Der flensburger Punktekatalog
 

Forum Bußgeld und Punktekataloge





Wie lange darf KFZ Schrott im öffentlichen Straßenraum bleiben ?
Bei meiner Sonntagstour bin ich heute an zwei ausgebrannten Autos vorbeigekommen. Recherche ergab, das diese seit 3.6 in diesem Zustand dort stehen. Gibt es Fristen für den Halter/Besitzer, so ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen ?

Feilbieten von Fahrzeugteilen ohne ABE und Typengenehmeigung im Netz
Ich stolpere gerade hei § 22a StVZO (Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile) über ein Urteil des OLG Hamm (25.09.2012 - I-4 W 72/12). Dabei geht es um Internetshops, die Teile ohne ABE oder Typengenehmigung anbieten. Dazu meint das OLG:

»Für das Verbot des Feilbietens von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen ist allein die objektiv mögliche Verwendung entscheidend. Deshalb reichen Hinweise wie: „... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!“ oder ähnliche Formulierungen prinzipiell nicht aus.«

Gerade im Hinblick auf „Tuningangebote“ von E-Scootern/eKF, die mit dem Frisieren ihre ABE verlieren, lese ich in den Produktbeschreibungenen oft den Hinweis, daß der E-Scooter mit nur auf privatem Grundstück gefahren werden darf. Wobei es ein offenes Geheimnis ist, daß sich Kunden die Tuningteile bestellen, um mit ihrem so frisierten E-Scooter weiterhin auf öffentlichen Straßen zu fahren, ohne ABE und Versicherungsschutz.

Beim Frisieren wird zum Beispiel die Elektronik des Scooters ausgetauscht, um damit bestimmte Parameter wie die Höchstgeschwindigkeit oder Beschleunigung einzustellen, die in der ABE-Version gesperrt sind.

Macht sich ein Händler, der diese Tuningteile anbietet, nicht analog des oben zitierten Urteils strafbar?

Müllabfuhr droht mit Abschleppen, obwohl nicht falsch geparkt
Hallo zusammen,

letzte Woche hatte ich einen Zettel der Müllabfuhr an meinem Wagen, mit einem langen Text, der mir erklärt, dass die Müllfahrzeuge viel Platz benötigen undsoweiter. Ich solle mein Fahrzeug vorschriftsmäßig parken. "Das heißt nicht im Kreuzungsbereich zu parken, mindestens drei Meter Fahrbahnbreite zu belassen und Parkverbote zu befolgen." So weit, so gut und bekannt. Nur: All dies lag gar nicht vor! Denn ich achte darauf, nicht vorschriftswidrig zu parken (nach bestem Wissen und Gewissen), und ich lasse auch immer mindestens drei Meter Platz (Feuerwehr!). Ja, ich schreite das ab, und im Zweifel parke ich lieber nicht da. Auch wenn ich zehn Minuten laufen muss, auch wenn ansonsten in meinem Stadtteil wildwest geparkt wird.
Weiter auf dem Zettel: "Nur wenn ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig geparkt ist, kann die Müllabfuhr den Müll anholen. Ansonsten müssen wir Sie leider kostenpflichtig abschleppen lassen." Das hat mich einerseits geärgert, denn ich, der sich Mühe gibt, wird angemotzt, während gegenüber im Halteverbot geparkt wird. Ja, ich weiß, keine Gleichbehandlung im Unrecht, aber ich war ja nicht im Unrecht. Außerdem traue ich mich nun nicht mehr, dort zu parken, obwohl es erlaubt ist.

Ich habe dann mal geschaut, was da am Mülltag los ist. Das Müllauto kommt da locker durch. Aber: Ich parke genau da, wo die Anwohner ihre Mülltonnen direkt bis zur Straßenkante rollen können. Das sind wohl einige einige Tonnen. Und Wenn ich da stehe, ist dieser Weg versperrt, was in der Tat die Arbeit der Müllmänner und -fra7en erschweren könnte. Na gut, dann parke ich da eben nicht mehr an den Mülltagen. Nicht, weil ich nicht darf, sondern aus Höflichkeit. Aber was mich dennoch irgendwie fuchst, ist , dass man mir mit Bestrafung droht, obwohl ich gar nix gemacht habe. Die Parkraumüberwachung hat mich an dieser Stelle übrigens noch nicht verwarnt.

