Sehhilfen - FSS fordert Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.2
Hallo Zusammen,
nach langer Zeit hätte ich auch wieder mal ein Problem mit meiner FSS in Ingolstadt, bei dem ich euch um Rat fragen möchte.
Vielleicht nochmal kurz zur Erinnerung: 2009 wurde mir die FE nach einer Trunkenheitsfahrt entzogen, mithilfe auch dieses Forums hier und nach 3 x MPU wurde diese mir 2011 wieder erteilt. Seitdem habe ich mir nichts mehr zuschulden kommen lassen, nicht mal einen Strafzettel wegen falschen Parkens. (Obwohl die Leiterin der FSS der Meinung war, meinen Führerschein nach längstens 2 Jahren wieder zu bekommen).
Nun zu meinem neuerlichen Problem:
Meine Fahrerlaubnis Klasse CE läuft zum 04.04.2026 ab und ich habe hier die Verlängerung mit Austragung der SZ 01.06. aus Feld 12 (Brille oder Kontaktlinsen) beantragt.
Im September 2025 wurde ich wegen grauem Star an beiden Augen operiert, dabei wurden mir Monofokale IOL Linsen eingesetzt, die auf scharfes Sehen in der Entfernung eingestellt wurden, zum Lesen im Nahbereich benötige jetzt eine Lesebrille. Mein Visus liegt jetzt beim linken Auge bei 120%, rechts sind es 110%.
Am 15.01.2026 wurde bei meinem Augenarzt die Abschlussuntersuchung zur OP vorgenommen, dabei habe ich auch gleichzeitig um eine Untersuchung für die Verlängerung und Austragung der Sehhilfen gebeten.
Untersucht wurden die zentrale Tagessehschärfe, Farbsehen, Kontrast- und Dämmerungssehen, Gesichtsfeld und Stereosehen. Alle Werte waren hier in Ordnung.
Die Augenärztin stellte mir daraufhin eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FEV mit dem Ergebnis aus, das keine Sehhilfen zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich sind, unten ist angekreuzt, das eine Zusatzuntersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 nicht erforderlich ist. (Kosten hierfür 120,00 €)
Am 11.02.2026 hatte ich meinen Termin bei der FSS Ingolstadt zur Beantragung der Verlängerung der FE und der Modulkarte. Ich legte der Sachbearbeiterin alle notwendigen Unterlagen vor, auch meine Implantatausweise und wies nochmal explizit darauf hin, das die SZ 01.06. bitte ausgetragen werden soll. Sie bestätigte mir, das alles in Ordnung sei und Führerschein sowie die Modulkarte beantragt werden könnten. Die Modulkarte habe ich bereits per Post bekommen.
Am Freitag, 27.02.2026 erhielt ich nun ein Schreiben der FSS mit folgendem Wortlaut:
"Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Sehr geehrter Herr Etchells,
bei der Überprüfung Ihres Führerscheins fiel auf, dass das für die Austragung der Sehhilfe erforderliche Formular vom Augenarzt fehlt.
Soll die Sehhilfe aus dem Führerschein ausgetragen werden, benötigen wir eine augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2.2 zur Fahrerlaubnisverordnung,
vorgelegt wurde das Formular Anlage 6 Nr. 2.1 zur Fahrerlaubnisverordnung.
Wir bitten um kurze Rückmeldung, ob Sie die erforderliche Untersuchung nachreichen werden oder ob die Sehhilfe im Führerschein verbleiben soll.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich habe nirgendwo einen Hinweis darauf finden können, das zur Austragung der Sehhilfen das Formular 2.2 notwendig ist. Und die Sehhilfen können ja nicht im Führerschein verbleiben, ich benötige ja keine mehr zum Fahren und eine Fakebrille kann ja nicht im sinne des Erfinders sein.
Ich möchte euch um eure Meinungen bitten, ob das vorgehen der FSS hier korrekt ist. Ich möchte noch anmerken, das dem Schreiben jeder Hinweis auf Rechtsbehelfsbelehrung fehlt.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
i-kfz
Hallo!
