Hunderte Bußgeldverfahren: Linienbusse fotografieren Falschparker
Hallo,
ich finde diese automatisierte Überwachung bedenklich, weil, es werden auch unschuldige Menschen und Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge fotografiert und die Daten weitergegeben.
Hunderte Bußgeldverfahren: Linienbusse fotografieren Falschparker
Was sollte man machen, wenn man selbst falsch geparkt hat, und eine Anzeige kriegt? Gegenklage einreichen?
Beste Grüße, T.
Führerscheinentzug bei 2,46‰ – fachärztliches Gutachten mit Fragestellung
Hallo zusammen,
ich suche hier keine moralische Bewertung, sondern eine Einschätzung zur methodischen Vorgehensweise meiner Fahrerlaubnisbehörde. Es geht um eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Fahrt mit einem Pedelec (2,46‰), die strafrechtlich eingestellt wurde, da sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr stattfand.
Kernpunkte der behördlichen Methodik:
Ignoranz proaktiver Nachweise: Ich habe von Beginn an versucht, meine Eignung durch ärztliche Nachweise (u.a. CDT-Laborwerte) zu belegen. Diese Unterlagen wurden von der Behörde mit dem Verweis auf den Zeitpunkt der Gutachtenanordnung als irrelevant abgetan.
Fehlerhafte Beweiswürdigung durch selektive Aktennutzung: Es besteht ein eklatanter Widerspruch in den Unterlagen: Die Polizei hat vor Ort Ausfallerscheinungen dokumentiert (schwankendes Stehen, unsichere Motorik, lallende Sprache). Die Ärztin, die mich kurz darauf zur Blutentnahme sah, hat in ihrem Bogen jedoch „nahezu keine Ausfallerscheinungen“ angekreuzt – dies, obwohl faktisch keine motorischen Tests durchgeführt wurden. Die Behörde stützt ihre Annahme einer „ausgeprägten Alkoholtoleranz“ (Giftfestigkeit) ausschließlich auf diesen pauschalen ärztlichen Eintrag und blendet die polizeilichen Feststellungen aus.
Fragestellung der Gutachtenanordnung: Die behördliche Anordnung war von Beginn an so eng gefasst, dass sie zwingend auf die „Abhängigkeits-Schiene“ abzielte. Sachliche Einwände meinerseits zum Ablauf des Abends wurden nicht gewürdigt.
Der aktuelle Stand:
Die Beschwerde vor dem OVG war erfolglos. Das Gericht schloss sich der Ansicht an, dass bei 2,46‰ pauschal von einer Toleranzbildung auszugehen sei, ohne die Widersprüche in der behördlichen Dokumentation (Polizei vs. Arzt) in der Tiefe neu zu bewerten.
Meine Frage:
Bei einer künftigen Neuerteilung steht das fachärztliche Gutachten erneut an. Wie kann ich hier eine rein sachliche Auseinandersetzung mit dem Gutachter erzwingen, um zu verhindern, dass dieser lediglich die behördliche Aktenlage („Giftfestigkeit“) übernimmt? Welche Taktik gibt es, um eine neutrale Befunderhebung einzufordern, die die Widersprüche in der damaligen Dokumentation (Polizei/Arzt) explizit adressiert
Fragestellungen gemäß Gutachtenanordnung:
„Bei der Begutachtung sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:
a) Lässt sich die aufgrund aktenkundiger Tatsachen bestehende Annahme einer Alkoholabhängigkeit bestätigen?
b) Finden sich, wenn keine Alkoholabhängigkeit vorliegt, Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch?
c) Ist zur weiteren Klärung der Kraftfahreignung eine medizinisch-psychologische Begutachtung erforderlich?“
Also aus meiner Sicht oder meine Gefühl ist es eigentlich unmöglich diese Gutachten zu bestehen. Also natürlich die Abhängigkeit werde ich 100% mit Nein bekommen können. Aber die zwei anderen Fragen die sind halt extrem schwer und ich glaube kein Arzt der Welt würde dies mit Nein und kreuzen.
Führerschein
Hallo.
Ich habe mal eine Frage zu meinen Eintragungen. Habe den Führerschein 1987 gemacht und nach der MPU 2023 wiederbekommen.