Beim Stardtraumservice anrufen oder eine Mail zu schreiben, wird sinnlos und ergebnislos bleiben. Darauf ankommen lassen will ich es auch nicht. Aber dürften die mich einfach so abschleppen lassen, weil ich "im Weg" stehe, aber eben nicht vorschriftswidrig, keine Gefährung etc?

Danke für alle Meinungen.

HIlfe, mein Navi stalkt mich!!!
Ich fahre fast jeden Samstag in der Frühe für den Wochenendeinkauf zum inhabergeführten E-Center..
Vor einiger Zeit, als bei uns im Wochenrhythmus immer wieder andere Straßen aufgerissen wurden, habe ich das E-Center unter "Fabig" ins Navi eingegeben.

Kurz darauf ging es los, dass mich immer am Samstagmorgen beim Einsteigen eine Frauenstimme begrüßte: "Wollen Sie zu Fabig?" - und auch ohne Antwort meinerseits automatisch Fahrweg und Ziel eingab.

Allerdings macht es das Navi noch nicht ganz perfekt:
Es zeigt mir immer - auch wenn ich ein anderes Ziel eingegeben habe, eine Abkürzung durch eine Siedlung mit 30-Zone, engen Straßen und unübersichtlichen Rvl-Einmündungen.

Ich fahre aber IMMER "außen rum" und nehme dafür etwa 300 m Umweg in Kauf - bei gleichzeitiger Zeitersparnis von ein paar Sekunden sowie gleichmäßiger Fahrweise.

Manche Dinge kann mein Navi sich merken, andere offenbar nicht.

Verwundert war ich aber am vergangenen Pfingst-Wochenende:
Am Samstag kam - wie erwartet - die gewohnte Begrüßung: "Fahren Sie zu Fabig?" - aber am Pfingstsonntag kam genau dieselbe Begrüßung noch einmal.
Kann es sein, dass das Navi sich als Tag meines Einkaufs nicht den Samstag, sondern den "Tag vor Sonn- oder Feiertag" gemerkt hat? think.gif

Doc

Temporäres Haltverbot – ob und wann gültig? Auch für Radabstellbügel?
Wir haben hier ein temporäres Haltverbot, das im Vordergrund nach einer Zufahrt beginnt und im Hintergrund nach dem dritten Fahrzeug endet. Zweites Foto: Zusatzzeichen im Detail.


Zwischen Z283 Anfang und Ende befinden sich Radabstellbügel.

Fragen:

(a) Gilt das temporäre Haltverbot für den Bereich der Radabstellbügel auch für Fahhräder? (Ich tendiere auf „ja“, da Z283 für die Fahrbahn gültig. Ein Z314 gibt es für die Abstellbügel nicht.)

(b) Wann gilt das Haltverbot? Die Angabe „von“ und „bis“ fehlt auf dem ZZ. Wenn ich dieses richtig interpretiere, gilt das HV dann am 4.6. zwischen 8 und 24 Uhr sowie am 12.06. um genau 12.00 Uhr.

Was würde ein Richter zu dieser Stellage sagen?

Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad
Hallo zusammen ,
Ich wurde vor 14 Jahren wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad rechtskräftig verurteilt.ich habe keinen Führerschein besessen.
Darauf hin habe ich eine Anordnung zur MPU bekommen die ich nicht gemacht habe.
In meinem Fahreignungsregister ist das Verbot von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen immer noch gespeichert.Das Tilgunssdatum ist das Jahr 2099.
Kann diese Eintragung zu einer erneuten Mpu Anordnung führen,wenn ich einen Führerschein beantrage? Oder hat das eine mit dem anderen nix zu tun.Die Straftat an sich ist ja verjährt.
Danke im Vorraus

Amphetamin gefunden
Hallo Forum
2015 musste ich eine Mpu wegen Cannabis und amphetamin machen, was ich auch bestanden hatte. Vorgestern wurde ich am Bhf von Polizisten durchsucht und es wurde 1 gramm amphetamin gefunden.
Auf dem Revier wurde Bodycam eingeschaltet und die Polizisten wollten unbedingt das ich mein Konsum zugebe, was ich natürlich verneint habe.
Ich weiß,dass mir ein ÄG bevorsteht.