Ist i-kfz als Suchbegriff zu kurz, oder gibt es dazu wirklich noch kein Thema?
Jedenfalls: Ist mir ganz zufällig in nem Podcast begegnet, prima Sache! Täusche ich mich, oder ist das aus irgendeinem unerfindlichen Grund überhaupt kein großes Thema?
Eigentlich warte ich jetzt darauf, daß es mit sowas weitergeht... Wann kommt der Führerschein in ne App? Wann wird das alles international anerkannt?
Grüße!
Haaranalyse für die MPU - Kosmetika, Hygieneartikel
Hallo liebe alle,
ich bin neu hier, Daniela.
Leider meine erste Trunkenheitsfahrt hinter mir. MPU ist Pflicht.
Nun meine Frage:
Stimmt es, dass man auf ALLE Kosmetika und Pflegeartikel verzichten muss, die Alkohol (Ethanol) enthalten??
Wirklich auf alles, bis hin zum Eyeliner??
Parfum, klar.
Oder nur auf alkoholhaltige Produkte, die die Haare betreffen??
Bevor ich alles aussortiere, frage ich lieber.
Liebe Grüße
Daniela
Lohnt sich ein Einspruch ?
Hallo zusammen!
Ich habe heute meinen Fragebogen zur Fahrerermittlung von meiner Firma, bei der ich als Kraftfahrer beschäftigt bin, bekommen... Ich wurde mit dem Firmenfahrzeug in einer 30er-Zone mit 24km/h zuviel geblitzt. Soweit, so schlecht. Meinen letzten Punkt bekam ich 1996, seitdem habe ich nur alle 1-2 Jahre mal geringfügige Verwarngelder gezahlt.
Nun hat es mich in folgender Situation erwischt: Ich befuhr eine vierspurige Bundesstrasse innerorts, von einem direkt an der Strasse gelegenen Tankstellengelände bog ein 7,5t Prischen-LKW mit Anhänger (Baufahrzeug), augenscheinlich ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, ab. Ich befand mich auf dem linken Fahrstreifen, schloss auf dieses Fahrzeug – dann rechts neben mir - auf, und bemerkte, das dies in leichten Schlangenlinien bzw. unkonzentriert fuhr. Nun beschleunigte ich meinerseits, um an diesem Fahrzeug vorbeizukommen und einer potenziellen Gefahrensituation zu entgehen. Ein paar Meter weiter befindet sich eine grosse Kreuzung mit linkseitigem Abzweig zu einer BAB. Mir gingen beim Überholvorgang dann die Gefahren des toten Winkel vom anderen Fahrzeug und der Gedanke, das der FahrzeugführerIn unvorhergesehen links abbiegen möchte und mich dabei ebenso nach links abdrängt durch Kopf. Als ich mich etwa 1-2 Meter auf der linken Fahrspur vor ihm/ihr befand, hat es geblitzt. Die 30er-Zone dort wurde erst kürzlich auf nur ca. 250m eingerichtet, ich konnte beim Überholvorgang weder das 30er-Schild sehen noch die mobile Blitzanlage der Stadt, so ein grösserer hellgrauer Blitzer-Anhänger, den man normalerweise schon von weiter aus erkennen kann, und welcher obendrein noch an einer Bushaltestelle positioniert war… Das ist mir in NRW passiert.
Ich teile nun meine Personalien mit und schicke sie zur Bußgeldstelle.
Hält es jemand von Euch für sinnvoll, nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einzulegen?
Ich bin zwar rechtsschutzversichert, mir aber nicht sicher, ob sich der Aufwand lohnen würde, so ein Punkt in Flensburg bleibt ja aber auch 2,5 Jahre stehen, richtig?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Euer Interesse!
Zwischen 2 Fahrbahnen > gepflasterter Bereich, dort zuwarten?