Darf ich damit einen 7,5 to
Führerschein
Vollscheibe auch für Fußgänger ?
https://youtu.be/TkDeBfVpE6I?t=165
Gilt hier die Vollscheibe der Ampel auch für Fußgänger ? Oder doch §10 für den Radfahrer ?
Radfahrende/r hat Aufkleber auf Auto geklebt
Hallo,
heute beobachtete ich, wie ein Radfahrende/r einen blauen Aufkleber auf ein Auto klebte.
Ich konnte nicht genau erkennen, ob es ein Mann oder eine Frau war (wegen der Radkleidung und dem Helm, deshalb die neutrale Form).
Das Auto stand mit Warnblinker auf dem Radweg. Nicht komplett, aber mit zwei Rädern. Insassen waren nicht zu sehen.
Mein Gefühl sagte mir, dass es nicht richtig ist. Auch nicht mit dem Blinklicht.
Doch das Aufbringen eines Aufklebers (der war mit blauer Schrift auf weißen Grund; und es stand etwas von "hier nicht parken" oder so ähnlich drauf).
Da sagte mir mein Gefühl ebenfalls, dass es nicht richtig ist.
Denn es ist Sachbeschädigung, glaube ich.
Am liebsten hätte ich die Polizei gerufen. Denn so etwas macht man einfach nicht.
Doch ich befürchtete, dass es zu lange dauert, bis sie da ist, und bis dahin ist der Täter bzw. die Täterin über alle Berge.
Wie hättet ihr euch verhalten?
Gruß, T.
Keine Ahnung wer gefahren ist
Hallo Welt,
ich habe ein Verwarnungsangebot bekommen wegen parken im Absoluten Halteverbot.
Das Halteverbot muss an der Stelle zeitlich beschränkt da gewesen sein, vermutlich wegen des Aufbaus eines Straßenfestes.
Ich kann mich nach drei Wochen nicht mehr erinnern, wer das Auto dort hin gefahren hat, es kommen drei Fahrer in Betracht.
Eine Möglichkeit ist einfach zahlen, klar. Was aber wenn ich nach einer Fahrerbeschreibung frage? Kommt dann eine Halterhaftung? Wie hoch wäre die?
Ich weiß wirklich nicht wer gefahren ist. Im Anschreiben werde ich spannenderweise als "Führer des PKW" angesprochen, da bin ich mir aber sehr unsicher. Erstmal bin ich der Halter.
Was wäre die Empfehlung?
Danke, beste Grüße
Nachtrag:
Ich habe noch die Beweisbilder angeschaut.
Das Auto war auf diesem Parkplatz:
https://maps.app.goo.gl/xGtZmtPMc6ALytyN6
So wars beschildert:
https://ibb.co/SkPP0sW
Das temporäre Halteverbotschild stand laut Beweisbild an der Einfahrt des Parkplatzes, ein klassiesches Halteverbotsschild mit Pfeilen in beide Richtungen, darunter die Zeitliche Begrenzung auf Zusatzschild. Darunter wiederum nochmal ein Zusatzschild mit "Gesamter Parkplatz". Ich dachte immer, Zusatzschilder gehen nur für das direkt darüber liegende Zeichen?
Meines Erachtens hätten die Halteverbotsschilder auf dem Parkplatz selber stehen müssen, und zwar auf beiden Seiten jeweils links und rechts.
Ginge das als Argumentation?
Parken neben Fahrbahn?
Hallo,
ein neuer Nachbar hat mehr PKW als Stellplätze auf seinem eigenen Grundstück. Er stellt seine PKWs daher neben der Fahrbahn auf eine Wiese. Der Eigentümer der Wiese weiß nichts davon. Jetzt ist an einem PKW etwas Öl auf die Wiese gelaufen. Jemand hat sas Ordnungsamt gerufen die aber nichts gesehen haben wollen.
Ich frage mich ob es überhaupt erlaubt ist auf einer unberechtigten Fläche zu parken?
T30-Zone, Kurve hinter Einfahrt: Parkverbot oder nicht?