Meine Frage :Können die Polizisten trotzdem behaupten, dass ich Konsum zugegeben habe um mir ein reinzudrücken?

Ich musste nichts unterschreiben... Sie meinten nur, dass ich eine Anzeige bekomme.

Mpu Mischkonsum
Hallo Forum ,
Ich habe 2016 einen schweren Unfall gehabt bzw verursacht zum Glück war nur Ich der Geschädigte und der einzige Unfallteilnehmer.
Das ganze fand unter Alkohol (1,02 Promille) und Marihuana Konsum (6,5 Nanogramm) statt. Ich habe dann 2019 eine MPU Vorbereitung in Anspruch genommen mit den dazu gehörigen 15 Monaten Abstinenznachweis Alkohol/Drogen sowie erste Hilfe Kurs ,Sehtest ect gemacht.Unterlagen habe ich alle zu Hause. Ich habe dann aus Gründen die ich nicht benennen kann den letzten Schritt für einen MPU Termin und Antrag des FS nicht mehr ausgeführt. 2021 wurde ich dann angehalten während einer Autofahrt ohne Fahrerlaubnis.
Nun hat sich mein Berufsleben etwas verändert und ich brauche den FS so langsam wieder habe aber extreme Furcht davor wieder eine so hohe Summe bezahlen zu müssen wie beim letzten Versuch bzw da ich noch Unterhaltspflichtig bin kann ich kaum Geld beiseite legen um mich nochmal dieser Hürde zu stellen. Meine Frage lautet kann ich mit den Unterlagen irgendwie noch was anfangen ? Kann man einfach sich zu einer MPU anmelden ohne erneut psychologische Gespräche bzw Vorbereitung ? Wird es zu einer dreifach Fragestellung kommen aufgrund des Fahrens ohne Führerschein ?
Danke an alle die sich die Mühe machen zu schreiben

LG

Von unbeschränkt auf 50 ohne Trichter
Hallo zusammen,

ich wundere mich an einer Stelle immer wieder, wie das sein kann. Unbeschränkte 6-spurige A3 mit schnurgerader Abfahrt ohne Limit. Man könnte da ohne weiteres mit 180km/h von der AB runterballern. Dann kommt das Ortsschild mit AB-Ende Schild direkt darunter am selben Mast. Also theoretisch dürfte/könnte man bis zum Schild mit 200km/h kacheln, müsste aber nach dem Schild 50km/h fahren.. blink.gif Ok, es kommt noch eine Hinweistafel, aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Streetview der Abfahrt (Bild ist aus 2022 vor Fertigstellung. Heute werden die 6 Spuren natürlich in beide Richtungen genutzt.)

Dann kommt das Ortsschild mit AB-Ende

In der Praxis fährt man dort natürlich entspannt mit 100..120 raus und lässt gemütlich bis zur Ampel ausrollen.. Aber wie gesagt, die theoretische Möglichkeit.. whistling.gif
Ich wundere mich nur, weil bei uns in D ja oft vieles doppelt und 3-fach abgesichert und reguliert wird.

Gruss sartre

Wiedererteilung Führerschein C1
Hallo zusammen,
mir wurde einmal der Führerschein entzogen. Ich war im Besitz der Klassen 3 und 1.
Im Jahr 2015 , nach einer Verjährungsfrist , habe ich einen Antrag auf Wiedererteilung der Klassen bei der Führerscheinstelle gestellt. Da mir erstmal der PKW Führerschein B Klasse wichtig war habe ich diesen nach einer Führerscheinprüfung erhalten.
Nun zu meiner Frage... da ich nun Fahrzeuge bis 7,5t fahren möchte , damals dies mit der 3 Klasse durfte, möchte ich nun eine weiteren Antrag auf Wiedererteilung stellen und den C1 beantragen.
Ist nun der Besitz der alten Klassen gelöscht oder kann ich nun die Erweiteung bis 7,5t beantragen. Was würde auf mich zukommen wenn ich nun die Kasse C1 nachträglich beantrage.