Hallo
Was man (zumindest hierzulande) immer öfters sieht:
In dörflichen Einkaufsmeilen.. oft auf der einen Seite Edeka und Co.. auf der anderen Seite Aldi, dm und Co :-) Getrennt durch eine breite geteerte 30 iger Straße . Zwischen beiden Fahrbahnen ist manchmal eine Art "Mittelstreifen" mit Pflastersteinen ausgestattet.
Zum Abbiegen der jeweiligen Einkaufsmöglichkeit gibt es keine Symbolik auf der Straße.
Nun beobachte ich wie es Gang und Gebe ist, dass der Autofahrer auf dem mittlerem gepflasterten Bereich steuert und wartet, bis der entgegenkommende Straßenverkehr vorbei gefahren ist und man auf die Parkfläche des Discounters abbiegen kann.
Muß ich zwingend mich mit dem Auto auf diese Pflaster-Areal begeben, damit der hinter ankommende Verkehr an mich vorbei fahren kann?
Es gibt es sonst kein weitere Schild, was diesbezüglich irgend eine Auskunft gibt.
Und nur weil es viele machen, heißt es noch lange nicht, dass es rechtens ist.
Oder darf ich ohne schlechtes Gewissen auf meiner geteerten Fahrbahn zuwarten, bis ich dann ohne Shwierigkeiten nach links abbiegen kann?
Gruß Parkverbot
Abstinenznachweis und Therapie
Hallo Zusammen
Ich habe Anfang Februar eine achtwöchige Suchtherapie begonnen. Die Therapie soll in Verbindung mit 12 Monaten Abstinenz für eine positive MPU sorgen. Da ich die Therapie nicht gleich antreten konnte, habe ich aber schon drei Monate vorher mit meinen Abstinenznachweisen begonnen. Zählt dieser dreimonatige Abstinenzzeitraum zu den 12 Monaten oder muss ich erst nach der Therapie mit den 12 Monaten Abstinenz neu beginnen. Könnt Ihr mir hier raten?
Viele Grüße
Markos
Fahrverbot - Seltsamer harter Durchgang
Hallo und guten Tag
Geschichte bis zum Fahrverbot :
Anfang November 2023 habe ich einen Sturz bei der Ausführung Handwerklicher Tätigkeit gehabt.
Ein Sturz von einer Trittleiter 2 stufig auf den Hinterkopf auf eine Pflasterkante.
Meine Frau hat das gehört ,direkt den Rettungsdienst gerufen.
Ein Ersthelfer war so ca. nach 5 Min. bei mir gewesen ,wurde dann auch kurz darauf mit dem Rettungswagen in das Krankenhaus gefahren.
Dort angekommen ,hatte sich mein Zustand sehr verschlechtert. Nach einer kurzen Untersuchung, bin ich von dort in ein großes Stadtkrankenhaus weitertransportiert.
Ich war die ganze Zeit Bewusstlos und schwer am Hinterkopf verletzt.
Aus der Notaufnahme kam ich direkt zu Hirn - OP abends so ca. 21 Uhr. Diese OP verlief wohl so ca. 6 - 7 Std.
Danach ca. 8 Wochen Intensivstation ,direkte Verlegung in eine NEURO Spezialklinik.
Ende Januar 2024 kam ich dann langsam wieder bei Bewusstsein, hatte aber noch Probleme aufzustehen und gehen konnte ich nicht.
In dieser guten Klinik wurde ich sehr gut behandelt und rehabilitiert.
Ende Februar, kam ich in eine zusätzliche ReHa Klinik. Kaum angenehm - keine
Gute.
Kurz vor Ende des Aufenthaltes, bekam ich ein Fahrverbot von einem ARZT ausgesprochen.
Zu einer solchen Sache, hatte ich mich auch schon informiert und erkannt, das für mich ja ende April - Anfang Mai das halbe Jahr herum war, das Fahrverbot gar nicht mehr
in Kraft trat.