Es geht um den folgenden Fall:

Im rot markierten Bereich parken Fahrzeuge. Diese behindern die Sicht zwischen VT, die von Osten aus in die Straße reinfahren, und VT die von Westen aus auf die Hauptstraße raus wollen. Und beide stehen sich dann im Weg.
Ist im rot markierten Bereich Parken erlaubt oder verboten („scharfe Kurve“)? Ssollte die zuständige StrVB hier vorsorglich tätig werden, und wenn ja wie?
Einbahnstraße über Kreuzung geradeaus – wo einsortieren?

Während einer Fahrprüfung soll der Fahrschüler geradeaus weiterfahren. Er kann sich rechts oder links einsortieren. Der Fahrlehrer ist der Ansicht, man müsse sich links einsortieren, um geradeaus weiterzufahren. Sonst wäre die Fahrprüfung beendet.
Ist das korrekt?
M.E. gilt die Spezialregelung „links einordnen“ nur fürs Linksabbiegen, ansonsten der allgemeine Grundsatz, daß rechts zu fahren ist. Bei der Fahrprüfung würde ich dann wohl durchfallen.
Position Geschwindigkeitskontrolle
Gestern folgendes passiert, Geschwindigkeitsreduzierung mit Zusatz "Verkehrkontrolle 1100m" angekündigt auf der A7, erst 100, dann 80, dann 60. An Beginn der Ausfahrt zum Parkplatz stand ein Polizist, auf dem Parkplatz Polizeiwagen. Als ich am Polizisten vorbei war und auch nichts weiter zu sehen war, habe ich wieder beschleunigt.
Blitzer stand kurz hinter der Ausfahrt zum Parkplatz auf dem Grünstreifen zwischen Autobahn und Parkplatz. Frage: Dürfen die da blitzen? Ich dachte immer, Geschwindigkeitsbegrenzungen mit explizitem Zusatz seien aufgehoben, wenn der Grund offensichtlich entfällt.
Nicht-EU Führerschein in D - Übersetzung nötig?
Bekannte von mir aus Marokko wollen im Sommer 3 Wochen die BeNeLux-Länder und Deutschland besuchen und dafür ein Auto mieten. Die Frage steht bereits im Titel: Brauchen Touristen aus nicht EU-Ländern zusätzlich zum nationalen Führerschein noch eine Übersetzung? Der ADAC sagt nein, das BMV sagt ja, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst ist. Führerscheine aus Marokko sehen im Prinzip genauso aus wie in der EU, auch die Klassen (B für PKW) sind gleich, allerdings ist die Beschreibung der Felder arabisch und französisch. Als Beispiel hier die Vorderseite: https://aujourdhui.ma/economie/permis-et-ca...ctronique-51486, und hier die Rückseite: https://trustdochub.com/produit/validite-pe...6hWIWf21j7jAdfM
Ich sehe nicht, was eine Übersetzung da an Mehrwert bringen würde. Theoretisch könnten die Besucher eine Übersetzung im Heimatland machen lassen, doch muss diese dann noch von der dortigen deutschen Botschaft legalisiert werden. Termine dazu haben bis zu 3 Monate Vorlauf.
Das Auto soll in Belgien angemietet werden, dort gibt es keine Probleme, schließlich ist Französisch dort eine Amtssprache. Allerdings ist es möglich, dass an der Grenze nach D kontrolliert wird und die Polizei dann auch den Führerschein sehen will.
Grüße
Yoshi
Zulassung am künftigen Wohnsitz
Hallo,
ich werde voraussichtlich bis Jahresende in einen anderen Zulassungsbezirke umziehen, allerdings möchte ich mir jetzt für die notwendigen Bauarbeiten einen Anhänger kaufen. Kann ich diesen bereits auf meinen neuen Wohnsitz zulassen, auch wenn ich noch einige Monate am alter Wohnsitz gemeldet bleibe?
Früher musste man ja ein Fahrzeug am Hauptstandort des Fahrzeuges anmelden, aber das gilt, glaube ich, nicht mehr.
Der Grund liegt darin, daß man am Recyclinghof dann als Einheimischer angesehen wird und sein Zeug dann einfacher und billiger los wird, bei "fremden" Kennzeichen gibt es immer Diskussionen.