3 Ordnungswidrigkeiten, brauche Einschätzung und Tipps
Hallo zusammen,

ich wurde vor ein paar Tagen in Köln von der Polizei kontrolliert. Dabei wurden mir folgende Sachen vorgeworfen: (vermute ich, da er meine auf sie kämen 3 Ordnungswidrigkeiten zu)

Handy-Nutzung beim Anrollen (ich habe ein paar Sekunden gefilmt)

Fahren ohne Führerschein (lag zu Hause)

Verdacht auf Nutzung einer Blitzer-App (Die Polizisten haben mein Handy aber nicht geprüft, einer sah es draußen Fensterscheibe, meinte nur zu seinem Kollegen, ich hätte eine App.)

Das gefilmte Video habe ich später wiederherstellen können, ist nur ein paar Sekunden lang.

Meine Fragen:

Muss für den Vorwurf der Blitzer-App das Handy nicht einbehalten und die App wirklich nachgewiesen werden?

Gibt es eine Chance, sowas abzuwehren, wenn die Beweise eher vage sind?

Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Studiere in Köln und habe ein geringes Einkommen, weiß jemand, wie ich an einen Beratungshilfeschein komme?

Kann mir jemand einen guten Verkehrsrechtsanwalt in Köln empfehlen, der sowas übernimmt?

Würde mich über Tipps oder Einschätzungen freuen, danke euch!

Mpu oder sogar Doppelte Fragestellung
Hey Leute,

mein Kumpel wurde am 29.01.2025 vom Provida Video erwischt. Im Video (selbst angeschaut) einmal 123km/h bei 60 km/h. Dann Abstandsverstoß (Dicht auffahren Nötigung ) & 120 Zone mit 240km/h dann Blaulicht an Auto etc Beschlagnahmt.

Vorstrafen / Ordnungswidrigkeiten

FE Erteilt März 2014

09.05.2015 Trunkenheit mit 1,57 Promille

Neuerteilung nach besonderem Aufbauseminar am 28.12.2015 (Tilgung 29.12.2025)

Strafbefehl erhalten April 2025 Strafe 50 TS , 10 M Sperre, Auto wird Eingezogen, deshalb Einspruch gelegt Verhandlung am 26.05.2025 folgendes kam Rechtskräftig raus Auto wird nicht Eingezogen, 6 M Sperre bis 25.11.2025 00:00 Uhr.
Verurteilt wurde wegen 315d Rennen gegen sich selber.

Folgende frage ergibt sich, MPU wegen Rennen ist 100% gebucht oder ? Wenn er den Antrag jetzt stellt muss er sich in der MPU wegen Trunkenheit noch Rechtfertigen oder Antrag am 29.12.2025 erst stellen ?

Mit freundlichen Grüßen

Laym

TF Auto mit 2,36% und leichtem Unfall, Ersttäter
Hallo, Am Donnerstag den 16.05.2024, um 06:00 wurde ich nach einen leichtem Unfall ohne Personenschäden mit 2,36% Promille zum ersten Mal wegen Alkoholeinfluss im Straßenverkehr auffällig.

Kurz zu meiner Person, am Deliktag 21 Jahre alt, 185cm Groß, 69 kg leicht, gelernter Landwirt und zur Zeit im Studium der Agrarwissenschaften.

Die Fahrt endete da ich wahrscheinlich eingeschlafen bin und deswegen von der Straße abgekommen bin, durch einen Straßengraben fuhr und auf einen Feldweg zum Stehen gekommen bin, ein vorbeikommenender Tischler welcher auf dem Weg zur Arbeit war, bat ich drum die Polizei zu rufen.
Der Atemalkoholwert lag bei 2,0% Promille und die Polizei, schickte mich zur Absicherung mit einem Krankenwagen ins nächste Krankenhaus.
Führerschein wurde an Ort und Stelle entzogen.
Zwei Wochen später nahm ich an zwei Beratungsgesprächen teil, um mich dann anschließend zu einem MPU Vorbereitungskurs von NordKurs eingetragen hatte und auch einen Alkoholabstinenz Nachweis für 12 Monate über Urin abgeschlossen habe welcher am 24.06.2025 endet.