Eine vorsorgliche Frage bei der zuständigen Behörde, ob die letzte Klinik eine solche Mitteilung hereingegeben hätte, wurde mit NEIN beantwortet.
Danach bekam ich dann von der Behörde ein offizielles Fahrverbot zugestellt.
Auflagen - Gutachter aufsuchen - und bei nicht aktiv bemühenden Terminen dazu hätte ich ab Anfang November einen Führescheientzug hinnehmen müssen.
Meinen Führerschein hatte ich noch in meiner Tasche.
Erster Gutachter - zwar nicht ausgesucht - Gutachten in 18 Seiten wurde ich eingestuft in Gruppe 1 und Gruppe 2
Gruppe 2 gehörten mein LKW Führerscheinklassen.
Gruppe 1 alle anderen Gruppen. A - B - - Freigabe 100 KM pro Tag, wurde von der Behörde nicht anerkannt .
Weiterer Gutachter Verkehrspsychologische -- Begutachtung in der letzten Fahrstunde. Ausfall sehr Gut.
Danach bekam ich dann die Fahrerlaubnis, in Form eines neu ausgestellten Führerscheines.
Ohne die ehem. Klasse 2 Scheine.
Nun durfte ich im Oktober 24 wieder Autofahren.
Nun habe ich spezielle Fragen.
Entfällt die Erlaubnis mit der alten Klasse 3 Fahrzeuge bis 7,49 to zu bewegen ?? bei mir anscheinend. Rechtlich so ausgeführt ????
BE ist auch eingetragen worden. Auch alte Klasse 3 Anhänger bis 3,5 to GGew.
EIn schwerer Entzug - vor einigen Jahren gerne Fernfahrer mit Tieflader und Sonder Transporten unterwegs gewesen.
Nun darf ich eigenartigerweise noch nicht einmal mehr einen 7,5 Tonner bewegen
Mehrfacher KM - Millionär
Dieser ganze Vorgang ,den ich ja auch überlebt habe und ich zum Glück wieder in guter Bewegung befinde, ohne Epilepsie oder dergleichen.
In und nach des letzten Reha Vorgang ekelhaft und belastet mich mittlerweile Psychisch.
Um meine Führerscheinklassen (seit 1980 in Besitz) C C1 C1E CE wieder zu bekommen, wird eine MPU Verlangt
Ob das mit bestehen wieder geschieht - da hat die Behörde mich noch zur Unterscheiben ein Ekelpapier VERLANGT - damit ist diese Sache für Mich sehr deprimierend.
Auch sehr Fraglich , da ich im Besitz der Klasse 3 seit 1977 bin , die 7,5 Tonner auch anscheinend nicht mehr fahren darf ?????? welche Klasse hat dafür die Kennung ???
Keinerlei Alkohol oder Drogen im Fall anwesend - keinerlei Punkte und Unfälle = Null
Umgang und Behandlung durch die BEEEEHörde und Behandlung durch die letzte Reha Kliniki
Trunkenheitsfahrt 3 Promille
Hallo liebe User,
dass meine Tat absolut unverantwortlich war, dessen bin ich mir mehr als bewusst und habe dies bereits von allen Seiten zu spüren bekommen.
Job ist bereits weg (Außendienst) und meine Familie und Partnerin möchten vorerst Abstand von mir nehmen.
Deswegen würde ich mich über konstruktive Kritik und Einschätzungen freuen, anstatt noch weiter auf meinem unverzeihbaren Fehler rumzuhacken.
Folgender Sachverhalt.
Vor knapp 3 Wochen habe ich maßlos über den Durst getrunken.
Start war ca. 20:00 bis 24:00 und in dieser Zeit habe ich mindestens:
8 Gläser 0,2 Wein
5 kleine Jägermeister
2 Dosen Vodka Lemon getrunken.
Ich gehe von 3 Promille aus, da das Ergebnis noch nicht vorliegt.