Wie ist die aktuelle Rechtslage ?
Vielen Dank
Hochzeitsgesellschaft bremst den Regelverkehr ab
Hallo
Heute habe ich was erlebt, was ich bis dato nur in Sozialen Medien gesehen habe: Hochzeitsgesellschaft bremst laufenden Verkehr ab.
Grrrrr.. also am liebsten würde ich in der dortigen Tageszeitung öffentlich darüber meckern und die Fahrer moralisch am Knöpfchen packen. Wenn sie überhaupt Moral und Knöpfchen haben !!!
Hattet Ihr das schon mal?
Auf einer Bundesstraße > ein Teil einer Hochzeitsgesellschaft drängelt sich in den laufenden Verkehr (keine Auffahrt sondern eine ampellose Kreuzung). .. und bremst ..und schaltet auf Stur > fährt bei erlaubten 100.. nur noch 40.
Ich habe geflucht wie einen Scheunendrescher.
4 Autos vor mir in aller Seelenruhe und mit getätigter Warnblickanlage.. 40 statt 100 .
Als ich dann den Blicker links zum Überholen gesetzt habe und es glücklicherweise tatsächlich gerade auf der Gegenfahrbahn eine größere Lücke hatte. .fuhren die Autos Schlangenlinie! So dass mir erstmal die Sicht reduziert wurde. ..
Ob es jetzt mein Hupen war oder sich doch noch das Märchen Gehirn eingeschalten hatte, keine Ahnung.
Dank genug PS unter der Haube und dem weiterhin bestehenden Bedarf der 40iger Front vor mir, konnte sich dann hinter mir lassen.
Tatsächlich, wenn ich jetzt nicht zeitnah eine Lücke gefunden hätte, wäre meine nächste Aktion Anruf bei der Polizei gewesen.
Hattet Ihr schon mal so eine Situation? Was habt Ihr dann gemacht
Mensch, die ist ja echt gefährlich!
Im Dorf alles schön und gut. Aber Bundesstraßen über eine bekannte längere Strecke.
Parkverbot
Fahrerlaubnis beantragen mit früherem BtMG Verstoß
Hi allerseits,
ich würde gerne meinen (zum ersten mal) Führerschein machen, habe aber zweimal wegen BtMG-Verstößen Verfahren gehabt.
Das erste war vor 13 1/2 Jahren für LSD und Cannabis, wurde aber fallengelassen wegen geringer Menge und Erstverstoß.
Das zweite war vor 9 1/2 Jahren (Zeitptunkt des Strafbefehls). Hier für Besitz von Amphetamin und MDMA. Verurteilung für Besitz, leider knapp über die Marke von 90 Tagessätzen. Mein Führungszeugnis ist frei, als ich vor 3 Jahren mal geschaut habe, aber sowie ich es verstehe kann die Information bei mehr als 90 Tagessätzen 10 Jahre im Bundeszentralregister gespeichert bleiben.
Für eine Job-Möglichkeit wäre es nun doch mal wichtig den Führerschen zu machen (sollte zumindest in einem Jahr durchsein), daher würde ich an sich gerne so schnell wie möglich anfangen, aber gegeben meiner früheren BtMG-Verstöße Frage ich mich was auf mich zukommen kann.
Zum einen, wie wahrscheinlich wäre es, dass ich eine MPU machen muss (oder ärztliches Gutachten), zum anderen sollte ich auf Nummer sichergehen und die 10 Jahresmarke ablaufen lassen, so dass mein Eintrag sicher nicht mehr im Bundeszentralregister abrufbar sein sollte (kann es in diesem Fall trotzdem noch irgendwie zu einer MPU kommen)?
Zum anderen, sollte ich eine MPU machen müssen. Ich bin schon lange abstinent und habe etwas längere Haare. Falls ich dort irgendwelche Abstinenznachweise erbringen müsste, könnte ich das bestenfalls mit einer einzigen Haarprobe erledigen? Auf was für eine Dauer müsste ich mich bei der MPU einstellen? Ist das Ziel von Führerschein in einem Jahr in der Hinsicht realistisch?