Strafbefehl kam am 30.08.2024 und dank meines Rechtsanwaltes durfte ich die Führerschein Klasse T behalten und wurde mir nicht entzogen.
Führerscheinsperre bis zum 25.05.2025 also insgesamt 12 Monate und 2 Wochen. Geldstrafe waren 30 Tagessätze a 10€ also Gesamt 300€.

MPU Termin ist am 02.07.2025 und ich arbeite zur Zeit am großen Fragebogen welchen ich schon fast perfekt ausgefüllt habe, folgt dann auch in kürze.

Aufgearbeitet habe ich meinen Fall bisher relativ gut und gehe auch mit einen guten Gefühl in die MPU. Was denkt ihr scheint ein bestehen der MPU realistisch oder scheint die Abstinenz zu kurz?

Liebe Grüße Hermann



Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Guten Abend allerseits.
Hier mal der Strafbefehl:


Die Staatsanwaltschaft X klagt Sie an, am 15.03.2025 in x

ein Fahrzeug, für das die nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht, gebraucht zu haben.

Sie befuhren gegen 21:40 Uhr mit dem Pkw x, Amt. Kennzeichen x die X Landstraße

Für das Fahrzeug bestand, wie Sie wussten, kein Haftpflichtversicherungsvertrag. Der Haftpflichtversicherungsvertrag war durch Kündigung bzw. Rücktritt erloschen.

Die entsprechende Betriebsuntersagung der Zulassungsstelle des X-Kreises vom 05.03.2025 wurde Ihnen am 07.03.2025 zugestellt.


Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen verhängt.

Die Höhe eines Tagessatzes wird auf 30,00 Euro festgesetzt.

Ihr Einkommen wurde gem. § 40 Abs. 3 StGB geschätzt.

Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.

Dazu sei gesagt das es eigentlich Vorsatz war, ich war mir dessen bewußt.
Aber dennoch kein Fahrverbot oder sonstige Konsequenzen außer die Geldstrafe?
Das kommt mir ehrlich gesagt spanisch vor.

Frage zu § 17 OWiG
Hallo miteinander!

Ich habe eine Verständnisfrage zu § 17 Abs. 1 OWiG. Dort heißt es:

(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

Allerdings gibt es zahlreiche Spezialgesetze, die weitaus höhere Geldbußen ausrufen. Irgendwie ergibt sich das für mich aber aus dem Satz in Abs. 1 nicht. Es heißt ja "...wenn das Gesetz...". Ist damit das OWiG gemeint? Warum steht dort nicht z. B. "...wenn ein Spezialgesetz..."? Dann wäre es eindeutig. Vielleicht habe ich auch nur ein Verständnisproblem.

Danke schon mal.

Sperrfristverkürzung ohne MPU bzw. Führerschein direkt vor Gericht zurückbekomme
Hallo,

leider bin ich über die Suchfunktion nicht richtig fündig geworden und hoffe auf Euren Rat bzw. Euer Wissen.

Die Situation ist folgende: Im Dezember 2024 bin ich mit 1,87 Promille angehalten worden, zum Glück kein Unfall o.ä. Seitdem habe ich keinen Führerschein mehr. Mit der MPU-Vorbereitung und den Abstinenznachweisen habe ich auf Anraten meines Anwalts Anfang Januar begonnen. In der Zwischenzeit (im Mai) habe ich den Strafbefehl bekommen. 2000 Euro Geldstrafe und 8 Monate.
Jetzt hat mein Anwalt pro forma Einspruch eingelegt und Akteneinsicht gefordert. Er, auf Verkehrsrecht spezialisiert, ist der Meinung, dass es eine realistische Chance gäbe, dass ich bei einer möglichen Gerichtsverhandlung meinen Führerschein zurückbekommen könnte und entsprechend keine MPU nötig wäre. Wenn es sowas tatsächlich gibt, wie groß ist denn die Chance, dass sowas eintrifft? Meine Verkehrspsychologin ist da nämlich anderer Meinung: Sie ist davon überzeugt, dass in jedem Fall eine MPU notwendig ist und für diese auch zwingend Abstinenznachweise von 12 Monaten erforderlich sind.