Gegen 24:00 Uhr wollte ich wahrscheinlich Richtung Heimat fahren und wurde von der Polizei gestoppt.
Ob Sie bereits eine Weile hinter mir her waren oder mich erst beim parken erwischten, kann ich nicht mehr sagen (Filmriss)
Das einzige was ich weiß, ist das ich ein Atemalkoholtest verweigerte, nicht kooperativ war und anschließend in Handschellen zur Blutentnahme mit aufs Revier musste.
Dort wurde der Führerschein natürlich umgehend eingezogen und gepöbelt habe ich dummerweise auch noch.
Ich Habe noch nie einen Lutscher geklaut, geschweige denn irgendwas illegales gemacht. Auch mein Punkte KTO in Flensburg ist bei Null.
Habt Ihr eine Idee was im aller schlimmsten Falle auf mich zukommt?
Vielen Dank
PS: Alkohol ist DER Teufel!
Wie verhält man sich, wenn der Radweg hinter der Kreuzung plötzlich endet?
Liebes Forum,
an einer innerörtlichen Bundesstraße verläuft neben drei Fahrstreifen ein Radfahrstreifen auf eine Ampel zu. Der Radfahrstreifen endet hinter der Kreuzung, die Radfurt führt auf den Gehweg. Dieser ist jedoch nicht für den Radverkehr freigegeben. Hier muss man sich also bei Tempo 50 in den fließenden Kfz-Verkehr einfädeln, da im weiteren Verlauf Mischverkehr angesagt ist. Das ist relativ gefährlich, da insbesondere bei Ampel-Gelb, viele Autos stark beschleunigen, um noch über die Ampel zu kommen.
Meine Frage: Ist hier das Reißverschlussverfahren anzuwenden oder muss der Radverkehr warten, bis alle Kfz durch sind und kann erst dann in den Mischverkehr einfädeln?
Vielen Dank!
Hier die Örtlichkeit:
https://www.mapillary.com/app/?lat=52.54670...amp;focus=photo
https://www.google.com/maps/place/52%C2%B03...SoASAFQAw%3D%3D
Einnahme pro Parkplatz pro Jahr
Hallo,
hat jemand hier aus dem Forum Informationen (oder Ahnungen) darüber, wieviel eine mittelgroße Stadt durch einen bewirtschafteten Parkplatz brutto so circa einnimmt?
Bei durchschnittlicher Parkgebührensatzung. Kostenpflichtig von 8-18 Uhr. "Brutto" meint "nur Einnahmen".
Ich meine mal etwas über 14.000€ gelesen zu haben, finde den entsprechenden Artikel aber nicht mehr.
Gruß Quasimodo
Wie umgehen mit drängelndem LKW-Fahrer
Hellau!
Was würdet Ihr in dieser folgenden Situation tun?
Es ist frühmorgens, es schüttet in Strömen, es geht durch eine etwas undurchsichtige Baustelle mit 40, 50, 40, 30.... dann geht es in den Ort hinein.
Hinter dem Auto fährt ein großer 18-Tonner, dem es nicht schnell genug geht. Es ist 30, er kommt mit ca. 50 heran, fährt dichter und dichter auf bis auf ca. 3 Meter ... und lässt nicht locker - und hupt. Dann wird 30 aufgehoben, der PKW-Fahrer gibt kräftig Gas, um sich zu distanzieren, was auch funktioniert. Ein gutes Stück weiter ist ein Klein-LKW vor dem PKW, es ist 50, der Klein-LKW fährt aber nur 40 - 45. Der 18 Tonner naht heran, wieder eher etwas zu schnell und fährt ... max. 5 m dicht auf und bleibt da. Wie gesagt, strömender Regen, Tempo ca. 45.
