht einen Sehtest für den Führerschein Klasse B. Jetzt fällt das während der Fahrschulzeit gar nicht auf. überprüft die Fahrerlaubnisbehörde denn die Richtigkeit des Sehtests. Wenn ja wie. Ich meine Augenoptiker und Augenärzte unterliegen ja der Schweigepflicht?
Bu
Ich habe beim Parken in London eine PCN(Penalty Charge Notice) Bußgeld erhalten, bin aber mit einem deutschen Nummernschild aus Deutschland angereist. Muss ich diese Strafe zahlen?
details sind:
PCN was issued by Brent London Borough of Brent
issued on 28/07/2025
Parked in a permit space or zone without a valid Virtual permit or clearly displaying a valid physical permit where required
Ich bin jetzt wieder in Deutschland. Bekomme ich den Brief vielleicht auch zu Hause, wenn ich nicht zahle? Und kann ich beispielsweise in einem Jahr mit dem gleichen Auto problemlos wieder nach England reisen?
Zulassungsbehörde verkündet neue Arbeitsweise
Hallo,
Kürzlich hatte ich mein Auto zum Gutachter gebracht, weil ich mir neue Felgen gekauft hatte.
Die alten waren abgegammelt und sahen nicht mehr gut aus.
Früher hatte das Auto eine ABE, die alten Felgen hatten eine ABE passend für das Fahrzeug.
Trotzdem musste beides noch mal eingetragen werden, weil ein anderes Fahrwerk (ohne ABE, Einzeleintragung) verbaut war. Außerdem waren hinten Spurplatten (mit ABE) verbaut.
Nachdem die neuen Felgen montiert waren, hat sich am Rest nichts geändert
- altes Fahrwerk
- hinten die Spurplatten ABE (musste ich ja drin lassen wegen der längeren Bolzen)
- Auto hatte eingetragene TSN und ABE mit e-Zeichen und Datum der Genehmigung im Fahrzeugbrief)
Es ging alles durch und wurde vom Gutachter so genehmigt.
Nun also nur noch eintragen lassen. Also zum Zulassungsamt.
Im neuen Fahrzeugbrief war die TSN unter (2.2) ausgenullt. In Teil 1 tauchte die TSN dann auf, war aber falsch.
Daraufhin habe ich dem Chef der Zulassungsstelle eine email geschrieben, warum er denn wegen einem Felgenwechsel die TSN ausnullen lässt?
Er meinte, dies sei eine neue Arbeitsweise der Behörde, die im Jahr 2024 eingeführt wurde und vom Niedersächsischen Ministerium auf Anfrage so genehmigt worden sei.
Allerdings räumte er ein, dass längst nicht alle Zulassungsbehörden diese neue Arbeitsweise übernommen hätten.
Im (zuständigen) Landkreis sei seitdem die Zahl der Ausnullungen auf 20.000 gestiegen.
Der Gutachter hat seinen Fehler mit der TSN zugegeben und mir mit der Post ein korrigiertes Gutachten mit der richtigen TSN zugesandt.
Der Gutachter wunderte sich über die neue Arbeitsweise, denn üblicherweise wird die TSN nur ausgenullt bei einem Motorwechsel oder einem Umbau zu einem Wohnmobil.
Also alles, was Steuer und Versicherung beeinflussen würde.
Jetzt bin ich mit dem korrigierten Gutachten zur hiesigen Zulassungsstelle.
Dabei ist zu beobachten: Nicht nur die falsche TSN unter 22 wurde korrigiert, sondern auch die ABE des Fahrzeugs in der ZB II wurde gelöscht. Stattdessen wird in der ZB I unter P22 erwähnt, dass das Auto eine ABE hat. Das e-Zeichen wird erwähnt, ebenso die TSN und das Datum der ABE-Prüfung.
Was soll das? Hat jemand ähnliches erlebt?
Viele Grüße