Für mich sind das konträre Aussagen, die mich gerade wieder etwas verunsichern. Wer von beiden hat den Recht?

Legales E-Skateboard / E-Skating in Deutschland möglich?
Hallo zusammen!

Wie ja allen Experten hier bekannt sein dürfte, sind Elektro-Skateboards in Deutschland im Straßenverkehr bzw. im öffentlichen Raum unmöglich in Betrieb zu nehmen ohne gravierende Rechtsfolgen nach sich zu ziehen.

Bei Nichtmotorisierten Skateboards sieht die Sachlage ja anderst aus. Skateboards kommen im Sprachgebrauch der Straßenverkehrsordnung gar nicht vor. Es werden auch keine klaren Regeln benannt, ob es erlaubt ist, im öffentlichen Raum / Verkehr Skateboard zu fahren oder nicht.

Die Rechtslage ist aktuell also eher unklar. Skateboards können derzeit sowohl als Fortbewegungsmittel als auch als Sportgerät eingestuft werden. In beiden Fällen ist Skatern jedoch die Straßenbenutzung und auf Radwegen verboten, wobei falls man Fussgängern gleichgestellt ist, eine Straßennutzung / Radweg Nutzung im Ausnahmefall auch möglich sein müsste. Auf gemeinsam genutzten Radwegen müsste das Fahren dagegen problemlos möglich sein. Asphaltierte bzw. Betonierte Flächen, Wirtschaftswege, Wanderwege oder sogar Waldwege (mit entsprechenden Mountainboards) könnten allerdings befahren werden, solange das Skateboard als Fortbewegungsmittel eingestuft wird, welches rechtlich den Fußgängern gleichgestellt ist.

Meiner Auffassung nach ist die Kategorisierung pauschal eigentlich gar nicht möglich, da ein Skateboard, welches NIE für Kunststückchen verwendet wird, weil der Benutzer überhaupt nicht über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt, ganz klar ein Fortbewungsmittel.
Ein Skateboard könnte zum Beispiel "bauartbedingt" durch das Anbringen einer Bremse (z.B. VibeRide System), welche eine Nutzung als Sportgerät eindeutig stark behindern bzw. ausschließen würde, ganz deutlich als Fortbewegungsmittel durch den Nutzer deklariert werden.

So, jetzt zum interessanten Part... smile.gif

Gehen wir nun mal davon aus, daß ein UNMOTORISIERTES Skateboard ein Fortbewegungsmittel ist und bleibt, aber kein Fahrzeug im eigentlichen Sinne ist. welches die StVo. kennt und erst recht kein Kraftfahrzeug.
Der Fahrer des Skateboard ist also kein Fahrzeugführer im Sinne des Gesetzes sondern weiterhin rechtlich ein Fußgänger.
Als Fußgänger wiederum hat er die Möglichkeit Gegenstände aller Art als Transportgut oder Werkzeug mit sich zu führen. Solange dies keine verbotenen Gegenstände, Substanzen oder Waffen sind ist das also vollig legal.