Dann kommt eine Abzweigespur nach links. Der Klein-LKW blinkt etwas spät, der dahinterfahrende PKW-Fahrer hat auch den Beginn der Abzweigungsspur verpasst, blinkt, will wechseln aber... der 18-Tonner-Fahrer hat schon den halben Sperrstreifen mitgenommen, befindet sich schon drüben, gibt Gas, will anscheinend den PKW-Fahrer nicht reinlassen. Nun gibt dieser Gas, um sich etwas abzusetzen und die dadurch entstandene Lücke zu nutzen. Wildes Gehupe von hinten, extremes Gedrängel. Die Ampel vor dem Klein-LKW ist rot, der PKW macht langsamer, der 18-Tonner drängelt mit 1-2 m Abstand und "schubst" aggressiv mit Gasstößen von hinten. Da hält der mittlerweile leicht panische PKW-Fahrer an, steigt aus, schimpft, was denn das solle und macht ein Foto vom LKW-Kennzeichen.
Frage ist nun:
Wie müssen die Sicherheitsabstände von großen LKW bei strömendem Regen und unklarer Verkehrslage sein (der LKW war völlig ortsfremd, zumindest vom Kennzeichen her)?
Wie hätte der PKW-Fahrer reagieren können, sollen und was hätte er besser bleiben lassen. Hätte er an der Linksabbiegespur den Spurwechsel besser bleiben lassen? Es geht hier um zwei Bundesstraßen, eine geradeaus, eine links. Da kann man auch nicht einfach anhalten.
Durfte der PKW-Fahrer anhalten, um sich den Fahrer anzusehen (Fahrerbeschreibung) und das Kennzeichen zu notieren/zu fotografieren? Wenn nein, wie hätte er an das Kennzeichen kommen sollen?
Beim Hupen gehe ich mal davon aus, dass es innerorts mehrfach rechtswidrig war.
Und zu guter Letzt: Was soll nun der PKW-Fahrer tun? Anzeige bei der Polizei erstatten? Oder lieber dem LKW-Unternehmen einen Brief schreiben, dass diese doch auf ihre Fahrer einwirken mögen, damit diese nicht so dicht auffahren bei so widrigen Bedingungen?
Und was hättet Ihr getan? Mehr Gas gegeben z.B.?
Danke für Eure Einschätzung!
Zulassung einer Wallbox und Genehmigung der Zufahrt
Hallo,
mein Mann und ich planen die Anschaffung einer Wallbox für ein aufzuladendes E-Auto.
Unter Talk fragte ich bereits, und fügte im dortigen Beitrag einen Link zu sozialen Medien ein.
Vielen Dank für die dort erhaltenen Antworten.
Der Medienbeitrag 1 kommt leider etwas reißerisch und einseitig herüber. Die Medien benötigen halt ihre "Aufreger" und Klicks. Das sieht man auch an den Facebook-Kommentaren (ebenfalls dort, unter TalkTalkTalk, verlinkt)
Konkrete Fragen:
Wenn ich als Mieterin eine Wallbox an einer nicht denkmalgeschützten Häuserwand anbringen möchte, so ist selbstverständlich der Eigentümer um seine Zustimmung zu bitten.
Doch muss auch das Bauamt kontaktiert werden? Ich denke nicht.
Die Zuwegung eines neu erdachten Stellplatzes (in Wallboxnähe) ist nur über den Gehweg möglich. Dieser hat keine Absenkung.
Kann ich beim Tiefbauamt eine Genehmigung zur Absenkung des Bordsteins erhalten?
Kann mir das Grünflächenamt verbieten, mein Auto auf dem eigenen Grundstück zu parken?
Der Boden soll nicht komplett versiegelt werden, sondern regendurchlässig mit Rasensteinen versehen werden.
Kann das "Ortsbild" einen Schaden nehmen, wenn das Auto vor dem Haus parkt?
Ich sehe es wie GM (in der Verlinkung): Jedes Fahrzeug weniger auf der Straße ist gut.
Was würde passieren, wenn man das Ordnungsamt gar nicht um Genehmigung bittet, sondern einfach (vorsichtig) über den Gehweg fährt, auf seinem privaten Grund parkt, und sein E-Auto lädt?