Insbesondere würde mich falls bekannt auch Interessieren, welche Informationen die Fahrerlaubnis Behörde über mich haben könnte oder abrufen kann. Falls ich mir nur um das Bundeszentralregister sorgen machen muss, würde ich noch ein halbes Jahr warten, falls die Information denen auch anderweitig länger benutzbar vorliegen könnte, würde ich wohl in den sauren Apfel beißen und lieber gleich beantragen und die MPU riskieren.
Danke für die Hilfe.
Fahrrad mit 2,18 Promille
Text moderativ entfernt
Gefälschte Führerscheine?
Hallo liebe Forumsteilnehmer.
Ein Freund von mir meint, dass seit einiger Zeit vermehrt gefälschte Führerscheine im Umlauf währen, die sogar von der Polizei bei einer Kontrolle nicht als Fälschung erkannt werden können - und in der Folge „so viele Idioten auf der Strasse unterwegs wären“…
Meine Meinung dazu: Ich halte diese Behauptung, die er angeblich auch auf einen befreundeten Polizisten stützt, für ziemlich hanebüchen.
Selbst wenn es sich um eine physisch „perfekte Fälschung“ handeln würde, sollte eine schnelle Onlineabfrage bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem KBA durch die Polizei sehr schnell ergeben, dass eine echte Fahrerlaubnis zum vorliegenden Führerschein nicht existent ist. Ansonsten müssten die Fälscher ja auch gleich mal dazu in der Lage sein, die behördlichem Datenbanken zu hacken. Das würde dann meiner Meinung nach eher in den Bereich „Verschwörungstheorie“ abdriften, insbesondere wenn das ein Massenphänomen sein soll, wenn man das schon anhand der ganzen „Idioten auf der Strasse“ bemerken würde…
Oder habe ich da etwas nicht mitbekommen, und man kann Führerscheine tatsächlich „im Kaufhaus“ bestellen?
Parkregelung Altstadt Mindelheim
In der Maiximilianstraße in Mindelheim befinden sich wohl gekennzeichnete Parkplätze. Außerhalb derer gilt überall eingeschränktes Halteverbot, so die Beschilderung an den Zufahrten. Jetzt ist die Frage: Muss ich da überall einen Parkschein ziehen? Die Beschilderung ist mMn nicht klar. Die gekennzeichneten Querparkplätze werden regelmäßig von Baumscheiben unterbrochen. Müsste hier dann nicht die Beschilderung "Parken nur mit Parkschein" wiederholt werden?
Klick
Verjährungsfrist Owis verdoppelt
Moin
Eben im Radverkehrsforum gefunden mit der Schlagzeile, dass die Verjährungsfrist bei Owis von 3 auf 6 Monate erhöht wird, dezent in § 23 in Art. 1 versteckt.
Womöglich steckt noch mehr interessantes drin ...
Frage zur Beschilderung (welches Zeichen hat Vorrang?)
Hallo,
ich brauche mal wieder euer Wissen, was eine Beschilderung angeht, die bei den Schwiegereltern ums Eck seit einiger Zeit vorhanden ist:
[/url]
Diese Beschilderung ist beidseitig der Parkbucht angebracht. Dürfen da jetzt nur Menschen mit entsprechendem Ausweis parken?
Viele Grüße
Christian
Cannabis im auto und F3 Ce Böller
Hallo,
2015 5,5 nanogramm, ärztliches Gutachten gelegentlich Konsument aber zum führen von Kraftfahrzeuge geeignet.
2015 entzug Fahrerlaubnis. 2021 abgabe gerings Menge Cannabis an 2 Freunde und 37g zuhause. Kein besitz führerschein.
2024 Neuerteilung durch Amnesty.
2026 50 gramm im auto Cannabis und eine kleine Packung F3 Ce Böller Packung. Drogentest negativ kein Verdacht handel.
Das Cannabis war nur zum Transport auf dem Weg Nachhause wo es dann legal wäre. Die Böller hat ein Kollege mal da gelassen seitdem waren die im Auto.
Ich hatte sonst nie Punkte oder einen Unfall.
Ist Mpu unter diesen Bedingungen möglich/wahrscheinlich? Einen Verkehrsanwalt habe ich auch.
Vielen Dank schonmal im Vorraus