Basierend auf dieser Grundlage stelle nun folgendes zur Diskussion:

a) der Skateboadfahrer hält einen Akku-Schrauber in jeder Hand und drückt während der Fahrt gelegentlich die Knöpfe und setzt die Akkuschrauber (E-Motoren) in Betrieb. Es besteht keinerlei mechanische Verbindung zum Fortbewegungsmittel. Das wäre zwar völlig sinnfrei, aber nach meiner Meinung legal.

b) der Skateboard-Fahrer führt ein sogenanntes "Land-Paddle", auch "Kickstick" genannt oder "Broom-Stick" (Besenstiel) mit sich, um sich damit abzustoßen, zum Bremsen (Verschleiß der Schuhe reduzieren) oder als "Stabilisierungshilfe", "Balancierhilfe" oder als simple Stütze um sich beim unbeabsichtigen Absteigen vor einem Aufprall zu schützen. Also ganz klar ein Transportgut oder eine Art Multifunktions-Spazierstock. Auch das erscheint mir legal.
Diese Art der Forbewegung bzw. Nutzung am Skateboard erfreut in den USA zunehmender Beliebtheit. Entsprechende Videos gibt es auf YouTube (Paddling / Land Paddle + Skateboad)

c) nun kamen natürlich im Land der unbegrenzten Möglichkeiten bereits einige Leute auf die Idee, ein "E-Paddle" bzw. "Electric Broom-Stick" zu bauen. Also a) + b) miteinander zum kombinieren. Auch hierzu gibt es Videos auf YouTube.
Vorstellen kann man sich das vereinfacht so: Man hat einen Besenstil in dem sich Akkus befinden. Am oberen Ende befindet sich ein Taster, am unteren Ende eine Antriebsrolle mit integriertem Elektromotor. Leistung 100w bis 2000w, je nachdem wie verrückt der Konstrukteur bzw. Skateboarder ist. Der Besenstil wird mit beiden Händen gehalten und nach hinten rausgestreckt und sorgt dann für entsprechenden Vortrieb, wenn man auf einem Skateboard oder Inline-Skatern steht.

Der "Elektro-Besenstil" ist mechanisch nicht mit dem Fortbewegungsmittel verbunden, sondern wird von dem Fahrer, welcher kein Fahrzeugführer ist, als Transportgut in der Hand bzw. in beiden Händen gehalten. Der Elektro-Besenstil selbst ist auch kein Fahrzeug und noch nicht mal ein Fortbewegungsmittel in irgendeiner Form, da es physikalisch mit der menschlichen Anatomie unmöglich ist darauf zu sitzen und sich fortzubewegen.
Die einzige Möglichkeit auf dem Teil zu sitzen bzw. sich damit zu verbinden welche mir einfällt wäre vermutlich sehr schmerzhaft und man müsste gleichzeitig noch damit balancieren. wink.gif
Der Transport von Gütern oder Gegenständen ist damit auch nicht möglich. Ein Besenstil, egal ob mit oder ohne Motor bleibt ein Werkzeug, Gegenstand oder Transportgut.

Übrigens gab es vor knapp 10 Jahren auch im Land der Dichter und Denker bzw. Tüftler und Bastler eine Projekt einer Uni, welche einen entsprechenden "High-End" Prototypen für 10.000 € gebaut hat. Ein echtes Höllengerät! smile.gif

d) mit einem "Freischneider" (auch bekannt als Rasentrimmer bzw. Elektro-Sense), welchen es schon ab 35,- € bis 45,- € zu kaufen gibt, könnte man, wenn man das wechselbare Fräsewerkzeug / Sägeblatt durch eine Rolle oder Rad ersetzt, den gleichen Effekt erzeugen. Mit 36V und 750W Leistung würde man bestimmt auch gut vom Fleck kommen, allerdings wäre das für die Fussgängerzone vermutlich zu schnell und zu laut. Auf dem asphaltierten Feldweg würde dies, falls es legal ist, aber mit Sicherheit gute Laune machen. smile.gif
Es gibt noch eine Reihe weiterer Elektro-Werkzeuge wie z.B. eine Einhand-Kehrmaschine, welches nach Modifikation genauso nutzbar wären.


Die entscheidenden Fragen lauten nun also:

1. Wie könnte / würde ein Jurist bzw. der Gesetzgeber die 4 geschilderten Situationen a) bis d) wohl einordnen?

2. Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage welche die 3 beteiligten Komponenten (Fortbewegungsmittel (Skateboad), Mensch (Fussgänger / Fahrer) und Transportgut bzw. mitgeführtes Werkzeug miteinander zu einem Fahzeug verschmelzen können?