Wieviel Zeit zwischen MPU vergehen lassen?
Hallo, ich bin neu hier im Forum. Mein Freund ist durch die MPU gefallen, die er wegen Trunkenheit am Steuer machen muss (1,7 promille). In der Empfehlung steht, ihm wird empfohlen die MPU erst zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen, dass er sich mit seinen Delikt und seiner Alkoholsucht nochmals auseinandersetzen soll. Er ist seit 20 Monaten trocken. Was versteht man unter "erst zu einen späteren Zeitpunkt " für eine Dauer? Er hatte die Mpu Vorbereitung absolviert und geht auch regelmäßig zur Suchtberatung, falls das eine Rolle spielt. Sollte er die MPU an einer anderen Stelle machen oder nochmal beim gleichen Anbieter, was ratet ihr?
Über eure Antworten freue ich mich.
LG Anisa
§39.2 - Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts
Wie vielerorts auch, so sind bei mir im Dorf einige Verkehrszeichen als Denkmäler von Lokalpolitikern aufgestellt, die sich verewigen möchten
Hier geht es um die Ausfahrt (abgesenkter Bordstein) von einem größeren Parkplatz. Vor einiger Zeit dachte sich jemand, dass man aus Sicherheitsgründen da nur rechts auf die Hauptstrasse abbiegen soll. Gesagt, beschlossen und vom Bauhof ausgeführt, wurden da rechts und links zwei 209 aufgestellt. Nun standen die beiden Masten sowohl rechts als auch links auf Privatgrundstücken. Das rechte auf dem Grundstück eines Hotels. Der Hoteleigentümer (mit gewissen lokalen Einfluß) hat sich dann bei der Gemeinde (untere Verkehrbehörde) beschwert und der Bauhof hat dann auch zeitnah das rechte 209 abgeflext.
Nun frage ich mich schon seit langem, ob ich das linke 209 überhaupt beachten muß. Denn im §39.2 steht ja explizit, dass Schilder "regelmäßig" rechts zu stehen haben. Und es sind auch einige Ausnahmen (Zonen Ende etc.) definiert (URL's habe ich gerade nicht parat). Für mich meint das, Verkehrszeichen stehen immer rechts (ok, redundant dann vielleicht auch links aber nur zur Wiederholung des eigentlichen Zeichens).
Und alle Jahre wieder präsentieren sich dann einige Lokalpolitiker zusammen mit der Polizei und "lauern" dann (inklusive Fotos des Politikers gemeinsam mit der Polizei) den bösen Verkehrssündern auf
Wie sieht das jetzt juristisch abgesichert aus? Hätte ich da eine Chance mich rauszureden wenn ich links rausfahre?
Wie gesagt, es hat da nie einen Unfall gegeben und es ist Jahrzehnte auch ohne Beschilderung nicht zu Unfällen gekommen
Fahrenlassen mit abgelaufenem Führerschein?
Hallo liebe Leute, auf die Gefahr hin, dass dieses Thema schon behandelt wurde (habe allerdings nix gefunden bislang):
In meinem Job als Autovermieter bin ich seit dem 19.01.2026 öfter mit Kunden konfrontiert, deren FS aufgrund des Ausstellungsdatums abgelaufen sind.
Vorgabe meines Arbeitgebers ist: Kein Auto!
Ich weiß nicht, ob ich mich strafbar machen würde, wenn ich einem Kunden mit abgelaufenem FS dennoch ein Auto vermieten würde; § 21 STVG hilft mir da
irgendwie nicht weiter. Da ist schließlich nur die Rede von Leuten, denen das Führen eines KFZ untersagt ist bzw. deren Fahrerlaubnis eingezogen wurde.
Das ist bei meiner Klientel ja nicht der Fall - die Leute haben die Fahrerlaubnis inne und begehen wenn sie z.B. mit ihrem eigenen Auto fahren lediglich eine OWI.
Aber ich?
Wer weiß Bescheid?
Ist es sinnvoll, seinen Führerschein nicht mitzuführen?
Hallo,
im Netz existieren einige Videos (auch von fachkundigen Rechtsanwälten), die auf folgendes hinweisen:
"Es ist gut, seinen Führerschein nicht mitzuführen, da er dann nicht von der Polizei weggenommen werden darf".
Die zu bezahlenden zehn Euro Verwarngeld sind dann das kleinere Übel.
Die Polizei darf u.a. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auch kein Fahrverbot aussprechen.
Mich würde ihre bzw. eure Einschätzung dazu interessieren.
Denn die Videos erscheinen mir glaubwürdig; ich vermag aber nicht die Richtigkeit beurteilen zu können.
Beispiel
Mit freundlichen Grüßen, Tebartz
Speicherung bzw. mögliche Konsequenzen bei Verkehrsdelikten ohne Punkte.
Hallo zusammen,
Seit der letzten Bußgeldreform liegen ja einige Verkehrsdelikte, die früher allgemein lediglich ein Verwarngeld zur Folge hatten, nunmehr oberhalb der Verwarngeldgrenze (55,-€, wenn ich da richtig liege), aber immer noch unter der Grenze, für die es einen Punkt gibt.
Bei Geschwindigkeitsverstößen ist das z.B. eine Übertretung zwischen 16 und 20km/h. Ausserorts kostet das ja aktuell 60,-€, also über der Verwarngrenze. Einen Punkt gibt es aber erst ab 21km/h zu schnell.
Im Gegensatz zur Verwarnung beinhaltet das Bußgeldverfahren ja auch die Feststellung des Täters. Kann es Probleme geben, wenn man nun zu viele solcher Bußgeldverfahren „sammelt“, auch wenn das Punktekonto bei „Null“ steht? Und wenn, wie lange würden solche „Vormerkungen“ wirksam sein? Bei Punkten gibt es ja klare „Verfallsdaten“, hier aber nicht.
Vorampel bei Bahnübergang
In diesem Clip missachten Autos eine Vorampel eines Bahnübergangs. Welche Strafen hätten sie zu erwarten wenn sie erwischt worden wären ? Die für normale Ampeln ? Oder die für Bahnübergänge ?
Warnblinker an Haltestellen
Hallo Gemeinde,
in Par 16 StVO (2) steht
Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat
Ich kenne es so, daß die betreffenden Haltestellen mit einer roten Banderole gekennzeichnet werden. Aber ist das Pflicht? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen? Oder genügt es, wenn der Busfahrer das in seinem Streckenplan nachschauen kann?
Wenden in privaten Einfahrten
Guten Abend allerseits,
vielleicht kann jemand einem "Neuling" hier einen Tip geben ... folgende Situation:
Wir wohnen in einer (ausgeschilderten) Sackgasse (ca. 300m Länge) ohne Wendemöglichkeit. Die Bebauung ist einseitig, die Straßenbreite liegt bei ca. 3,5 Meter + ca. 1 Meter unbefestigter Grünstreifen gegenüber der Häuser.
Am Ende der Straße befindet sich ein Kindergarten. Die Straße wird 2 x täglich durch Elterntaxis (überwiegend SUV´s) stark frequentiert.
Unsere privaten Einfahrten werden daher regelmäßig zum wenden genutzt.
Die Betreiber des Kindergartens wurden mittlerweile von 4 betroffenen Eigentümern gebeten die Eltern zur Unterlassung aufzufordern. Leider erfolglos ... das gezielte Ansprechen von "Wendern" führte dazu das eine
Einfahrt weiter gewendet wurde, als wenig erfolgreich.
Was wäre sinnvoll ?
Evtl. während des Wndens fotografieren und dann anzeigen wegen Hausfriedensbruch ?
Ich bin für jeden Tip dankbar.