3. Was ist wenn das Werkzeug während der Fahrt zwar in Betrieb ist aber zwischen der Antriebsrolle und dem Untergrund IMMER ein 1mm Platz ist bzw. war? (kein Bodenkontakt! Der Vortrieb erfolgt durch die Restenenergie, welche durch abstoßen oder Gefälle des Gelände erreicht wird / wurde!).

4. Die Behauptung oder eine Vermutung alleine, daß das Werkzeug / Transportgut als Antrieb genutzt wurde kann ja in einem Rechtsstaat nicht ausreichend sein, falls der Beschuldigte das Gegenteiil behauptet. Wie wollen Ordnungshüter oder Justiz beweisen, daß es weniger als 0.1mm Bodenstand waren, der Gegenstand zeitgleich in Betrieb gewesen ist und der Vortrieb nicht zuvor durch Muskelkraft oder ein Gefälle verursacht wurde. So eine Skateboard rollt ganz schön lange, wenn es mal in Schwung gesetzt wurde.


Bin mal gespannt auf die eventuelle Diskussion bzw. Eure Antworten.

Führerschein für nachbarschaftliche Hilfe mit Traktor und Mähdrescher -
Ich überlege meinem Nachbarn im Sommer bei der Heu- und Strohernte zu helfen. Habe aber nur Klasse BE (L).
Wenn ich es richtig verstanden habe, dürfte ich damit seinen Mähdrescher auf öffentlichen Straßen bewegen.
Für die Traktoren/Gespanne mit Presse oder Anhänger (≤ 40 t zGM bei 50 km/h) bräuchte ich dann zusätzlich Klasse T?

Gilt das für alle Fahrten mit landwirtschfatlichem Zweck?
Hintergrund der Frage: unser Nachbar hat 1. eine eigene Landwirtschaft mit selbst bewirtschafteten Flächen 2. drischt und presst er als Lohnunternehmer und 3. kauft er Stroh und Heu auf, um es selbst zu ernten und später damit zu handeln.
Bekäme ich da irgendwo Probleme mit demL/T-Fürherschein, weil es in den gewebrlichen Bereich geht? Wenn ja, wo (z. B. Auslieferung von Heu/Stroh)?

Danke!

Tilidin und Straßenverkehr
Hallo,

weil ich vor 5 Jahren mit "Rest" an Methamphetamin im Blut angehalten worden bin, musste ich eine MPU absolvieren.
Seit letzten Jahr habe ich also meinen Führerschein wieder.
Da ich aber orthopädische Beschwerden habe (habe auch einen Behindertenausweis mit 60%), nehme ich nach Bedarf Tilidin ein wenn die Schmerzen bisschen heftiger werden. Ich bekomme die kleinsten Tabletten (50mg) verschrieben und soll je nach Schmerzen eine- bei starken Schmerzen zwei Tabletten nehmen.
Das klappt auch wunderbar.
Jetzt ist meine Frage:
Da ich ja eine gewisse Vorgeschichte habe, wird mich die Polizei auf jedenfall testen.
Was ist wenn das Opioid angezeigt wird? Können die dann wieder direkt eine MPU anfordern?

Der Arzt ist selbstverständlich über meine Vergangenheit aufgeklärt und natürlich haben wir andere Schmerzmittel ausprobiert aber anetweder hatte ich die nicht vertragen oder die haben nicht großartig gewirkt sodass man die Dosis hätte steugern müssen worauf es mir wieder schlecht ging. Die Tilidin vertrage ich eben sehr gut und habe auch keinerlei Nebenwirkungen.
...nur was bleibt ist halt die MPU Frage.
Hoffe mir kann da jemand zuverlässig etwas sagen.

Fahrzeugschein Feld 22 nicht in KBA Datenbank?
Hallo,

wieso stehen die Bemerkungen im Fahrzeugschein unter Feld 22 nicht in der Datenbank vom KBA?

Wie wird das nachvollzogen, wenn der Fahrzeugschein abhanden kommt?

Edit: Zumindest sehe ich die Daten vom Feld 22 nicht in dem Auszug, den man sich runterladen kann.